Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe
der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Katrin Werner, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist die Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII – SGB = Sozialgesetzbuch) verankert. Diese soll auf Basis des in der Fachwelt hoch umstrittenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz erfolgen, dass durch die Nichtbefassung des Bundesrates bislang nicht in Kraft getreten ist. Die Entstehung des Gesetzentwurfs, der in seinem Ursprung die Ausgestaltung einer so genannten inklusiven Lösung zum Ziel haben sollte, umfasste mehrere Referentenentwürfe mit bis zu 80 Einzeländerungen im SGB VIII, die von der Fachwelt wie von den Fragestellerinnen und Fragestellern massiv kritisiert wurden, da das Kinder- und Jugendhilfegesetz umfassend umgebaut und nach Ansicht von Expertinnen und Experten sowie der Fragestellerinnen und Fragesteller die Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien massiv geschwächt hätten. Auch der Bundesrat hatte in seiner ersten Befassung des Gesetzentwurfs umfangreichen Änderungsbedarf angezeigt.
Die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plant nun eine Neuauflage einer SGB-VIII-Reform unter dem Arbeitsbegriff Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe. Schwerpunkte sollen laut Koalitionsvertrag u. a. die Stärkung des Kinderschutzes, der Hilfssysteme, der Elternarbeit bei fremduntergebrachten Kindern sowie die Ausgestaltung von präventiv ausgerichteten Sozialraumangeboten sein. All diese Themengebiete waren bereits Gegenstand im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller soll hier eine aus guten Gründen gescheiterte Reform neu aufgelegt werden.
Stark in der Kritik stand in der letzten Wahlperiode auch die Entstehung des so genannten Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes. Fehlende Transparenz und mangelnde Fachlichkeit standen ebenso im Fokus der Kritik wie mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten bei der Vorbereitung und Ausgestaltung des Gesetzesvorhabens. Auf diese Kritik wurde im Koalitionsvertrag reagiert und ein breiter Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Ländern und Kommunen im Vorfeld einer Gesetzesinitiative angekündigt. Dabei sollen auch die Erfahrungen von Betroffenen berücksichtigt werden.
Mit einer Auftaktkonferenz startete am 6. November 2018 ein so genannter Dialogprozess mit dem Titel „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“, mit dem die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zur Beteiligung umgesetzt werden sollen. Die Durchführung des Dialogverfahrens selbst wurde im Anschluss eines Ausschreibungsverfahrens an drei externe Institute bzw. Einrichtungen vergeben (zebralog, IJOS Perspektiven für Dienstleister, IKJ – Institut für Kinder- und Jugendhilfe).
An der Auftaktveranstaltung nahmen nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller über 200 Interessierte teil. Um Transparenz für den Prozess zu gewährleisten, wurde ein Webauftritt freigeschaltet (www.mitreden-mitgestalten.de), über den auch ein Newsletter abonniert und unter der Rubrik „Bibliothek“ Materialien zum Prozess gesichtet werden können. Gleichzeitig sollen verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten z. B. Online-Konsultationen mit der Fachöffentlichkeit geschaffen werden.
Bereits in die Kritik geraten ist nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die geplante AG mit ca. 50 Mitgliedern (AG der 50), in der die eigentlichen Beratungen stattfinden, konkrete Vorschläge formuliert und Empfehlungen ausgesprochen werden sollen. Den Vorsitz der AG soll die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks übernehmen. Von den 50 zu vergebenden Plätzen soll nur ein geringer Anteil an Vertreterinnen und Vertreter und Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe gehen. Die Zusammensetzung der AG soll auf sechs Säulen basieren: I Bund/Länder/Kommunen, II Bereichsübergreifende Dachverbände, III Verbände der Kinder- und Jugendhilfe, IV Verbände der Behindertenhilfe, V Verbände der Gesundheitshilfe, VI Institute. Damit wird die originäre Kinder- und Jugendhilfe mit ihren dutzenden Unterstützungsangeboten und Leistungen sowie ihren hunderten Interessensvertretungs- und Fachorganisationen im Beteiligungsverfahren in ihrer Vielfalt nicht adäquat widergespiegelt.
Gleichzeitig werden in größerem Rahmen Expertinnen und Experten aus anderen Bereichen hinzugezogen, die durchaus im Sinne der gebotenen Multiprofessionalität einer modernen Jungendhilfe in einem solchen Gestaltungsprozess eingebunden werden sollten. Auf Grund der Tatsache, dass sie teilweise nur punktuell bzw. nur an einzelne Bestandteile des breiten Aufgabenspektrums der Kinder- und Jugendhilfe angebunden sind, wird das Verhältnis zu den verschiedenen Vertretungen der Kinder- und Jugendhilfe nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller als nicht angemessen wahrgenommen und zum Teil vehement kritisiert.
