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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Internationales Projekt zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung beim Bundeskriminalamt

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

06.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/720221.01.2019

Internationales Projekt zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung beim Bundeskriminalamt

der Abgeordneten Andrej Hunko, Fabio De Masi, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Abteilung Polizeilicher Staatsschutz des Bundeskriminalamtes (BKA) hat ein internationales Projekt „Best practice, capacity building and networking initative among public and private actors against Terrorism Financing“ (BeCaNet) zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung begonnen („BKA stärkt die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung“, Pressemitteilung des BKA vom 14. Dezember 2018). BeCaNet soll die grenzüberschreitende Vernetzung von Finanzermittlerinnen und Finanzermittlern in den nächsten zwei Jahren „nachhaltig verstärken, polizeiliche Auswertungen von Geldtransfers weiter verbessern und die Kooperation mit privaten Finanztransferanbietern ausbauen und vertiefen“. Damit sollen etwa der Kauf von Waffen und Munition, „Propagandamaßnahmen“ oder eine „Ausbildung von Attentätern“ verfolgt werden. Das Projekt wird von der Europäischen Kommission gefördert und soll die Kooperation mit privaten Finanztransferanbietern „ausbauen und vertiefen“. An einer Auftaktkonferenz in Köln beteiligten sich nach Angaben des BKA das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, polizeiliche Staatsschutzeinheiten aus Frankreich (Sous-Direction Anti-Terroriste, SDAT), die Spanische Nationalpolizei (Comisaría General de Información, CGI) sowie der internationale Finanztransferdienstleister Western Union, das amerikanische Federal Bureau of Investigation (FBI) und die europäische Polizeibehörde Europol.

Die Mitte 2017 neu gegründete Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) ist als nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten, nicht mehr beim BKA, sondern bei der Generalzolldirektion angesiedelt. Auch die FIU soll in BeCaNet eingebunden werden.

Laut Medienberichten, einer Analyse des BKA sowie mehreren Befassungen des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages wird die FIU beim Zoll ihren Anforderungen im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch nicht vollumfänglich gerecht („Polizei übt massive Kritik an Geldwäsche-Spezialeinheit“, SPIEGEL ONLINE vom 28. September 2018).

Im Rahmen von BeCaNet will das BKA im Jahr 2019 jetzt mehrere einwöchige Workshops zur Finanzdatenauswertung anbieten. Daran sollen rund 120 Finanzermittlerinnen und Finanzermittler aus den EU-Mitgliedstaaten teilnehmen, außerdem sollen die Veranstaltungen den Landeskriminalämtern offenstehen. Bei den Lehrgängen würden „Softwareanalysetools“ eingesetzt, die den Teilnehmenden auch nach Kursende für die tägliche Arbeit zur Verfügung stehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche weitergehenden Details kann die Bundesregierung zu Beteiligten und Zielen des internationalen Projekts „Best practice, capacity building and networking initative among public and private actors against Terrorism Financing“ (BeCa-Net) zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung mitteilen („BKA stärkt die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung“, Pressemitteilung des BKA vom 14. Dezember 2018)?

2

Wer hat das Projekt zur grenzüberschreitenden Vernetzung von Finanzermittlerinnen und Finanzermittlern initiiert, und auf welche Weise war und ist die Europäische Kommission in diesen Prozess eingebunden?

3

Welche Kosten entstehen für BeCaNet, und wie werden diese übernommen?

4

Welche Laufzeit hat das Projekt, wer nimmt daran teil, und wer leitet dieses?

5

In welchem Umfang werden beim BKA zusätzliche Personalressourcen im Rahmen von BeCaNet für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung geschaffen?

6

Welche einzelnen Aufgaben übernehmen die Sous-Direction Anti-Terroriste aus Frankreich, die spanische Comisaría General de Información, der internationale Finanztransferdienstleister Western Union, das amerikanische Federal Bureau of Investigation und die europäische Polizeibehörde Europol in BeCaNet?

7

Bestehen im Bereich der Verfolgung von Geldströmen aus vorenthaltenen Steuern und Sozialabgaben sowie aus illegalen Geschäftspraktiken vergleichbare Bestrebungen zur europäischen und internationalen Kooperation und der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften?

Welche sind dies gegebenenfalls?

8

Mit welchen Maßnahmen sollen die Verbesserung polizeilicher Auswertungen von Geldtransfers und die Kooperation mit privaten Finanztransferanbietern weiter verbessert werden?

