Beginn des deutschen Kampfdrohnenprogramms in Israel
der Abgeordneten Andrej Hunko, Tobias Pflüger, Christine Buchholz, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Sofort nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 13. Juni 2018 zugestimmt hatte, unterzeichnete das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) den Betreibervertrag für das Leasing von bewaffnungsfähigen Drohnen des Typs „Heron TP“ (Bundestagsdrucksache 19/3787). Dieser Vertrag läuft über neun Jahre und beinhaltet sieben Luftfahrzeuge, die Airbus wie beim Vorgängermodell „Heron 1“ von Israel Aerospace Industries Ltd (IAI) beschafft und nach Ablauf der Vertragsdauer an die Firma zurückgibt („Verteidigungsministerium unterschlägt Heron-Drohnen“, ZEIT ONLINE vom 23. August 2018).
Hauptauftragnehmer von diesem und weiteren deutschen Drohnengeschäften, darunter der „Eurodrohne“ oder der milliardenschweren Spionagedrohne PEGASUS, ist der europäische Rüstungskonzern Airbus (Bundestagsdrucksachen 19/4428, 19/1082, 19/2199). Die Entscheidung für die „Heron TP“ hatte das BMVg mit einer einzigartigen, nur in Israel erhältlichen Rakete begründet (Bundestagsdrucksache 18/13346, Antwort zu Frage 3). Der Hersteller weigere sich, diese Waffe in eine US-Drohne einzurüsten, was die Bundesregierung als zwingenden Grund für die Auswahl der „Heron TP“ anführt.
Die von einem Turboprop-Triebwerk angetriebene „Heron TP“ kann 1 000 kg Bewaffnung transportieren (Bundestagsdrucksache 18/7725, Antwort zu Frage 3). Die Luftfahrzeuge sind außerdem mit Elektrooptik- und Infrarot-Sensoren ausgerüstet. Airbus stellt außerdem vier Bodenstationen zur Flug- und Missionssteuerung. Die Firma ist auch zuständig für sogenannte Nachprüfflüge, die nach jeder Wartung oder Reparatur erfolgen müssen (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 10). Durch die Bestimmung als Hauptauftragnehmer kann Airbus erstmals Erfahrung in Betrieb und Logistik mit bewaffneten Drohnen sammeln, was aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller für die Realisierung der „Eurodrohne“ von großem Vorteil ist.
Für die Stationierung in Israel und die Ausbildung der Bundeswehrangehörigen durch die israelische Luftwaffe hat das BMVg einen Vertrag mit der Regierung in Tel Aviv geschlossen (Bundestagsdrucksache 18/13346, Antwort zu Frage 13). Geplant ist die Ausbildung von zunächst 60 Besatzungen, die aus Pilotin bzw. Pilot und Nutzlastoperateurin bzw. Nutzlastoperateur besteht. Sie sollen sämtlich aus dem Programm der „Heron 1“ übernommen werden, die die Bundeswehr seit 2010 in Afghanistan und seit 2016 in Mali fliegt. Mit der Einrichtung von Ausbildungs- und Trainingsumgebungen, darunter ein Simulator in Jagel in Schleswig-Holstein, ist ebenfalls Airbus beauftragt.
Die Luftfahrzeuge mit deutschem Hoheitszeichen werden bei der israelischen Luftwaffe (IAF) auf dem Flughafen Tel Nof südlich von Tel Aviv stationiert, wo die Bundeswehr ein kleines Containerdorf beziehen soll. Zur Begründung schreibt das BMVg, die Stationierung in Israel vereinfache Trainings- und Übungsflüge (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu Frage 3). In Israel ist der komplette Luftraum, auch über den besetzten Gebieten, militärisch kontrolliert (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 10). Die Fluggenehmigungen erteilt sich (und der Bundeswehr) das Militär also selbst.
Ein für den 14. November 2018 geplanter Besuch des Luftwaffenstützpunkts Tel Nof durch die Abgeordneten Andrej Hunko und Tobias Pflüger wurde von der israelischen Regierung kurzfristig verweigert, da die Basis nach einer aufgeflogenen Geheimdienstoperation als Ausgangspunkt für Luftangriffe in Gaza genutzt werden sollte (vgl. „Senior Israeli Officer Killed During Special Forces Op in Gaza“, haaretz.com vom 12. November 2018). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller handelt es sich dabei um einen Präzedenzfall. Die Bundeswehr soll eine Parlamentsarmee sein, die jederzeit von Abgeordneten besucht werden kann. Wenn ein solcher Truppenbesuch aber vom Gutdünken oder militärischen Maßnahmen einer anderen Regierung abhängig ist, steht dies nach Ansicht der Fragesteller einer Stationierung entgegen. Der Regierungsvertrag mit Israel enthält keine Garantien für den Besuch von Angehörigen des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 28). Auch aus diesem Grund muss die Bundesregierung das Kampfdrohnenprogramm in Israel stoppen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Über wie viele und welche Drohnen welcher Gewichtskategorie verfügt die Bundeswehr gegenwärtig, und wo sind die Systeme im Ausland oder in Deutschland stationiert?
