Arbeitszeit von Bundesbeamten
der Abgeordneten Friedrich Straetmanns, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ulla Jelpke, Dr. Achim Kessler, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den Jahren 2004 und 2006 verabschiedete die damalige Bundesregierung die weiterhin gültige Arbeitszeitverordnung für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, nach der die Arbeitszeit von Bundesbeamten von 39 auf 40 und im zweiten Schritt auf 41 Stunden erhöht wurde. Mit dieser Erhöhung der Arbeitszeit sollten die Beamtinnen und Beamten einen Anteil zur „Haushaltskonsolidierung“ leisten, also Stellenstreichungen durch Mehrarbeit auffangen. Für Tarifbeschäftigte in vergleichbaren Positionen gilt eine Regelarbeitszeit von 39 Stunden. Damit sind die Beamtinnen und Beamten in dieser Hinsicht schlechter gestellt. Regelungen zur Höchstarbeitszeit bei Überstunden fordern für beide Gruppen als Obergrenze eine durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden in der Woche.
Im Jahr 2010 wurde die Petition 1-17-06-20102-016657 eingereicht, die zum Inhalt hatte, die Arbeitszeiterhöhung zurückzunehmen, damit die Gleichbehandlung von Tarifbeschäftigten und Beamten wiederhergestellt würde. Die Bundesregierung lehnte dies, mit Verweis auf die zu diesem Zeitpunkt nach wie vor schlechten Staatsfinanzen und die besondere Verpflichtung von Beamten gegenüber ihren Dienstherren, ab.
Im Jahr 2018, nach mehreren aufeinanderfolgenden Jahren mit guter Konjunktur und konsolidierten Staatsfinanzen, ist beim Deutschen Bundestag eine Petition mit der Forderung nach Angleichung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Bundesbeamten von derzeit 41 Stunden auf das Niveau der Tarifbeschäftigten des Bundes in Höhe von 39 Stunden eingegangen (Petition 1-19-06-20102-007205). Diese fand über 50 000 Unterstützer und wurde am 5. November 2018 in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses in Anwesenheit der Petentin beraten.
In dieser Sitzung wurde vom Parlamentarischen Staatssekretär Stephan Mayer die Aussage getätigt, dass die Konsolidierung des Haushalts kein einmaliges Ziel, sondern eine Daueraufgabe sei. Er verwies in diesem Zusammenhang auf eine Verschuldung des Bundes in Höhe von über 1 Billion Euro. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die laufende 19. Legislaturperiode sei keine Vereinbarung dazu getroffen worden, die Wochenarbeitszeit der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten zu reduzieren. Es sei vielmehr beschlossen, das Thema Arbeitszeitkontenmodelle offensiv voranzutreiben, die frühzeitig zu einem Abbau von Überstunden führen sollen (siehe: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw45-pa-petitionen/575716). Nach Ansicht der Fragesteller ist es ein fatales Signal an die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, weiterhin auf ihre Kosten Einsparungen für den Bundeshaushalt vornehmen zu wollen. Außerdem werden hier Fehlanreize gesetzt, ausreichend früh auf den demographischen Wandel in der Beamtenschaft zu reagieren und ausreichend Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für künftige Fachkräfte in der öffentlichen Verwaltung zu schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie hoch ist die Zahl der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten insgesamt?
Wie viele Bundesbeamte arbeiten aufgrund der Ausnahmetatbestände des § 3 Absatz 1 der Arbeitszeitverordnung weniger als 41 Stunden (bitte nach schwerbehinderten Beamten, Beamten, die für ein Kind unter zwölf Jahren Kindergeld erhalten und Beamten, zu deren Haushalt Personen gehören, bei denen Pflegebedürftigkeit durch ein Gutachten festgestellt worden ist, aufteilen)?
Wie viele Beamte waren in den Jahren 2006 bis 2018 beim Bund beschäftigt, die unter diese Arbeitszeitregelung der 41 Stunden pro Woche fallen (bitte nach Jahren (Stichtag jeweils 1. Januar), oberen und obersten Bundesbehörden, Laufbahngruppen sowie Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele Tarifbeschäftigte waren in den Jahren 2006 bis 2018 beim Bund auf einer Stelle mit wöchentlicher Regelarbeitszeit angestellt (bitte nach Jahren (Stichtag jeweils 1. Januar), obere und oberste Bundesbehörden, Entgeltgruppen sowie Geschlecht aufschlüsseln)?
