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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufstockung der EU-Grenzschutzagentur Frontex

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

06.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/718721.01.2019

Aufstockung der EU-Grenzschutzagentur Frontex

der Abgeordneten Michel Brandt, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die europäischen Mitgliedstaaten werden beim Schutz der Außengrenzen seit 2005 durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt (Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache). Zu den Hauptaufgaben von Frontex zählten bisher die Risiko- und Gefahrenanalyse an den EU-Außengrenzen sowie die Koordination der Einsätze der Grenzpolizeien der Mitgliedstaaten. Frontex beschäftigt Vertragsbedienstete und Entsandte von Behörden der Mitgliedstaaten, derzeit sind knapp 700 eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weitere 1 300 von den Mitgliedstaaten entsandte Beamtinnen und Beamte im Einsatz. Die Grenzschutzagentur setzt auch Schiffe, Flugzeuge, Fahrzeuge und andere technische Geräte ein, die von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden.

Zum Zwecke der Migrationsabwehr will die Bundesregierung die Aufgaben von Frontex ausweiten und die Grenzschutzagentur dafür massiv aufrüsten. Im Februar 2018 betonte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einer Regierungserklärung die Notwendigkeit eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes mit ausreichend Personal und Material („Europäische Agenda weiterentwickeln“, Regierungserklärung vom 22. Februar 2018). Auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission im September 2018 auf Drängen einzelner EU-Mitgliedstaaten eine Verordnung vorgeschlagen, Frontex bis 2020 auf eine ständige Reserve von 10 000 Einsatzkräften aufzustocken (Kommissionsdokument COM(2018) 631 final). Das ist eine Steigerung um das Sechsfache. Neben der stärkeren Unterstützung der Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen soll Frontex in Zukunft auch gezielt mit Drittstaaten außerhalb der EU zusammenarbeiten und Grenzschutzteams dorthin entsenden können. Der Grenzschutzagentur soll zudem eine verstärkte Unterstützungsrolle bei Abschiebungen zukommen.

Am 6. und 7. Dezember 2018 haben die europäischen Innenministerinnen und Innenminister im Rat für Justiz und Inneres den massiven Ausbau der Grenzschutzagentur diskutiert (www.consilium.europa.eu/de/meetings/jha/2018/12/ 06-07/). Dabei ging es auch um die erheblichen Mehrkosten, die kurzfristig anfallen würden. Zudem sahen sich einige Regierungen nicht in der Lage, in nur zwei Jahren Hunderte zusätzliche Beamtinnen und Beamte einzustellen, auszubilden und an Frontex zu entsenden. Selbst der österreichische EU-Vorsitz äußerte sich kritisch bezüglich einer Aufstockung auf 10 000 Beamte bis zum Jahr 2020 („EU-Vorsitz hält 10 000 Frontex-Beamte bis 2020 nicht für machbar“, dpa vom 7. Dezember 2018).

Ein Kompromissvorschlag der EU-Innenministerinnen und -Innenminister sieht nun einen schrittweisen Aufwuchs bis 2027 vor. Der Rat für Justiz und Inneres sprach sich außerdem für eine verstärkte Unterstützungsrolle von Frontex bei Abschiebungen sowie für die Entsendung von Beamten in Drittstaaten, vor allem in afrikanische Staaten, aus. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer sprach sich dafür aus, die 10 000 vorgeschlagenen Grenzschützerinnen und Grenzschützer bis 2025 zu erreichen (www.br.de/nachrichten/ deutschlandwelt/aussengrenzschutz-ausbau-geht-eu-innenministern-zu-schnell,RBT6Y1B).

Die Ministerinnen und Minister berieten auch über die EU-Asylreform, die von osteuropäischen Regierungen wegen einer anvisierten Umverteilung von Flüchtlingen auf alle EU-Staaten abgelehnt wird („Vereint gegen Flüchtlinge, mehr nicht“, deutschlandfunk.de vom 28. Juni 2018). Die EU-Kommission hat deshalb vorgeschlagen, das Asylpaket aufzuschnüren und zumindest unstrittige Teile vor der Europawahl im Mai 2019 zu verabschieden. Die geplante Aufstockung von Frontex sowie die massive Ausweitung der Befugnisse der Grenzschutzagentur an den EU-Außengrenzen sind aus Sicht der Fragestellenden nicht nur aus verfahrenstechnischen Gründen anzuzweifeln. Auch aus rechtlicher Perspektive werfen die Pläne der EU-Kommission zahlreiche Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie positioniert sich die Bundesregierung zum EU-Kommissionsvorschlag bezüglich des geplanten Ausbaus von Frontex auf 10 000 Beamtinnen und Beamte, und welchen Zeitplan hält sie hierzu für realistisch?

2

Welche neuen Aufgaben und noch nicht erreichten Ziele sollen durch die Aufstockung der Frontex-Kräfte im Einzelnen erreicht werden, und aus welchen Gründen ist die genannte Aufstockung jeweils angemessen?

