Fachkräfteeinwanderungsgesetz I – Potenziale und Integration
der Abgeordneten René Springer, Dr. Christian Wirth, Martin Hess, Sebastian Münzenmaier, Jens Maier, Lars Herrmann, Martin Sichert und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom 26. November 2018 stellt die Bundesregierung fest, dass die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland in entscheidendem Maße davon abhängt, wie gut die Fachkräftebasis der Unternehmen und Betriebe gesichert und erweitert werden kann. Zum Schließen der Fachkräftelücke sollen in erster Linie inländische und innereuropäische Potenziale gehoben werden. Allerdings wird dieses Potenzial nach Ansicht der Bundesregierung absehbar nicht ausreichen, um den benötigten Fachkräftebedarf in Deutschland zu sichern. Aus diesem Grund soll mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine gezielte und gesteuerte Steigerung der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten ermöglicht werden. Um die Zuwanderung zu steigern, sollen beispielsweise Personen aus Drittsaaten, deren Berufsausbildung bereits anerkannt wurde, unter bestimmten Voraussetzungen eine sechsmonatige Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten können. Wurde die im Ausland erworbene Berufsqualifikation noch nicht anerkannt, kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits für die bloße Anerkennung der Qualifikation eine Aufenthaltserlaubnis für sechs Monate erteilt werden. Liegt hingegen noch überhaupt keine Berufsqualifikation vor, soll auch hier unter bestimmten Voraussetzungen eine sechsmonatige Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche erteilt werden können. Eine verbindliche Stellenzusage ist in allen drei Fällen keine Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (vgl. https://bit. ly/2AO3LB2).
Welchen Unterschied eine Einwanderung mit oder ohne Stellenzusage vor der Einreise hat, zeigt eine aktuelle Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Durch Auswertung der Daten aus dem Mikrozensus wurde unter anderem festgestellt, dass Personen, die vor ihrer Einreise bereits eine Stellenzusage hatten, im Jahr 2017 eine knapp 5 Prozent höhere Erwerbstätigenquote aufweisen. Sie verfügen im Durchschnitt über ein 200 Euro höheres Nettoeinkommen und besitzen eine deutlich niedrigere Armutsquote als Personen, die ohne Stellenzusage nach Deutschland einreisten. Darüber hinaus war der Anteil der Geringqualifizierten niedriger und jener der Hochqualifizierten höher als bei denjenigen, die ohne Stellenzusage einreisten.
Weiterhin konstatiert das WSI, dass „Unternehmen auch in der Zukunft bereit sein werden, die Einwanderung zu nutzen, um den Niedriglohnsektor zu erhalten“. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass „Einwanderer dringend auf eine Anstellung angewiesen sind, weil sie das Land sonst wieder verlassen müssen. Die leicht erpressbaren Zuwanderer werden somit in einen Unterbietungswettbewerb mit den einheimischen Arbeitnehmern gezwungen, was die lohndämpfende Wirkung der Einwanderung weiter verstärken wird“ (vgl. https://bit. ly/2DXOd1B).
Auch Detlef Scheele, der frühere SPD-Senator für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg und heutiger Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, äußerte sich bereits im Mai 2018 zu den Inhalten des geplanten Zuwanderungsgesetzes: „Die Politik sollte bei einem Zuwanderungsgesetz tatsächlich darauf achten, dass wirklich Fachkräfte ins Land geholt werden und keine Ungelernten. Entsprechend streng sollten die Vorgaben sein“. Weiter heißt es: „Es sollten nur diejenigen nach Deutschland kommen dürfen, die bereits die Zusage für einen Arbeitsplatz hierzulande haben“ (vgl. https://bit. ly/2ASdLt9).
Aus welchen Gründen das inländische und innereuropäische Potenzial absehbar nicht ausreichen sollte, um den etwaigen Fachkräftebedarf zu decken, erschließt sich nach Ansicht der Fragesteller aus den aktuellen Berechnungen des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) bisher nicht. So waren im September 2018 insgesamt 16,574 Millionen Menschen in den 28 EU-Staaten arbeitslos. Allein 13,153 Millionen Personen entfallen dabei auf Länder, die den Euro als offizielle Währung besitzen. Die Jugendarbeitslosigkeit, also die Anzahl arbeitsloser Menschen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren, betrug im September 2018 in den 28 EU-Staaten insgesamt 3,333 Millionen Personen. 2,403 Millionen entfallen auch hier auf Länder, die den Euro als Währung besitzen (vgl. https:// bit.ly/2zKaTP4).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung die inländischen Potenziale heben, die „in erster Linie“ dazu beitragen sollen, die Fachkräftelücke zu schließen?
a) Welche Maßnahmen und Programme wurden durch die Bundesregierung dazu bereits initiiert (bitte einzeln ausweisen)?
b) Welche Maßnahmen und Programme befinden sich aktuell in Planung (bitte einzeln ausweisen)?
Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung die innerenuropäischen Potenziale heben, die ebenfalls „in erster Linie“ dazu beitragen sollen, die Fachkräftelücke zu schließen?
a) Welche Maßnahmen und Programme wurden durch die Bundesregierung dazu bereits initiiert (bitte einzeln ausweisen)?
b) Welche Maßnahmen und Programme befinden sich aktuell in Planung (bitte einzeln ausweisen)?
Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung der prognostizierte bzw. benötigte Fachkräftebedarf, der voraussichtlich nicht durch inländische oder innereuropäische Fachkräfte bis 2020, 2025, 2030, 2040 und 2050 gedeckt werden kann (bitte einzeln ausweisen)?
Auf welche Studien oder Berechnungen beruft sich die Bundesregierung dabei (bitte einzeln ausweisen)?
Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die aktuell vorhandenen 16,6 Millionen Arbeitslosen in den 28-EU-Staaten absehbar nicht ausreichen werden, um den Fachkräftebedarf hierzulande zu decken?
Auf welche Studien oder Berechnungen beruft sich die Bundesregierung dabei (bitte einzeln ausweisen)?
Wie ist es nach Ansicht der Bundesregierung mit dem „Europäischen Gemeinschaftsgedanken“ vereinbar, wenn trotz der 16,6 Millionen Arbeitslosen in den EU-28-Staaten zusätzliche Personen aus Drittstaaten eine erleichterte Einreisemöglichkeit zur Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland und damit in die EU erhalten sollen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, wonach „wirklich Fachkräfte ins Land geholt werden [sollen] und keine Ungelernten“?
a) Teilt die Bundesregierung die Aussage des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, wonach „wirklich Fachkräfte ins Land geholt werden [sollen] und keine Ungelernten“? Wenn nicht, aus welchen Gründen?
b) Aus welchen Gründen sieht der Referentenentwurf vom 26. November 2018 auch die Zuwanderung von Ungelernten vor? Auf welche Studien oder Berechnungen beruft sich die Bundesregierung dabei?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, wonach „nur diejenigen nach Deutschland kommen dürfen, die bereits die Zusage für einen Arbeitsplatz hierzulande haben“?
a) Teilt die Bundesregierung die Aussage des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, wonach „nur diejenigen nach Deutschland kommen dürfen, die bereits die Zusage für einen Arbeitsplatz hierzulande haben“? Wenn nicht, aus welchen Gründen?
b) Aus welchen Gründen sieht der Referentenentwurf vom 26. November 2018 die Zuwanderung von Personen vor, die noch keine Zusage für einen Arbeitsplatz besitzen? Auf welche Studien oder Berechnungen beruft sich die Bundesregierung dabei?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des WSI, wonach „Unternehmen auch in der Zukunft bereit sein werden, die Einwanderung zu nutzen, um den Niedriglohnsektor zu erhalten“?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor?
b) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich bereits Studien oder Untersuchungen durchgeführt oder in Auftrag gegeben, die diese Behauptung stützen oder widerlegen (bitte einzeln aufführen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des WSI, wonach die Einwanderung unter Umständen eine lohndämpfende Wirkung entfalten kann?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor?
b) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich bereits Studien oder Untersuchungen durchgeführt oder in Auftrag gegeben, die diese Behauptung stützen oder widerlegen (bitte einzeln aufführen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des WSI, wonach Zuwanderer in einen Unterbietungswettbewerb mit den einheimischen Arbeitnehmern gezwungen werden könnten?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor?
b) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich bereits Studien oder Untersuchungen durchgeführt oder in Auftrag gegeben, die diese Behauptung stützen oder widerlegen (bitte einzeln aufführen)?
Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass insbesondere auch Betriebe und Unternehmen in ländlichen Regionen von der Fachkräfteeinwanderung profitieren (bitte einzeln ausweisen)?
Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass sich die Fachkräfteeinwanderung zur Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzsuche nicht vornehmlich auf Ballungsgebiete bzw. größeren Städte konzentriert (bitte einzeln ausweisen)?
Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass alle Bundesländer gleichermaßen von der Fachkräfteeinwanderung profitieren und sich die Zuwanderung nicht auf wenige Bundesländer konzentriert (bitte einzeln ausweisen)?
Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Balance zwischen der herausgeforderten Integrationsfähigkeit der Gesellschaft sowie dem wirtschaftlichen Interesse an Einwanderung von Fachkräften ausgewogen bleibt?
a) Welche konkreten Indikatoren zieht die Bundesregierung bei der Bewertung heran (bitte einzeln ausweisen)?
b) Wann ist aus Sicht der Bundesregierung die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft erreicht, wann überschritten?
Inwieweit bzw. in welcher Form sollen nach Ansicht der Bundesregierung die „bestehenden Ausbildungskapazitäten“ vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt werden (vgl. § 16 Absatz 1 AufenthG (= Aufenthaltsgesetz) n. F.)?
a) Unter welchen konkreten Voraussetzungen ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen?
b) Unter welchen konkreten Voraussetzungen ist eine Aufenthaltserlaubnis zu versagen?
Inwieweit bzw. in welcher Form soll nach Ansicht der Bundesregierung der Zugang von Ausländern zur Ausbildung gestaltet werden, sodass „die Integration befördert wird“ (vgl. § 16 Absatz 1 AufenthG n. F.)?
Inwieweit bzw. in welcher Form sollen nach Ansicht der Bundesregierung die „Interessen der öffentlichen Sicherheit“ beachtet werden (vgl. § 16 Absatz 1 AufenthG n. F.)?
a) Unter welchen konkreten Voraussetzungen ist eine Aufenthaltserlaubnis demnach zu erteilen (bitte einzeln ausweisen)?
b) Unter welchen konkreten Voraussetzungen ist eine Aufenthaltserlaubnis demnach zu versagen (bitte einzeln ausweisen)?
Wie viele Fachkräfte werden nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes pro Jahr einen erleichterten oder erstmaligen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten?
Welche Berechnungen oder Untersuchungen liegen der Bundesregierung dazu vor (bitte einzeln ausweisen)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung „die zu erwartende Zunahme der Erwerbsmigration“ (vgl. Referentenentwurf vom 26. November 2018, S. 3) aufgrund des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bis zum Jahr
a) 2020,
b) 2025,
c) 2030,
d) 2040 und
e) 2050 jeweils ein?
Auf welche Studien oder Berechnungen beruft sich die Bundesregierung dabei?