Gefahrenpotential der Reichsbürger-Szene
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Britta Haßelmann, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit 22. November 2016 werden die „Reichsbürger“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „Sammelbeobachtungsobjekt“ (BO) näher untersucht, und es werden in regelmäßigen Abständen Zahlen zum Personenpotential der „Reichsbürger“ veröffentlicht, mittlerweile auch zu deren Straf- und Gewalttaten im Kontext „Politisch Motivierter Kriminalität“ (PMK, vgl. Verfassungsschutzbericht 2017). Allerdings fehlt nach Einschätzung der Fragesteller bislang weiterhin eine klare Analyse hinsichtlich der Einordnung der „Reichsbürger“ im Kontext rechtsextremer Netzwerke. Auch eine konkrete Analyse ihres Gefährdungspotentials, vor allem im Blick auf den Zugang und den Besitz von Waffen, wurde bisher nicht vorgestellt. Das gilt umso mehr, als dass die Entwaffnung der „Reichsbürger“ zumindest im Jahr 2018 ins Stocken zu geraten schien (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/5397).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell das Personenpotential der „Reichsbürger“ in Deutschland?
Wie groß ist die Zahl der „Reichsbürger“, die nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit polizeilich oder durch ein Verfassungsschutzamt als „Gefährder“ eingestuft werden?
Wie groß ist die Zahl der „Reichsbürger“, die nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit polizeilich oder durch ein Verfassungsschutzamt als „relevante Personen“ eingestuft werden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von anderen Rechtsextremen und sog. Reichsbürgern?
a) Welche Mischszenen zwischen sog. Reichsbürgern und Rechtsextremen sind der Bundesregierung aktuell bekannt (auch im Vergleich zur entsprechenden Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/539)?
b) Für wie groß hält die Bundesregierung aktuell den Einfluss von „Reichsbürgern“ in solchen Mischszenen?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Nähe von „Reichsbürgern“ zu Protestbewegungen gegen die Zuwanderung von Geflüchteten?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Nähe von „Reichsbürgern“ zur sog. Prepper-Szene?
e) Wie schätzt die Bundesregierung die Nähe von „Reichsbürgern“ zum Antisemitismus im Allgemeinen bzw. entsprechend zu antisemitischen Kreisen ein?
f) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse zu personellen und programmatischen Überschneidungen von „Reichsbürgern“ mit der AfD bzw. der Jungen Alternativen (JA) ?
g) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob der AfD-Bundestagsabgeordnete Udo Hemmelgarn der „Reichsbürger“-Szene zugerechnet wird (vgl. Frontal 21 vom 27. November 2018, www.zdf.de/politik/frontal- 21/reichsbuerger-118.html, ab ca. 8 Min. 36 Sek.)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung aktuell zu kameradschaftlich strukturierten „Reichsbürger“-Netzwerken und Gruppierungen in Deutschland (auch im Vergleich zur entsprechenden Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/539)?
Wie viele und welche Gruppierungen (gemäß der Fragen 4 und 5) gibt es Stand heute nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Personenpotential?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sozialstruktur der „Reichsbürger“-Szene (durchschnittliches Alter, Geschlechterverteilung, soziale Situation, regionale Schwerpunkte usw.)?
Welche Fälle sind der Bundesregierung aus dem Jahr 2018 bekannt, in denen „Reichsbürger“ gegen Staatsbedienstete welche Straftaten verübten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Wie schätzt die Bundesregierung diese Entwicklung ein?
Wie viele „Reichsbürger“ sind bzw. waren im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte von Bundesbehörden, und wie viele von ihnen hatten im Rahmen ihrer Tätigkeit direkten oder mittelbaren Zugriff zu einer Dienstwaffe bzw. zu Munition (bitte nach Bundesbehörde aufschlüsseln)?
Wie viele „Reichsbürger“ sind bzw. waren im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte der Bundeswehr, und wie viele von ihnen hatten im Rahmen ihrer Tätigkeit direkten oder mittelbaren Zugriff zu einer Dienstwaffe bzw. zu Munition (bitte nach Einheit aufschlüsseln)?
Wie viele Disziplinarverfahren wurden im Jahr 2018 gegen Beschäftigte des Bundes im Zusammenhang mit einer möglichen Zuordnung zur „Reichsbürger“-Szene ggf. mit welchem Ergebnis geführt (bitte nach Behörde oder Ministerium aufschlüsseln)?
