Details zum Ende des Kükentötens und dessen Alternativen
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 8. November 2018 verkündete das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) öffentlich den „Durchbruch“ bei der Beendigung des Kükentötens gemeinsam mit dem Geschäftsführer des zur Lösung vorgestellten SELEGGT-Verfahrens, Dr. Ludger Breloh und Jan Kunath, stellvertretendem Vorstandsvorsitzenden der REWE Group. Bereits im Sommer 2015 hatte der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt das Ende des Kükentötens im Jahr 2017 angekündigt (www.zeit.de/wirtschaft/2015-07/kueken-schreddernlandwirtschaftsminister-schmidt-in-ovo). Die Universität Leipzig und ihre Partnerinnen und Partner wurden beauftragt, an Alternativen zu forschen und schließlich – mit zwei Jahren Verzögerung – wurde das nun beworbene Verfahren vom BMEL als „marktreif“ angekündigt (www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/ 2018/171-BMEL_Seleggt-Methode.html). Dagegen bewertet der Zentralverband Deutscher Geflügelzüchter e. V. (ZDG) das Verfahren als „nicht zu Ende gedacht“ (www.zdg-online.de/presse/detailansicht/?user_zdgdocs_pi2[entry]=947).
45 Millionen männliche Eintagsküken aus Legelinien werden bislang jährlich aus Gründen ökonomischer Rentabilität getötet (vgl. www.tagesspiegel.de/wirtschaft/gegen-kuekenschreddern-kein-mensch-will-tiere-am-ersten-tag-toeten/11578688. html).
„SELEGGT“ ist ein Joint Venture der REWE Group mit einem Technologie-Unternehmen, gefördert durch das BMEL, und soll nun durch die Geschlechterbestimmung im Ei am neunten Tag (also vor dem Schlupf) die männlichen Küken der Legelinien, bevor sie ausgebrütet werden, aussortieren. Diese werden dann zu Tierfutter weiterverarbeitet. Die Rückverfolgbarkeit soll mithilfe von Blockchain-Technologie und einer App sichergestellt werden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bestätigte 2016, dass das Töten männlicher Eintagsküken aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht gegen geltendes Recht verstoße.
Eine Alternative zum Töten der Küken nach dem Schlupf oder nach der Geschlechtsbestimmung im Ei ist die Aufzucht der männlichen Eintagsküken der Legelinien und die Querfinanzierung der Mehrkosten durch einen höheren Verkaufspreis der Eier durch sogenannte Bruderhahn-Initiativen. Die Mehrkosten entstehen aufgrund der genetisch bedingten geringeren Fleischleistung bei den Zuchtlinien, die auf Legeleistung orientiert gezüchtet wurden.
Eine weitere Alternative sind Zuchtlinien mit einer ausgewogenen Lege- und Mastleistung bei den so genannten Zweinutzungsrassen. Die geringen Erträge in beiden einzelnen Produktionsbereichen werden durch die breitere, flexiblere Nutzungsmöglichkeit mit großer ethischer Verantwortung für alle Küken ausgeglichen.
Die Förderung dieser beiden alternativen Verfahren zur technischen Alternative der Geschlechtsselektion der Eier wurden durch das BMEL erst auf Nachfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit 2 Mio. Euro in Aussicht gestellt, allerdings ohne konkrete Details und wenig beworben.
Die Förderung des SELEGGT-Verfahrens betrug 6,5 Mio. Euro. Eine Unterstützung für Brütereien beim Umstieg sei laut Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Julia Klöckner nicht notwendig. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist das Verbot des Kükentötens festgeschrieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
In welcher Form und in welcher finanziellen Höhe förderte die Bundesregierung Bruderhahn-Initiativen und Zweinutzungsrassen als Alternativen zum Kükentöten in den letzten fünf Jahren?
Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung zur Umsetzung des im Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD verankerten Verbots des Kükentötens, und welche konkreten begleitenden Maßnahmen sind geplant (informationell, gesetzlich, fördertechnisch)?
Welche Ziele in der Marktdurchdringung strebt die Bundesregierung für den Prozess der Geschlechtsselektion der Eier kurz-, mittel- und langfristig an sowie für die alternativen Verfahren?
Welche konkreten Ziele hat die Bundesregierung hinsichtlich der Erhöhung des Anteils der Eiproduktion aus Haltungen mit Zweinutzungsrassen oder Bruderhahn-Initiativen (bitte Höhe des Anteils in welchem Zeitraum angeben)?
Wenn sie solche Alternativen nicht unterstützt, mit welcher Begründung?
Wer entwickelt die App, die für die Rückverfolgbarkeit der Küken bei SELEGGT genutzt werden soll, und wie ist die genaue Funktionsweise?
Wurde die Entwicklung der App öffentlich gefördert?
Wenn ja, in welcher Form und Höhe?
Wie, und von wem wird die dezentrale Datenspeicherung organisiert und verwaltet, und von welchen Kosten ist dafür auszugehen?
Wie teilen sich die 6,5 Mio. Euro Fördersumme auf, die die Bundesregierung für die Forschung und Entwicklung des Verfahrens bereitstellte (bitte einzelne Positionen auflisten)?
Wie kam laut Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der REWE-Group als Teilnehmerin des Lebensmitteleinzelhandels zustande?
Wie wurden andere Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer eingebunden?
Mit welcher Begründung entschied sich die Bundesregierung für die Durchsetzung des Verfahrens im Rahmen einer Testphase durch die REWE-Group, und wird sie darauf aufbauend auch anderen Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern diesen Schritt empfehlen?
Welche Strategie wird für die handelsübergreifende Marktdurchdringung des Verfahrens verfolgt?
Wird die Technologie des SELEGGT-Verfahrens auch anderen Herstellerinnen und Herstellern zur Verfügung gestellt, um eine breite und flächendeckende Marktdurchdringung auf Seiten der Herstellerinnen und Hersteller zu sichern, und zu welchen finanziellen und organisatorischen Bedingungen?
Wie wird das Verfahren in kleinen bzw. großen Brütereien umgesetzt, und welche Kosten entstehen nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung für Organisation, Verwaltung und Logistik seitens der Produzenten?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage zur Praxistauglichkeit des SELEGGT-Verfahrens, obwohl laut Angaben der Entwicklerin bzw. des Entwicklers damit nur bei 3 500 Eiern pro Stunde das Geschlecht bestimmt werden kann, während der ZDG davon ausgeht, dass 100 000 Eier notwendig wären für eine gesicherte Praxistauglichkeit (vgl. www.zdg-online.de/uploads/ tx_userzdgdocs/Geschlechtserkennung_im_Ei_-_Praxisreife_muss_Massstab_ sein.pdf)?
Auf welcher Grundlage haben die Bundesregierung und die zuständigen Behörden die Praxistauglichkeit bewertet?
Welche Möglichkeiten bestehen gemäß Einschätzung der Bundesregierung im Rahmen der Verordnung der Europäischen Union EU-V0 834/2007, eine praxisnahe Auslegung für sogenannte Bruderhahn-Initiativen zu ermöglichen und eine Kennzeichnung umzusetzen?