Qualität der Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge der Jahre 2016/2017
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Tobias Matthias Peterka, Udo Theodor Hemmelgarn, Franziska Gminder, Armin-Paulus Hampel, Marcus Bühl, Siegbert Droese, Enrico Komning, Matthias Büttner, Dr. Lothar Maier, Jens Kestner, Uwe Schulz, Stephan Protschka, Thomas Ehrhorn, Dr. Harald Weyel, Stefan Keuter, Verena Hartmann, Dietmar Friedhoff, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Lars Herrmann, Martin Hess, Dr. Christian Wirth, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In dieser Kleinen Anfrage wird Bezug genommen auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 19/2969 und 19/5877.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat vom 1. Januar 2015 bis zum 1. Januar 2018 seinen Personalumfang etwa verdreifacht. Ende 2016 bzw. Anfang 2017 war durch die auf sechs Monate befristete Einstellung von ca. 3 000 Mitarbeitern im Rahmen des Projekts „Erweitertes Instrumentarium“ (EI) der Umfang zwischenzeitlich sogar auf etwa 9 000 Mitarbeiter gestiegen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5877, Antwort zu Frage 3).
In dem genannten Dreijahreszeitraum verließen etwa 500 Mitarbeiter die Behörde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5877, Antwort zu Frage 7). Somit ist festzustellen, dass von den 2018 etwa 7 400 Mitarbeitern etwa 5 500, das entspricht 75 Prozent der Beschäftigten, erst im Verlauf der sogenannten Flüchtlingskrise zum BAMF kamen.
Beim Spitzenpersonal (Besoldungsgruppen A15/E15 aufwärts) trifft das mit Stand vom 1. Januar 2018 auf 52 von 128 Mitarbeitern, also auf 41 Prozent, zu (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5877, Antwort zu Frage 2). In der ersten Jahreshälfte 2018 verließen zudem die Präsidentin und ihre beiden Stellvertreter das BAMF (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5877, Antwort zu Frage 13).
Von November 2015 bis März 2017 wurde das BAMF außerdem massiv durch andere Geschäftsbereiche der Bundesregierung personell unterstützt, zu Beginn bis Ende 2016 besonders durch die Bundeswehr mit über 500 abgestellten Soldaten. Aktuell gibt es im BAMF immer noch eine dreistellige Zahl von aus anderen Geschäftsbereichen abgestellten Unterstützungskräften. In das BAMF versetzt wurden seit 1. Januar 2015 etwa 800 Mitarbeiter aus anderen Geschäftsbereichen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5877, Antwort zu den Fragen 4 ff.). Von den etwa 3 000 im Rahmen des Projekts EI zunächst auf sechs Monate befristet eingestellten Mitarbeitern wurden dagegen nur etwa 400 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5877, Antwort zu Frage 10).
Grundsätzlich werden Asylentscheider, die aufgrund ihrer Eingruppierung im gehobenen Dienst über einen akademischen Abschluss verfügen müssen, in einem zwölfwöchigen Lehrgang auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Im Rahmen des Projekts EI wurde diese Qualifizierung innerhalb von vier Wochen, also in einem Drittel der eigentlich vorgesehenen Zeit, durchgeführt. Auf die Frage, ob die Bundesregierung diesen Zeitansatz rückblickend für ausreichend hält, um rechtsstaatliche Asylverfahren sicherzustellen, wurde bisher nicht geantwortet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5877, Antwort zu den Fragen 9 ff.). Dies ist aus Sicht der Fragesteller insbesondere vor dem Hintergrund von Interesse, dass von diesen EI-Entscheidern in den Jahren 2016/2017 von Seiten der Behördenleitung unmittelbar nach deren vierwöchigen Erstqualifikation die gleiche quantitative Leistung wie von langjährig erfahrenen und voll ausgebildeten Entscheidern, nämlich drei Asylentscheidungen pro Tag, verlangt wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2969, Antwort zu den Fragen 4 und 6).
Zwar weist die Bundesregierung darauf hin, dass „auch in den Jahren 2016/2017 die geltenden Dienstanweisungen des Bundesamtes“ anzuwenden gewesen seien und dass die sogenannten Performance-Dialoge mit den Referatsleitern der dezentralen Organisationseinheiten nicht das Ziel hatten, einen Druck aufzubauen, der zu nicht der gesetzlichen Sorgfaltspflicht entsprechenden Anhörungen und Entscheidungen führte, trotzdem räumte sie ein, dass in diesem Zusammenhang auch Außenstellenleiter „aufgrund mangelnder Führungsfähigkeiten von ihren Aufgaben entbunden“ wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2969, Antwort zu den Fragen 7 f.).
