Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2018
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig Beachtung finden. So ist wenig bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt als die offiziellen Zahlen vermuten lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden, soweit nicht anders angegeben, Bundestagsdrucksache 19/1371). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der rein formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2017 bei 53 Prozent (2016: 71,4 Prozent) gegenüber der von der Bundesregierung verwandten unbereinigten Schutzquote in Höhe von 43,4 Prozent. Die Statistikbehörde der EU „eurostat“ verwendet ebenfalls eine um formelle Entscheidungen bereinigte „Anerkennungsrate“, diese lag nach ihren Berechnungen im Jahr 2017 für Deutschland bei 50 Prozent (Pressemitteilung 67/2018).
Hinzu kommen noch Anerkennungen durch die Gerichte nach zunächst negativer Entscheidung des BAMF. 45,5 Prozent aller Asylklagen bei den Verwaltungsgerichten endeten 2017 mit einer „sonstigen Verfahrenserledigung“ (Bundestagsdrucksache 19/1371, Antwort zu Frage 14), z. B. wenn Einzelverfahren von mehreren Familienangehörigen zusammengelegt werden, wenn eine Klage nicht weiter verfolgt oder wenn ein Schutzstatus im Einvernehmen mit dem BAMF in Abänderung des Ursprungsbescheides erteilt wird – letzteres war im Jahr 2017 4 582 Mal der Fall (ebd., Antwort zu Frage 16c). Solche sonstigen Verfahrenserledigungen erfolgen nicht überwiegend in Fällen mit schlechten Erfolgsaussichten: Nur 9 Prozent der sonstigen Verfahrenserledigungen im Jahr 2018 (bis Oktober) betrafen Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6786, Antwort zu Frage 17), Asylsuchende mit guten Erfolgsaussichten aus den drei Herkunftsländern Syrien, Afghanistan und Irak machten hingegen 32 Prozent aller formellen Entscheidungen aus. Auch erfolgreiche Dublin-Klagen mit dem Ergebnis, dass das Asylverfahren in Deutschland durchgeführt werden muss, gelten statistisch als „sonstige Erledigungen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4961, Antwort zu Frage 26). Werden formelle Erledigungen außer Betracht gelassen und nur tatsächlich inhaltliche Entscheidungen der Gerichte betrachtet, ergibt sich eine bereinigte Erfolgsquote von Asylsuchenden im Klageverfahren im Jahr 2017 in Höhe von 40,8 Prozent (2016: 29,4 Prozent, 2015: 12,6 Prozent, Bundestagsdrucksachen 18/12623 und 18/8450), im Jahr 2018 (bis Oktober) lag die Quote bei 31,7 Prozent. Bei syrischen und afghanischen Geflüchteten betrug die Erfolgsquote bei den Gerichten im Jahr 2017 sogar 62 bzw. 61 Prozent. „Eurostat“ nennt für das Jahr 2017 bei „endgültigen Berufungsbescheiden“ im Gerichtsverfahren eine Anerkennungsrate in Höhe von 40 Prozent (a. a. O.).
Der Sprecher des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, Johannes Dimroth, bezeichnete auf der Regierungspressekonferenz vom 23. März 2018 die Zahl einer Erfolgsquote im Gerichtsverfahren in Höhe von 40 Prozent als „schlichtweg falsch“. Tatsächlich erfolgreich sei nur „etwas mehr als ein Fünftel der Klagen“, die Differenz ergebe sich aus Verfahrenserledigungen in Fällen mit wenig oder gar keinen Erfolgsaussichten. Es gebe zwar eine Zunahme der Klagen in absoluten Zahlen, aber bei der „relativen Klagequote“ sei „keine signifikante Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren zu erkennen“. Dies stimmt nicht mit den Angaben der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen der Fraktion DIE LINKE. überein: Die relative Klagequote in Bezug auf ablehnende Bescheide des BAMF hat sich mit 73,4 bzw. 75,6 Prozent in den Jahren 2017 bzw. 2018 gegenüber den Jahren 2015 und 2016 in etwa verdoppelt (31,9 bzw. 39,7 Prozent), auch gegenüber den Jahren 2012 bis 2014 (55,8 bis 58,5 Prozent) ist ein deutlicher Anstieg der relativen Klagequote festzustellen.
