Beschlusspapier der Koalition zum Dieselkompromiss
der Abgeordneten Dr. Lothar Maier, Tobias Matthias Peterka, Roman Johannes Reusch, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Presseberichten hat sich die Regierungskoalition am 1. Oktober 2018 auf ein Maßnahmenpaket gegen Dieselfahrverbote geeinigt. Bestandteil des Paktes sind u. a. folgende Maßnahmen (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/dieselkompromiss-bundesregierung-1.4153883):
- Wenn das betroffene Auto – zum Beispiel durch Software-Updates – nicht unter den Wert von 270 Milligramm kommt, sollen die Fahrzeughalter zwei alternative Angebote bekommen:
- Erstens Rabatte: Die deutschen Hersteller haben dem Papier zufolge zugesichert, Besitzern von Euro-4- und Euro-5-Diesel-Fahrzeugen ein Tauschprogramm mit attraktiven Umstiegsprämien oder Rabatten anzubieten. Das soll auch dem Wertverlust Rechnung tragen, den diese Fahrzeuge durch die Debatte um deren Schadstoffausstoß erlitten haben. Anders als bei den meisten bisherigen Rabattaktionen sollen solche Preisnachlässe nun auch bei Gebrauchtfahrzeugen gelten.
- Zweitens Hardware-Nachrüstung: Ein sogenanntes SCR-System kann bei Euro-5-Fahrzeugen helfen, um über eine Harnstoff-Einspritzung den Stickoxidausstoß unter die Grenze von 270 Milligramm zu drücken. Die Bundesregierung erwartet vom jeweiligen Automobilhersteller, dass er die Kosten hierfür einschließlich des Einbaus übernimmt, heißt es im Papier. Wie die Konzerne das sehen, steht dort nicht. Als Bedingung nennt die Bundesregierung, dass das System im Einzelfall verfügbar und geeignet sein muss. Der Bund will zudem dafür sorgen, dass solche Systeme möglichst bald auf dem Markt verfügbar sind. Die Haftung übernehmen die Nachrüster.
Presseberichten zufolge soll allerdings noch nicht geklärt sein, wer für die Hardware-Nachrüstung für ältere Dieselfahrzeuge bezahlen soll. Mit den Autoherstellern sei noch keine Einigung über die Übernahme der Kosten getroffen worden (www.tagesspiegel.de/politik/diesel-skandal-koalition-hat-sich-geeinigt-doch-dieindustrie-spielt-nicht-mit/23137696.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Konnte eine Einigung mit den Autoherstellern über die Umstiegsprämien bzw. Rabatte erzielt werden, die Besitzern von Euro-4- und Euro-5-Dieselfahrzeugen für den Kauf neuer Dieselfahrzeuge gewährt werden sollen?
a) Welche Hersteller haben demnach Rabatte in welcher Höhe zugesichert?
b) Wem gegenüber wurde die Zusicherung abgegeben?
Gab es nach dem 2. Oktober 2018 Bemühungen der Bundesregierung mit dem Ziel, die Hersteller zur Übernahme der Kosten für eine Hardware-Nachrüstung für ältere Diesel-Kfz zu bewegen?
a) Konnte insoweit eine Einigung mit den Herstellern erzielt werden?
b) Welche Hersteller haben insoweit Zusagen welchen Inhalts gegenüber der Bundesregierung gemacht?