Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes durch öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Empfänger in den Jahren von 2020 bis 2026
der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Mirco Hanker, Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Gewährung und Prüfung von Zuwendungen durch die Bundesregierung an sogenannte Nichtregierungsorganisationen sind zentral in den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) geregelt. Die Verwaltungsvorschrift (VV) Nummer 12.1 zu § 44 BHO sieht zudem die Möglichkeit vor, dass die Bewilligungsbehörde den Zuwendungsempfänger im Zuwendungsbescheid ermächtigen darf, Zuwendungen ganz oder teilweise weiterzuleiten. Die Mittel können vom Erstempfänger in öffentlich-rechtlicher oder in privatrechtlicher Form weitergeleitet werden. Die Weiterleitung in öffentlich-rechtlicher Form durch juristische Personen des privaten Rechts setzt nach VV Nummer 12.2 zu § 44 BHO jedoch eine Beleihung voraus.
Die Bundesregierung hat mehrfach darauf hingewiesen, dass bislang keine zentrale Datenbank bestehe, aus der die Weiterleitung von Zuwendungen durch Nichtregierungsorganisationen an andere Nichtregierungsorganisationen bestehe. Dies liege zum einen daran, dass der Begriff Nichtregierungsorganisation nicht einheitlich definiert sei und die jeweiligen Ressorts die Förderungen in ihren Geschäftsbereichen selbstständig und eigenverantwortlich vollzögen (Bundestagsdrucksachen 20/10952 und 21/3781).
Da der Begriff Nichtregierungsorganisation laut Auskunft der Bundesregierung derzeit über keine ressortübergreifend einheitliche Definition verfügt, begehren die Fragesteller nähere Informationen über die Weiterleitungsverhältnisse von Zuwendungen des Bundes zwischen den unmittelbaren und mittelbaren Zuwendungsempfängern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Übersieht die Bundesregierung die Durchleitung von Zuwendungen durch Empfänger an Zwischen- und Letztempfänger, wenn ja, inwieweit sind diese unmittelbaren und mittelbaren Zuwendungsempfänger für die Weiterleitung von Bundesmitteln der Bundesregierung gegenüber rechenschaftspflichtig?
Besitzt die Bundesregierung inzwischen ggf. eine Übersicht über Empfänger, die letztlich – also als letztempfangende Organisationen – die finanziellen Mittel aus der unmittelbaren Förderung von Zuwendungsempfängern in Anspruch nehmen bzw. genommen haben?
Wie viele Zuwendungsbescheide wurden durch die jeweiligen Ressorts nach den Einzelplänen 01, 02, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 21, 23, 25 oder 30 ausgestellt (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 bis 2026 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger, Zuwendungsbescheide pro Jahr und gesamt sowie nach öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierter juristischer Person auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form als PDF- und Excel-Datei bereitstellen)?
Wie viele dieser Zuwendungsbescheide (vgl. Frage 3) sahen die Möglichkeit einer Weiterleitung von Mitteln aus den Einzelplänen 01, 02, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 21, 23, 25 oder 30 durch die Erstempfänger nach VV Nummer 12.1 zu § 44 BHO vor (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 bis 2026 nach Kapiteln, Titeln, Zuwendungsbescheiden pro Jahr und gesamt sowie nach öffentlich-rechtlichem bzw. privatrechtlich organisiertem Empfänger auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form als PDF- und Excel-Datei bereitstellen)?
Welche Empfänger von Zuwendungen haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Mittel aus den Einzelplänen 01, 02, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 21, 23, 25 oder 30 weiterzuleiten (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 bis 2026 nach Kapiteln, Titeln, Förderhöhe, Zuwendungszweck sowie dem jeweils weiterleitenden Empfänger und dem bzw. den jeweils begünstigten Zwischen- und Letztempfänger bzw. Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form als PDF- und Excel-Datei bereitstellen)?
In wie vielen Fällen wurde den öffentlich-rechtlich organisierten Erstempfängern von Zuwendungen nach den Einzelplänen 01, 02, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16 17, 21, 23, 25 oder 30 für die Weiterleitung von Zuwendungen ein Prüfungsrecht für die Bewilligungsbehörde nach VV Nummer 12.4.8 zu § 44 BHO ausbedungen (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 bis 2026 nach Kapiteln, Titeln, Bewilligungsbehörde sowie nach Prüfungsrecht ausbedungen ja und nein auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form als PDF- und Excel-Datei bereitstellen)?
In wie vielen Fällen kam es gegenüber den öffentlich-rechtlich organisierten Erstempfängern von Zuwendungen nach den Einzelplänen 01, 02, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 21, 23, 25 oder 30 im Rahmen der Ausübung des Prüfungsrechts von Weiterleitungen von Zuwendungen durch die Bewilligungsbehörde zu Beanstandungen (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 bis 2026 nach Kapiteln, Titeln, Bewilligungsbehörde sowie nach Art der Beanstandung und Rechtsfolge auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form als PDF- und Excel-Datei bereitstellen)?
In wie vielen Fällen wurde den privatrechtlich organisierten Erstempfängern von Zuwendungen nach den Einzelplänen 01, 02, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16 17, 21, 23, 25 oder 30 für die Weiterleitung von Zuwendungen ein Prüfungsrecht für die Bewilligungsbehörde nach VV Nummer 12.6.5 2. Halbsatz zu § 44 BHO ausbedungen (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 bis 2026 nach Kapiteln, Titeln, Bewilligungsbehörde sowie nach Prüfungsrecht ausbedungen ja und nein auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form als PDF- und Excel-Datei bereitstellen)?
In wie vielen Fällen kam es gegenüber den privatrechtlich organisierten Erstempfängern von Zuwendungen nach den Einzelplänen 01, 02, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 21, 23, 25 oder 30 im Rahmen der Ausübung des Prüfungsrechts von Weiterleitungen von Zuwendungen durch die Bewilligungsbehörde zu Beanstandungen (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 bis 2026 nach Kapiteln, Titeln, Bewilligungsbehörde sowie nach Art der Beanstandung und Rechtsfolge auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form als PDF- und Excel-Datei bereitstellen)?
Wie viele Verwendungsnachweise für Zuwendungen aus Mitteln der Einzelpläne 01, 02, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 21, 23, 25 oder 30 gingen nach Nummer 6.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest‑P) zu § 44 BHO entweder pünktlich, verspätet oder gar nicht ein (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 bis 2026 nach Kapiteln, Titeln, Bewilligungsbehörde sowie nach Verwendungsnachweis pünktlich eingegangen, Verwendungsnachweis nicht pünktlich eingegangen, Verwendungsnachweis noch ausstehend auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form als PDF- und Excel-Datei bereitstellen)?