Deshalb und da in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 380 045 Asylentscheidungen durch das BAMF getroffen wurden, also mehr als doppelt so viele wie in den Jahren 2014 und 2015 zusammen und heruntergerechnet, trotz vergleichbarer Personalausstattung, sogar durchschnittlich etwa fünfmal so viele wie im ersten Halbjahr 2018 (vgl. BAMF: Schlüsselzahlen erstes Halbjahr 2018), ist die Qualität der Asylentscheidungen des BAMF der Jahre 2016 und 2017 nach Ansicht der Fragesteller mehr als fraglich.
Begleitet wurden die Steuerungsmaßnahmen im BAMF in den Jahren 2016 und 2017 durchgehend von Mitarbeitern der Firma McKinsey & Company (durchschnittlich von 26 Beratern, vgl. Bundestagsdrucksache 19/2969, Antwort zu Frage 1).
Die durch diese und das Referat Qualitätssicherung gewonnenen Erkenntnisse zur Optimierung und Standardisierung von Prozessabläufen im Asylverfahren führten zu einem ab September 2017 umgesetzten System der Qualitätssicherung im BAMF. Seit November 2017 analysiert außerdem das Forschungszentrum des BAMF Unterschiede in der Entscheidungspraxis (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2969, Antwort zu den Fragen 1 f. und 9 ff.).
Wir fragen die Bundesregierung
Fragen11
Hält die Bundesregierung rückblickend die Qualifizierung der im Rahmen des Projekts EI im BAMF 2016 und 2017 beschäftigten Entscheider durch einen vierwöchigen Lehrgang für ausreichend, um rechtsstaatliche Asylverfahren sicherzustellen?
Wenn die Frage 1 mit ja beantwortet wurde, warum ist man dann dazu zurückgekehrt, Entscheider wieder zwölf Wochen lang zu qualifizieren, wenn doch ein Drittel der Ausbildungszeit ausreichend ist, um rechtsstaatliche Asylverfahren sicherzustellen?
Welche zuvor gewonnenen Erkenntnisse zur Optimierung und Standardisierung von Prozessabläufen im Asylverfahren finden seit 1. Januar 2018 praktische Anwendung im BAMF?
Werden im Asylverfahren im BAMF nach wie vor Anhörungen und Entscheidungen teilweise getrennt voneinander von verschiedenen Mitarbeitern durchgeführt, und wenn nicht, warum ist man zum ursprünglichen Verfahren zurückgekehrt?
Welche neuen Maßnahmen zur Qualitätssicherung wurden seit dem 1. Januar 2018 im BAMF eingeführt, und zu welchen ursprünglichen Regelungen von vor 2016 ist man in diesem Zusammenhang zurückgekehrt?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass im ersten Halbjahr 2018 trotz der Prozessoptimierung und trotz vergleichbarer Personalausstattung nur etwa ein Fünftel der Asylentscheidungen wie durchschnittlich in einem Halbjahr der Jahre 2016 und 2017 getroffen wurde, wo doch letztere zu einem Teil durch erst kurz zuvor eingestellte und vergleichsweise eingeschränkt qualifizierte Entscheider des Projekts EI getroffen wurden?
Zu welchen Erkenntnissen gelangte das Forschungszentrum des BAMF in Bezug auf die signifikanten Unterschiede in der Entscheidungspraxis unterschiedlicher Organisationseinheiten des BAMF, und welche Schlüsse wurden daraus gezogen?
Steht die Versetzung der Präsidentin des BAMF, Jutta Cordt, und ihrer beiden Stellvertreter im ersten Halbjahr 2018 im Zusammenhang mit den Geschehnissen der Jahre 2016 und 2017 und der daraus resultierenden Qualität der Asylentscheidungen dieser Jahre?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Beratung des BAMF durch die Firma McKinsey & Company weiter fortzusetzen?
Sieht die Bundesregierung den Bedarf, alle Asylentscheidungen der Jahre 2016 und 2017, die nicht von einem Entscheider getroffen wurden, der bereits 2015 als solcher für das BAMF tätig war, erneut zu überprüfen, etwa um das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat zu fördern?
Liegt nach Ansicht der Bundesregierung die politische Verantwortung für etwaige Missstände im BAMF in den Jahren 2016 und 2017 nur beim Bundesministerium des Innern (BMI) oder auch beim Bundeskanzleramt, das das BMI möglicherweise durch Maßnahmen der Flüchtlingskoordination bei der Fachaufsicht über das BAMF übersteuerte?