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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zukünftige Nutzung des Truppenübungsplatzes "Senne"

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/724822.01.2019

Zukünftige Nutzung des Truppenübungsplatzes „Senne“

der Abgeordneten Oliver Krischer, Britta Haßelmann, Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Senne ist eine Landschaft nördlich von Paderborn in der Region Ostwestfalen-Lippe im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Bereits seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wird das Gelände auf einer Fläche von 116 km² militärisch genutzt. Seit 1945 wird das Gelände von britischen Streitkräften in Deutschland als Truppenübungsplatz gemäß NATO-Truppenstatut betrieben. Eigentümer des Gebietes ist der Bund, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

Die Einrichtung des Truppenübungsplatzes hat ermöglicht, dass in der Senne und den angrenzenden Bereichen des Teutoburger Waldes eine Heidelandschaft erhalten blieb, die nicht zersiedelt oder zerschnitten ist und auch nie intensiv landwirtschaftlich genutzt wurde (www.bs-paderborn-senne.de/arbeitsgebiet/die-senne.html). Die Senne ist somit nicht nur für den Naturschutz äußerst wertvoll, sondern auch für den Fremdenverkehr und die Wasserwirtschaft von Bedeutung.

Aus diesem Grund setzen sich Naturschutzverbände seit langem für die Einrichtung eines „Nationalparks Senne“ ein. Bereits 1991 hatte der Landtag von Nordrhein-Westfalen einstimmig beschlossen, das Gelände nach Ende der militärischen Nutzung in einen Nationalpark umzuwandeln. Die derzeitige Landesregierung aus FDP und CDU hat dieses Vorhaben trotz hoher Akzeptanz der Bevölkerung nicht mehr im Koalitionsvertrag festgeschrieben und möchte es auch aus dem Landesentwicklungsplan streichen (www1.wdr.de/nachrichten/ westfalenlippe/nationalpark-senne-100.html, www.nw.de/nachrichten/regionale_politik/ 22190249_Buerger-in-NRW-wollen-den-Nationalpark-Senne.html).

Die britische Armee will das Gelände auch in den nächsten Jahren weiter nutzen (www1.wdr.de/nachrichten/ westfalen-lippe/britische-armee-truppenuebungsplatz- senne-weiter-nutzen-100.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wer wird in Zukunft der verantwortliche Träger des Truppenübungsplatzes Senne?

2

Wer trägt in Zukunft die Verantwortung für die Umsetzung der Vorgaben durch NATURA 2000 im Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Senne, die weitgehend mit dem Truppenübungsplatz (TÜP) flächengleich sind?

3

Werden zukünftig, wie bisher, die British Forces den Einsatz der Geländebetreuungsstelle der BImA zur Erhaltung der äußerst wertvollen Offenlandbiotope bzw. Übungsflächen bezahlen und steuern?

4

Wird die gesamte Fläche des Truppenübungsplatzes für das zukünftige Konzept benötigt, oder werden Teilflächen aus der militärischen Nutzung entlassen?

5

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Zukunft das Verhältnis des TÜP-Trägers zu den externen NATO-Truppen sein, insbesondere im Bereich der Umwelthaftung für die Naturschätze der Senne, und wer wird bei den häufig wechselnden Truppeneinheiten für die Einhaltung zu beachtender Vorschriften hinsichtlich des Erhalts der Natur sorgen?

6

Welche Möglichkeiten einer touristischen Nutzung (Betreten bzw. Befahren der Wege durch Besucher) ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig für das Gelände des TÜP?

7

Welche Konzepte bzw. Pläne für eine solche zivile bzw. touristische Nutzung, die auch zur Verbesserung der regionalen Akzeptanz der militärischen Nutzung beitragen könnten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Arbeit oder liegen bereits vor?

8

Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung für die zukünftige militärische Nutzung bauliche Veränderungen auf dem TÜP geben, die mit größeren Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sein könnten?

9

Wie wird, in Anbetracht der Tatsache, dass es bislang auf dem Gebiet des TÜP keine Wasserschutzgebiete gibt, gleichwohl aber wichtige Grundwasservorkommen, die Reinhaltung der oberirdischen und unterirdischen Gewässer in Zukunft sichergestellt?

10

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den TÜP aus militärischer Sicht Erfordernisse, die einer forstlichen Bewirtschaftungsaufgabe von Waldflächen im Sinne der Einhaltung der Biodiversitätsziele für Waldflächen im Wege stehen, oder wäre eine Bewirtschaftungsaufgabe bestimmter Waldflächen zur Sicherung dieser Biodiversitätsziele aus Sicht der militärischen Nutzung möglich?

Berlin, den 15. Januar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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