BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Inanspruchnahme externer Beratung und Unterstützung durch die Bundesregierung

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/738728.01.2019

Inanspruchnahme externer Beratung und Unterstützung durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz, Anja Hajduk, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Dr. Danyal Bayaz, Katharina Dröge, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung nimmt in verschiedensten Bereichen ihrer Ressorts externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch. Diese sind aus Sicht der Fragesteller zum Teil nicht nur deutlich teurer als langfristig angelegte Lösungen durch eigenes Personal, sondern sind auch intransparent und schwer zu kontrollieren, zudem bergen sie das Risiko einer schwer kontrollierbaren Beeinflussung des Regierungshandelns von außen. Des Weiteren führt der über das vereinzelte und punktuelle Maß deutlich hinausgehende, zunehmende dauerhafte Einsatz von externen Beraterinnen und Beratern sowie anderweitigen externen Unterstützungsleistungen im Rahmen von Aufträgen an Dritte zu einem schleichenden Kompetenzabbau auf Seiten der öffentlichen Hand.

Im offiziellen Bericht der Bundesregierung zur externen Beratung sind für die Geschäftsbereiche der Bundesregierung im Jahr 2017 (Ausschussdrucksache 19(8)1418) nur Verträge mit einem Gesamtvolumen von 146,2 Mio. Euro aufgeführt. Bedauerlicherweise stellt der genannte Bericht nur einen kleinen Teil der abgerufenen Leistungen dar und fokussiert sich auf Beratung, die zur konkreten Entscheidungsvorbereitung dienen soll und lässt u. a. sogenannte Unterstützungsleistungen außen vor. In der Realität beansprucht die Bundesregierung in weitaus größerem Umfang die Leistungen Externer, insbesondere von Beratungsunternehmen. Nach Ansicht der Fragesteller und Fragestellerinnen ist es dringend erforderlich, hier mehr Transparenz herzustellen.

Ziel der Anfrage ist es, ein vollständiges Bild des Rückgriffs der Bundesregierung auf externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erlangen. Daher sollen im Folgenden als externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen alle Leistungen gelten, die durch natürliche oder juristische Personen erbracht werden, die in keinem Dienstverhältnis des öffentlichen Dienstes stehen. Es sollen sowohl technische als auch nichttechnische Leistungen, die der Meinungsbildung in den Geschäftsbereichen der Bundesregierung dienen, die Erstellung von Studien und Gutachten sowie Unterstützungsleistung erfasst werden. Sofern sich aus den Definitionen der einzelnen Ressorts weitere Leistungen ergeben, die dieser Übersicht zuträglich sind, sind sie mit zu berücksichtigen. Der Auftragswert für im Folgenden erfragte Leistungen soll über 50 000 Euro liegen. Darunterliegende Vergaben können aggregiert dargestellt werden (Zahl der Verträge, Gesamtvolumen).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie hoch belaufen sich, entsprechend wie in der Vorbemerkung der Fragesteller definiert, die Ausgaben für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen jedes einzelnen Bundesministeriums (inklusive seiner Geschäftsbereiche) sowie des Bundeskanzleramts im Jahr 2017 (Ist-Ergebnis) und 2018 sowie 2019 (Soll-Ergebnis für den Bundeshaushalt 2019)?

2

Welche sind für die in Frage 1 erfragten Beratungs- und Unterstützungsleistungen summarisch zehn größten Auftragnehmer mit jeweils welcher Summe, dargestellt für jedes einzelne Bundesministerium (inklusive seiner Geschäftsbereiche) sowie für das Bundeskanzleramt im Jahr 2017 (Ist-Ergebnis)?

3

Welche Rahmenverträge, die den Abruf externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen ermöglichen, stehen den Geschäftsbereichen der Bundesregierung jeweils grundsätzlich zur Verfügung (bitte nach Zeitraum, beteiligten Unternehmen, federführender Stelle, Leistungsgegenstand, Auftragsvolumen und Laufzeit aufschlüsseln)?

4

In welchem Umfang hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren externe Beratungs-, Unterstützungs- und sonstige Leistungen über diese Rahmenverträge jeweils abgerufen (bitte für jeden Rahmenvertrag aggregiert, jahresweise Gesamtsumme und Zahl der Abrufe darstellen)?

5

Inwiefern sind im Einzelnen Privatunternehmen für die Abwicklung dieser Rahmenverträge zuständig?

6

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Auftrag für Beratungs- und Unterstützungsleistungen an Externe vergeben werden kann?

7

Inwiefern sind der Bundesregierung aus den letzten fünf Jahren vergaberechtswidrige Vergaben im Rahmen der Beauftragung von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bekannt?

8

Wurde bei allen Vergaben eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt, und wenn nein, warum jeweils nicht?

9

Inwiefern ist es in den letzten fünf Jahren zu Doppelvergaben gekommen, also der separaten Beauftragung Externer zu ähnlichen Fragestellungen?

10

Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um Abhängigkeiten von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen abzubauen und in der Folge Rückgriff auf externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu reduzieren, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 8. Januar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen