Aufnahme aus Seenot geretteter Flüchtlinge
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Anke Domscheit-Berg, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mehrere Schiffe, die Flüchtlinge aus Seenot gerettet hatten, waren im Sommer 2018 gezwungen, tagelang auf dem Mittelmeer umherzuirren, weil die Regierungen von Malta und Italien ihnen das Einfahren in ihre Häfen untersagten. Unter ihnen waren nicht nur Schiffe ziviler Seenotrettungsinitiativen wie die „Aquarius“ und die „Lifeline“, sondern etwa auch das Schiff „Diciotti“, das zur italienischen Küstenwache gehört (www.sueddeutsche.de/politik/italien-rettungsschiff-darf-anlegen-die-fluechtlinge-muessen-an-bord-bleiben-1.4098888). Bedingung dafür, dass die Schiffe teilweise doch in italienische bzw. maltesische Häfen einfahren durften, war, dass andere EU-Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft erklärten, die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren der aus Seenot geretteten Flüchtlinge zu übernehmen. Die Bundesregierung sagte in diesem Zusammenhang die Übernahme der Zuständigkeit zur Bearbeitung der Asylverfahren für 50 Asylsuchende aus Italien und für bis zu 65 Asylsuchende aus Malta zu.
Rechtliche Grundlage der Zusage ist Artikel 17 Absatz 2 der Dublin-Verordnung (vgl. Plenarprotokoll 19/57, Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Mündliche Frage 52 der Abgeordneten Ulla Jelpke).
Die Weigerung, Seenotrettungsschiffe in europäische Häfen einfahren zu lassen, die verschärfte Kriminalisierung ziviler Seenotrettungsinitiativen und die Beschlagnahmung von privaten Seenotrettungsschiffen führten im Sommer 2018 zu einem dramatischen Anstieg der Todeszahlen im Mittelmeer (www.proasyl.de/news/diese-toten-sind-die-folge-des-rechtsrucks/). Gleichzeitig ist ein Vorstoß zahlreicher Städte und Gemeinden zu beobachten, die ihre Bereitschaft zur freiwilligen Aufnahme von Flüchtlingen erklärten. Das Magazin „Katapult“ hat mehr als 30 deutsche Städte und Gemeinden aufgelistet, die entsprechende Erklärungen verabschiedet haben (https://katapult-magazin.de/de/artikel/artikel/fulltext/staedte-die-mehr-fluechtlinge-aufnehmen-wollen/). Bereits vor zwei Jahren hatten etliche Städte und Gemeinden beschlossen, im Rahmen des EU-Relocation-Programms Geflüchtete aufzunehmen, den Anfang machte damals der Rat der Stadt Osnabrück (www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/888976/osnabruecker-initiative-50-aus-idomeni-ist-gescheitert).
Die Bundesregierung begrüßt nach eigener Aussage die Bereitschaft einzelner Kommunen zur freiwilligen Aufnahme aus Seenot geretteter Flüchtlinge. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat entsprechende Angebote an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weitergeleitet. Das BAMF koordiniert die Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer und steht dabei in Kontakt mit den aufnahmebereiten Kommunen (Bundestagsdrucksache 19/5440, Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann auf die Schriftliche Frage 33 der Abgeordneten Filiz Polat). Der Transfer der ersten 25 Flüchtlinge war für den 14. November 2018 angekündigt (www.taz.de/!5548227/). Laut Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings wurden an diesem Tag 23 der 25 für den Flug vorgesehenen Personen von Italien nach Deutschland überstellt. Zwei Personen konnten den Transfer aus medizinischen Gründen nicht antreten (vgl. Plenarprotokoll 19/67, Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Mündliche Frage 87 der Abgeordneten Filiz Polat). Aus der Antwort geht weiterhin hervor, dass die erste Überstellung aus Malta mit 24 Personen am 26. November 2018 stattgefunden hat. Die zweite Überstellung aus Malta ist für Anfang Dezember 2018 geplant (vgl. ebd.).
Darüber hinaus hat das BAMF Mitte Oktober 2018 der Stadt Bielefeld mitgeteilt, dass ca. zehn aus Seenot gerettete unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Somalia, Eritrea und Pakistan von Malta nach Bielefeld überstellt werden sollen (https://stadtratereigugat.wordpress.com/2018/11/02/seebruecke-10-gefluechtete-kommen-nach-bielefeld/#more-1627). Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller ist dies bislang nicht geschehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele der 115 Asylsuchenden aus Italien bzw. Malta, für die Deutschland die Bearbeitung der Asylverfahren zugesagt hat, wurden bislang nach Deutschland gebracht, und auf welche Bundesländer wurden sie verteilt (bitte auch Angaben zu den Herkunftsländern und zum genauen Datum der Überstellung machen)?