Wie viele durch „Reichsbürger“ verübte politisch motivierte Straftaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das Jahr 2018 bislang zu verzeichnen (PMK Themenfeldkatalog Oberbegriff Reichsbürger/Selbstverwalter) (bitte nach Delikten, Bundesländern, Versuch und Vollendung aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern „Reichsbürger“ im Jahr 2018 Straftaten gegen Geflüchtete, ihre Unterkünfte bzw. Unterstützerinnen und Unterstützer begangen haben, und wenn ja, wie viele (bitte nach Straftatbeständen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern „Reichsbürger“ im Jahr 2018 Straftaten gegen politisch Andersdenkende, z. B. Vertreterinnen und Vertreter von politischen Parteien, sozialen Einrichtungen, Kultureinrichtungen o. Ä., begangen haben, und wenn ja, wie viele (bitte nach Straftatbeständen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Zu wie vielen Personen, die dem PMK Themenfeldkatalog Oberbegriff Reichsbürger/Selbstverwalter zugeordnet werden, liegen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Sind der Bundesregierung aus dem Jahr 2018 Fälle bekannt, in denen „Reichsbürger“ als eigene „Polizei“ oder ähnliche „Hoheitsgewalt“ (sowohl gegenüber Bürgerinnen und Bürgern oder auch gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes) auftraten, und wenn ja, welche (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der Untersuchung des Innenministeriums aus Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht, wo sich seit September 2017 eine Kommission mit der „Prepper“-Szene beschäftigt, die nach Pressemeldungen viele Überschneidungen zu „Reichsbürgern“ aufweist (taz, 26. November 2018)?
Warum hat sich die Herbst-Innenministerkonferenz 2018 trotz der großen öffentlichen Relevanz des Themas nicht mit den „Reichsbürgern“ befasst?
Welche Fälle sind der Bundesregierung aus dem Jahr 2018 bekannt, in denen „Reichsbürger“ gegen das Waffengesetz und/oder Sprengstoffgesetz verstießen (bitte nach Bundesländern und Art des Verstoßes aufschlüsseln), und wie schätzt die Bundesregierung dies in Bezug auf das Gefahrenpotential der „Reichsbürger“-Szene insgesamt ein?
Inwiefern gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im „Reichsbürger“-Spektrum Hinweise auf Netzwerke, innerhalb derer Waffen ausgetauscht, gehortet und möglicherweise staatsschutzrelevante Taten geplant werden oder wurden?
Sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung „Reichbürger“ Teilnehmer oder anderweitig affiliiert mit einer oder mehrerer der Chatgruppen „Nord“, „Süd“, „West“, „Ost“, „Nordcom“, „Nordkreuz“, „Vier gewinnt“ und „Basis“?
Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen sich „Reichsbürger“ mittels Waffengewalt bzw. bewaffnet gegen Amts-, Mandatsträger oder Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stellten (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie häufig „Reichsbürger“ über Jagd- und Sportwaffen und/oder entsprechende Erlaubnisse verfügen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung mit Blick auf die Antwort zu Frage 18 einen im Vergleich zur restlichen Bevölkerung überproportionalen Grad der privaten Bewaffnung?
Wie viele erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen und Waffenverbote für einzelne Personen nach dem Nationalen-Waffenregister-Gesetz (NWRG) sind jeweils aktuell im Nationalen Waffenregister (NWR) registriert, und wie viele „Reichsbürger“ verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine waffenrechtliche Erlaubnis bzw. über einen legalen Zugang nach § 12 Waffengesetz (WaffG) (bitte nach Art der Erlaubnis bzw. Besonderen Erlaubnistatbeständen gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11246 aufgliedern)?
Wie ist der Stand der „Reichsbürgern“/Selbstverwaltern entzogenen waffenrechtlichen Erlaubnisse, und wie hat sich dieser Stand seit dem Datum der Bundestagsdrucksache 19/5397 (30. Oktober 2018) entwickelt?
Wie viele Waffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 bei Durchsuchungen von Gruppierungen oder Einzelpersonen gefunden, die sich der „Reichsbürger“-Szene zuordnen lassen, und in wie vielen Fällen handelte es sich um legale bzw. illegale Waffen?