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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rückkehrkampagne "Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!"

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/674528.12.2018

Rückkehrkampagne „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Gökay Akbulut, Dr. André Hahn, Christine Buchholz, Anke Domscheit-Berg, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Stefan Liebich, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wirbt aktuell mit einer Plakatkampagne auf Deutsch, Russisch, Arabisch, Französisch, Englisch, Farsi und Paschtu dafür, bis zum 31. Dezember 2018 freiwillig auszureisen. Auf den Plakaten wird freiwilligen Rückkehrerinnen und Rückkehrern in Aussicht gestellt, dass zusätzlich zur regulären Rückkehrförderung für volle zwölf Monate die Wohnkosten übernommen werden, sofern sie ihre Rückkehr bis zum 31. Dezember 2018 anmelden. Das Programm, das seit dem 15. September 2018 läuft, richtet sich an Menschen aus 45 Herkunftsländern. Die Plakate hängen seit dem 13. November 2018 vor allem in städtischen Gebieten, in einem zweiten Schritt sollen noch Leuchtplakate hinzukommen. Die Kosten der Werbeaktion liegen bei einer halben Million Euro (www.morgenpost.de/politik/article215825467/ Ministerium-fordert-Rueckkehr-von-Fluechtlingen-auf-Plakaten.html).

Die Werbeaktion hat breite Kritik hervorgerufen (www.jetzt.de/politik/deinezukunft-ohnehorst-petition-gegen-plakatkampagne-des-bmi). Viele empfinden die Plakate als rassistisch und ausgrenzend, weil sie den Eindruck erweckten, dass Migrantinnen und Migranten in Deutschland nicht erwünscht seien und pauschal zur Ausreise aufgefordert werden sollten. Ein Beitrag des „Berliner Rundfunks“ zitiert eine Passantin mit den Worten: „Ich finde das widerlich, fast wie ein Gewinnspiel. Geh’ mal wieder nach Hause, kriegst noch 1 000 Euro Weihnachtsgeld drauf und dann auf Wiedersehen“ (www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/11/ berlinbrandenburg-kampagne-plakate-returning-from-germany-bundesinnenministerium-gefluechtete.html). Bernd Mesovic von Pro Asyl hält die Kampagne ebenfalls für „geschmacklos“. Das Angebot wirke wie ein Schlussverkauf. Eine solche „Schnäppchenphilosophie“ sei aber in keiner Weise angebracht, wenn es um das Schicksal von Menschen gehe (www.bento.de/politik/ausreise-im-winterschlussverkauf-innenministerium-wirbt-mit-fragwuerdiger-aktion-um-gefluechtetea-ed6d9459-b749-461f-b3ab-d854d4872c36).

Hinzu kommt, dass die Auskunft auf den Plakaten, wonach für zwölf Monate die Wohnkosten übernommen werden, nach Ansicht der Fragesteller und Fragestellerinnen falsch oder doch zumindest grob irreführend ist. Laut dem Onlineinformationsportal des Bundes zu freiwilliger Rückkehr können im Rahmen der Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen Einzelpersonen bis zu 1 000 Euro und Familien bis zu 3 000 Euro erhalten – in Form von Sachleistungen. Die Unterstützung, mit der die Miete, Bau- und Renovierungsarbeiten oder die Grundausstattung für Küche oder Bad bezuschusst werden sollen, kann aufgesplittet über einen Zeitraum von einem Jahr ausgezahlt werden. Bedingung ist eine „Verzichtserklärung“, „in der Sie auf Ihren Schutzstatus, einer Fortsetzung des Asylverfahrens sowie auf weitere Rechtsmittel verzichten“, heißt es auf der Informationsseite des Bundes im Internet (www.returningfromgermany.de/de/programmes/ starthilfe-plus). Angesprochen werden auch Geflüchtete mit sehr oder vergleichsweise hohen Anerkennungschancen, etwa aus Syrien, Eritrea, Afghanistan und dem Irak. Sollten sich Rückkehrer am Ende doch entscheiden, wieder nach Deutschland zurückzugehen, müssen sie alle erhaltenen Unterstützungsgelder vollständig zurückzahlen. Die „taz“ bezeichnet die Reintegrationsunterstützung vor diesem Hintergrund als „ziemlich mieses Angebot“ (www.taz.de/!5551018/).

Rückkehrförderung ist an sich nichts Neues: Seit den 1990er Jahren werden freiwillige Ausreisen durch die Bund-Länder-Programme REAG und GARP finanziell gefördert. Diese Programme richten sich in erster Linie an Personen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde und die demnach ausreisepflichtig sind. Flüchtlingsverbände kritisieren die Rede von der „freiwilligen Rückkehr“ seit Langem als zynisch, da bei Personen, denen eine Abschiebung droht, von Freiwilligkeit keine Rede sein könne (www.frsh.de/fileadmin/schlepper/schl_31/ s31_37-39.pdf).

Am 1. Februar 2017 wurde zusätzlich das Programm „Starthilfe Plus“ ins Leben gerufen. Laut Aussage des damaligen Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière sollte es dazu dienen, die Zahl der freiwilligen Ausreisen signifikant zu erhöhen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/ 2017/01/starthilfe-plus.html). Im Unterschied zu REAG bzw. GARP werden Rückkehrern bei „Starthilfe Plus“ für die Rücknahme des Asylantrags Prämien geboten: Eine höhere finanzielle Förderung erhalten Flüchtlinge, die noch vor Abschluss ihres Asylverfahrens zurückkehren. Finanziell belohnt wird es auch, wenn Menschen ihren Verzicht auf Rechtsmittel gegen einen ablehnenden Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erklären oder wenn sie zurückkehren, obwohl ihnen ein Schutzstatus zuerkannt wurde.