Welche Drohnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch an Land, zur See und Unterwasser) bei dem NATO-Manöver „Trident Juncture“ eingesetzt und/oder erprobt („NATO’s huge military exercise will test robots and autonomous vehicles“, newscientist.com vom 25. Oktober 2018)?
Wer wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Forschung und Entwicklung eines bewaffnungsfähigen, unbemannten Landsystems im Rahmen von PESCO beauftragt, und inwiefern trifft es zu, dass sich auch die Bundesregierung für das System interessiert („These Baltic nations could build Europe’s next ground drone“, defensenews.com vom 2. August 2018)?
Welche militärischen Attachés (etwa Militärattaché, Luftwaffenattaché, Wehrtechnischer Attaché) hat die Bundesregierung seit wann an die deutsche Botschaft in Israel entsandt (bitte für den Zeitraum ab 2010 angeben)?
Wie viele Programmabsprachen enthält der Regierungsvertrag mit Israel zur Stationierung der Bundeswehr und ihrer zunächst unbewaffneten Kampfdrohnen „Heron TP“, und was wird darin jeweils bestimmt?
Warum enthält der Regierungsvertrag mit Israel zur Stationierung der Bundeswehr und ihrer zunächst unbewaffneten Kampfdrohnen „Heron TP“ keine Garantien für den Besuch von Angehörigen des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 28) und aus welchen Gründen erachtet die Bundesregierung dies als nicht notwendig?
Wie bewertet die Bundesregierung die kurzfristige Absage eines für den 14. November 2018 geplanten Besuchs des Luftwaffenstützpunkts Tel Nof durch die Abgeordneten Andrej Hunko und Tobias Pflüger, die ein dort bereits befindliches Containerdorf für das Personal der Kampfdrohnen „Heron TP“ besichtigen wollten, hinsichtlich zukünftiger Besuche der Bundeswehr in Israel durch deutsche Abgeordnete?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob auch die israelische Luftwaffe ihre „Heron TP“ oder das Modell „Hermes900“ der Firma Elbit in Tel Nof stationiert und für Einsätze in Gaza nutzt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die israelische Regierung in Tel Nof Atomwaffen lagert?
Aus welchen Komponenten besteht die Anlage, die die Bundeswehr auf dem israelischen Luftwaffenstützpunkt Tel Nof für die Stationierung der zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ beziehen soll, und wie groß ist diese?
Wann soll diese Anlage offiziell übergeben werden, und inwiefern handelt es sich dann um eine hoheitliche deutsche Einrichtung?
Ab welchem Datum soll die Ausbildung von Angehörigen der Bundeswehr an den zunächst unbewaffneten Kampfdrohnen „Heron TP“ nach derzeitigem Stand beginnen?
Welches Personal wird nach gegenwärtigem Stand von welchen bestehenden Systemen („Tornado“ und „Heron 1“) übernommen?
Wie viele Pilotinnen bzw. Piloten und Nutzlastoperateurinnen bzw. Nutzlastoperateure sollen in einem ersten Durchgang ausgebildet werden?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Geschlechterverhältnis von Pilotinnen bzw. Piloten und Nutzlastoperateurinnen bzw. Nutzlastoperateuren der von der Bundeswehr geflogenen „Heron 1“ machen, aus denen sich das Personal für die zunächst unbewaffneten Kampfdrohnen „Heron TP“ rekrutieren soll (Bundestagsdrucksache 18/13346, Antwort zu Frage 13)?
In welchen Lufträumen werden die zunächst unbewaffneten deutschen „Heron TP“ für Trainings und Lizenzerhalt geflogen, und wo sind etwaige Übungsplätze?
Sofern der Regierungsvertrag mit Israel hierzu keine Angaben enthält, welche Praxis ist der Bundesregierung hierzu bekannt, und welche Vorgaben müssen aus ihrer Sicht hinsichtlich des Überflugs der von Israel besetzten Gebiete eingehalten werden?
Wie wird sichergestellt, dass nicht (auch versehentlich oder im Falle einer Betriebsstörung oder Notlandung) über besetzte Gebiete geflogen wird?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob auch Angehörige des Rüstungskonzerns Airbus als Hauptauftragnehmer für die zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ in Israel trainieren?
Wo befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die israelischen Luft-Boden-Schießplätze für Trainings mit den zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“, nachdem der Deutsche Bundestag über ihre Bewaffnung entschieden hat?
Werden die zunächst unbewaffneten Kampfdrohnen „Heron TP“ vom Hersteller IAI nach Kenntnis der Bundesregierung für die Bundeswehr sämtlich neu gefertigt, oder waren einige der Drohnen oder ihrer Bauteile bereits bei der israelischen Luftwaffe (auch kurzzeitig) in Gebrauch?
Welche Anlagen werden nach gegenwärtigem Stand aus den für Deutschland bestimmten Kampfdrohnen „Heron TP“ (wieder) ausgebaut („Täuscht Ursula von der Leyen die Öffentlichkeit?“, swr.de ohne Datum)?