Sowohl der Anstieg der Klagequoten als auch die hohen Erfolgsquoten von Geflüchteten bei den Gerichten sind nach Ansicht der Fragestellenden Indizien für eine große Zahl mangelhafter und rechtswidriger Entscheidungen des BAMF. Zu einem ähnlichen Befund kam offenbar, zumindest intern, auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Wochenzeitung „DIE ZEIT“ (Nr. 14/2018, Seite 5: „Schneller abschieben“) berichtete über eine „interne Analyse“ im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, nach der es ein „schwerer Fehler“ gewesen sei, die Asylanhörungen im BAMF „auf Teufel komm raus zu beschleunigen“; viele Entscheidungen seien deshalb fehlerhaft und beschäftigten nun massenhaft die Verwaltungsgerichte; die mangelnde Sorgfalt beim BAMF zahle sich nicht aus, beschleunigen solle man lieber an anderer Stelle. Ende 2017 waren 361 059 Klagen bzw. insgesamt 372 443 Verfahren im Asylbereich bei allen Gerichten anhängig (Bundestagsdrucksache 19/1371, Antwort zu den Fragen 14 und 14d).
444 Asylsuchende waren im Jahr 2017 (2016: 273) von Asyl-Flughafenverfahren betroffen. Im Ergebnis wurde 127 Schutzsuchenden (2016: 68) nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt (Bundestagsdrucksachen 19/1371, Antwort zu Frage 13 und 18/11262, Antwort zu Frage 10).
45 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2017 waren minderjährig (2016: 36,2 Prozent). 4,6 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (2016: 5 Prozent), bei denen die bereinigte Gesamtschutzquote zwischen 78,9 und 88,6 Prozent lag (Bundestagsdrucksachen 19/1371, Antwort zu Frage 9 und 18/11262, Antwort zu Frage 6).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen44
a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –, subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungspraxis des BAMF im vierten Quartal 2018 bzw. im Gesamtjahr 2018 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländer gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben, bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung – darunter Familienasyl –, internationaler Flüchtlingsschutz – darunter Familienschutz –, subsidiärer Schutz – darunter Familienschutz –, nationale Abschiebungsverbote – bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen und in jedem Fall Angaben zu den Herkunftsländern Algerien, Marokko, Tunesien, Georgien, Armenien und die Türkei sowie zu allen sicheren Herkunftsstaaten machen)?
b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle Entscheidungen (bitte wie zu Frage 1a differenzieren), und welche näheren Angaben lassen sich machen zu den Gründen sonstiger Verfahrenserledigungen im vierten Quartal 2018?
a) Wie viele der Anerkennungen nach § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG (GFK) im vierten Quartal 2018 bzw. im Gesamtjahr 2018 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung bzw. waren Familienflüchtlingsschutzstatus (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)?
b) Wie viele der Anerkennungen in den genannten Zeiträumen waren Schutzstatus nach § 26 AsylG für Familienangehörige bereits Anerkannter (bitte jeweils nach dem Bezugsstatus – Asylberechtigung, Flüchtlingsstatus nach der GFK bzw. subsidiärem Schutz – differenzieren), wie viele dieser erteilen Status betrafen in Deutschland geborene Kinder, und welche ungefähren Einschätzungen können im BAMF dazu gemacht werden, wie viele Asylanträge von zuvor im Wege des legalen Familiennachzugs eingereisten Personen stammen (bitte erläutern und so differenziert wie möglich darlegen)?
c) Wie viele der Asylsuchenden in den genannten Zeiträumen waren legal eingereist oder lebten zum Zeitpunkt der Asylantragstellung mit rechtmäßigem Aufenthaltsstitel (welchem) oder mit einer Duldung in Deutschland (bitte so differenziert wie möglich angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?
