Fragen zur Transpondertechnik als Mittel zur Nachtkennzeichnung von Windparks
der Abgeordneten Frank Magnitz, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, Matthias Büttner, Leif-Erik Holm, Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Presse war 2018 zu entnehmen: „Die Deutsche Flugsicherung hat Vorbehalte gegen die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums für die Nachtkennzeichnung von Windparks. Dabei geht es um die im Energiesammelgesetz vorgeschlagene Transpondertechnik“(www.energate-essenger.de/news/187716/themen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorbehalte der Deutschen Flugsicherung gegen die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums für die Nachtkennzeichnung von Windparks?
Sieht die Bundesregierung eine Gefahr, die vom Betrieb von Windkraftanlagen als Luftfahrthindernis ausgeht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, die vom Betrieb von Windkraftanlagen als Luftfahrthindernis ausgeht?
Sollte die Gefahr, die vom Betrieb von Windkraftanlagen als Luftfahrthindernis ausgeht, nach Auffassung der Bundesregierung durch die Betreiber von Luftfahrzeugen verantwortet werden?
Sollte die Gefahr, die vom Betrieb von Windkraftanlagen mit ausgeschalteter Nachtkennzeichnung als Luftfahrthindernis ausgeht, nach Auffassung der Bundesregierung durch die Anwohner hingenommen werden?
Bedeutet die im Entwurf des Energiesammelgesetzes eingeführte Transponderpflicht bei Nacht im unkontrollierten Luftraum nach Auffassung der Bundesregierung die Verlagerung von Risiken und Aufwendungen vom Betrieb von Windkraftanlagen auf die Betreiber von Luftfahrzeugen und/oder Anwohner, und falls nicht, warum nicht?
Wie funktioniert die Transpondertechnik nach Auffassung der Bundesregierung bei Transponderausfall, Generatorausfall oder Ausfällen an der Energieversorgung am Fluggerät?
Wie funktioniert die Transpondertechnik nach Auffassung der Bundesregierung bei Empfängerausfall am Luftfahrthindernis?
Wie funktioniert die Transpondertechnik nach Auffassung der Bundesregierung im „Renegade“-Fall (Entführungsfall) bei ausgeschaltetem Transponder?
Wie wird nach Auffassung der Bundesregierung ausgeschlossen, dass bei einem Ausfall der Transpondertechnik die Flughindernisbefeuerung an und nicht ausgeschaltet wird?