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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entschädigungsforderungen ausländischer NS-Opfer gegen Deutschland

(insgesamt 23 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.02.2019

Aktualisiert

30.05.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/712617.01.2019

Entschädigungsforderungen ausländischer NS-Opfer gegen Deutschland

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Jan Korte, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zahlreiche ausländische NS-Opfer wurden bis heute nicht entschädigt. Dazu gehören die Opfergruppe der sog. Italienischen Militärinternierten (IMI) und Opfer von Massakern bzw. deren Angehörige.

Versuchen griechischer und italienischer Überlebender von Verbrechen der Wehrmacht und Waffen-SS, vor italienischen Gerichten Entschädigungsforderungen gegen Deutschland durchzusetzen, ist die Bundesregierung vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) entgegengetreten. Dessen im Jahr 2012 ergangenes Urteil hat in Italien aber keine Wirkung entfaltet, weil der italienische Verfassungsgerichtshof den Grundsatz der Staatenimmunität bei den in Rede stehenden Kriegsverbrechen nicht anerkennt (Entscheidung 238/2014, www.cortecostituzionale. it/actionSchedaPronuncia.do?anno=2014&numero=238). Daher werden in Italien weiterhin Gerichtsverfahren gegen Deutschland geführt. Der IGH hatte in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich „bedauert, dass Deutschland entschieden hat, jegliche Entschädigung“ für bestimmte Opfergruppen zu verweigern, und angeregt, die Entschädigungslücke durch weitere Verhandlungen zu schließen (www.icj-cij.org/files/case-related/143/143-20120203-JUD-01-00-EN.pdf). Dieser Anregung ist die Bundesregierung nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller bislang nicht nachgekommen. Sie werten dies als Missachtung des Leides der NS-Opfer.

Zu den Klageverfahren vor italienischen Gerichten kommen Entschädigungsforderungen aus Griechenland und Polen hinzu. Im Spätsommer 2018 wurde ein Bericht des griechischen Parlamentsausschusses für deutsche Schulden der Öffentlichkeit vorgestellt. Für NS-besatzungsbedingte Schäden und Verbrechen deutscher Einheiten fordert der Ausschuss eine Entschädigung von rund 270 Mrd. Euro. Unstrittig dürfte sein, dass die sogenannte Zwangsanleihe bislang nicht zurückgezahlt wurde, dass Opfer von Massakern keine individuelle Entschädigung aus Deutschland erhalten haben, und die Einmalzahlung von 115 Mio. D-Mark im Jahr 1960 den von Deutschland zu verantwortenden Schaden bei weitem nicht vollständig abdeckt.

Auch die polnische Regierung fordert, gestützt auf ein Gutachten des polnischen Parlaments (www.sejm.gov.pl/media8.nsf/files/KKOI-AR4BP5/%24File/1455% 20-%2017%20DE.pdf), von Deutschland Entschädigung, und erachtet die Gegenrede der Bundesregierung, die Angelegenheit sei verjährt, für unbegründet. Dabei wird unter anderem hervorgehoben, dass der 1953 vom polnischen Ministerrat abgegebene einseitige Reparationsverzicht nur gegenüber der DDR, nicht aber gegenüber der BRD ausgesprochen wurde, und darüber hinaus die Frage der Reparationen im Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht weiter angesprochen wurde, wobei Polen ohnehin keine Vertragspartei gewesen sei.

Ungeachtet möglicher innenpolitischer Überlegungen, die in die Entschädigungsforderungen von Staaten und Regierungen einfließen können, halten die Fragestellerinnen und Fragesteller die erhobenen Entschädigungsforderungen für im Grundsatz berechtigt. Vorrang sollte ihrer Auffassung nach die Entschädigung individueller NS-Opfer haben, insbesondere jener Opfergruppen, die bisher vollkommen ignoriert oder nur sehr geringfügig bedacht wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie haben sich die juristischen Auseinandersetzungen um Entschädigungsforderungen vor italienischen Gerichten seit Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Entschädigung für NS-Opfer in Italien“ auf Bundestagsdrucksache 18/3492 entwickelt?