Auf wie vielen Stellen verrichten Tarifbeschäftigte derzeit jeweils eine inhaltsgleiche Tätigkeit wie Beamtinnen und Beamte (beispielsweise Sachbearbeitung in derselben Abteilung einer Behörde oder eines Bundesministeriums; bitte nach Bundesministerien, Bundesbehörden und Art der Tätigkeit aufschlüsseln, auch Schätzwerte angeben)?
Wie viele Auszubildende und Beamtenanwärter wurden in den Jahren 2006 bis 2018 eingestellt (bitte nach Bundesministerien, Bundesbehörden, Laufbahngruppen bzw. Tätigkeitsmerkmal und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele Neueinstellungen von Beamtinnen und Beamten, und wie viele Verbeamtungen gab es in den Jahren 2006 bis 2018 (bitte nach Jahren (Stichtag jeweils 1. Januar), Bundesministerien, Bundesbehörden, Laufbahngruppen und Geschlecht aufschlüsseln)?
Erfolgte die Übernahme von Auszubildenden ausschließlich als Tarifbeschäftigte und die Übernahme von Beamtenanwärtern ausschließlich in ein Beamtenverhältnis, und wenn nicht, wie hoch war nach Jahren aufgeschlüsselt der Anteil der Beamtenanwärter, die in die Tarifbeschäftigung wechselten, und der Anteil der Auszubildenden, die in eine Beamtenlaufbahn wechselten?
Was waren ggf. die Gründe für einen Statuswechsel?
Wie hat sich die Zahl der Überstunden in den Jahren 2006 bis 2018 entwickelt (bitte nach Jahren (Stichtag jeweils 1. Januar), Bundesministerien, Bundesbehörden, Laufbahngruppen und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie hoch war der durchschnittliche Krankenstand nach Laufbahngruppen in den Jahren 2006 bis 2018 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch war der durchschnittliche Krankenstand nach Entgeltgruppen in den Jahren 2006 bis 2018 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Pensions- und Renteneintritte (bitte nach ordentlicher Verrentung und Frühverrentung bzw. ordentlicher Pensionierung und Frühpensionierung unterscheiden) sind von 2006 bis 2018 beim Bund zu verzeichnen gewesen (bitte nach Jahren zum Stichtag 1. Januar, Bundesministerien, Bundesbehörden, Laufbahngruppen bzw. Entgeltgruppen und Geschlecht aufschlüsseln)?
In welchen Bundesländern sind Arbeitszeitverordnungen in Kraft, die eine generell geringere regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für ihre Landesbeamten vorsehen als dies gegenwärtig für Bundesbeamte nach der Arbeitszeitverordnung vorgesehen ist?
Wie viele Bundesbeamte arbeiten derzeit auf eigenen Wunsch weniger als die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden, und was sind die wesentlichen Gründe dafür?
Wie viele Bundesbeamte sind darüber hinaus teilzeitbeschäftigt?
Plant die Bundesregierung, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Bundesbeamten der der Tarifbeschäftigten anzugleichen, und wenn ja, in welchen Stufen und in welchem Zeitrahmen ist das vorgesehen, und wenn nein, welche Gründe stehen dem entgegen?
Wie groß sind die finanziellen Einsparungen des Bundes in den Jahren 2004 bis 2006 und in den Jahren 2006 bis heute (bitte gesondert nach Jahren aufschlüsseln) infolge der Erhöhung der Arbeitszeit gewesen (bitte nach Jahren ausweisen)?
Welche Überlegungen hat die damalige Bundesregierung nach Aktenlage zu möglichen Einsparungen bei den Versorgungsbezügen der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand angestellt, und von welchen Projektionen oder Prognosen ist sie damals ausgegangen?
Wie groß sind die Einsparungen des Bundes bei den Versorgungsbezügen der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand jährlich gewesen, und wie hoch sind die Einsparungen in einer Projektion auf die nächsten zehn Jahre?
Weshalb wurde die Reduzierung der wöchentlichen Regelarbeitszeit für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte nicht nach der eingetretenen Haushaltskonsolidierung („schwarze Null“) spätestens im Jahr 2014 geprüft?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Mehrbedarf an Stellen und Haushaltsmitteln bei einer Senkung der Wochenarbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten des Bundes a) um zwei Stunden bzw. b) um eine Stunde?
a) um zwei Stunden bzw.
b) um eine Stunde?