d) Wird sich die Bundesregierung trotz bislang vergeblicher Bemühungen weiterhin auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass auch in Zukunft die Erteilung eines Familienflüchtlingsschutzes im Rahmen der geplanten Qualifikations-Verordnung möglich sein wird, vor dem Hintergrund, dass im dritten Quartal 2018 dieser Status einen Anteil von 78 Prozent an allen erteilten GFK-Status ausmachte (Bundestagsdrucksache 19/6786, Antwort zu Frage 1a) und dass dieser Status den Angehörigen mehr Sicherheit, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht und eine familieneinheitliche Statusgewährung bietet, was wesentliche Vorteile gegenüber dem derzeit noch vorgesehenen Aufenthaltstitel mit weitgehend statusgleichen Rechten sind (bitte begründen, Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 2c auf Bundestagsdrucksache 19/6786)?
Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die bereinigten Schutzquoten für die Herkunftsländer Afghanistan, Irak, Iran, Somalia, Nigeria und Türkei im Jahr 2018, differenziert nach Bundesländern (bitte jeweils auch die absolute Fallzahl der Entscheidungen in den jeweiligen Bundesländern und Gesamtzahlen für alle Bundesländer nennen), und wie waren die bereinigten Schutzquoten und absoluten Fallzahlen in Bezug auf diese Herkunftsländer im Jahr 2018, differenziert nach Organisationseinheiten im BAMF (bitte nur solche Organisationseinheiten mit über 80 entsprechenden Entscheidungen im Jahr 2018 auflisten und nach den Quoten auf- oder absteigend sortieren)?
Welches waren die jeweils 15 Organisationseinheiten (ab über 300 Entscheidungen) mit den nach oben bzw. unten (bitte kenntlich machen) am stärksten von der so genannten Referenzschutzquote im Jahr 2018 abweichenden Schutzquoten (bitte auf- bzw. absteigend auflisten)?
Wie werden die deutlich und durchgängig niedrigeren bereinigten Schutzquoten bei identischen Herkunftsländern in den Standorten Zirndorf, Manching, Deggendorf, Eisenhüttenstadt und Chemnitz erklärt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6786, Antwort zu Frage 3)?
Wie viele Asylsuchende wurden im Jahr 2018 registriert (bitte nach Monaten auflisten und der Zahl der gestellten Asylerstanträge in den jeweiligen Monaten gegenüberstellen)?
Zu wie vielen asylsuchenden Personen wurde im vierten Quartal 2018 bzw. im Gesamtjahr 2018 nach Angaben des Ausländerzentralregisters eine Ausreise registriert, obwohl noch kein Abschluss des Asylverfahrens erfasst war (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Bundesländern differenzieren)?
Zu welchem Anteil und in welcher Zahl verfügten Asylsuchende im Jahr 2018 über keine Identitätspapiere (Reisepässe, Ausweise, sonstiges), mit denen ihre Herkunft bzw. Identität nach Auffassung des BAMF hinreichend sicher zu klären war (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2018 (bitte nach Monaten auflisten und Gesamtzahlen nennen) mobile Datenträger von Asylsuchenden ausgelesen und ein Ergebnisprotokoll erstellt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern auflisten)?
a) Zu welchem Anteil verfügten Asylsuchende im Jahr 2018, deren Identität bzw. Herkunft nach Auffassung des BAMF nicht hinreichend sicher durch Dokumente geklärt werden konnte, über mobile Datenträgergeräte, zu welchem Anteil konnten diese technisch ausgelesen werden und in wie vielen Fällen erfolgte bislang eine Auslesung erst nach behördlichen Androhungen oder durch Zwang bzw. gegen den Willen der Betroffenen (bitte so konkret wie möglich antworten)?
b) In wie vielen der Fälle, in denen eine Datenauslesung im Jahr 2018 erfolgte und ein Ergebnisreport erstellt wurde, wurde dieser für das Asylverfahren durch die jeweiligen Entscheider angefordert, in wie vielen dieser Fälle wurde diesem Antrag nach entsprechender Prüfung durch einen Volljuristen entsprochen bzw. erfolgte eine Ablehnung (bitte so differenziert wie möglich antworten), und was waren die Gründe für entsprechende Ablehnungen (bitte zumindest die wichtigsten typischen Gründe für eine Ablehnung nennen; eine statistische Auswertung ist diesbezüglich nicht erforderlich)?
c) In wie vielen dieser Fälle, in denen der Ergebnisreport der Auslesung für das Asylverfahren verwandt wurde, hat dieser dazu geführt oder maßgeblich dazu beigetragen, Angaben der Asylsuchenden zu ihrer Herkunft bzw. Identität bzw. Staatsangehörigkeit zu widerlegen bzw. zu bestätigen (bitte ausführen und unter Angabe konkreter Zahlen antworten)?
Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2018 bzw. im Gesamtjahr 2018 nach § 14a Absatz 2 des Asylgesetzes von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?
Wie viele der Asylsuchenden im vierten Quartal 2018 bzw. im Gesamtjahr 2018 (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren) waren so genannte Nachgeborene, d. h. Kinder von bereits hier lebenden Asylsuchenden oder Flüchtlingen (bitte differenzieren)?
Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im vierten Quartal 2018 bzw. im Gesamtjahr 2018 einen Asylerstantrag gestellt (bitte aufgliedern nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern), und welche Asylentscheidungen ergingen bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im vierten Quartal 2018 bzw. im Gesamtjahr 2018 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal 2018 bzw. im Gesamtjahr 2018 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?
Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im vierten Quartal 2018 bzw. im Gesamtjahr 2018 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?
Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die statistischen Daten zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das Jahr 2018 (bitte jeweils in der Differenzierung wie auf Bundestagsdrucksache 19/4961 in der Antwort zu Frage 20 darstellen: Asylverfahren, Widerrufsverfahren, Eilanträge in Dublin-Verfahren, unterschiedliche Instanzen, Verfahrensdauern, auch zu Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bzw. nach § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung; neben der Differenzierung nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern bitte in jedem Fall auch Angaben zu den sicheren Herkunftsstaaten sowie zu Marokko, Tunesien, Algerien, Georgien, Armenien und Türkei machen)?
a) Wie viele Rechtsmittel sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung anhängig in Verfahren, in denen subsidiär Schutzberechtigte auf einen Flüchtlingsstatus klagen (bitte auch nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele dieser Verfahren wurden im Jahr 2018 mit welchem Ergebnis entschieden (bitte ebenfalls nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
b) Gegen wie viele der Asylbescheide des BAMF wurden im Jahr 2018 Rechtsmittel eingelegt (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und Klagequoten in Bezug auf die Gesamtzahl der Bescheide und in Bezug auf Ablehnungen gesondert ausweisen; bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und zusätzlich nach den zu sicher erklärten Herkunftsländern differenzieren, zusätzlich differenzieren nach der Art der Ablehnung: unbegründet, offensichtlich unbegründet, unzulässig bzw. Dublin-Bescheid)?
c) Wie ist die aktuelle Zahl der anhängigen Gerichtsverfahren im Bereich Asyl, differenziert nach (Bundes-, Ober-) Verwaltungsgerichten?
d) In wie vielen Fällen erhielten zunächst abgelehnte Asylsuchende im Jahr 2018 doch noch einen Schutzstatus, und in wie vielen Fällen basierte dies auf einer Gerichtsentscheidung, auf einer Abhilfeentscheidung bzw. geschah dies infolge eines Folgeantrags oder aus sonstigem Grunde (bitte differenzieren und zudem nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten auflisten)?
e) Bei wie vielen der Klagen und Rechtsschutzanträge im Asylbereich im Jahr 2018 ging es um Dublin-Bescheide (inklusive Schutzgewährung in einem anderen Mitgliedstaat, bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren), und wie wurden diese Verfahren im Jahr 2018 entschieden (bitte in absoluten und relativen Zahlen und so differenziert wie möglich angeben)?
Wie lautete die Klagequote in Bezug auf ablehnende Bescheide des BAMF für das Jahr 2018, und ist die Bundesregierung bereit einzugestehen, dass die relativen Klagequoten der Jahre 2017 und 2018 deutlicher höher sind als in den Vorjahren (vgl. Vorbemerkung und Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/6786), und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
Wie waren die relativen Klagequoten im Jahr 2018 in Bezug auf alle Entscheidungen des BAMF bzw. in Bezug auf (einfach) ablehnende Asylbescheide, differenziert nach Bundesländern?