a) Wie viele Verfahren sind eröffnet worden,

b) wie viele rechtskräftige Urteile sind ergangen, und

c) wie viele Verfahren laufen derzeit noch (bitte zu jedem Fall einzeln angeben, um wie viele Klägerinnen und Kläger es sich jeweils handelt, welchen Verbrechen diese zum Opfer gefallen waren bzw. welche Opfergruppen sie repräsentieren, und was Klagegegenstand war; bei rechtskräftigen Urteilen bitte die jeweiligen Gerichte und Aktenzeichen nennen und das Urteil zusammenfassen)?

2

In wie vielen derzeit in Italien rechtskräftigen Urteilen ist Deutschland bislang zu Entschädigungszahlungen verurteilt worden? Wie hoch ist die Gesamtsumme der geforderten Zahlungen, und in wie vielen rechtskräftigen Urteilen ist keine konkrete Summe festgesetzt worden?

3

Hat die Bundesregierung Grund zur Annahme, dass die Klägerinnen und Kläger in der Vergangenheit bereits entschädigt worden sind, und falls nicht, beabsichtigt sie, diese nunmehr zu entschädigen?

4

Welchen aktuellen Stand haben die juristischen Auseinandersetzungen um mögliche (Zwangs-)Vollstreckungen von Urteilen gegen Deutschland durch Heranziehung deutschen Staatseigentums (bitte nach einzelnen Fällen bzw. Vermögenswerten, wie Villa Vigoni oder Vermögen der Deutschen Bahn AG, getrennt darstellen)?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der juristischen Auseinandersetzungen in Italien?

6

Welche Position nimmt die gegenwärtige italienische Regierung gegenüber den Entschädigungsforderungen bzw. -verfahren vor italienischen Gerichten ein? Inwiefern gibt es Vereinbarungen oder Absprachen mit der italienischen Regierung in Zusammenhang mit den Entschädigungsklagen?

7

Erwägt die Bundesregierung, Italien erneut vor dem Internationalen Gerichtshof zu verklagen?

8

Hat die Bundesregierung den Bericht des griechischen Parlamentsausschusses für deutsche Schulden zur Kenntnis genommen, und wenn ja,

a) welche Ressorts befassen sich damit,

b) inwiefern prüfen die befassten Ressorts die einzelnen vom griechischen Ausschuss dargelegten Positionen und Forderungen, und

c) welche Bewertung des Berichts kann die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt vornehmen?

9

Inwiefern haben aus Anlass der Veröffentlichung des Berichts Gespräche zwischen dem griechischen Parlament bzw. der griechischen Regierung und der Bundesregierung stattgefunden, und was war Tenor dieser Gespräche?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des griechischen Parlaments?

11

Wie haben sich die juristischen Auseinandersetzungen um Entschädigungsforderungen vor griechischen Gerichten seit 2015 entwickelt?

a) Wie viele Verfahren sind eröffnet worden,

b) wie viele rechtskräftige Urteile sind ergangen, und

c) wie viele Verfahren laufen derzeit noch (bitte zu jedem Fall einzeln angeben, um wie viele Kläger es sich jeweils handelt, welchen Verbrechen diese zum Opfer gefallen waren bzw. welche Opfergruppen sie repräsentieren und was Klagegegenstand war; bei rechtskräftigen Urteilen bitte die jeweiligen Gerichte und Aktenzeichen nennen und das Urteil zusammenfassen)?

12

In wie vielen in Griechenland rechtskräftigen Urteilen ist Deutschland bislang zu Entschädigungszahlungen verurteilt worden? Wie hoch ist die Gesamtsumme der geforderten Zahlungen, und in wie vielen rechtskräftigen Urteilen ist keine konkrete Summe festgesetzt worden?

13

Hat die Bundesregierung Grund zur Annahme, dass die griechischen Klägerinnen und Kläger in der Vergangenheit bereits entschädigt worden sind, und falls nicht, beabsichtigt sie, diese nunmehr zu entschädigen?

