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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fortführung der EUBAM-Mission in Libyen

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/724222.01.2019

Fortführung der EUBAM-Mission in Libyen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die im Jahr 2013 gestartete „EU Border Assistance Mission in Libya“ (EUBAM Libyen) sollte die libysche Regierung im Aufbau von Behörden im Bereich der inneren Sicherheit und der Grenzüberwachung in den Bereichen Land, Luft und See unterstützen. Schwerpunkte waren laut der Bundesregierung die „Feststellung relevanter internationaler und libyscher Partner vor Ort sowie der sukzessive Verbindungsaufbau und die Zusammenarbeit mit den der libyschen Einheitsregierung unterstehenden libyschen Sicherheitsbehörden und -akteuren“ (Bundestagsdrucksache 19/6540). Nach Erweiterung des Mandates ist die derzeitige Priorität, eine zukünftige zivile GSVP-Mission (GSVP = Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) in den Bereichen Strafverfolgung, Polizei, Grenzmanagement sowie bei der Bekämpfung von „illegaler“ Migration und Menschenhandel, Terrorismus und Organisierter Kriminalität in Libyen vorzubereiten (http://gleft.de/2Cd). Das Mandat von EUBAM Libyen wurde bis Juni 2020 verlängert, das ab 1. Januar 2019 abrufbare Budget um 61,6 Mio. Euro aufgestockt.

Die Mission bestand im Jahr 2017 aus 23 internationalen und 3 lokalen Angehörigen. An anderer Stelle heißt es, im Rahmen der Mandatsverlängerung sei das Personal der Mission auf inzwischen 38 internationale Entsandte der EU-Mitgliedstaaten plus sechs lokale Angestellte aufgestockt worden (Bundestagsdrucksache 19/5307, Antwort zu Frage 18). Auch die Bundespolizei hat einen Polizeibeamten zu der Mission entsandt, dieser sei als Leiter der Missionskomponente für strategische Planungen und „Unterstützung in den Bereichen Polizeistruktur, kriminalpolizeiliche Ermittlungen, Organisierte Kriminalität, Terrorismusbekämpfung und institutionelle Reform des libyschen Innenministeriums“ und zeitweise auch als Abwesenheitsvertreter des Missionsleiters eingesetzt worden.

Zwar ist das Büro von EUBAM Libyen nach Tripolis zurückverlegt worden, mindestens zwei Angehörige der Mission befinden sich laut der Bundesregierung stets vor Ort. Jedoch verbleibt der Großteil des Personals weiterhin in Tunis/ Tunesien. Seit 2017 hat beispielsweise die niederländische Gendarmerie Trainings für libysche Behörden durchgeführt (http://gleft.de/2Cb). Dabei wurden 128 Beamte in der Erkennung gefälschter Schengen-Visa geschult.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Aus wie vielen Teilnehmenden besteht EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, und wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Angaben für das Jahr 2017 (Bundestagsdrucksachen 19/6540, 19/5307)?

2

Wann ist der Bundespolizei die Leitungsfunktion der Missionskomponente für strategische Planungen und „Unterstützung in den Bereichen Polizeistruktur, kriminalpolizeiliche Ermittlungen, Organisierte Kriminalität, Terrorismusbekämpfung und institutionelle Reform des libyschen Innenministeriums“ übertragen worden?

a) Welche Tätigkeiten erledigt der Bundespolizist bzw. die Bundespolizistin im Rahmen dieser Leitungsfunktion?

b) Wo ist der Bundespolizist bzw. die Bundespolizistin im Rahmen dieser Leitungsfunktion stationiert?

c) An welchen Treffen mit welchen libyschen Behörden hat die Bundespolizei diesbezüglich teilgenommen?

d) Inwiefern waren auch Geheimdienste in diese Treffen eingebunden, und welche Aufgaben übernehmen diese in der Zusammenarbeit mit EUBAM Libyen?

e) Für welchen Zeitraum war die Bundespolizei „als Abwesenheitsvertreter des Missionsleiters“ eingesetzt?

3

Welche neuen Aufgaben übernimmt EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Mandatsverlängerung bis Juni 2020, und wie werden diese umgesetzt?

