Umsetzung der Safe Schools Declaration zum Schutz von Schulen in Konfliktgebieten
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Norbert Müller (Potsdam), Simone Barrientos, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kathrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 22. Mai 2018 ist Deutschland der Safe Schools Declaration (SSD) beigetreten, die inzwischen von 82 Staaten gezeichnet wurde. Bei der SSD handelt es sich um eine zwischenstaatliche Verpflichtung, um Schulen und Universitäten sowie dort tätige Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer in Konfliktgebieten besser zu schützen.
Ausgangspunkt hierfür sind die sechs „schweren Kinderrechtsverletzungen“ in Konfliktgebieten, die von den Vereinten Nationen beobachtet werden, systematische Verletzer werden auf einer „Liste der Schande“ im jährlichen Bericht des UN-Generalsekretärs zu Kindern und bewaffneten Konflikten genannt. Bei einer dieser schweren Kinderrechtsverletzungen in Kriegsgebieten handelt es sich um gezielte und systematische Angriffe auf Schulen (und Hospitäler). Die SSD ergänzt diesen UN-Mechanismus in praktischer Form, indem Staaten sich zu freiwilligen Schutzmaßnahmen verpflichten. Diese gelten insbesondere für die eigenen Truppen, aber etwa auch für den physischen Schutz von Schulen, wenn diese (durch missbräuchliche Nutzung durch gegnerische Truppen) zu einem legitimen militärischen Ziel geworden sind. Darüber hinaus verpflichten sich die Länder, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um das Lernen auch in Zeiten des Konflikts zu gewährleisten (dies bedeutet z. B. Informationen zu Angriffen zu sammeln, diese zu untersuchen oder Opfer zu unterstützen).
230 Millionen Kinder leben in Ländern mit gewaltsamen Konflikten, 24 Millionen Kinder in diesen Ländern können nicht zur Schule gehen. Dabei hat sich ein Muster etabliert – immer häufiger nutzen Kriegsparteien gerade Schulen als Basislager oder lagern dort Munition ein. Oftmals sind Schulen die einzigen massiven Gebäude in den vom Krieg betroffenen Gemeinden, durch die militärische Nutzung werden sie dann auch schnell zerstört. Allein im Südsudan wurden seit dem Ausbruch des Krieges im Dezember 2013 bereits 800 Schulgebäude zerstört.
Selbst mit großer finanzieller Anstrengung gelingt es bisher nicht, ausreichend Schülerinnen und Schüler in Kriegsgebieten mit Bildungsangeboten zu versorgen; die Schulen sind besonders wichtig, denn der Krieg zieht weiter, legt Pausen ein. Ohne Schule aber verpassen Kinder ihre Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben. Dabei sind Schulen nicht nur Orte der Bildung, Schulen stellen auch eine überlebenswichtige Informationsquelle für die Schülerinnen und Schüler dar, helfen dabei, die psychosozialen Folgen von Kriegserfahrungen zu bewältigen, und sie bewahren Schulkinder vor Entführung, sexueller Gewalt und Rekrutierung als Kindersoldaten – stellen also sichere Orte für Kinder im Krieg dar.
Die SSD ist Folge jahrelanger Verhandlungen, sie wurde bei einer Regierungskonferenz am 29. Mai 2015 in Oslo/Norwegen vorgelegt. Bei ausreichender Beachtung der darin enthaltenen Verpflichtungen ist zu hoffen, dass eines Tages auch nichtstaatliche (Gewalt-)Akteure diese Verpflichtungen respektieren und es so insgesamt zu einem besseren Schutz von Kindern und Bildung in Konflikt- und Kriegsgebieten kommt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Staaten haben bisher die Safe Schools Declaration unterzeichnet, und wie viele davon gehören der NATO an?
Welche Verpflichtungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung durch die Unterzeichnung der Safe Schools Declaration?
Stand die Bundesregierung mit anderen Regierungen oder Akteuren im Austausch über die Implementierung der SSD, insbesondere mit Regierungen oder anderen Akteuren in Einsatzländern?
Hat die Bundesregierung bisher Anstrengungen der Vereinten Nationen zur Implementierung der SSD finanziell unterstützt, oder gibt es dafür Rückstellungen im Haushaltsplan 2019 (bitte die genaue Höhe angeben)?
