Finanzielle Auswirkungen der Anrechnung der sogenannten Mütterrente auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
der Abgeordneten Jens Beeck, Johannes Vogel (Olpe), Pascal Kober, Michael Theurer, Carl-Julius Cronenberg, Till Mansmann, Matthias Seestern-Pauly, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden grundsätzlich sämtliche Renteneinkünfte als Einkommen berücksichtigt und entsprechend angerechnet. Das gilt auch für die Einkommen aus sogenannten Mütterrenten, also Rentenzahlungen, die aufgrund der rentenrechtlichen Anerkennung von Kindererziehungszeiten erfolgen. Nicht zum Einkommen und somit anrechnungsfrei sind u. a. Kindererziehungsleistungen für Mütter, die vor 1921 geboren sind. Bei allen später als 1921 geborenen Müttern ist die sogenannte Mütterrente nicht anrechnungsfrei. Bei der Verwertung von Vermögen sind u. a. kleinere Barbeträge bis zu einer Vermögensfreigrenze von 5 000 Euro, ein selbstgenutztes Hausgrundstück oder eine Wohnung sowie gefördertes Altersvorsorgevermögen ausgenommen (www.bmas.de). Festzuhalten bleibt, dass sich die Zahlbeträge der rein steuerfinanzierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um die ausgezahlten Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung vermindern, auch wenn, wie bei den „Mütterrenten“, für diese zuvor keine eigenen Rentenversicherungsbeiträge geleistet wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Frauen und Männer erhalten aufgrund von anerkannten Kinderziehungszeiten eine „Mütterrente“ (bitte nach Bundesländern und Höhe der „Mütterrente“ aufschlüsseln)?
Wie viele Frauen und Männer, die eine „Mütterrente“ erhalten, haben zugleich Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (bitte nach Grundsicherung und Erwerbsminderung aufschlüsseln)?
Um welche durchschnittliche Summe fällt der Zahlbetrag der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung bei diesen Personen aufgrund der Anrechnung der „Mütterrente“ geringer aus?
Wie hoch ist die Gesamtsumme, die durch die Anrechnung der „Mütterrente“ auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Bundeshaushalt eingespart wurde (bitte einzeln für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab 2014 aufschlüsseln)?
Hält es die Bundesregierung für angemessen, die Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung mit der „Mütterrente“ zu belasten und andererseits durch die Anrechnung der „Mütterrenten“ auf die Grundsicherung im Alter Einsparungen im Bundeshaushalt zu erzielen?
Kann die Bundesregierung die Kosten der „Mütterrente II“ für die gesetzliche Rentenversicherung und den durch die „Mütterrente II“ ausgelösten Spareffekt bei der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung beziffern?
Wenn nein, beabsichtigt sie, entsprechende Berechnungen anzustellen?
Kann die Bundesregierung darstellen, wie sich die Kosten für „Mütterrenten“ der gesetzlichen Rentenversicherung und parallel die Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten zum Haushalt der gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt haben (bitte Zeitreihe seit 1999 erstellen)?
In welcher Höhe haben die Länder die Bundesmittel für die Grundsicherung im Alter im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung seit 2014 abgerufen, und wie kommen die Länder ihrer Nachweis- und Verwendungspflicht der abgerufenen Bundesmittel gemäß dem Vierten Kapitel des SGB XII im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung nach?
Fließen die bei der Grundsicherung im Alter eingesparten Mittel vollumfänglich in den vom Steuerzahler bislang getragenen Anteil an der „Mütterrente“?
Wird sich die Rentenkommission mit der Frage der Anrechnung der „Mütterrente“ auf die Grundsicherung im Alter befassen, und falls ja, ist dazu bereits etwas beraten worden, und falls nein, warum nicht?