Über welche weiteren, auf Bundestagsdrucksache 19/3787 nicht aufgeführten Assistenzsysteme verfügen die zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ (etwa ein System zum automatischen Starten und Landen)?
Wann soll nach gegenwärtigem Stand im Rahmen der Integrierten Nachweisführung bzw. der Einsatzprüfung die Überprüfung der Leistungsfähigkeit und der Eignung der elektrooptischen Sensoren der Firma Elbit und des SAR-Sensors der Firma ELTA Systems Ltd. beginnen (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 3)?
Durch welche „organisatorische Maßnahmen“ wird während der Ausbildung an dem in Israel stationierten Simulator sichergestellt, dass eine Ausbildung des Einsatzes von Bewaffnung nicht erfolgt (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 9)?
Inwiefern sollen die Bundeswehr und nach Kenntnis der Bundesregierung auch Airbus bereits Fähigkeiten trainieren, die nach der Bewaffnung der Kampfdrohnen „Heron TP“ gebraucht werden, und für Flüge mit der unbewaffneten Version zunächst nicht benötigt werden?
Um welche Fähigkeiten handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung dabei?
Was ergab nach Kenntnis der Bundesregierung die Untersuchung der International Telecommunication Union (ITU), für die Flüge von größeren Drohnen Frequenzen für die Satellitenkomponente außerhalb der Reichweiten direkter Funkverbindungen zuzuweisen, nachdem dies bereits im Jahr 2012 für die direkte Funkverbindung zwischen Bodenkontrollstationen und Luftfahrzeug für den 5-GHz-Bereich erfolgte (Bundestagsdrucksache 17/12136, Antwort zu Frage 19)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wer nach einer Bewaffnung der deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ von der Besatzung in der Bodenkontrollstation für ein Auslösen der Raketen zuständig ist, und inwiefern dies Pilotinnen bzw. Piloten und Nutzlastoperateurinnen bzw. Nutzlastoperateuren obliegt?
Inwiefern wird ein solches Zusammenspiel bereits im kommenden Jahr trainiert?
Falls dies noch nicht umgesetzt wird, welche zusätzlichen Trainings müssten nach einer Bewaffnung der deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ erfolgen?
Welche israelischen Militärangehörigen sitzen in den deutschen Bodenkontrollstationen (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 13)?
Wie sollen deren Weisungen, etwa zum Abbruch einer Mission, umgesetzt werden?
Welche (auch technischen) Möglichkeiten existieren für die israelischen Militärangehörigen, eine solche Weisung auch gegen den Willen der deutschen Bundeswehrangehörigen durchzusetzen?
Welche (auch technischen) Möglichkeiten existieren für die deutschen Militärangehörigen, sich einer solchen Weisung (etwa zum Überflug über die besetzten Gebiete) zu widersetzen?
Wo genau stehen die Bodenkontrollstationen, von denen die zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ beim Üben in Israel gesteuert werden?
Wer ist für die Bereitstellung der (auch für Testzwecke genutzten) Satellitenkommunikationseinrichtungen der Firma Rafael zuständig (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 11)?
Inwiefern sind diese und auch die terrestrischen Verbindungen zwischen den Bodenkontrollstationen und den zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen aus Sicht der Bundesregierung abhörsicher?
Über welche Nutzlast verfügen die zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ für mitgeführte Sensoren, und wie verändert sich diese, wenn die Kampfdrohnen wie geplant bis zu 1 000 kg Bewaffnung transportieren (Bundestagsdrucksache 18/7725, Antwort zu Frage 3)?
Inwiefern bzw. mit welchen Einschränkungen (außer die Integration und die Zulassung der erforderlichen technischen Komponenten sowie die Systemerprobung des Luftfahrzeugs) sind die zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ nach ihrer Auslieferung bereits bewaffnungsfähig (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 16)?
Welche Änderungen müssen zur Anpassung der Bewaffnungsfähigkeit an den Bodenkontrollstationen vorgenommen werden?
Welchen NATO-Standards entsprechen die Aufhängepunkte für Raketen oder Lenkbomben der zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ unter den Flügeln und unter dem Rumpf, bzw. welche Angaben macht der Hersteller dazu?
Aus welchen Gründen kann die bei der Bundeswehr vorhandene Munition nicht in die Drohnen eingerüstet werden?
Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, auf welche Weise die Herstellung der technischen Bewaffnungsfähigkeit der deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ bereits während deren Produktion durchgeführt wird und in eine Musterzulassung mündet (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 17)?
Wann will das BMVg die Gespräche mit dem israelischen Verteidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe zu einer „zeit- und bedarfsgerechten Bewaffnungsfähigkeit“ der „Heron TP“ wieder aufnehmen (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 20)?
Welcher Zeitplan existiert bei der Bundesregierung, nach dem der Deutsche Bundestag „nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ über die Bewaffnung der zunächst unbewaffneten deutschen Kampfdrohnen „Heron TP“ entscheiden soll (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 19)?