Geldwäscheaufsicht im Finanzsektor und die Rolle der BaFin als Aufsichtsbehörde der Deutschen Bank vor dem Hintergrund aktueller Geldwäschefälle
der Abgeordneten Lisa Paus, Anja Hajduk, Dr. Gerhard Schick, Dr. Danyal Bayaz, Stefan Schmidt, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Irene Mihalic, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Eine Reihe aktueller Geldwäschefälle, darunter der Danske-Bank-Fall und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt im Zusammenhang mit den Panama Papers, haben im Finanzsektor und an den Märkten für Unruhe gesorgt. Es gibt derzeit einige Anhaltspunkte, dass insbesondere die Deutsche Bank hier betroffen ist.
Der Aktienkurs der Deutschen Bank fiel in der Folge der jüngsten Bekanntmachungen auch auf ein Rekordtief (www.handelsblatt.com/finanzen/bankenversicherungen/geldwaesche-bei-der-danske-bank-angst-vor-dem-naechstenskandal-deutsche-bank-aktie-faellt-auf-ein-rekordtief/23657274.html?ticket=ST-2680368-boDvIjIRpLPphiqeKTmq-ap1).
Ein im September 2018 veröffentlichter Bericht einer Untersuchung der Danske Bank (https://danskebank.com/-/media/danske-bank-com/file-cloud/2018/9/report-on-the-non-resident-portfolio-at-danske-banks-estonian-branch-.-la=en.pdf) zeigt, dass in den Jahren 2007 bis 2015 bis zu 200 Mrd. Euro dubioser Gelder ausländischer Kunden durch eine estnische Filiale der Bank geschleust wurden. Die Deutsche Bank diente dabei als Korrespondenzbank für US-Dollar-Transaktionen. JPMorgan, welche als weitere Korrespondenzbank, die Dollartransaktionen der estnischen Zweigstelle durchführte, brach die Geschäftsbeziehung bereits im Juli 2013 ab. Als Grund wurden Sorgen bzgl. der Non-Resident-Kunden genannt. Die Deutsche Bank beendete ihre Geschäftsbeziehungen gegenüber der estnischen Danske Bank erst im September 2015.
Ende November 2018 verkündete darüber hinaus die Staatsanwaltschaft Frankfurt, im Zusammenhang mit durch die Panama Papers bekannt gewordenen Geschäften der Deutschen Bank Ermittlungen einleiten zu wollen (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-bank-razzia-1.4232832).
Die Deutsche Bank war schon 2017 wegen Verletzung der Sorgfaltspflichten u. a. bei der Überprüfung von russischen Kunden zu einem Bußgeld in Höhe von 630 Mio. Euro verurteilt worden (www.handelsblatt.com/finanzen/bankenversicherungen/finanzaufsicht-bafin-setzt-geldwaesche-sonderbeauftragten-bei-deutscher-bank-ein/23107124.html?ticket=ST-1871673-ERzEZKLPFRN5CVsVEnAb-ap1).
Am 24. September 2018 war zudem bekannt geworden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Sonderbeauftragten bei der Deutschen Bank eingesetzt hat (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutschebank-bekommt-sonderaufpasser-von-finanzaufsicht-bafin-a-1229793.html). Dieser soll gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen und das Institut überwachen – ein bis dato einmaliger Vorgang in Deutschland.
In diesem Zusammenhang stellt sich unter anderem die Frage nach der Rolle und Verantwortlichkeit der BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde, die in den letzten Jahren deutsche Geldinstitute explizit im Bereich der Geldwäscheprävention sowie in Hinblick auf Verstrickungen in den Panama Papers geprüft hatte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Aufsicht von Korrespondenzbankengschäfte, die Deutsche Bank und der Danske-Bank-Geldwäsche-Skandal
Fragen31
Welcher Anteil des bisher unter Geldwäscheverdacht stehenden Transaktionsvolumens von rund 200 Mrd. Euro der über die estländische Filiale der Danske Bank gehenden Zahlungsströme sind nach Kenntnis der Bundesregierung über die Deutsche Bank geflossen, und kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, wonach bis zu 163 Mrd. Euro über die Deutsche Bank geflossen seien (www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/geldwaeschedeutsche-bank-hat-keine-angst-vor-neuen-strafen/23728414.html)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Anhaltspunkte, dass noch weitere Transaktionen im Zusammenhang mit der Danske Bank über andere deutsche Geldinstitute geflossen bzw. abgewickelt worden sind?
Zu welchem Zeitpunkt hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstmals Kenntnisse über mögliche Verstrickungen der Deutschen Bank im Danske-Bank-Skandal, und über welche Institution bzw. Quelle kamen diese Informationen?