Nach welchen Kriterien werden die Asylsuchenden ausgewählt, und welche Behörden in Italien bzw. Malta und in Deutschland sind an dem Verfahren beteiligt?
Wieso hält sich ein Großteil der 115 hier in Rede stehenden Asylsuchenden bislang noch in Italien bzw. auf Malta auf, obwohl die Umverteilung bei bisherigen Relocation-Programmen, an denen sich das Verfahren orientiert, durchschnittlich drei Monate ab Ersuchen des abgebenden Mitgliedstaats dauerte und die Rettung der Betroffenen aus Seenot bereits viereinhalb bzw. dreieinhalb Monate zurückliegt (Plenarprotokoll 19/57, Antwort auf die Mündliche Frage 52 der Abgeordneten Ulla Jelpke)?
Wie viele aus Seenot gerettete Asylsuchende wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang aus Malta bzw. Italien in andere EU-Staaten gebracht, die gegenüber diesen beiden Staaten ebenfalls die Übernahme der Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren von aus Seenot geretteten Flüchtlingen zugesagt haben (bitte nach Möglichkeit Angaben zu den Herkunftsländern und zum genauen Datum der Überstellung machen)?
Warum konnte nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufnahme von aus Seenot geretteten Geflüchteten beispielsweise in Luxemburg sehr viel schneller umgesetzt werden (www.lessentiel.lu/de/luxemburg/story/funfaquarius-fluechtlinge-erreichen-luxemburg-27273041), und inwieweit unterscheidet sich das deutsche Aufnahmeverfahren von dem anderer Staaten?
Welche Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Bereitschaft zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Flüchtlingen erklärt, mit welchen Kommunen steht das BAMF diesbezüglich in Kontakt, und inwieweit wird die Aufnahmebereitschaft der Kommunen bei der Verteilung dieser Flüchtlinge auf die Bundesländer berücksichtigt?
Prüft die Bundesregierung aufgrund der bestehenden Aufnahmebereitschaft zahlreicher Städte die Aufnahme zusätzlicher Asylsuchender aus anderen EU-Mitgliedstaaten, etwa aus den Hotspots in Griechenland und Italien, bzw. aus Drittstaaten, etwa aus Bosnien und Herzegowina, wo seit dem Frühjahr 2018 eine große Zahl von Flüchtlingen gestrandet ist (www.proasyl.de/hintergrund/grenzen-als-orte-der-gewalt-die-situation-an-der-kroatischbosnischen-grenze/)?
Haben die Bundesregierung bzw. das BAMF ermittelt, wie viele Flüchtlinge die aufnahmebereiten Kommunen konkret aufnehmen wollen, und falls nein, soll dies noch geschehen, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung gegebenenfalls daraus ziehen?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, die kommunale Aufnahme von Asylsuchenden zu stärken, beispielsweise durch eine finanzielle Unterstützung jener Kommunen, die sich bereit erklären, zusätzlich Flüchtlinge aufzunehmen?
Inwiefern erarbeiten das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das BAMF Lösungen für eine regelhafte Aufnahme von Geretteten aus dem zentralen Mittelmeer, um zu gewährleisten, dass Schiffe der zivilen Seenotrettung künftig in europäische Häfen einfahren können?
Wie unterstützt die Bundesregierung einzelne Bundesländer, Städte und Kommunen dabei, bindende humanitäre Aufnahmekontingente für Situationen, in denen zivile Seenotrettungsschiffe einen sicheren Hafen benötigen und es zu langen Verhandlungen bezüglich der etwaigen Aufnahme von Geflüchteten kommt, nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes zu realisieren?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Bereitschaft Maltas, zivile Rettungsschiffe einfahren zu lassen, sofern neben anderen Mitgliedstaaten auch Deutschland Geflüchtete aufzunehmen bereit ist, und welche Gespräche und Verhandlungen hat die Bundesregierung bisher diesbezüglich auf EU-Ebene und mit Malta geführt?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die sogenannte libysche Küstenwache aus Seenot gerettete Flüchtlinge regelmäßig zurück in das Bürgerkriegsland Libyen bringt, wo sie in „Detention Centers“ gebracht werden, in denen nach Kenntnis der Bundesregierung zumindest „teilweise menschenunwürdige Verhältnisse“ herrschen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4164, Antwort zu Frage 28)?