Diese AG soll nach einer konstituierenden Sitzung am 21. Januar 2019 jeweils einmal zu den vier Themenschwerpunkten beraten und Berichte erstellen (12. Februar 2019 Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation, 4. April 2019 Wirksame Hilfesysteme/Weniger Schnittstelle/Mehr Inklusion, 11. Juni 2019 Fremdunterbringung: Kindesinteressen wahren – Eltern unterstützen – Familien stärken und 17. September 2019 Prävention im Sozialraum stärken). Dabei sollen jeweils die Ergebnisse aus den Online-Konsultationen wie auch die Ergebnisse aus dem Dialogforum Pflegekinderhilfe, der AG Kinder psychisch kranker Eltern, des Dialogforums Zukunft der Kinder und Jugendhilfe, des Dialogforums Bund trifft kommunale Praxis sowie „relevante“ Forschungsarbeiten miteinfließen.
Wie die Ergebnisse aus dem Dialogforum in den anschließenden Prozess der Gesetzesentwicklung miteinfließen, ist derzeit nicht bekannt (vgl. Präsentation der Auftaktkonferenz unter www.mitreden-mitgestalten.de/sites/default/files/downloads/praesentation_auftaktkonferenz_-_mitreden_-_mitgestalten.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Nach welchen Kriterien wurden die ausführenden Institute bzw. Einrichtungen zebralog, IJOS, IKJ ausgewählt (bitte ausführen und detailliert begründen)?
Auf welche Expertise können die drei Institute bzw. Einrichtungen zurückgreifen (bitte jeweils einzeln und detailliert ausführen)?
Welche Kosten fallen voraussichtlich für die Bundesregierung an bzw. welcher Kostenumfang im Rahmen der Ausschreibung und Erteilung der Zuschläge wurde veranschlagt und an finanziellen Mitteln bereitgestellt für die Durchführung des Dialogprozesses?
Wie verteilen sie sich auf die drei Institute bzw. Einrichtungen (bitte jeweils einzeln und detailliert ausführen)?
Welche Befugnisse haben die drei Institute bzw. Einrichtungen im Rahmen des Dialogprozesses (bitte jeweils einzeln und detailliert ausführen)?
Welche Funktion hat das BMFSFJ im Rahmen des Dialogprozesses (bitte detailliert ausführen)?
Ist das BMFSFJ personell bzw. strukturell in den Prozess eingebunden und wenn ja, wie, und durch wen, bzw. welche Abteilungen bzw. Referate?
Wo ist die Geschäftsstelle angesiedelt, und wie ist die Geschäftsstelle personell ausgestattet?
Wie ist die Geschäftsstelle für die Fachorganisationen, Verbände etc. erreichbar?
Aus welchen Gründen wurde abweichend vom Koalitionsvertrag entschieden, Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitshilfe mit in den Dialogprozess aufzunehmen und mit einer eigenen Säule abzubilden (bitte detailliert ausführen)?
Wie wird die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Berücksichtigung der Erfahrungen von Betroffenen im Dialogprozess gewahrt (bitte detailliert ausführen)?
Auf welche Expertise wird bezüglich der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Berücksichtigung der Erfahrungen von Betroffenen zurückgegriffen (bitte detailliert ausführen)?
Wer entscheidet bzw. hat über die Berufung und Besetzung der Mitglieder in der AG der 50 entschieden?
Auf welcher Basis erfolgte bzw. erfolgt eine zahlenmäßige Bemessung der Mitglieder in den einzelnen Säulen (bitte jeweils einzeln und detailliert ausführen)?
Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die erste Säule Bund/Länder/Kommunen insgesamt vorgesehen?
a) Wie viele der hier vorgesehenen Plätze gehen an den Bund bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter, Institutionen bzw. Organe?
b) Wie viele der hier vorgesehenen Plätze gehen an die Länder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen?
c) Wie viele der hier vorgesehenen Plätze gehen an die Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen?
d) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze jeweils entschieden?
e) Welche Institutionen bzw. Organe bzw. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes wurden bei der Auswahl berücksichtigt?
f) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Institutionen bzw. Organe bzw. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes?
g) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 von Seiten der Institutionen bzw. Organe bzw. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele und welche davon wurden nicht berücksichtigt?
h) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Institutionen bzw. Organe bzw. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes vor? Wenn ja, wie viele?
i) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter Institutionen bzw. Organe bzw. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes vor? Wenn ja, wie viele, und von welchen Institutionen bzw. Organe bzw. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes?
j) Werden bzw. wurden Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Bundestages in die AG berufen? Befinden sich hierunter Vertreterinnen und Vertreter der parlamentarischen Opposition, und wenn ja, welche Oppositionsfraktionen wurden aus welchen Gründen berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht?