Auch das Programm „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ gab es schon einmal. Die Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen wurde zwischen Dezember 2017 und Februar 2018 von rund 1 500 Rückkehrerinnen und Rückkehrern in Anspruch genommen. Die Bundesregierung bewertete dies als „beachtlichen Erfolg“ (Bundestagsdrucksache 19/3151, S. 6).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Personen haben die Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen im Rahmen der Aktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ bislang in Anspruch genommen (bitte nach Monaten aufschlüsseln, nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und auch angeben, welchen aufenthaltsrechtlichen Status die einzelnen Personen hatten)?

2

Von wem und in wessen Auftrag wurden die Plakate für die Aktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ entwickelt, welche Kosten wurden dafür veranschlagt?

3

Nach welchen Kriterien wurden Unternehmen mit der Konzeption und Umsetzung der Kampagne betraut? Welche Kosten sind mit der Kampagne insgesamt bisher verbunden gewesen (bitte so differenziert wie möglich darlegen)?

4

Welchen Zweck verfolgt die Bundesregierung mit dieser Kampagne?

5

In welchen Städten wurden die Plakate bislang aufgehängt, in welchen Orten ist dies noch geplant (bitte nach Stadtteilen, Straßen und dem Datum der Plakatierung aufschlüsseln)? Nach welchen Kriterien wurden die Städte ausgewählt?

6

Hängen die Plakate in größeren Städten, wie etwa Berlin, gleichmäßig über das gesamte Stadtgebiet verteilt oder nur in ausgewählten Stadtteilen, und wie wurden die Stadtteile gegebenenfalls ausgewählt?

7

Sind neben Plakaten und Leuchtplakaten andere Medien zur Verbreitung der Kampagne geplant oder bereits in Nutzung?

8

Aus welchen Gründen wurden die Sprachen Russisch, Arabisch, Französisch, Englisch, Farsi und Paschtu für die Kampagne ausgewählt, und inwiefern ist eine Ausweitung der Kampagne auf weitere Sprachen geplant?

9

Die Flaggen welcher Länder sind auf den Plakaten abgebildet, und aus welchen Gründen wurden genau diese Länder für die Kampagne ausgewählt?

10

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, wonach die auf den Plakaten abgedruckte Ankündigung, dass für Rückkehrerinnen und Rückkehrer für volle zwölf Monate die Wohnkosten übernommen werden können, falsch oder doch zumindest grob missverständlich ist (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Welche Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls daraus?

11

Was erwidert die Bundesregierung auf die Kritik, die Plakataktion könne so verstanden werden, dass Migrantinnen und Migranten in Deutschland zumindest aus den mit ihren Nationalflaggen angegebenen Staaten grundsätzlich und unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus nicht erwünscht sind (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Plakate von vielen als ausgrenzend verstanden werden (https://ze.tt/freiwillige-rueckkehr-das-denken-gefluechtete-menschen-ueber-die-neue-plakatkampagnedes-bmi/), zieht sie etwa einen vorzeitigen Abbruch der Werbekampagne in Betracht, oder plant sie eine Richtigstellung?

12

Wie hoch war die Gesamtfördersumme, die im Winter 2017/2018 im Rahmen der Aktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ als Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen an Rückkehrerinnen und Rückkehrer ausgezahlt wurde?

13

Wie viele Einzelpersonen und wie viele Familien nahmen das Angebot im Winter 2017/2018 in Anspruch, und in welche Länder sind sie zurückgekehrt?

14

Wie viele Minderjährige nahmen das Angebot im Winter 2017/2018 in Anspruch?

15

Wie viele Personen in welchen Ländern, die die im Rahmen der Aktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ gewährte Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen im Winter 2017/2018 in Anspruch genommen haben, haben diese nicht abgerufen, und welche Gründe liegen dafür nach Kenntnis der Bundesregierung vor?

16

Wie viele der Personen, die die im Rahmen der Aktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ gewährte Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen im Winter 2017/2018 in Anspruch genommen haben, sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Rückkehr in ihr Herkunftsland nach Deutschland zurückgekehrt und mussten die erhaltenen Unterstützungsgelder deshalb zurückzahlen (bitte die zehn wichtigsten Herkunftsländer angeben)?

17

Wie viele Menschen nahmen im bisherigen Jahr 2018 eine Rückkehrförderung nach REAG bzw. GARP in Anspruch (bitte die 15 wichtigsten Herkunftsländer angeben)?

18

Wie viele Menschen nahmen im bisherigen Jahr 2018 eine Rückkehrförderung im Rahmen des Programms „Starhilfe Plus“ in Anspruch (bitte die 15 wichtigsten Herkunftsländer angeben)? Wie viele von ihnen reisten vor Abschluss ihres Asylverfahrens aus, wie viele von ihnen erklärten ihren Verzicht auf Rechtsmittel gegen einen ablehnenden Bescheid des BAMF, und wie viele von ihnen waren nach deutschem Recht schutzbedürftig?

19

Wie viele der Berechtigten riefen die im Rahmen von „Starthilfe Plus“ genehmigte Tranche von „Starthilfe Plus“ in welchem Herkunftsland aus welchen Gründen nicht ab?

Berlin, den 10. Dezember 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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