Medienberichte über einen internen Qualitätskontrollbericht für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Onlineausgabe der „tageszeitung“ (taz) vom 2. Dezember 2018 berichtet bezugnehmend auf einen „internen Qualitätskontrollbericht“ über gravierende Mängel in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Unter anderem heißt es in dem Artikel, Prüfer hätten „mangelnde Systeme beziehungsweise Prozesse zur Überprüfung der Mittelverwendung“ festgestellt. Bestimmte Ausgaben würden in deutschen Entwicklungshilfeprojekten demnach nur selten überprüft, obwohl zum Teil erhebliche Kosten anfielen.
Darüber hinaus heißt es in dem Artikel weiter, dass Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ihre eigenen Beiträge oftmals zu gering oder gar nicht einzahlten, ohne dass die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH entsprechend reagiere und die Gelder einfordere.
Auch die Korruption in den Partnerländern behindere die Entwicklungszusammenarbeit. Die „taz“ zitiert eine GIZ-Sprecherin, die Korruption sei „ein gefährliches Entwicklungshemmnis, vielleicht das wichtigste überhaupt“ (www.taz.de/!5547350/).
Auf eine Kleine Anfrage in Bezug auf Korruption als Hemmnis in der Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine antwortete die Bundesregierung wie folgt: „Korruption ist ein Risiko, das in vielen Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bei der Durchführung von Vorhaben berücksichtigt werden muss. Bei der Umsetzung von Maßnahmen vor Ort sorgen die damit beauftragten Durchführungsorganisationen durch enge Begleitung, laufende Projektprüfungen, Evaluierungen und Revisionen dafür, die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen, auch durch eigene Compliance-Abteilungen. Bei Investitionsvorhaben (finanzielle Zusammenarbeit) wird der ordnungsgemäße Mitteleinsatzdurch sanktionsbewehrte Klauseln in Finanzierungsverträgen und Prüfung von Vergabeentscheidungen nach internationalen Standards abgesichert. Vorab werden Projektpartner auf Korruptionsrisiken überprüft.“ (Bundestagsdrucksache 19/5886).
Zudem gebe es erhebliche Defizite bei der Kommunikation zwischen GIZ und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Probleme vor Ort würden in den GIZ-Berichten an die Bundesministerien kaum genannt. Die Berichte stellten „oftmals kein ausreichend nachvollziehbares Bild der Situation vor Ort“ dar. In zwei von neun untersuchten Projekten seien „erfolgskritische Risiken“ nicht früh genug an das BMZ kommuniziert worden. Die Möglichkeiten des Bundesministeriums, noch einzugreifen, seien dadurch begrenzt und die „Zielerreichung der Vorhaben“ gefährdet“, heißt es weiter. Ein weiteres Problem ist offenbar die Koordination zwischen den verschiedenen deutschen Organisationen, die in der Entwicklungshilfe aktiv sind. Sie habe sich im Vergleich zu den Vorjahren sogar verschlechtert (www.taz.de/!5547350/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt die in den Medien (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) geäußerten Vorwürfe gegenüber dem BMZ und der GIZ?
Wie oft werden solche „internen Qualitätskontrollberichte“ über die Entwicklungszusammenarbeit erstellt?
Wer ist mit der Erstellung solcher „internen Qualitätskontrollberichte“ in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit beauftragt?
Wem sind diese „internen Qualitätskontrollberichte“ in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit alles zugänglich?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft solche „internen Qualitätskontrollberichte“ in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zugänglich zu machen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie wertet die Bundesregierung üblicherweise solche „internen Qualitätskontrollberichte“ in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit aus?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den im Artikel in der „taz“ zitierten Vorwürfen?
Wurden in den „internen Qualitätskontrollberichten“ in der Vergangenheit bereits ähnliche Qualitätsmängel in der Entwicklungszusammenarbeit erwähnt?
Wenn ja, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus gezogen?
Würde die Bundesregierung die Frage nach Veröffentlichung des Berichts in der „taz“ wieder so beantworten wie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5886?
Falls ja, bewertet die Bundesregierung ihre Korruptionskontrollen als ausreichend?
Wie bewertet die Bundesregierung den in der „taz“ zitierten Kritikpunkt, wonach von den Prüfern „mangelnde Systeme beziehungsweise Prozesse zur Überprüfung der Mittelverwendung“ in der Entwicklungszusammenarbeit festgestellt worden seien?
Wie bewertet die Bundesregierung den im „taz“-Artikel geäußerten Vorwurf der mangelhaften Kontrolle durch die GIZ in Bezug auf die vereinbarten Finanzbeiträge der Partnerländer?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kommunikation zwischen dem BMZ und der GIZ?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage im „taz“-Artikel, wonach die Koordination zwischen den deutschen Entwicklungshilfeorganisationen sich verschlechtere?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Koordination zwischen den deutschen Entwicklungshilfeorganisationen?
Erwägt die Bundesregierung, die Zahl der deutschen Entwicklungshilfeorganisationen, die sich an Projekten des BMZ beteiligen, zu verkleinern?
Wenn nein, warum nicht?