k) Welche Länder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen wurden bei der Auswahl berücksichtigt?
l) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Länder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen?
m) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 von Seiten der Länder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und welche davon wurden nicht berücksichtigt?
n) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Länder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen vor? Wenn ja, wie viele?
o) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter Länder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen vor? Wenn ja, wie viele, und von welchen Ländern bzw. Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen?
p) Werden bzw. wurden Vertreterinnen und Vertreter von Landesparlamenten in die AG berufen?
q) Welche Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen wurden bei der Auswahl berücksichtigt?
r) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen?
s) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 von Seiten der Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und welche davon wurden nicht berücksichtigt?
t) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen vor? Wenn ja, wie viele?
u) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen vor? Wenn ja, wie viele, und von welchen Kommunen bzw. Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen?
v) Werden bzw. wurden Vertreterinnen und Vertreter von Kommunal- bzw. Kreisparlamenten in die AG berufen?
Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die zweite Säule Bereichsübergreifende Dachverbände insgesamt vorgesehen?
a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden?
b) Wie sind die Plätze aufgeteilt?
c) Welche bereichsübergreifenden Dachverbände wurden bei der Auswahl berücksichtigt?
d) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der bereichsübergreifenden Dachverbände?
e) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und welche davon wurden nicht berücksichtigt?
f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Vertreterinnen und Vertreter vor? Wenn ja, wie viele?
g) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter bereichsübergreifender Dachverbände vor? Wenn ja, wie viele und von welchen bereichsübergreifenden Dachverbänden?
Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die dritte Säule Verbände der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt vorgesehen?
a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden?
b) Wie sind die Plätze aufgeteilt?
c) Welche Verbände der Kinder- und Jugendhilfe wurden bei der Auswahl berücksichtigt?
d) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Verbände der Kinder- und Jugendhilfe?
e) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und welche davon wurden nicht berücksichtigt?
f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Vertreterinnen und Vertreter vor? Wenn ja, wie viele?
g) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter Verbände der Kinder- und Jugendhilfe vor? Wenn ja, wie viele, und von welchen Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe?
Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die vierte Säule Verbände der Behindertenhilfe insgesamt vorgesehen?
a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden?
b) Wie sind die Plätze aufgeteilt?
c) Welche Verbände der Behindertenhilfe wurden bei der Auswahl berücksichtigt?
d) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Verbände der Behindertenhilfe?
e) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und welche davon wurden nicht berücksichtigt?
f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Vertreterinnen und Vertreter vor? Wenn ja, wie viele?
g) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter Verbände der Behindertenhilfe vor? Wenn ja, wie viele, und von welchen Verbänden der Behindertenhilfe?
Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die fünfte Säule Verbände der Gesundheitshilfe insgesamt vorgesehen?
a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden?
b) Wie sind die Plätze aufgeteilt?
c) Welche Verbände der Gesundheitshilfe wurden bei der Auswahl berücksichtigt?
d) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Verbände der Gesundheitshilfe?
e) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und welche davon wurden nicht berücksichtigt?
f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Vertreterinnen und Vertreter vor? Wenn ja, wie viele?
g) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter Verbände der Gesundheitshilfe vor? Wenn ja, wie viele, und von welchen Verbänden der Gesundheitshilfe?
Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die sechste Säule Institute insgesamt vorgesehen?
a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden?
b) Wie sind die Plätze aufgeteilt?
c) Welche Institute wurden bei der Auswahl berücksichtigt?
d) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Institute?
e) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und welche davon wurden nicht berücksichtigt?
f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Vertreterinnen und Vertreter vor? Wenn ja, wie viele?
g) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter Institute vor? Wenn ja, wie viele, und von welchen Instituten?
Gibt es bei der Besetzung der AG der 50 Stellvertreterinnenpositionen und Stellvertreterpositionen?
Wenn ja, ist es Stellvertreterinnen und Stellvertretern generell gestattet, an den Sitzungen der AG teilzunehmen?
Ist es mit der Struktur der sechs Säulen möglich, dass bspw. bereichsübergreifende Dachverbände (Säule II) oder Vertreterinnen und Vertreter aus Bund, Länder oder Kommunen (Säule I) über eine andere Säule wie z. B. die dritte Säule Verbände der Kinder- und Jugendhilfe in die AG der 50 einziehen?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt im Allgemeinen sowie im Konkreten, würde damit doch eine Stärkung einzelner Säulen zu Lasten anderer Säulen erfolgen?
Sind in der AG der 50 Vertreterinnen und Vertreter aus allen gesetzlich definierten Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe vertreten?
Wenn nein, welche Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe sind nicht vertreten?
Wie wird die Bundesregierung im Prozess und im Rahmen der Beratungen der AG der 50 die Tatsache berücksichtigen, dass für die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe die Beziehungsarbeit mit den Adressatinnen und Adressaten eine bedeutende Rolle für eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit darstellt (bitte detailliert ausführen)?