Gab es zum Zeitpunkt der Entsendung des Sonderbeauftragten in die Deutsche Bank (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bank-bekommt-sonderaufpasser-von-finanzaufsicht-bafin-a-1229793.html) schon erste Indizien bei der BaFin, dass die Deutsche Bank als Korrespondenzbank möglicherweise in den Danske-Bank-Fall verwickelt sein könnte?
Zu welchem Zeitpunkten und mit welchen Ergebnissen hat die BaFin die Einhaltung von Sorgfaltspflichten im Bereich des Korrespondenzbankgeschäfts (insbesondere § 25k Absatz 1, 2 und 5 des Kreditwesengesetzes – KWG) der Deutschen Bank in den letzten fünf Jahren geprüft?
Zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Ergebnissen haben Sonderprüfungen der BaFin (nach § 44 KWG) bei der Deutschen Bank hinsichtlich des Risikomanagements und der Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Geldwäscheprävention in den letzten fünf Jahren stattgefunden?
Zu welchen Ergebnissen sind die jährlichen Jahresabschlussprüfungen durch externe Prüfer bei der Deutschen Bank hinsichtlich des Risikomanagements und der Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Geldwäsche in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung gekommen?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei den spezifischen Prüfungen des Korrespondenzbankgeschäfts, den Sonderprüfungen im Bereich der Geldwäsche sowie im Zuge der jährlichen Abschlussprüfungen bei der Deutschen Bank mögliche Risiken in den Geschäftsbeziehungen mit der Danske Bank identifiziert worden, sind die Risiken nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend identifiziert worden, und welche Schlüsse sollten daraus gezogen werden?
Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Überprüfung der Deutschen Bank durch die BaFin und den bekannt gewordenen Problemen im Risikomanagement im Geldwäschebereich in den letzten fünf Jahren zu spezifischen Anordnungen (nach § 25k Absatz 5 KWG) oder anderen vergleichbaren Auflagen gegenüber der Bank?
Was beinhalteten die Anordnungen der BaFin gegenüber der Deutschen Bank vom 24. September 2018 konkret (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/60b_KWG/meldung_180924_60b_deutsche_bank.html)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Überprüfung im Bereich der Geldwäsche der Deutschen Bank durch die BaFin nach dem Kreditwesengesetz oder dem Geldwäschegesetz (GwG) seit 2008 Geldbußen verhängt (bitte nach Jahr und der rechtlichen Grundlage aufschlüsseln und in der Höhe angeben?)
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Überprüfung anderer deutscher Geldinstitute durch die BaFin aufgrund von Problemen im Risikomanagement im Bereich der Geldwäsche nach dem KWG oder dem GwG seit 2008 Geldbußen verhängt (bitte nach Jahr, der rechtlichen Grundlage und in der Höhe aufschlüsseln?)
Wie ist der aktuelle Status des Aufbaus eines eigenen Prüferteams der BaFin, welches Anfang 2017 begonnen wurde, und welche Prüfungen werden aktuell und in Zukunft von der BaFin mit und welche ohne die Unterstützung externer Wirtschaftsprüfungskanzleien durchgeführt?
Wie viele Sonderprüfungen im Bereich der Geldwäsche hat die BaFin seit 2008 selbst durchgeführt bzw. veranlasst und an externe Wirtschaftsprüfer vergeben (bitte nach Jahr und jährlichem Auftragsvolumen aufschlüsseln)?
Plant die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Sonderprüfungen im Zusammenhang mit den Korrespondenzbankbeziehungen deutscher Banken und der Einhaltung spezifischer Sorgfaltspflichten vor dem Hintergrund des Danske-Bank-Skandals?
Gedenkt sich die Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Bestimmungen und Sorgfaltspflichten hinsichtlich der „Know-your-Customer“ (KYC)-Richtlinie angepasst werden und dass die Pflicht zur Überprüfung einer Geschäftsbeziehung bzw. Transaktion auch standardmäßig für Korrespondenzbanken gilt und nicht nur in einzelnen Hochrisikofällen (vgl. Public Statement vom 26. Juni 2015 (www.fatf-gafi.org/publications/fatfrecommendations/documents/derisking-goes-beyond-amlcft.html)?
Kann einem deutschen Geldinstitut die Banklizenz aufgrund von Verstößen gegen Sorgfaltspflichten im Bereich der Geldwäsche entzogen werden? Wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage kann dies geschehen, und welche Bedingungen müssen für eine solche Maßnahme erfüllt sein?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung international Beispiele, wonach einer Bank die Lizenz in vergleichbaren Fällen entzogen worden ist?