4

Wer nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an der „Libyan Border Manangement Working Group“ teil (https://twitter.com/EUBAMLibya/ status/1019577274914541568)?

a) An welchen Treffen dieser Gruppe nahm die Bundespolizei teil?

b) Welche Themen wurden dabei behandelt?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitslage in Libyen?

6

Welche Ölgarden („Petroleum Facility Guards“, PFG) sind der Bundesregierung derzeit in Libyen bekannt?

a) Wem gegenüber erklären sich diese Truppen loyal?

b) Inwiefern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Streitigkeiten“ unter den östlichen und westlichen Ölgarden über regionale und inhaltliche Zuständigkeiten weiter (Bundestagsdrucksache 18/9965, Antwort zu Frage 21)?

7

Wie viele Angehörige von EUBAM Libyen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Tripolis, und welche Aufgaben erledigen diese dort?

8

Wann soll das restliche Personal von EUBAM Libyen nach Tripolis zurückverlegt werden?

9

Auf welche Weise wurde oder wird die libysche General Administration for Coastal Security oder die Libyan Coast Guard and Port Security nach Kenntnis der Bundesregierung von EUBAM Libyen unterstützt?

10

Welche Ausbildungs- und Unterstützungstätigkeiten hat EUBAM Libyen seit der Verlegung nach Tunis in Libyen durchgeführt?

a) Wann, und durch wen wurden diese Maßnahmen evaluiert?

b) Welches Ergebnis ist der Bundesregierung hierzu bekannt?

11

Wie will EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung wie geplant umsetzen, dass an zukünftigen Ausbildungsmaßnahmen Frauen teilnehmen (http://gleft.de/2Cc)?

12

Welche Schwerpunkte verfolgt EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung in der derzeitigen Phase, und wie werden diese umgesetzt?

13

Welche Gelder werden in dieser Phase verausgabt, und wer führt entsprechende Projekte durch, bzw. wer nimmt daran teil?

14

Welche Planungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, EUBAM Libyen zu erweitern, und wie viele Angehörige könnte dies nach gegenwärtigem Stand umfassen?

15

An welchen multilateralen Arbeitsgruppen von EU-Mitgliedstaaten bzw. der libyschen Regierung nehmen Angehörige von EUBAM Libyen und der Militärmission EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung gleichermaßen teil?

a) Welche Aufgaben übernehmen EUBAM Libyen und EUNAVFOR MED in der „Maritime Sub Working Group“?

b) Welche Beiträge haben EUBAM Libyen und EUNAVFOR MED hierfür erbracht?

16

Was ist der Bundesregierung zu Inhalten technischer oder administrativer Abkommen zwischen EUBAM Libyen und der Militärmission EUNAVFOR MED bekannt?

a) Handelt es sich dabei um endgültige oder vorläufige Abkommen?

b) Wie sollen diese Abkommen umgesetzt werden?

c) Welche Küstenabschnitte werden dabei überwacht?

d) Welche libyschen Behörden werden über Ergebnisse der Maßnahmen unterrichtet, und welche Informationen (etwa Lageberichte, Ereignismeldungen) erhalten sie hierzu?

17

Inwiefern hält die Bundesregierung die von der Europäischen Union vorgeschlagenen „Ausschiffungszentren“ bzw. „Ausschiffungsplattformen“ in nordafrikanischen Drittstaaten weiterhin für realistisch (Bundestagsdrucksache 19/5307), und welche Aktivitäten sind ihr zur möglichen Umsetzung bekannt?

18

Was ist der Bundesregierung über die Haltung der libyschen Regierung zu Forderungen an die libysche „Küstenwache“, auch Geflüchtete nach Libyen zurückzubringen, die von Seenotrettungsorganisationen gerettet wurden („Libya not ready to receive illegal migrants not rescued by its coastguards, Navy spokesman says“, www.libyaobserver.ly vom 5. Januar 2019)?

19

Welche Gespräche hat es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer solchen möglichen Rücknahme gegeben, und wer nahm daran teil?

Berlin, den 14. Januar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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