Anschluss der sogenannten libyschen Küstenwache an EU-Informationssysteme
der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Noch im Jahr 2018 sollte Libyen an das System „Seepferdchen Mittelmeer��� angeschlossen werden (Bundestagsdrucksache 19/6212, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 28 des Abgeordneten Andrej Hunko). In „Seepferdchen Mittelmeer“ haben sich die südlichen Mittelmeeranrainer der Europäischen Union zusammengeschlossen (Bundestagsdrucksache 19/5266). Neben Italien, Malta, Griechenland, Zypern, Frankreich und Spanien ist auch Portugal Teil des Netzwerks. Über die neue Kooperation könnten libysche Behörden von relevanten Vorkommnissen im Mittelmeer erfahren. Die zum Militär gehörende Küstenwache erhielte beispielsweise die Koordinaten von Booten mit Geflüchteten, um diese nach Libyen zurückzubringen.
„Seepferdchen Mittelmeer“ ist eine multilaterale Vernetzung einiger Mitgliedstaaten und keine Einrichtung der Europäischen Union. Es gehört nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller zum Informationsraum des Systems EUROSUR, mit dem die Europäische Union ihre Außengrenzen überwacht. EUROSUR wird vom neuen Verbund einer Europäischen Grenz- und Küstenwache (EBCG) betrieben und über ein Lagezentrum bei der Grenzagentur Frontex in Warschau koordiniert (Verordnung (EU) Nr. 1052/2013).
Über EUROSUR können in „Seepferdchen Mittelmeer“ demnach auch Informationen von Frontex eingespeist werden. Dies wären beispielsweise Lageberichte oder Ereignismeldungen, die aus Informationen der Satellitenaufklärung des Programms „Copernicus“ erzeugt werden. Frontex nutzt die Überwachung aus dem All, um im Rahmen von „EUROSUR Fusion Services“ verdächtige Aktivitäten an den Seeaußengrenzen festzustellen (Antwort der Europäischen Kommission auf die Schriftliche Frage der EP-Abgeordneten Sabine Lösing, E-003212/2018).
Frontex hat außerdem ein Programm zur Überwachung des Mittelmeers mit Langstreckendrohnen gestartet (http://gleft.de/2Bs). Im Oktober 2017 hat Frontex das Programm „Multipurpose Aerial Surveillance“ (MAS) begonnen. Einer Evaluation zufolge (Kommissionsdokument COM(2018) 632 final vom 12. September 2018) haben die in EUROSUR zusammengeführten Informationen bereits bei der Entdeckung mehrerer Flüchtlingsboote geholfen.
Im Jahresbericht zur Seeaußengrenzenverordnung fordert Frontex grünes Licht für die Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache (Ratsdokument 11129/18). Die Weitergabe von Informationen an Drittstaaten wird auch in der geplanten Neufassung der EUROSUR-Verordnung bzw. der neuen Verordnung für eine Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (EBCG) geregelt (Kommissionsdokument COM(2018) 631 final vom 12. September 2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Inwiefern besteht in Libyen aus Sicht der Bundesregierung „das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter, der Verfolgung oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung“ (Verordnung (EU) Nr. 656/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung von Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der von der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union koordinierten operativen Zusammenarbeit)?
Was ist der Bundesregierung über etwaige Verzögerungen bei der Umsetzung der EU-Projekte zur Ausrüstung der sogenannten libyschen Küstenwache mit Leitstellen oder des Anschlusses an europäische Überwachungssysteme bekannt, die auf die politische Situation in Libyen zurückzuführen sind (Ratsdokument 15023/18)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der Anschluss Libyens an das europäische Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ tatsächlich im Dezember 2018 erfolgte bzw. für wann dies nunmehr geplant ist (Bundestagsdrucksache 19/6212, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 28 des Abgeordneten Andrej Hunko)?
Wie ist dieser „Anschluss“ zu verstehen (etwa technisch, administrativ, rechtlich)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche konkreten Stellen in Libyen an das europäische Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ angeschlossen werden, und welche libyschen Behörden dann Zugang zu dort verarbeiteten Informationen erhalten?
a) Auf welche Weise ist die neue libysche „Rettungsleitstelle“ (JRCC) in der Nähe des Flughafens in Tripolis mit zivilen oder militärischen EU-Missionen vernetzt?
b) Inwiefern bzw. wann soll auch das noch zu errichtende Maritime Rescue Coordination Centre (MRCC) an „Seepferdchen Mittelmeer“ angeschlossen werden?
Über welche Vorkommnisse würde die zum Militär gehörende sogenannte Küstenwache nach Kenntnis der Bundesregierung dann informiert, und inwiefern könnte dies auch die Koordinaten von Booten mit Geflüchteten beinhalten, damit diese nach Libyen zurückgebracht werden?
