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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Brandgefahren durch das Kältemittel HFO 1234yf

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

18.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/681003.01.2019

Brandgefahren durch das Kältemittel HFO 1234yf

der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, Leif-Erik Holm, Andreas Mrosek, Frank Magnitz, Matthias Büttner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit Januar 2011 verbietet eine EU-Richtlinie fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial über 150 in neuen Autoklimaanlagen. Daher muss das bisherige Kältemittel Tetrafluorethan (R134a) ersetzt werden. Tests in Labor und Auto zeigen, dass das von der Autoindustrie als Alternative ausgewählte fluorierte Kältemittel Tetrafluorpropen (1234yf) beim Austritt zum Brand führen kann (www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/fluorierte-treibhausgasefckw/anwendungsbereiche-emissionsminderung/autoklimaanlagen-fluoriertenkaeltemitteln#textpart-1).

Ersatzstoff für das bisherige Kältemittel R134a ist hauptsächlich das relativ neue brennbare, fluorierte Kältemittel 1234yf. Beim Einsatz des Kältemittels sind seine spezifischen Stoffeigenschaften zu beachten; 1234yf ist brennbar. Im Brandfall und an heißen Oberflächen bildet 1234yf giftige Stoffe wie Fluorwasserstoff und Carbonylfluorid.

Das Umweltbundesamt sieht den Einsatz seit mindestens 2014 sehr kritisch (www.umweltbundesamt.de/publikationen/europaeischer-jrc-bericht-zu-r1234yfignoriert-0).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Fahrzeugunfälle mit Brand gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des neuen Kältemittels 1234yf, bei denen die Schwere beziehungsweise die Gefährlichkeit des Brandes durch das Kältemittel verschärft wurde?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Fahrzeugbrände, bei denen die Schwere beziehungsweise die Gefährlichkeit des Brandes durch das Kältemittel verschärft wurde, gegenüber den fünf Vorjahren vor der Einführung verändert?

3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Brandverhalten mit dem neuen Kältemittel in Tunneln oder geschlossenen Räumen, beispielsweise Werkstätten, vor?

4

Wurden seit dem Einsatz des neuen Kältemittels Unfallopfer, Rettungskräfte oder sonstige Menschen durch die giftigen Stoffe in Mitleidenschaft gezogen?

Wenn ja, wie viele?

5

Welche Tests, die einen Kältemittelaustritt untersuchten und bei denen es zu Entzündungen des Kältemittels und/oder zur Bildung von Fluorwasserstoff kam, wurden von der Bundesregierung beauftragt beziehungsweise sind der Bundesregierung bekannt?

6

Gibt es Initiativen der Europäischen Union, das giftige und brennbare Kältemittel zu ersetzen?

Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, eine neue EU-Verordnung oder Richtlinie zu initiieren, um das giftige und brennbare Mittel zu tauschen?

Berlin, den 11. Dezember 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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