Korrekturbitten der Verfassungsorgane und Bundesbehörden
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Dr. Gottfied Curio, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Jochen Haug, Lars Herrmann, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aus der Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 17. September 2018 auf die Schriftlichen Fragen 54 und 55 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz ergibt sich, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Jahr 2016 in einem Fall, im Jahr 2017 in vier Fällen und im Jahr 2018 bis zum Zeitpunkt der Anfrage in zwei Fällen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen schriftlich bei Medien um die klarstellende Korrektur einer objektiv unzutreffenden Berichterstattung gebeten hatte. Dabei sollen jeweils die zutreffenden Tatsachengrundlagen mitgeteilt worden sein. Nach Ansicht der Bundesregierung dienen die Korrekturbitten dem Ziel, auf objektiv falsche Darstellungen in den Medien hinzuweisen und im Sinne einer zutreffenden Berichterstattung und Information der Öffentlichkeit eine Korrektur anzuregen. Der Bundesnachrichtendienst (BND), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und das Bundeskriminalamt (BKA) sollen keine Korrekturbitten verschickt haben (Bundestagsdrucksache 19/4421).
In Medien ist gelegentlich objektiv unzutreffende Berichterstattung festzustellen. So etwa im Jahre 2016, als Flüchtlinge eine 13-jährige Russlanddeutsche mit Namen Lisa entführt und vergewaltigt haben sollten. Dies stellte sich als unwahr heraus (Quelle: www.faz.net/aktuell/politik/thema/fake-news). Ein anderes Beispiel sind die Meldungen nach der bayerischen Landtagswahl 2018, wonach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN alle Großstädte mit mehr als 100 000 Einwohnern erobert hätten. Diese Meldung des Zweiten Deutschen Fernsehens hat sich als objektiv unzutreffend erwiesen (Quelle: www.freiewelt.net/nachricht/wie-daszdf-mit-irrefuehrender-grafik-fake-news-verbreitete-10075969/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten aufschlüsseln)?
Werden die Bundesregierung und die vorgenannten Behörden einschließlich BND, MAD, BfV und BKA auch zukünftig bei Medien um die klarstellenden Korrekturen von objektiv unzutreffenden Berichterstattungen bitten (bitte begründen)?
Wie wird sichergestellt, dass auch wirklich alle objektiv unzutreffenden Berichterstattungen in Medien von Korrekturbitten der Behörden erfasst werden?
Wenn nicht sichergestellt werden kann, dass alle objektiv unzutreffenden Berichterstattungen in Medien von Korrekturbitten der Behörden erfasst werden, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der an Medien zu versendenden Korrekturbitten?