14

Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die Frage der Vollstreckbarkeit der gegen Deutschland ergangenen rechtskräftigen Urteile griechischer Gerichte dar?

15

Hat die Bundesregierung das Rechtsgutachten des polnischen Parlaments zu den Möglichkeiten einer Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen zur Kenntnis genommen, und wenn ja,

a) welche Ressorts befassen sich damit,

b) inwiefern prüfen die befassten Ressorts die einzelnen in diesem Rechtsgutachten dargelegten Positionen und Forderungen, und

c) welche Bewertung dieses Rechtsgutachtens kann die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt vornehmen?

16

Inwiefern ist die polnische Regierung im Jahr 2018 an die Bundesregierung aus Anlass von Entschädigungsforderungen herangetreten? Sind dabei konkrete Summen genannt worden, und wenn ja, welche?

17

Trifft es zu, dass der Reparationsverzicht der polnischen Regierung von 1953 lediglich gegenüber der DDR ausgesprochen wurde, und wenn ja, kann dieser Reparationsverzicht nach Rechtsauffassung der Bundesregierung auch eine Rechtsverbindlichkeit gegenüber der Bundesrepublik entfalten (falls ja, bitte begründen)?

18

Wie haben sich die juristischen Auseinandersetzungen um Entschädigungsforderungen vor polnischen Gerichten seit 2015 entwickelt?

a) Wie viele Verfahren sind eröffnet worden,

b) wie viele rechtskräftige Urteile sind ergangen, und

c) wie viele Verfahren laufen derzeit noch (bitte zu jedem Fall einzeln angeben, um wie viele Kläger es sich jeweils handelt, welchen Verbrechen diese zum Opfer gefallen waren bzw. welche Opfergruppen sie repräsentieren und was Klagegegenstand war; bei rechtskräftigen Urteilen bitte die jeweiligen Gerichte und Aktenzeichen nennen und das Urteil zusammenfassen)?

19

In wie vielen derzeit in Polen rechtskräftigen Urteilen ist Deutschland bislang zu Entschädigungszahlungen verurteilt worden? Wie hoch ist die Gesamtsumme der geforderten Zahlungen, und in wie vielen rechtskräftigen Urteilen ist keine konkrete Summe festgesetzt worden?

20

Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die Frage der Vollstreckbarkeit der gegen Deutschland ergangenen rechtskräftigen Urteile polnischer Gerichte dar?

21

Hat die Bundesregierung Grund zur Annahme, dass die polnischen Klägerinnen und Kläger in der Vergangenheit bereits entschädigt worden sind, und falls nicht, beabsichtigt sie, diese nunmehr zu entschädigen?

22

Wie haben sich die juristischen Auseinandersetzungen um Entschädigungsforderungen vor anderen Gerichten seit 2015 entwickelt?

a) Wie viele Verfahren sind eröffnet worden,

b) wie viele rechtskräftige Urteile sind ergangen, und

c) wie viele Verfahren laufen derzeit noch (bitte zu jedem Fall einzeln angeben, um wie viele Kläger es sich jeweils handelt, welchen Verbrechen diese zum Opfer gefallen waren bzw. welche Opfergruppen sie repräsentieren und was Klagegegenstand war; bei rechtskräftigen Urteilen bitte die jeweiligen Gerichte und Aktenzeichen nennen und das Urteil zusammenfassen)?

23

In wie vielen derzeit rechtskräftigen Urteilen anderer Gerichte ist Deutschland bislang zu Entschädigungszahlungen verurteilt worden? Wie hoch ist die Gesamtsumme der geforderten Zahlungen, und in wie vielen rechtskräftigen Urteilen ist keine konkrete Summe festgesetzt worden? Hat die Bundesregierung Grund zur Annahme, dass diese Klägerinnen und Kläger in der Vergangenheit bereits entschädigt worden sind, und falls nicht, beabsichtigt sie, diese nunmehr zu entschädigen?

Berlin, den 18. Dezember 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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