Maßnahmen zur Abwehr „terroristisch genutzter Drohnen“
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundeswehr will zur Abwehr von kleinen Drohnen „schultergestützte Störsender“ beschaffen, mit deren Hilfe die Fernsteuerung der Modelle lahmgelegt werden soll („Gegen Drohnen setzt die Bundeswehr auf die Elektro-Panzerfaust“, welt.de vom 19. Dezember 2018). Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hat zwei unverbindliche Ausschreibungen für Systeme zur Erkennung und Identifikation von Drohnen sowie 30 „tragbare Effektoren […] nebst Ladegerät, Ersatzbatterien sowie Ersatzteilerstattung für das erste Jahr der Nutzung“ veröffentlicht. Die Bundeswehr verfügt bereits über einen „schultergestützten Störsender“ der Firma H.P. Marketing & Consulting Wüst GmbH mit der Bezeichnung HP47+, der gegen die Signale der Fernsteuerung von Drohnen wirken soll.
Zusammen mit der US-Regierung hat die Bundesregierung eine „Initiative zur Abwehr unbemannter Luftfahrtsysteme“ gestartet („Launch Event and First Regional Workshop of the GCTF Initiative To Counter Unmanned Aerial Systems Threats“; US Department Of State vom 13. Dezember 2018). Eine entsprechende Arbeitsgruppe im Rahmen des „Global Counterterrorism Forum (GCTF)“ firmiert unter dem Kürzel „GCTF C-UAS”. Als Ziel nennt das US-Außenministerium die Entwicklung von bewährten Verfahren gegen die „terroristische Nutzung von Drohnen“. Die Arbeitsgruppe soll nationale Aktionspläne unterstützen, indem diese um neue Politiken und Praxen erweitert werden. Die federführenden Behörden werden nicht genannt.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in der Vergangenheit bereits internationale Arbeitsgruppen zur Abwehr von leichtgewichtigen Drohnen angeführt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5795).
Zu den Gefahren, die von kleinen Drohnen ausgehen können, hatte die Bundesregierung damals Angriffe gegen Personen, kritische Infrastrukturen, den Bahn- sowie Schiffs- und Luftverkehr bzw. Industrieanlagen angeführt. Kleine Drohnen oder Mikrodrohnen könnten demnach auch mit Schusswaffen ausgerüstet werden oder „Nutzlasten mit Schadwirkung“ transportieren. Neue Technologien und deren leichtere Verfügbarkeit ließen solche Angriffe wahrscheinlicher werden. Vom „Global Counterterrorism Forum“ wurde der Abwurf von Sprengstoffen auf zivile Ziele genannt. „ISIS und andere terroristische Gruppen“ würden Drohnen außerdem für die Aufklärung und „Verteilung von Propaganda“ nutzen. Um dagegen vorzugehen, brauche es eine multilaterale Kooperation.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Stand der Drohnentechnik bzw. eine potentielle Gefährdung durch deren „terroristische Nutzung“ in Bezug auf Reichweite, Geschwindigkeit, Tragfähigkeit, Flugsteuerung und Schwarmflugfähigkeiten (Bundestagsdrucksache 18/5795, Antwort zu Frage 6)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefährdungslage hinsichtlich von nicht staatlichen Angriffen mit Drohnen gegen Personen, kritische Infrastrukturen, den Bahn- sowie Schiffs- und Luftverkehr bzw. Industrieanlagen, und inwiefern hält sie es derzeit auch weiterhin für wahrscheinlich, dass Drohnen mit Schusswaffen ausgerüstet werden oder „Nutzlasten mit Schadwirkung“ ausgerüstet werden (Bundestagsdrucksache 18/5795, Antwort zu Frage 6)?
a) Auf welche Vorfälle gründet die Bundesregierung diese Einschätzung?
b) Inwiefern hat auch die Bundesregierung in der Vergangenheit beobachtet, dass Drohnen zur „Verteilung von Propaganda“ genutzt werden?
Wie viele Sichtungen von Drohnen sind der Bundesregierung für die vergangenen fünf Jahre in der Nähe von deutschen Flughäfen bekannt geworden (bitte für die einzelnen Jahre getrennt ausweisen)?
Über welche mobilen und fest installierten Systeme verfügt die Bundeswehr zur Erkennung sowie zur Abwehr (auch Störung) von Drohnen (bitte für die einzelnen Drohnengewichtsklassen aufführen)?
a) Welche Beschaffungen sind geplant, welche Ausschreibungen oder Marktsichtungen wurden hierzu unternommen, und welche Firmen haben bereits Systeme präsentiert?
b) Welche Produkte welcher Hersteller sind der Bundesregierung dabei bereits bekannt geworden?
Welche Forschungen betreiben Bundesbehörden zur Erkennung sowie zur Abwehr (auch Störung) von Drohnen, wer ist damit beauftragt, und welche weiteren Partner nehmen an den Vorhaben teil?