9

Welche Methoden der Finanzermittlung können aus Sicht der Bundesregierung besonders dabei helfen, den irregulären Kauf von Waffen und Munition, „Propagandamaßnahmen“ oder eine „Ausbildung von Attentätern“ zu verfolgen?

10

Welche konkreten, abgeschlossenen Ermittlungsverfahren aus den vergangenen Jahren seit Inkrafttreten der erweiterten Befugnisse des BKA im Bereich der Kontodatenabfrage 2002 richteten sich gegen eine mutmaßliche „Terrorismusfinanzierung“, und welche Ergebnisse hatten diese Ermittlungsverfahren?

11

Welche Datenquellen sollen die in BeCaNet zu verbessernden Finanzermittlungen verarbeiten, und inwiefern gehören dazu auch Daten aus innereuropäischen SEPA-Überweisungen?

12

In welchen Formaten sind welche Bundesbehörden in Arbeitsgruppen hinsichtlich Finanzermittlungen zu „Schleusungskriminalität“ eingebunden, und an welchen „Expertentreffen“ habe diese im Jahr 2018 teilgenommen (Bundestagsdrucksache 19/3396, Antwort zu Frage 14)?

13

Wie hat die Bundesregierung im „Final report on the fifth round of mutual evaluations – ‚Financial crime and financial investigations“‘ niedergelegten Empfehlungen umgesetzt (Ratsdokument 12657/2/12 REV2 GENVAL 51)?

14

Wurde die Durchführung von BeCaNet nicht der Generalzolldirektion übertragen, bei der die FIU angesiedelt ist, weil die FIU personell, analytisch und kriminalistisch dazu nicht befähigt ist, oder welche anderweitigen Erwägungen sprechen aus Sicht der Bundesregierung für den gewählten Ansatz?

15

Auf welche Weise und zu welchem Zeitpunkt war die Generalzolldirektion in das Zustandekommen von BeCaNet eingebunden?

16

Welche Vereinbarungen oder Abkommen hat die deutsche FIU mit dem FIU.net-Sekretariat, das seit dem 1. Januar 2016 offiziell in die Organisationsstruktur von Europol integriert ist, abgeschlossen?

17

Welchen Inhalt hat das „Interim Service Level Agreement“, das die nationalen FIUs bis Ende Dezember 2015 unterzeichnen sollten (Bundestagsdrucksache 18/7707, Antwort zu Frage 28)?

18

Welche Prüfvorbehalte hat die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Erleichterung der Nutzung finanzieller Informationen für die Prävention, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung bestimmter Straftaten vom 17. April 2018 geltend gemacht?

Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe „Finanzinformationen“ und „Strafverfolgungsinformationen“, und inwiefern handelt es sich dabei um Informationen, die sämtlich bereits bei den Finanzdienstleistern vorhanden sind oder um solche, die aus den Informationen generiert werden können?

Nach welcher Maßgabe sollten aus Sicht der Bundesregierung Informationen von zentralen Financial Intelligence Units an zuständige Behörden bzw. FIUs anderer Mitgliedstaaten weitergegeben werden?

Welche deutschen Behörden wären demnach „zuständige Behörden“?

Für welche Informationen sollte eine solche Weitergabe verpflichtend sein, und welche Ausnahmetatbestände sieht die Bundesregierung als notwendig an?

Welche Fristen hält die Bundesregierung für eine womöglich verpflichtende Weitergabe für notwendig?

Wie sollten die womöglich verpflichtend weitergegebenen Informationen aus Sicht der Bundesregierung verwendet werden dürfen, und welche Zustimmung muss (etwa zur Übermittlung an Drittstaaten) vom abgebenden Staat eingeholt werden?

19

Wann und wo sollen die im Rahmen von BeCaNet vom BKA für 2019 geplanten Workshops zur Finanzdatenauswertung stattfinden?

Auf welche Weise werden die Workshops beworben, und inwiefern wird darin die Europäische Polizeiakademie eingebunden?

Nach welchem Schlüssel sollen die Anmeldungen von internationalen und nationalen Teilnehmenden angenommen werden?

20

Welche „Softwareanalysetools“ welcher Hersteller werden bei den Workshops genutzt?

21

Welche Lizenzgebühren fallen für die Nutzung der Software an, und wie werden diese übernommen?

22

Nach welcher Maßgabe sollen diese „Softwareanalysetools“ den Teilnehmenden auch nach Kursende „für die tägliche Arbeit zur Verfügung stehen“, und inwiefern entstehen dafür weitere Gebühren für Lizenzen?

Berlin, den 14. Januar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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