Zahlen zu Speicherungen in polizeilichen EU-Datenbanken (2018)
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2017 waren mehr als 76 Millionen Personen und Sachen im Schengener Informationssystem (SIS), der größten europäischen Polizeidatenbank, zur Fahndung ausgeschrieben (Bundestagsdrucksache 19/3487). Vor fünf Jahren waren dort noch 45 Millionen Menschen gespeichert (Ratsdokument 7389/13). Am SIS nehmen alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union teil, außerdem Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Die Datenbank wird zwar von eu-LISA verwaltet, liegt aber physisch in Strasbourg. Der Zugriff erfolgt über nationale Zentralstellen. Die meisten Einträge im SIS kamen aus Italien, gefolgt von Frankreich und Deutschland. Über die Hälfte der fast 900 000 Personenausschreibungen (501 996) erfolgten nach Artikel 24 des SIS-II-Ratsbeschlusses, wonach der Aufenthalt oder die Einreise in die EU verwehrt wird. An zweiter Stelle der Ausschreibungen von Personen (129 983) stehen verdeckte und gezielte Kontrollen nach Artikel 36, mit denen Personen und Sachen heimlich in der EU verfolgt werden können (Bundestagsdrucksache 19/3487). Bei einer Verkehrskontrolle oder einem Grenzübertritt erfährt eine ausschreibende Behörde beispielsweise, wo und mit wem die Person angetroffen wurde und wohin diese gereist sind. Die Speicherung kann durch Polizei oder Geheimdienste erfolgen, die Zahl der Betroffenen steigt jedes Jahr beträchtlich. Die Schengen-Staaten nutzen den Artikel 36 in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Der aktuelle Jahresbericht von eu-LISA zeigt, dass die Methode zumindest quantitativ sehr wirksam ist: Die verdeckten Fahndungen erzielten ein Drittel aller Treffer (Ratsdokument 8279/18).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie viele Fingerabdruckblätter bzw. Handballen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stichtag 31. Dezember 2018 in das AFIS (Automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem) des SIS II, des Eurodac, des Visa-Informationssystems (VIS) und bei Europol gespeichert?
Welche Soft‐ und Hardware welcher Hersteller wird nach Kenntnis der Bundesregierung für das AFIS im SIS II, im Eurodac (European Dactloscopy), im VIS, bei Europol bzw. der deutschen nationalen Kopie bzw. Schnittstelle der beschriebenen Systeme genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich nach Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/3487 ergeben?
Wie viele Treffer erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Abfragen des AFIS des SIS II, des Eurodac, des VIS und bei Europol, und wie viele davon stammten aus Deutschland?
Wie viele falsche Treffer („false hits“) erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Abfragen des AFIS des SIS II, des Eurodac, des VIS und bei Europol, und wie viele davon stammten aus Deutschland?
Was ist der Bundesregierung nach Schaffung der rechtlichen Grundlagen („Schengen Information System: Council adopts new rules to strengthen security in the EU“, Pressemitteilung des Rates vom 19. November 2018) über den aktuellen Zeitplan zur Umsetzung der Ausschreibung unbekannter Personen mittels ihrer Fingerabdrücke im Rahmen einer „Technologie zur Identifizierung von Personen anhand der Fingerabdruck-Daten“ (AFIS) bekannt (Bundestagsdrucksache 19/3487, Antwort zu Frage 2)?
Welche Schengen-Mitgliedstaaten machen nach Kenntnis der Bundesregierung in der derzeit „ausgerollten ersten Stufe“ aktiv von der Möglichkeit Gebrauch, Personen auf Basis ihrer Fingerabdrücke im SIS II zu identifizieren, bzw. welche Änderungen haben sich zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/3487 ergeben?
Wann sollen die Ergebnisse der nun „ausgerollten“ ersten Stufe feststehen, damit nach der erfolgten Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen weitere Länder Fingerabdruckrecherchen im SIS-AFIS durchführen, und welche Schengen-Mitgliedstaaten haben dies bereits angekündigt?
Wann sollen die Spezifikationen für eine Weiterentwicklung des SIS-II-AFIS und die „Implementierung neuer Anforderungen in weiteren Ausbaustufen“ nach gegenwärtigem Stand festgelegt werden, bzw. welche Berichte oder Studien werden hierfür abgewartet?
Welche Zahl zu Personenausschreibungen sowie zu Sachausschreibungen zum Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle nach Artikel 36 des SIS II Ratsbeschlusses sind der Bundesregierung für 2018 (Stichtag: 31. Dezember) bekannt?
Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 2 des SIS-II-Ratsbeschlusses ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 2 des SIS-II-Ratsbeschlusses zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
Wie viele Personen sowie Sachen waren nach Artikel 36 Absatz 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)?
Wie hat sich die Anzahl der zum Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses im Jahr 2018 entwickelt?
Liegen der Bundesregierung neuere Zahlen vor, aus denen hervorgeht, welche Schengen-Staaten Ausschreibungen nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses in welchem unterschiedlichem Ausmaß nutzen (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 19/3487, Antwort zu Frage 10 darstellen und nach Artikel 36 Absatz 2 und Absatz 3 des SIS-II-Ratsbeschlusses sowie der Kategorie „lunverzügliche Meldung“ ausweisen)?