Wie ist die Bilanz der Gerichtsentscheidungen (bitte nach jeweiligem Schutzstatus, Ablehnungen und formellen Entscheidungen differenzieren) bei Asylklagen für das Jahr 2018 nach Bundesländern differenziert (bitte gesondert auch die Werte für Syrien, Irak und Afghanistan angeben)?
Welche Angaben gibt es im BAMF zu der Kategorie „sonstiger Erledigungen“ bei Gerichtsentscheidungen für das Jahr 2018 (bitte soweit möglich entsprechend der Fallkonstellationen in der auf Bundestagsdrucksache 19/4961 zu Frage 26 aufgeführten Tabelle auflisten)?
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zu Änderungen im Gerichtsverfahrensrecht zur schnelleren gerichtlichen Klärung von Grundsatzfragen im Asylrecht, und wann ist mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfs zu rechnen (bitte ausführen)?
Wie viele rechtswidrige Abschiebungen trotz laufenden Asyl- oder Gerichtsverfahrens gab es im Jahr 2018 (bitte mit kurzer Fehleranalyse auflisten)?
Wie viele Asylanhörungen gab es im vierten Quartal 2018 bzw. im Gesamtjahr 2018 (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie waren die bereinigten Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Algerien, Ägypten, Marokko, Libyen, Georgien, Armenien und der Türkei im vierten Quartal 2018 bzw. im Gesamtjahr 2018?
Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Asylsuchenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina im vierten Quartal 2018 bzw. im Gesamtjahr 2018 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge jeweils mit welchem Ergebnis beschieden?
Welche aktuellen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung und -planung im BAMF und zu unterstützenden Sondermaßnahmen, insbesondere im Bereich der Asylprüfung?
Wie viele Asylverfahren wurden im vierten Quartal 2018 bzw. im Gesamtjahr 2018 eingestellt (bitte so genau wie möglich nach Gründen und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?
Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt, wie hoch war der Anteil von Asylentscheidungen, die in Entscheidungszentren (d. h. auch: ohne Identität von Anhörer und Entscheider) getroffen wurden, im vierten Quartal 2018 bzw. im Gesamtjahr 2018 (bitte jeweils absolute und relative Zahlen angeben und die wichtigsten zehn Herkunftsländer nennen), und wird eine Trennung von Anhörer und Entscheider beim Einsatz besonders qualifizierter Sonderbeauftragter bei vulnerablen Personen für notwendig erachtet, sollte in diesen Fälle nicht eine erneute Anhörung durch die Sonderbeauftragten erfolgen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 32 auf Bundestagdrucksache 19/6786)?
Wie viele Einreise- und Aufenthaltsverbote hat das BAMF im vierten Quartal 2018 bzw. im Gesamtjahr 2018 gegenüber abgelehnten Asylsuchenden mit welcher Begründung erlassen (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Asylgesuche gab es im vierten Quartal 2018 bzw. im Gesamtjahr 2018 an den bundesdeutschen Grenzen (bitte nach Grenzabschnitten und wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?
In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Ausländerbehörden welcher Bundesländer im vierten Quartal 2018 bzw. im Gesamtjahr 2018 mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Welche Angaben für das vierte Quartal 2018 bzw. das Gesamtjahr 2018 lassen sich machen zu überprüften (vor allem: Ausweis-)Dokumenten und zum Anteil ge- oder verfälschter Dokumente Asylsuchender (bitte zum Vergleich auch die Anzahl der „beanstandeten“ Dokumente angeben und differenzieren nach den zehn wichtigsten Hauptherkunftsländern), und können inzwischen Einschätzungen dazu getroffen werden, zu welchem ungefähren Anteil ge- oder verfälschte Dokumente mit inhaltlich falschen Angaben der Betroffenen zur Identität bzw. Herkunft bzw. Staatangehörigkeit verbunden waren, und warum liegen hierzu gegebenenfalls immer noch keine Erkenntnisse vor (bitte ausführen)?