Plant die Bundesregierung in den kommenden zwei Jahren, in denen sie nichtständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat sein wird, entsprechende Initiativen in New York, im Sicherheitsrat oder in dessen Arbeitsgruppe zu „Kindern in bewaffneten Konflikten“, um die Implementierung der SSD zu befördern und zu forcieren?
Plant die Bundesregierung mit anderen militärischen Akteuren in Austausch zu treten, um das Verhalten von militärischen Akteuren dahingehend zu beeinflussen, dass Schulen in Konfliktgebieten besser geschützt werden?
Wird die Bundesregierung an der im Mai 2019 geplanten SSD-Konferenz in Spanien teilnehmen, und welche Impulse plant die Bundesregierung dort zu setzen?
Hat die Safe Schools Declaration und daraus folgende Verpflichtungen Eingang in die militärische Ausbildung von Soldaten in der Bundeswehr gefunden, und wenn ja, wie?
Werden entsprechende Maßnahmen zum Schutz von Schulen, Universitäten bzw. entsprechende Entscheidungsprozeduren bei einer Okkupation von Schulen durch gegnerische Truppen trainiert, etwa in Manövern (bitte konkret angeben, bei welchen Manövern entsprechend trainiert wurde bzw. für welche Manöver dies geplant ist)?
Wurden militärische Handbücher und Regeln entsprechend den neuen Verpflichtungen aus der Safe Schools Declaration angepasst?
a) Welche militärischen Handbücher oder Regeln wurden wann und in welcher Form angepasst?
b) Für welche militärischen Handbücher oder Regeln ist eine Anpassung geplant?
Wie wirken sich bisher die neuen Verpflichtungen auf die Einsatzplanung militärischer Operationen der Bundeswehr aus?
Wurden entsprechende Trainingseinheiten bei der Einsatzvorbereitung und dem Entsendetraining eingearbeitet?
Werden entsprechendes Verhalten bzw. Entscheidungsabläufe auch praktisch trainiert, z. B. bei der direkten Einsatzvorbereitung (wie beispielsweise auf dem Truppenübungsplatz in Hammelburg)?
Wie wirken sich bisher die neuen Verpflichtungen auf die Durchführung militärischer Operationen der Bundeswehr aus?
Gibt es Richtlinien für Verhandlungen mit militärischen Akteuren in Einsatzländern, die ihre Milizen oder Militärangehörigen und/oder Waffen und Munition in Schulen untergebracht haben und dazu gebracht werden sollen, dass diese freiwillig die Schulen verlassen und räumen und wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugänglich machen?
Inwiefern wurde die SSD bei der Erstellung von Rules of Engagement für die Bundeswehr bisher berücksichtigt, bzw. wie plant die Bundesregierung in Zukunft, entsprechende Passagen für die Einhaltung der freiwilligen Verpflichtungen der SSD in künftige Rules of Engagement einzuarbeiten?
Gibt es Vorgaben bezüglich der Weitergabe von Aufklärungsdaten, die Schulen oder Universitäten betreffen, an Nichtunterzeichner der SSD (beispielsweise an Partner bzw. Mitglieder der Anti-IS-Koalition in Syrien)?
Wie plant das Bundesministerium der Verteidigung, die Einhaltung der freiwilligen Verpflichtungen der SSD in Zukunft zu überprüfen, und sind hierfür regelmäßige Überprüfungen vorgesehen?
Wenn ja, in welchem Rhythmus?
Gibt es einen Beschwerdemechanismus, wenn Soldatinnen und Soldaten bzw. zivile Angestellte der Bundeswehr bei ihrem Einsatz Kenntnis von Verstößen gegen Sinn und Zweck der Safe Schools Declaration erlangen?
Sammelt die Bundesregierung Daten zu militärischen Angriffen oder der militärischen Nutzung von Schulen und Universitäten in Einsatzländern der Bundeswehr, und wenn ja, sind dort Aktivitäten seitens der Bundesregierung unternommen worden, um die missbräuchliche Nutzung dieser Gebäude abzustellen?