Nach welcher Maßgabe erhielte die sogenannte Küstenwache in Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung über den Anschluss an „Seepferdchen Mittelmeer“ auch Lageberichte oder Ereignismeldungen, die aus Informationen der Satellitenaufklärung des Programms „Copernicus“ erzeugt werden, Informationen aus der „Multipurpose Aerial Surveillance“ (MAS) von Frontex oder aus der Überwachung des Mittelmeers mit Langstreckendrohnen?
Auf welche Weise ist „Seepferdchen Mittelmeer“ nach Kenntnis der Bundesregierung in den Informationsraum des EUROSUR-Systems bzw. das Common Information Sharing Environment (CISE) integriert?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die beteiligten EU-Staaten vor dem Austausch von Informationen in „Seepferdchen Mittelmeer“ eine Übereinkunft oder ein Statusabkommen mit Libyen schließen wollen oder ob ein solches Abkommen bereits existiert?
a) Welche Angaben enthält dieses Abkommen, bzw. sollte diese Abkommen aus Sicht der Bundesregierung in Bezug auf die Verarbeitung der Informationen im System EUROSUR enthalten, an dem auch die Bundespolizei teilnimmt?
b) Inwiefern müsste auch Frontex aus Sicht der Bundesregierung vor einem Austausch von Informationen mit der sogenannten libyschen Küstenwache ein Statusabkommen mit der Regierung in Tripolis verhandeln, und inwiefern ist dies bereits begonnen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, nach welcher Maßgabe Frontex auch in „Seepferdchen Mittelmeer“ anfallende „vertrauliche Sicherheitsinformationen“ aus Libyen verarbeiten darf (Ratsdokument 14549/18)?
Inwiefern hält die Bundesregierung die gegenwärtige Rechtslage auf Ebene der Europäischen Union zur Weitergabe von Informationen an die sogenannte libysche Küstenwache für ausreichend, bzw. inwiefern sollte diese erweitert werden?
a) Welche rechtlichen Möglichkeiten existieren nach Kenntnis der Bundesregierung für eine engere Kooperation von Frontex mit Libyen, und welche Änderungen werden diesbezüglich verhandelt?
b) Welche Informationen dürfte Frontex aus Sicht der Bundesregierung nach gegenwärtiger Rechtslage auf Basis der Verordnung für die Überwachung der Seeaußengrenzen zu Flüchtlingsbooten an Libyen übermitteln, und inwiefern beträfe dies auch personenbezogene Daten von abgefangenen oder geretteten Personen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, für welche bereits bekannten Maßnahmen EUROSUR gemäß der Neufassung der EUROSUR-Verordnung bzw. der neuen Verordnung für eine Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (EBCG) ab dem Jahr 2020 zusätzliche 52,5 Mio. Euro erhalten soll (Kommissionsdokument COM(2018) 631 final vom 12. September 2018)?
a) Mit welchen neuen Technologien soll EUROSUR ergänzt werden?
b) In welchen Bereichen sollen die 65 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden?
Welche weiteren Mittel sollen nach Kenntnis der Bundesregierung über das Forschungsprogramm „Horizont 2020“ für EUROSUR beantragt werden, mit deren Hilfe EUROSUR „neue Informationsdienste und Überwachungstechnologien“ entwickeln soll (Kommissionsdokument COM(2018) 631 final vom 12. September 2018)?
Welche Einzelheiten kann die Bundesregierung zu den in ihrer Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/6338 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Projekten der Ertüchtigungsinitiative in Tunesien mitteilen (bitte erläutern wo genau die Projekte umgesetzt werden, wer diese durchführt, welche Ausrüstung geliefert wird, wer die Partner sind, und welche Kosten entstehen)?
Auf welche Weise sollten die EU-Mitgliedstaaten aus Sicht der Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (insbesondere Libyen) „auf operativer Ebene“ ausweiten (Kommissionsdokument COM(2018) 631 final vom 12. September 2018)?
a) Was ist der Bundesregierung über eine maritime Komponente oder „Meeresstrategie“ im Rahmen der EU-Mission EUBAM in Libyen bekannt, und welche Maßnahmen sind diesbezüglich im Jahr 2019 geplant?
b) Was ist der Bundesregierung über eine gemeinsame Maßnahme von Behörden aus Italien, Frontex und EUBAM für die Seepolizei (GACS) in Libyen bekannt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wofür das erweiterte Budget für EUBAM in Höhe von 61,6 Mio. Euro für „Kapazitätsaufbau im Bereich des Grenzmanagements, Strafverfolgung und Strafjustiz“ konkret genutzt werden soll (Ratsdokument 15654/18)?
a) Welche weiteren Projekte soll EUBAM wie von der Regierung in Tripolis angefragt „koordinieren”?
b) In welche der Vorhaben wird die Bundespolizei eingebunden?
