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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Unterstützung der Nationalkoalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte (ETILAF) durch die Bundesregierung

(insgesamt 16 Einzelfragen mit zahlreichen Nebenfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/681704.01.2019

Unterstützung der Nationalkoalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte (ETILAF) durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung erkennt die Nationalkoalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte ETILAF als einzige legitime Repräsentantin des syrischen Volkes an. Das Auswärtige Amt unterstützt seit 2016 ein Koordinationsbüro der sog. syrischen Opposition in der Berliner Chausseestraße, das nach Angaben der Bundesregierung zur Infrastruktur der ETILAF gehört, finanziell (Bundestagsdrucksache 19/1471).

Kritikerinnen und Kritiker der ETILAF beklagen, dass die Nationalkoalition und viele der mit ihr verbundenen Persönlichkeiten einen sektiererischen, rassistischen, insbesondere gegen Kurden und Kurdinnen gerichteten, autoritären Diskurs pflegen (www.opendemocracy.net/north-africa-west-asia/joseph-daher/towardsinclusive-and-pluralistic-citizenship-in-syria). Die Nationalkoalition, deren Hauptsitz sich in Istanbul befindet, unterstützte auch den Angriffskrieg der Türkei gegen den kurdischen Kanton Afrin in Nordsyrien (http://en.etilaf.org/all-news/news/syrian-coalition-congratulates-people-of-afrin-for-being-freed-from-terrorism.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie ist die Nationalkoalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte (ETILAF) nach Kenntnis der Bundesregierung organisiert (bitte Gremien und Leitungsorgane benennen und angeben, wann, wo und von wem diese gewählt oder bestimmt wurden)?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige Zusammensetzung der ETILAF und die gegenwärtige politische Ausrichtung der Koalition?

a) Welche Organisationen, Parteien, Vereinigungen bzw. Zusammenschlüsse mit welcher politischen Ausrichtung gehören der ETILAF gegenwärtig an?

b) Welche Einzelpersonen mit welcher politischen Ausrichtung gehören der ETILAF gegenwärtig an?

c) Inwieweit, in welcher Form und Stärke sind innerhalb der ETILAF ethnische und religiöse Minderheiten aus Syrien repräsentiert?

d) Welche bewaffneten Kräfte mit welcher Stärke und politischen Ausrichtung in welcher Region in Syrien gehören der ETILAF an oder stehen ihr nahe?

e) Inwieweit befinden sich innerhalb der ETILAF oder im Umfeld der ETILAF Gruppierungen, die die Bundesregierung, die Europäische Union oder die Vereinten Nationen als terroristisch einstufen (bitte benennen)?

f) Welche zu ETILAF gehörigen Milizen und Gruppen sind nach Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung als extremistisch, salafistisch oder dschihadistisch einzustufen?

g) Welche Gruppierungen von ETILAF werden vom Verfassungsschutz beobachtet?

h) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Verbindungen von ETILAF zur Muslimbruderschaft, und wie stuft sie die Muslimbruderschaft ein?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gegenwärtige politische Ausrichtung der ETILAF?

a) Welche generellen Vorstellungen vertritt die ETILAF zur Lösung der syrischen Krise sowie für eine Nachkriegsordnung?

b) Inwieweit tritt die ETILAF für eine säkulare bzw. laizistische Staatsordnung in Syrien ein?

c) Inwieweit tritt die ETILAF für die Rechte und den Schutz nicht-sunnitischer religiöser Gruppen und Glaubensgemeinschaften in Syrien ein?

d) Wie steht die ETILAF zu föderalen Vorstellungen für Syrien?

e) Welche Position nimmt die ETILAF gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht der kurdischen Nation in Syrien ein?

f) Welche Position nimmt die ETILAF bezüglich einer Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Demokratischen Föderation Nord- und Ostsyriens bzw. den Organisationen Partei der Demokratischen Union (PYD), Bewegung für eine Demokratische Gesellschaft (Tev-Dem), Volks- und Frauenverteidigungseinheiten (YPG/YPJ), Demokratischen Kräften Syriens (SDF) und dem Demokratischen Rat Syriens an Friedensgesprächen zu einer Lösung der Syrien-Krise ein?

g) Welche Position nimmt die ETILAF bezüglich des syrischen Präsidenten Bashar al-Assad und seines möglichen Verbleibens an der Staatsspitze ein?

4

Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der ETILAF in den letzten zwei Jahren Richtungskämpfe, Abspaltungen oder Austritte (bitte jeweils einzeln benennen)?

5

Welche Rolle spielt und über welchen tatsächlichen Einfluss verfügt die ETILAF nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung innerhalb Syriens sowie unter syrischen Flüchtlingen (bitte angeben, worauf sich die Kenntnisse und Einschätzungen der Bundesregierung stützen)?

6

Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Mitgliedsverbände oder Mitglieder der ETILAF in die derzeitigen Verwaltungsbehörden der von der Türkei kontrollierten Territorien in Nordsyrien eingebunden?

7

Inwieweit erachtet es die Bundesregierung für weiterhin gerechtfertigt, die ETILAF als einzige legitime Repräsentantin des syrischen Volkes anzuerkennen, und worauf gründet sich die diesbezügliche Haltung der Bundesregierung?

8

Über welche finanziellen und materiellen Mittel in welcher Höhe aus welchen Quellen und über welche Infrastruktur verfügt die ETILAF nach Kenntnis der Bundesregierung?

