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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Befristete Beschäftigung in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

13.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/733724.01.2019

Befristete Beschäftigung in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Zahl der befristet Beschäftigten hat einen neuen Höchststand erreicht, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung berichtet (vgl. IAB-Kurzbericht 16/2018). Von den insgesamt 3,15 Millionen befristet Beschäftigten sind mit 1,6 Millionen mehr als die Hälfte ohne sachlichen Grund befristet. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie sich die befristete Beschäftigung in den Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden entwickelt hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch waren im Zeitraum von 2004 bis 2018 die Zahl und der Anteil der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden befristet Beschäftigten, und wie stellen sich jeweils die Anteile im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)?

2

Wie hoch waren die Zahl und der Anteil der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden befristet Beschäftigten im Zeitraum von 1993 bis 2003 (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)?

3

Wie hoch werden die Zahl und der Anteil der befristet Beschäftigten nach aktueller Planung im Jahr 2019 liegen (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)?

4

Welche personalwirtschaftlichen Vorgaben gibt es derzeit in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden für die Ausfertigung von befristeten Arbeitsverträgen zum Beispiel im Hinblick auf Befristungsquoten oder Befristungen von bestimmten Personengruppen oder Tätigkeitsbereichen (bitte die Vorgaben aufgeschlüsselt nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten darstellen)?

5

Wie hat sich von 2004 bis 2018 der Anteil der befristeten Arbeitsverträge bei Neueinstellungen in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden entwickelt (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)?

6

Wie haben sich von 2004 bis 2018 die Zahl und der Anteil der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden sachgrundlos befristet Beschäftigten entwickelt (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)? Wie hoch war jeweils der Anteil der sachgrundlosen Befristungen an allen befristeten Arbeitsverträgen sowie bezogen auf die Neueinstellungen?

7

Aus welchen sachlichen Gründen werden Beschäftigte derzeit befristet eingesetzt (bitte die fünf häufigsten sachlichen Gründe mit Fallzahlen auflisten)?

8

Wie viele der befristet Beschäftigten sind im Zeitraum von 2004 bis 2018 jeweils in ein festes Arbeitsverhältnis in einer der oben genannten Dienststellen übernommen worden? Welchem Anteil an allen befristet Beschäftigten entspricht dies in den einzelnen Jahren? Wie stellen sich die Übernahmequoten jeweils im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)?

9

Wie viele der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden befristet Beschäftigten haben in den vergangenen Jahren nach Ablauf der Befristung erneut einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen, und wie viele haben die Dienststelle verlassen (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)?

10

Für welche Tätigkeiten werden die befristet Beschäftigten derzeit hauptsächlich eingesetzt (bitte die zehn meist ausgeübten Tätigkeiten mit entsprechenden Fallzahlen auflisten)?

11

Wie waren im Zeitraum von 2004 bis 2018 die durchschnittlichen Beschäftigungsdauern der befristet Beschäftigten (bitte getrennt nach zeitlicher und sachlicher Befristung darstellen; bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)? Wie stellen sich die Beschäftigungsdauern im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar?

12

Wie setzen sich die befristet Beschäftigten derzeit nach Vollzeit bzw. Teilzeitarbeit, Geschlecht, Alter, Behinderung und Staatsbürgerschaft zusammen (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)?

13

Wie stellt sich die aktuelle Altersstruktur der Beschäftigten insgesamt sowie differenziert nach den Beschäftigten mit und ohne befristeten Arbeitsverträgen dar (bitte nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)?

Berlin, den 17. Januar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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