3

Um welche (Durchsetzungs-)Befugnisse handelt es sich bei der geplanten Ausweitung der Befugnisse von Frontex im Einzelnen?

4

Auf wessen Anweisung hin sollen die Frontex-Kräfte bei den einzelnen Aufgabenfeldern jeweils handeln?

5

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur geplanten „stehenden Grenztruppe“ („Standing Corps“), und welche nächsten Schritte sieht sie zu deren Realisierung als sinnvoll an?

6

Welche Rolle spielt die geplante „stehende Grenztruppe“, mit der Frontex flexibel und angemessen auf zukünftige „Herausforderungen“ reagieren soll, und welche „Herausforderungen“ sind hier im Einzelnen gemeint?

7

Wie viele Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sollen im Rahmen des Ausbaus von Frontex nach gegenwärtiger Planung eingesetzt werden, und woher kommen diese jeweils?

8

Wie soll der EU-weite Verteilungsschlüssel für die von Frontex Entsandten von den Behörden der Mitgliedstaaten nach Ansicht der Bundesregierung aussehen?

9

Wohin genau sollen die geplanten Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder mit welchen konkreten Aufgaben entsandt werden?

10

Welche Ausrüstungen, insbesondere Fahrzeuge, Aufklärungsgeräte und Waffen, stellt die Bundesregierung bis 2020 und darüber hinaus bis 2027 für Frontex zur Verfügung bzw. welche gegenwärtigen Einschätzungen vertritt sie hierzu?

11

Mit welchen Ausgaben aus dem Bundeshaushalt plant die Bundesregierung sich in den Jahren 2019 bis 2027 nach gegenwärtiger Planung an Frontex-Aufgaben zu beteiligen?

12

Sollen die deutschen Einsatzkräfte im Vorfeld ihres Einsatzes Trainings erhalten, und wenn ja, worin bestehen diese?

13

In welchem Maße soll die Aufstockung von Frontex die derzeitigen Kontrollen an den EU-Binnengrenzen überflüssig machen, und was bedeutet das konkret in Bezug auf die deutsch-österreichische sowie andere europäische Grenzen, an denen derzeit die Binnengrenzen kontrolliert werden?

14

Inwieweit greift Frontex mit der Entsendung von eigenem Personal an die EU-Außengrenzen aus Sicht der Bundesregierung aus rechtlicher Perspektive in die Souveränität der EU-Mitgliedstaaten ein?

15

Sollte nach Auffassung der Bundesregierung Frontex zur Sicherung der EU-Außengrenze weitere hoheitliche Aufgaben in eigener Verantwortung übertragen werden? Wenn ja, welche, und mit welchem Ziel?

16

Wie und mit welcher Begründung positionierte sich die Bundesregierung beim Treffen des EU-Rates für Justiz und Inneres am 6. und 7. Dezember 2018 in Bezug auf die Unterstützung von Frontex bei schnelleren Abschiebungen?

17

Wie soll die verstärkte Unterstützungsrolle und Arbeit von Frontex aus Sicht der Bundesregierung bei Abschiebungen konkret aussehen, und in welchem Einsatzgebiet soll Frontex Menschen wohin zurückweisen können?

18

Plant Frontex bei der Unterstützung bezüglich Abschiebungen die Kooperation mit der sogenannten libyschen Küstenwache, und wenn ja, wie soll das konkret ausgestaltet werden?

19

Plant Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung sonstige Kooperationen mit der sogenannten libyschen Küstenwache zu intensivieren, und wenn ja, wie?

20

Wie positionierte sich die Bundesregierung beim Treffen des EU-Rates für Justiz und Inneres am 6. und 7. Dezember 2018 in Bezug auf die geplante verstärkte Unterstützung von Frontex bei der verbesserten operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten, und mit welcher Begründung?

21

Wie soll die geplante verbesserte Zusammenarbeit zwischen Frontex und Drittstaaten aus Sicht der Bundesregierung konkret ausgestaltet werden?

22

Inwieweit ist die Entsendung von Grenzschutzbeamtinnen und Grenzschutzbeamten aus Sicht der Bundesregierung in Länder außerhalb Europas aus europarechtlicher sowie aus menschenrechtlicher Sicht tragbar?

23

In welche Drittstaaten plant die Bundesregierung Grenzschutzbeamtinnen und Grenzschutzbeamte zu entsenden, und inwiefern gibt es mit den entsprechenden Drittstaaten bereits Abstimmungen hierzu?

24

Wie soll die geplante Zusammenarbeit zwischen Frontex und den Drittstaaten aus Sicht der Bundesregierung konkret ausgestaltet werden?

25

Gibt es Länder, in die Deutschland seine nationalen Frontex-Grenztruppen derzeit nicht entsenden würde, und wenn ja, aus welchen Gründen, und welche menschenrechtlichen Gründe spielen hierbei eine Rolle?

26

Welche Teile des von der EU-Kommission vorgeschlagenen Asylpakets sollen aus Sicht der Bundesregierung bis zur Europawahl im Mai 2019 auf jeden Fall verabschiedet werden?

Berlin, den 14. Januar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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