Wie viele der nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses Ausgeschriebenen sind mit dem Wert „Aktivität mit Terrorismusbezug“?
Inwiefern verfügt die Bundesregierung nunmehr über Erkenntnisse zu dem hierfür in Deutschland erforderlichen technischen und personellen Anpassungsbedarf für den in der neuen Rechtsverordnung zum SIS vorgesehenen Zugriff Europols (Bundestagsdrucksache 19/3487, Antwort zu Frage 13)?
Wie will die Bundesregierung den „Fahrplan zur Verbesserung des Informationsaustauschs und des Informationsmanagements“ umsetzen, wonach „ein kohärenter dreistufiger Ansatz für den Informationsaustausch über ausländische terroristische Kämpfer durch optimale und kohärente Nutzung des SIS und von Europol-Daten, die Europol für den Datenabgleich [...] und für Analysen in den einschlägigen Analyseprojekten verarbeitet“, werden soll (Ratsdokumente 12223/3/17 REV 3 und 14750/17)?
Welches Verfahren hält die Bundesregierung für Treffer zu Personen, die an Aktivitäten mit Terrorismusbezug beteiligt sind und eine „unverzügliche Meldung“ erfordern, für geeignet?
Welche Änderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für deutsche Behörden durch die Einführung einer neuen Ausschreibungskategorie „Ermittlungsanfrage“ nach Artikel 36 („Schengen Information System: Council adopts new rules to strengthen security in the EU“, Pressemitteilung des Rates vom 19. November 2018)?
Nach welcher Maßgabe dürfen auch in Deutschland Personen auf der Grundlage von Informationen oder spezifischen Fragen, die der ausschreibende Mitgliedstaat in die Ausschreibung aufgenommen hat, eingehend befragt werden?
Sofern dies in Deutschland nicht möglich sein soll, wie werden dann ausländische „Ermittlungsanfragen“ in Deutschland gehandhabt?
Welche technischen oder organisatorischen Änderungen sind in Deutschland erforderlich, um auch Ausschreibungen für „Ermittlungsanfragen“ oder zu unbekannten Tatverdächtigen und gesuchten Personen im SIS II einzustellen sowie Gesichtsbilder und DNA-Profile zu Identifizierungszwecken zu nutzen („Schengen Information System: Council adopts new rules to strengthen security in the EU“, Pressemitteilung des Rates vom 19. November 2018)?
Welches Verfahren ist für die Weiterleitung und Verarbeitung von SIRENE-Trefferberichten, (SIRENE = Nationale Kontaktstellen für den Austausch zusätzlicher Informationen) an Europol und dort enthaltene Informationen über Personen, die an Terrorismus oder an Aktivitäten mit Terrorismusbezug beteiligt sind, vorgesehen?
Welche Mittel will die Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand zur Umsetzung der neuen SIS-Verordnungen aus dem „Inneren Sicherheitsfonds“ der Europäischen Union (ISF) beantragen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern zur Umsetzung der neuen SIS-Verordnungen ein neuer Komitologieausschuss eingesetzt werden soll, welchen Auftrag hat dieser, und wer gehört diesem an?
Welche Empfehlungen der Studie des LIBE-Komitees (Ausschuss für bürgerliche Freiheiten und Inneres) zum Vergleich von DNA-Daten im Prüm-Verfahren (http://gleft.de/2iT, Seite 42), bzw. welche der dort aufgeworfenen Defizite und Optimierungsmöglichkeiten wurden in der jährlichen DNA-Anwender-Tagung mit dem Bundeskriminalamt erörtert (Bundestagsdrucksache 19/3487, Antwort zu Frage 17)?
Welche Datenbanken des Zolls sowie des Justiz- und Innenbereichs könnten aus Sicht der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union zusammengelegt oder vernetzt werden, und wann wollen die Europäische Kommission bzw. die Sachverständigengruppe zur Interoperabilität von IT-Systemen aus dem Zoll- sowie Justiz bzw. Innenbereich hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung einen Bericht oder eine Machbarkeitsstudie vorlegen?
Wie viele Europäische Ermittlungsanordnungen wurden im Jahr 2018 von welchen Bundes- oder Landesbehörden über das Bundeskriminalamt an welche Vollstreckungsstaaten gesteuert, und in welchen Fällen erfolgte dies über Eurojust?
Wie viele der Anträge wurden ausgeführt, und wie viele wurden abgelehnt, und welche Gründe waren für die Ablehnung maßgeblich?
Wann will die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung ein Portal für die zuständigen Behörden in der EU für die Zwecke der Europäischen Ermittlungsanordnung, der gegenseitigen Rechtshilfe und anderer Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen errichten bzw. fertigstellen, um dort auch die Zahlen zu Europäischen Ermittlungsanordnungen (Antwort der Europäischen Kommission auf die Schriftliche Frage des Mitglieds des Europäischen Parlaments Cornelia Ernst vom 11. Dezember 2018, DE E-004970/2018)?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Europol-Analyseprojekt „Travellers“ als „auländische Kämpfer“ gespeichert, und wie viele davon sind von Europol als solche bestätigt?
Welche Zahl zu Personenausschreibungen sind der Bundesregierung für das Jahr 2018 bis zum Stichtag 31. Dezember zu den verschiedenen Interpol-Datenbanken bekannt?