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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Pflanzenschutz im Zuckerrübenanbau

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

22.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/683204.01.2019

Pflanzenschutz im Zuckerrübenanbau

der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Prof. Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der ständige EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel stimmte am 27. April 2018 mehrheitlich für ein Freilandverbot der drei Neonicotinoide Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in Folge dessen die Zulassungen von 15 Pflanzenschutzmitteln mit diesen drei neonicotinoiden Wirkstoffen zurückgezogen (www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/06_Fachmeldungen/2018/2018_08_22_Fa_Widerruf_Neonikotinoide.html). Unter anderem sind von diesem Verbot auch neun Beizmittel zur Behandlung von Zuckerrüben- und Futterrübensaatgut betroffen und nicht mehr für die Aussaat 2019 zugelassen. Im Rübenanbau boten diese Pflanzenschutzmittel bislang einen wirksamen Schutz gegen saugende und beißende Auflaufschädlinge und Vektoren wie beispielsweise dem Drahtwurm und Moosknopfkäfer oder Blattläuse.

Laut Risikobewertung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA kann bei der Bewertung von Neonicotinoiden in Bezug auf ein mögliches Risiko für die Bienengesundheit auf drei wesentliche Expositionspfade eingegangen werden. Hierbei steht die Exposition durch Pollen und Nektar, die Exposition durch Stäube und die Exposition durch Guttation, eine tropfenförmige Abgabe von Wasser über die Blätter, im Fokus der Bewertung (www.efsa.europa.eu/de/press/news/130116).

Die bisher geltende Zulassung von neonicotinoiden Wirkstoffen in der Saatgutbeizung der Zuckerrübe wurde damit begründet, dass diese Kultur nicht als attraktive Nahrungsquelle für Bienen gesehen werden kann, da die Pflanzen bereits im ersten Vegetationsjahr, der vegetativen Phase, geerntet werden und nicht blühen. Die Exposition durch Guttation ist bei Zuckerrüben für die Einflüsse auf Bienen von geringer Bedeutung, da diese hier nur selten auftritt und Bienen bevorzugt Wasser an anderen Stellen aufnehmen (www.ifz-goettingen.de/images/JB_IfZ_2016_17_red.pdf). Rübensaatgut ist aufgrund der Produktionstechnik „Pillieren“ als besonders staubarm anerkannt. Darüber hinaus ist die Staubbildung beim Aussaatvorgang gering, weil die Aussaat der Rüben größtenteils mittels mechanischer Aussaatgeräte erfolgt.

Als Alternative zur Saatgutbeizung steht eine flächendeckende Applikation von Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung, welche allerdings aus ökonomischer sowie ökologischer Sicht erhebliche Nachteile mit sich bringt. Zudem gelten aufkommende Resistenzen besonders bei pyrethroidhaltigen Pflanzenschutzmitteln als wesentliches Problem bei der Bekämpfung von Schädlingen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Angesichts dessen, dass die Bundesregierung durch das Verbot der angesprochenen neonicotinoiden Wirkstoffe einen Rückgang des Anbauumfangs von Zuckerrüben nicht ausschließen kann (Bundestagsdrucksache 19/3198), welche Kulturen werden laut Einschätzung der Bundesregierung anstelle von Zuckerrüben vermehrt angebaut?

2

Welche Folgekulturen werden nach Informationen der Bundesregierung nach der Zuckerrübe größtenteils angebaut, und wie wird der Vorfruchtwert der Zuckerrübe allgemein beurteilt?

3

Falls die Bundesregierung davon ausgeht, dass andere Kulturen anstelle der Zuckerrübe angebaut werden, wie ist diese Tatsache im Hinblick auf die Bodenfruchtbarkeit innerhalb der betrieblichen Fruchtfolgen zu beurteilen?

4

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Höhe von Rückständen der neonicotinoiden Wirkstoffe in Folgekulturen der Zuckerrübe vor, und welche Gefährdung von Insekten ist dadurch zu erwarten?

5

Welche Risikominderungsmaßnahmen im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung von Bestäubern getroffen werden könnten, um eine mögliche Gefährdung auszuschließen?

6

Wie beurteilt die Bunderegierung ein Zusammentreffen von Bestäubern und den als Alternative zu Neonicotinoid-Beizen ganzflächig ausgebrachten Wirkstoffen zur Schädlingsbekämpfung in Zuckerrübenkulturen?

7

Welche Handlungsoptionen werde seitens der Bundesregierung gesehen, einen möglichen ökonomischen Schaden, der für die Anbauer durch das Verbot dieser neonicotinoiden Wirkstoffe auftreten könnte, in angemessener Weise zu kompensieren?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, dass weitere EU-Mitgliedstaaten Notfallzulassungen (gemäß Artikel 53, EU 1107/2009) für bestimmte neonicotinoid-Wirkstoffe erteilt haben?

Wenn ja, bitte die Zulassungen nach Wirkstoff und angebauter Kultur im jeweiligen EU-Mitgliedstaat auflisten.

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis über aktuelle, dem BVL vorliegende Anträge über Notfallzulassungen von neonicotinoiden Wirkstoffen?

10

In welchem zeitlichen Rahmen werden diese Sonderzulassungen nach Einschätzung der Bundesregierung bei einer positiven Bewertung erteilt, um die Anbauplanungen der Landwirte zu berücksichtigen?

11

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche alternative Wirkstoffe zu pyrethroidhaltigen Pflanzenschutzmitteln, bei deren Anwendung bereits Resistenzen bei Bekämpfung von Blattläusen aufgetreten sind, vor?

Berlin, den 12. Dezember 2018

Christian Lindner und Fraktion

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