In welchen der beforschten Vorhaben werden auch Datenbanken mit elektronischen Signaturen von Drohnen bzw. deren elektromagnetischer Abstrahlung genutzt bzw. entwickelt?
Was ist der Bundesregierung über Forschungen eines Fraunhofer-Institutes bekannt, das einen Auftrag zur Entwicklung eines „Spezialsensors oder Radars“ an das in Deutschland und der Tschechischen Republik angesiedelte Unternehmen esc Aerospace vergeben haben soll („Gegen Drohnen setzt die Bundeswehr auf die Elektro-Panzerfaust“, welt.de vom 19. Dezember 2018), um diese Technik in ein „Modulares Drohnen-Erfassungs- und Assistenz-System (MODEAS) einzubinden?
Auf welche Weise soll MODEAS nach Kenntnis der Bundesregierung auch das „Verfolgen von unerwünschten Drohnen“ umsetzen?
Über welche mobilen und fest installierten Systeme verfügt das Bundesministerium des Innern zur Erkennung sowie zur Abwehr (auch Störung) von Drohnen (bitte für die einzelnen Drohnen-Gewichtsklassen aufführen)?
Welche „Marktsichtungen mit wissenschaftlich-technischer Bewertung“ hat das Bundesministerium des Innern seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/5795 zur Erkennung und Abwehr von Drohnen durchgeführt, und welche Hersteller haben ihre Systeme präsentiert?
Welche Behörden welcher Länder bzw. welche Organisationen beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung an der „Initiative zur Abwehr unbemannter Luftfahrtsysteme“ des „Global Counterterrorism Forum (GCTF), die in Berlin am 13. Dezember 2018 als „GCTF C-UAS” gegründet wurde („Launch Event and First Regional Workshop of the GCTF Initiative To Counter Unmanned Aerial Systems Threats“; US Department Of State vom 13. Dezember 2018), und welche Behörden sind dabei federführend?
a) Welche Ziele verfolgt die Gruppe, und wie werden diese umgesetzt?
b) Welche Treffen sind hierzu vorgesehen?
c) Um welche Gewichtsklassen geht es bei der Betrachtung im Rahmen der „GCTF C-UAS“?
Inwiefern werden in der Gruppe auch mögliche Gesetzgebungsverfahren zur besseren Erkennung und Abwehr von Drohnen diskutiert, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung hierzu für notwendig?
Auf welche Weise sind deutsche Behörden an drei regionalen Workshops beteiligt, die das GCTF im Jahr 2019 im Mittleren Osten, Asien und Afrika abhalten will und deren Ergebnisse in einem Bericht für das zehnte GCTF-Ministertreffen im Herbst 2019 münden sollen?
In welchen weiteren Formaten befasst sich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auf nationaler oder internationaler Ebene mit der Erkennung und Abwehr von Drohnen, welche Behörden welcher Länder nehmen an diesen Kooperationen teil, und wer leitet diese?
Welche Treffen der Arbeitsgruppe „European Network for the Protection of Public Figures“ (ENPPF) haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 zur Erkennung und Abwehr von Drohnen stattgefunden, und welche Tagesordnung ist der Bundesregierung dazu bekannt?
Welche Treffen der „Association of Personal Protection Services“ (APPS) haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 zur Erkennung und Abwehr von Drohnen stattgefunden, und welche Tagesordnung ist der Bundesregierung dazu bekannt?
Inwiefern hat die von der Innenministerkonferenz eingerichtete Bund-Länder-Projektgruppe zu Drohnen weiterhin Bestand, wer gehört ihr an, und welche Aufgaben werden darein verfolgt?
Wie beurteilt die Bundesregierung nach ihren abgeschlossenen Prüfungen die derzeitigen Verfahren zur Abwehr von Drohnen, und für wie geeignet hält sie die Störung von GPS-Modulen, der Fernsteuerung, der Sensorik oder von Motoren sowie Verfahren zur Manipulation des mit GPS definierten Kurses der Drohnen, zum Beschuss mit konventionellen Schusswaffen oder zum „Einfangen“ von Drohnen mit Netzen und Fallschirmen (Bundestagsdrucksache 18/5795, Antwort zu Frage 12)?
Für wie viele Veranstaltungen hat die Abteilung Polizeilicher Staatsschutz im BKA die Wahrscheinlichkeit der Nutzung von Drohnen als „Tatmittel für terroristische Zwecke“ festgestellt (Bundestagsdrucksache 18/5795, Antwort zu Frage 2)?
a) Wie viele Veranstaltungen wurden daraufhin (auch als Probebetrieb) mit entsprechenden Anlagen gesichert?
b) Welche Hersteller wurden damit beauftragt, und nach welchem Verfahren wurden diese ausgewählt?