Welche bestehenden militärischen Operationen sollten aus Sicht der Bundesregierung verstärkt zur „Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“ genutzt werden (Kommissionsdokument COM(2018) 631 final vom 12. September 2018), und welche Kriminalitätsphänomene hält die Bundesregierung hierzu für vordringlich?
Was ist der Bundesregierung über Zahlen der Migration seit 2017 aus Algerien (vor allem in den Regionen Oran und Annaba) über das Mittelmeer bekannt?
a) In welcher Form haben algerische Behörden – insbesondere die Küstenwache – auf einen etwaigen Anstieg reagiert?
b) Welche Maßnahmen oder Unterstützung hat die Bundesregierung der algerischen Regierung angeboten, um auf einen etwaigen Anstieg an Überfahrtsversuchen aus algerischen Gewässern zu regieren?
c) Welche Ausrüstungs- oder Ausbildungshilfen zugunsten der algerischen Küstenwache oder algerischer Sicherheitsbehörden, die für den Grenzschutz der Landgrenzen verantwortlich sind, wurden seit 2017 von der Bundesregierung genehmigt?
d) In welcher Form kooperieren algerische Behörden mit europäischen oder deutschen Behörden in Bezug auf Grenzsicherung und Grenzkontrolle der Land-, Luft- und Seegrenzen?
e) Welche Daten oder Informationen tauschen algerische Behörden mit der Grenzagentur Frontex zu (auch versuchten) Überfahrten über das Mittelmeer aus?
Welche Themen hat der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Walter J. Lindner bei seinem Treffen mit der sogenannten libyschen Küstenwache angesprochen, und welche Verabredungen wurden getroffen (https://twitter.com/OthmanBelbeisi/status/1072813326789500928)?
Was ist der Bundesregierung über Konflikte zwischen Malta und Italien über die Ausgestaltung und Nutzung ihrer Seenotrettungsregionen bekannt? Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich diese Zonen im Westen überlappen und es deshalb nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller immer wieder zu Konflikten kommt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche libyschen Einheiten das Containerschiff „Nivin“ gestürmt und die dort befindlichen Geflüchteten gewaltsam zur Ausschiffung in Libyen gezwungen haben („Sturm auf die ‚Nivin‘“, taz.de vom 20. November 2018)?
Wohin wurden die Geflüchteten verbracht, und wo befinden sich diese jetzt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Gründen die sogenannte libysche Küstenwache für das JRCC, das als Behelfs-MRCC international bekanntgegeben wurde (https://webaccounts.imo.org/Common/WebLogin.aspx; Zugang nur nach Registrierung) und in der Mitarbeiter des Auswärtigen Amts, der Küstenwache, der Hafen- und der Flughafenbehörde sowie des Fernmeldeamtes vertreten sind (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5387), eine Google-E-Mail-Adresse als Kontakt angibt und keine Domain der libyschen Regierung nutzt?
a) Inwiefern kommunizieren auch die Bundeswehr oder andere, an der Militärmission EUNAVFOR MED beteiligten Nationen, mit der sogenannten libyschen Küstenwache über die Adresse lcg.nav.room@gmail.com?
b) Aus welchen Gründen nutzt auch EUNAVFORMED eine Google-Adresse (www.operationsophia.eu/contact) und nicht die Domain des Europäischen Auswärtigen Dienstes?
Wie bewertet die Bundesregierung die elektronische oder telefonische Erreichbarkeit des Behelfs-MRCC bzw. der sogenannten libyschen Küstenwache, und was ist ihr über etwaige Schwierigkeiten diesbezüglich bekannt (http://gleft.de/2Bv)?
Was ist der Bundesregierung aus eigenen Erfahrungen oder Berichten von Seenotrettungsorganisationen darüber bekannt, inwiefern die sogenannte libysche Küstenwache in dem Behelfs-MRCC über Bedienstete mit ausreichenden englischen Sprachkenntnissen verfügt bzw. welche Verbesserungen hier erforderlich sind?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob die Erweiterung des sogenannten „Grenzvorbereichs“ der Europäischen Union auf Hoheitsgewässer nordafrikanischer Staaten auch dazu führt, dass die Mitgliedstaaten bei dort erfolgenden Maßnahmen an das Schutzregime der Europäischen Menschenrechtskonvention gebunden sind, wie es Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtler beschreiben, wonach staatliche Maßnahmen, die dem Überschreiten von Grenzen vorgelagert sind, europäischen Konventionen unterliegen („Auch im Mittelmeer gilt das Recht“, sueddeutsche.de vom 17. Dezember 2018)?