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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verkaufspolitik der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin

(insgesamt 6 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/684204.01.2019

Verkaufspolitik der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin

der Abgeordneten Lisa Paus, Sven-Christian Kindler, Daniela Wagner, Stefan Schmidt, Ekin Deligöz, Oliver Krischer, Stefan Gelbhaar, Renate Künast, Steffi Lemke, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Berlin ist eine Stadt im Wachstum. Zwischen 2008 und 2018 wuchs die Einwohnerzahl Berlins um etwa 10 Prozent – von 3,36 Millionen auf 3,7 Millionen Menschen (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg). Gleichzeitig entwickelt sich auch die Wirtschaft dynamisch, so dass sich immer mehr Unternehmen in der Region ansiedeln.

Dieses Wachstum stellt Berlin vor große Herausforderungen. Das knappe Wohnungsangebot lässt Miet- und Immobilienpreise explodieren, bezahlbare Flächen für den Neubau von bezahlbaren Wohnungen sind knapp, die Nutzungskonkurrenz zwischen Wohnen, Gewerbe und Grün- und Erholungsflächen nimmt zu und immobilienwirtschaftliche Verwertungsinteressen erzeugen zusätzlichen Druck.

Die Vergabe und Entwicklung von öffentlichen Liegenschaften ist eines der zentralen Instrumente der Steuerung und Gestaltung einer sozialen und ökologischen Stadtentwicklung. Nachdem in der Vergangenheit hier durch die Privatisierung öffentlicher Wohnungsgesellschaften und den Verkauf von bundes- und landeseigenen Grundstücken an private Investoren fatale Fehler begangen wurden, gilt es nun, mit den noch vorhanden Flächen behutsam umzugehen und sie gezielt für eine nachhaltige Stadtentwicklung zu nutzen.

In Berlin verfügt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) immer noch über mehr als 4 500 Wohnungen und zahlreiche Liegenschaften. Seit 2014 setzt sich das Land Berlin dafür ein, dass sämtliche Bestandwohnungen der BImA in Berlin sowie Wohnbaupotenzialflächen an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften übertragen werden, um darauf bezahlbaren Wohnraum zu errichten. In der Gemeinsamen Wohnraumoffensive hat sich der Bund gegenüber Ländern und Kommunen dazu verpflichtet, sie bei ihren Bemühungen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, zu unterstützen. Dafür soll die BImA bundeseigene Grundstücke vergünstigt an Kommunen abgeben. Dieser Ankündigung müssen nun konkrete Taten folgen und die Verhandlungen mit dem Land Berlin und den Bezirken zum Kauf von in Berlin befindlichen Liegenschaften und Wohnungen intensiviert und zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Aus welchen Gründen hat der Bund entschieden, die im Eigentum der BImA befindlichen Geschosswohnungen in Berlin derzeit nicht zu veräußern, und welchen Stellen wurde dieser Entschluss zu welchem Zeitpunkt mitgeteilt?

2

Welche konkreten Auswirkungen haben die im Rahmen des Wohnungsgipfels gefassten Beschlüsse zur Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2018/ergebnisse-wohngipfel.pdf?__blob=publicationFile&v=3) und die Neufassung der Richtlinie zur verbilligten Abgabe von Grundstücken auf die laufenden Verhandlungen mit dem Land Berlin und Berliner Bezirken zum Kauf von Liegenschaften?

3

Welche Liegenschaften der BImA wurden in Berlin in den letzten drei Jahren veräußert (bitte nach Verkaufsdatum, Bezirk, Kaufpreis und Nutzungsart aufschlüsseln)?

a) Welche dieser Liegenschaften wurde an das Land Berlin verkauft?

b) Welche dieser Liegenschaften wurde verbilligt abgegeben (bitte nach Verbilligungszweck und Kaufpreisabschlag aufschlüsseln)?

4

Welche Liegenschaften der BImA sollen in Berlin in den nächsten drei Jahren veräußert werden (bitte nach geplantem Verkaufsdatum, Bezirk und Nutzungsart aufschlüsseln)?

a) Bei welchen dieser Liegenschaften sind die Bezirke oder das Land Berlin über den geplanten Verkauf informiert?

b) Bei welchen dieser Liegenschaften gibt es Gespräche mit dem Bezirk oder dem Land Berlin über einen möglichen Kauf der Liegenschaft bzw. sind solche Gespräche geplant?

c) Welche dieser Liegenschaften kommen für eine verbilligte Abgabe zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus in Frage?

5

Ist die gegenüber der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ geäußerte Aussage von BImA-Chef Dr. Christoph Krupp, dass die Cité Foch und die Cité Pasteur für den Wohnungsneubau in Frage kommen (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/bundesanstalt-fuer-immobilienaufgaben-die-bimaveraendert-ihre-geschaeftspolitik/23641684.html), zutreffend?

a) Wenn ja, wie viele Wohneinheiten könnten auf den BImA-Liegenschaften realisiert werden?

b) Plant die BImA, an diesen Standorten selbst Wohnungen zu bauen oder dem Bezirk die Flächen verbilligt abzugeben (bitte begründen)?

6

Welche weiteren Grundstücke der BImA kommen in Berlin nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse für den Wohnungsneubau in Frage (bitte nach Bezirk, Grundstücksgröße und Wohnungsbaupotenzial in Wohneinheiten aufschlüsseln)? Falls noch keine Erkenntnisse verfügbar sind, wann ist mit den endgültigen Ergebnissen der Potenzialanalyse der BImA-Liegenschaften, die für Wohnungsneubau und Wohnungsbau genutzt werden können, für Berlin zu rechnen?

Berlin, den 11. Dezember 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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