9

Welche finanzielle, materielle oder sonstige Unterstützung erhält die ETILAF im laufenden Jahr 2018 von Seiten der Bundesregierung (bitte Zweck, Höhe und Form der Unterstützung angeben)?

10

Welche finanzielle, materielle oder sonstige Unterstützung der Bundesregierung ist für das kommende Jahr 2019 vorgesehen (bitte Zweck, Höhe und Form der Unterstützung angeben)?

11

Welche Kontakte im Einzelnen hat die Bundesregierung im Jahr 2018 zur ETILAF oder einzelnen Mitgliedsvereinigungen oder Mitgliedern der ETILAF unterhalten (bitte Art, Zeitpunkt, Ort und Ziel des Kontaktes angeben)?

12

Welche Aktivitäten der ETILAF in Deutschland im Jahr 2018 sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln benennen)?

13

Welche Rolle spielt das Büro der ETILAF in der Chausseestraße in Berlin nach Kenntnis der Bundesregierung für die ETILAF?

a) Für welche konkreten Aufgaben werden diese Räumlichkeiten genutzt?

b) Wie viele Personen sind in diesem Büro beschäftigt?

c) Welche Veranstaltungen fanden wann in diesem Büro statt?

14

Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der auf der Internetseite der ETILAF als ihr „Botschafter in Deutschland“ bezeichnete Bassam Abdullah (https://soc-germany.org/ueber-uns/botschafter-in-deutschland/)?

a) Inwieweit und auf welcher Grundlage erkennt die Bundesregierung Bassam Abdullah als Diplomaten im Rang eines Botschafters an?

b) Verfügt Bassam Abdullah über einen deutschen Diplomatenpass, und wenn ja, seit wann, und aufgrund welcher von wem getroffenen Entscheidung mit welcher Begründung?

c) Verfügt Bassam Abdullah über diplomatische Immunität, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

d) In welchem Kontakt steht die Bundesregierung zu Bassam Abdullah, und wie viele und welche Treffen zu welchem Anlass gab es bislang zwischen Bassam Abdullah und der Bundesregierung?

e) Befindet sich das Büro des Botschafters der ETILAF nach Kenntnis der Bundesregierung in den Räumlichkeiten der ETILAF in der Chausseestraße in Berlin, und wenn nicht, wo befindet es sich dann?

f) Inwieweit und auf welcher rechtlichen Grundlage verfügt das Büro des Botschafters der ETILAF über diplomatischen Schutz?

g) Inwieweit und auf welcher rechtlichen Grundlage ist Bassam Abdullah als Botschafter der ETILAF in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung dazu berechtigt „die Belange von syrischen Staatsangehörigen in Deutschland“ zu vertreten, wie es auf der Internetseite der ETILAF angegeben ist (https://soc-germany.org/ueber-uns/botschafter-in-deutschland/), und um welche Belange im Einzelnen handelt es sich dabei konkret?

15

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, dass das Büro des Botschafters der ETILAF in Deutschland es als Dienstleistung für syrische Staatsangehörige anbietet, die syrische Staatsbürgerschaft auf Basis von Nachweisen zu bestätigen (https://soc-germany.org/leistungen/dienstleistungen-fuer-syrische-staatsbuergerinnen-in-deutschland/)?

a) Was befähigt und was berechtigt das Büro des Botschafters der ETILAF in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, derartige Bestätigungen auszustellen?

b) Inwieweit und auf welcher rechtlichen Grundlage werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Büro des Botschafters der ETILAF in Deutschland ausgestellte Bestätigungen von deutschen Behörden anerkannt?

c) Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Ausstellung einer Bestätigung der syrischen Staatsbürgerschaft durch das Büro des Botschafters der ETILAF in Deutschland für Antragsteller an?

16

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, dass das Büro des Botschafters der ETILAF in Deutschland es als Dienstleistung für syrische Staatsangehörige anbietet, Gutachten an deutsche Behörden zur Ausstellung eines Reiseausweisersatzes auszustellen, wenn das syrische Konsulat die Ausstellung oder Verlängerung des Reisepasses verweigert „oder die Antragstellung für die betroffene Person unzumutbar ist“ (https://soc-germany.org/leistungen/dienstleistungen-fuer-syrische-staatsbuergerinnen-in-deutschland/)?

a) Was befähigt und was berechtigt das Büro des Botschafters der ETILAF in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, derartige Gutachten auszustellen?

b) Inwieweit und auf welcher rechtlichen Grundlage werden nach Kenntnis der Bundesregierung solche vom Büro des Botschafters der ETILAF in Deutschland ausgestellte Gutachten von deutschen Behörden verwendet und anerkannt?

c) Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Ausstellung eines solchen Gutachtens durch das Büro des Botschafters der ETILAF in Deutschland für Antragsteller an?

d) Wie viele und welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen das syrische Konsulat die Ausstellung oder Verlängerung eines Reisepasses verweigert hat?

e) Teilt die Bundesregierung die vom Büro des Botschafters geäußerte Auffassung, dass es für manche Personen „unzumutbar“ sei, beim syrischen Konsulat einen Antrag auf Verlängerung eines neuen Reisepasses oder eine Passverlängerung zu stellen, und wenn ja, in welchen und wie vielen Fällen ist dies nach Ansicht der Bundesregierung konkret der Fall?

Berlin, den 5. Dezember 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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