Welche Erkenntnisse liegen der BaFin zum jetzigen Zeitpunkt über die Tätigkeiten deutscher Banken, die in den Panama Papers Erwähnung finden, vor, und welche neuen Erkenntnisse gibt es aktuell speziell über den Abschlussbericht hinaus, der im Nachgang zu der Veröffentlichung der Panama Papers mit Hilfe einer beauftragten Wirtschaftsprüfungskanzlei angefertigt wurde?
Wie viele behördliche Verfahren wurden seither wegen in den Panama Papers enthaltener Sachverhalte gegen deutsche Geldinstitute eingeleitet, wie ist der Status (laufend, beendet, eingestellt) der einzelnen Verfahren, und welche Form von Sanktionen bzw. Auflagen wurden bisher in diesem Rahmen verhängt?
Hat die BaFin Zugriff auf die vom Bundeskriminalamt erworbenen Datensätze zu Geschäften in Steueroasen (Panama, Paradise Paper und andere)? Wenn nein, ist dies angedacht, und für wann? Falls dies nicht angedacht ist, weshalb nicht?
Würde die BaFin vor dem Hintergrund der neusten Erkenntnisse ihre Bewertungen und Einschätzungen des Abschlussberichtes, dass „keine erheblichen Verstöße der Institute gegen geldwäscherechtliche Vorschriften“ feststellbar gewesen seien und „die Institute […] die Anforderungen an die geltenden Geldwäschevorschriften weitgehend eingehalten“ haben, anpassen wollen (www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Jahresbericht/Jahresbericht2017/Kapitel3/Kapitel3_2/Kapitel3_2_4/kapitel3_2_4_artikel.html)?
Wie erklärt die BaFin, dass bei den Prüfungen und im Abschlussbericht bestimmte Erkenntnisse und Indizien, die die Staatanwaltschaft Frankfurt ermitteln konnte, nicht aufgedeckt worden sind, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Prüftiefe des Abschlussberichts und die Prüfungskompetenzen der BaFin in diesem Zusammenhang (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/deutsche-bank-285.html; www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/pressemeldungndr12013.html)?
Zu welchem Ergebnis kam die von der BaFin eingeleitete geldwäschebezogene Sonderprüfung speziell bei der Deutschen Bank im Detail, welche im Anschluss an die Veröffentlichung der Panama Papers durchgeführt wurde, und wie lassen sich diese Ergebnisse mit den Erkenntnissen, die als Grundlage für die Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt angeführt wurden, erklären?
Zu welchem Zeitpunkt hatte die BaFin erstmals Kenntnisse über mögliche Verstrickungen der Deutschen Bank im Zusammenhang mit der in den Panama Papers erwähnten 100-prozentigen Tochtergesellschaft „Regula Limited“ mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/deutsche-bank-285.html; www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/pressemeldungndr12013.html)?
Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie lange die Deutsche Bank bei der „Regula Limited“ involviert war, und kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, wonach diese auch noch im Jahr 2017 operativ tätig war (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/deutsche-bank-285.html; www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/pressemeldungndr12013.html)?
Ist die BaFin Medienberichten im Jahr 2013 im Zusammenhang mit den sogenannten Offshore Leaks nachgegangen, in denen das erste Mal zu den Machenschaften der „Regula Limited“ und der Verbindung zur Deutschen Bank berichtet wurde (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/deutsche-bank-285.html; www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/pressemeldungndr12013.html)? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Hat die BaFin 2016 nach den Veröffentlichungen der „Panama Papers“ Nachforschungen zu den Machenschaften der „Regula Limited“ und der Verbindung zur Deutschen Bank angestellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Gab es zum Zeitpunkt der Entsendung des Sonderbeauftragten in die Deutsche Bank schon erste Indizien bei der BaFin für mögliche Verletzungen der Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit möglichen Ermittlungen im Rahmen der Panama Papers?
Auf Betreiben welcher Partei hin wurde die gemeinsame Pressemitteilung von der Staatsanwaltschaft Frankfurt und der Deutschen Bank am 30. November 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung verfasst (www.db.com/newsroom_news/Gemeinsame-Stellungnahme-zu-den-Ermittlungsmassnahmen-bei-der-Deutschen-Bank.pdf), gibt es weitere Beispiele für gemeinsame Pressemitteilungen zwischen Ermittlungsbehörden und tatverdächtigen Organisationen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Vorkommnisse?
Aufsicht Deutsche Bank und Panama Papers