Wie wird die Bundesregierung im Prozess und im Rahmen der Beratungen der AG der 50 die Tatsache berücksichtigen, dass in der Kinder- und Jugendhilfe der Faktor Zeit in der Arbeit mit den Adressatinnen und Adressaten eine bedeutende Rolle für eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit darstellt (bitte detailliert ausführen)?
Wie wird die Bundesregierung im Prozess und im Rahmen der Beratungen der AG der 50 die Tatsache berücksichtigen, dass in der Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe die Arbeit mit den Adressatinnen und Adressaten ein Prozess darstellt, deren Ausgang nicht planbar und offen ist (bitte detailliert ausführen)?
Wie begründet die Bundesregierung die starke Vertretung von Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitshilfe in der AG der 50, die nur punktuell bzw. mit nur geringen Teilbereichen des breiten Aufgabenspektrums der Kinder- und Jugendhilfe kooperieren?
Wie werden in den Dialogprozess und in der AG der 50 die Einrichtungen der Forschung und Wissenschaft insbesondere der Universitäten und Hochschulen eingebunden?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hier aus dem Einspruch der Kinder- und Jugendhilfeforschung im März 2017 (www.dgsa.de/fileadmin/user_upload/Einspruch_der_Kinder-_und_Jugendhilfeforschung_zum_KJSG-Gesetzgebungsverfahren.pdf)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hier aus dem Einspruch der Kinder- und Jugendhilfeforschung im März 2017 (www.dgsa.de/fileadmin/user_upload/Einspruch_der_Kinder-_und_Jugendhilfeforschung_zum_KJSG-Gesetzgebungsverfahren.pdf)?
Wie werden in den Dialogprozess und in der AG der 50 die Kinder- und Jugendringe eingebunden?
Wie werden in den Dialogprozess und in der AG der 50 die Jugendhilfeausschüsse eingebunden?
Wie sichert die Bundesregierung im Dialogprozess eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nach Artikel 12 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention?
Wie viele, und wo werden Fokusgruppen im Rahmen des Dialogprozesses eingerichtet (bitte detailliert ausführen)?
Wie ist die Arbeitsweise der Fokusgruppen strukturiert?
Werden die Fokusgruppen analog der Schwerpunkte in der AG der 50 wiederholt und schwerpunktbezogen tagen?
Wie erfolgte die Bewerbung der Fokusgruppen in der Fachwelt?
Trifft es zu, dass die Bewerbung äußerst kurzfristig erfolgte und lediglich wenige Tage Reaktionszeit nach Veröffentlichung im Internet verblieben (vgl. www.ikj-mainz.de/index.php/Newsreader/items/informationen-zu-den-beteiligungsmoeglichkeiten-an-der-wissenschaftlichen-begleitung-des-dialogprozesses-mitreden-mitgestalten-d.html) (bitte detailliert ausführen)?
Wie viele Plätze für Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Mitglieder haben die Fokusgruppen jeweils (bitte detailliert und nach Standorten ausführen)?
a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden (bitte detailliert und nach Standorten ausführen)?
b) Wie sind die Plätze aufgeteilt? Erfolgt bei der Aufteilung eine Orientierung an den sechs Säulen in der AG der 50 (bitte detailliert und nach Standorten ausführen)?
c) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Mitglieder (bitte detailliert und nach Standorten ausführen)?
d) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in Fokusgruppen liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium bzw. den Verantwortlichen für die Organisation der Fokusgruppen vor, und wie viele, und welche davon wurden nicht berücksichtigt?
e) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Vertreterinnen und Vertreter vor? Wenn ja, wie viele (bitte detailliert und nach Standorten ausführen)?
f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten nichtberücksichtigter Interessierten vor? Wenn ja, wie viele (bitte detailliert und nach Standorten ausführen)?
g) Ist der Bundesregierung bekannt, ob es zu missverständlichen Einladungen gekommen ist und so eingeladene Mitglieder bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer wieder ausgeladen werden mussten (bitte detailliert und nach Standorten ausführen)?
Wie werden die Ergebnisse der Fokusgruppen in die AG der 50 einfließen (bitte detailliert ausführen)?
Wann werden die Berichte des Dialogforums an die Bundesregierung übergeben?
Wie finden die Berichte Eingang in den Referentenentwurf?
Ist geplant, den Beteiligten im Dialogprozess darzulegen und ggf. zu begründen, welche Ergebnisse aus dem Dialogverfahren im Referentenentwurf berücksichtigt wurden und welche nicht berücksichtigt wurden (bitte detailliert ausführen)?
Wann wird die Bundesregierung auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Dialogverfahren einen Referentenentwurf zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe vorlegen?