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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zum Stand der Erfassung des Wertes der Natur in gesellschaftlichen Berichtssystemen

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

21.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/739329.01.2019

Zum Stand der Erfassung des Wertes der Natur in gesellschaftlichen Berichtssystemen

der Abgeordneten Oliver Krischer, Kerstin Andreae, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Artensterben hat mittlerweile dramatische Auswirkungen angenommen. Täglich sterben über 100 Pflanzen oder Tierarten unwiederbringlich aus. Ohne eine intakte Natur gefährden wir unsere Lebensgrundlage. Saubere Luft, fruchtbare Böden, Nahrungsmittel und Trinkwasser brauchen funktionierende Ökosysteme. Die Folgen von geschädigten Ökosystemen haben auch volkswirtschaftliche Kosten. Daher gibt es Bestrebungen, den Wert der Natur und ihre Dienstleistungen für das Wohlbefinden der Menschen sichtbar zu machen und zu zeigen, wie sehr wir Menschen von einer intakten Natur abhängig sind.

Bodenfruchtbarkeit, saubere Luft und trinkbares Wasser sind unverzichtbar für unsere Lebensgrundlagen und tragen maßgeblich zu unserem Wohlstand bei. Den Wert und die Rolle, die diese Naturfunktionen für uns Menschen, die Gesellschaft als auch unserer Wirtschaft beitragen, wird nirgend sichtbar gemacht. Damit werden auch die Verluste, die entstehen, wenn Natur zerstört wird, nicht beachtet.

Vor diesem Hintergrund mehrten sich international Initiativen, die Leistungen von Ökosystemen und die damit verbundene biologische Vielfalt für Mensch und Gesellschaft angemessen zu erfassen und Ökosysteme und Ökonomie als ein Gesamtsystem zu verstehen, etwa im Rahmen des Überkommens über die biologische Vielfalt (CBD), der internationalen TEEB-Initiative (The Economics of Ecosystems and Biodiversity) oder auch der von der Weltbank unterstützten WAVES-Initiative („Wealth Acoounting and Evaluation of Ecosystem Services“). Auch die EU-Biodiversitätsstrategie 2020 hat die Verbesserung der Kenntnisse über Ökosysteme und Ökosystemleistungen zum Ziel. Im Jahr 2011 verpflichteten sich die Mitgliedstaaten darin – mit Unterstützung der Europäischen Kommission –, bis 2014 den Zustand der Ökosysteme und Ökosystemleistungen in ihrem nationalen Hoheitsgebiet zu kartieren, zu bewerten und bis 2020 die Ergebnisse zu Ökosystemen und deren Leistungen in die Rechnungslegungs- und Berichterstattungssysteme auf EU- und nationaler Ebene zu integrieren.

Diese neueren Ansätze, Diskurslinien und Erfahrungen auf internationaler Ebene und in einigen anderen Ländern würden in den offiziellen deutschen Berichterstattungssystemen nicht aufgegriffen, weder im Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung noch in den bislang vorliegenden Systemen der Volkswirtschaftlichen und Umweltökonomischen Gesamtrechnungen.

Mit dieser Kleinen Anfrage soll daher der Frage nachgegangen werden, welche Bilanzierungs- und Berichtspflichten zur Erfassung von Naturkapital und Ökosystemdienstleistungen Deutschland im Rahmen internationaler Abkommen, Initiativen und Institutionen eingegangen ist und wie diese erfüllt werden. Denn die Integration dieser Werte in die Volkswirtschaftlichen und insbesondere die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen könnte dazu beitragen, Politik und Wirtschaft bei Entscheidungen über entsprechende Maßnahmen und über Finanzierungsmechanismen für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen zu unterstützen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen bzw. beabsichtigt sie einzuleiten, um Ökosystemdienstleistungen und Naturkapital in Deutschland besser zu erfassen (bitte begründen)?

2

Welche Entwicklungen zur Einbeziehung von ökonomischen Werten von Ökosystemleistungen in Bilanzierungs- und Berichterstattungssysteme auf nationaler Ebene haben seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage aus dem Jahr 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2731), in der ausgesagt wurde, dass es keine Einbeziehung gibt, erfolgt?

3

Welche Informationen, Daten und Zahlen liegen der Bundesregierung vor, wie stark der Verlust von Artenvielfalt und Biodiversität die Wirtschaftskraft in Deutschland gebremst hat?

4

Welche Informationen, Daten und Zahlen liegen der Bundesregierung vor, welchen ökonomischen Schaden bzw. welche ökonomischen Kosten die Überdüngung und Nitratbelastung verursachen?

5

Liegen der Bundesregierung Daten vor, die das Ausmaß des Insektenrückgangs auf die Wirtschaftskraft bemessen?

6

In welcher Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass insbesondere das Statistische Bundesamt entsprechende Daten erfasst und diese bereitstellt?

7

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen bzw. beabsichtigt sie einzuleiten, um Ökosystemdienstleistungen und Naturkapital in die Volkswirtschaftliche und in die Umweltökonomische Gesamtrechnung zu integrieren (bitte begründen)?

8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Arbeiten der internationalen TEEB-Initiative (The Economics of Ecosystems and Biodiversity), welche Bilanzierungs- und Berichtspflichten zur Erfassung von Naturkapital und Ökosystemdienstleistungen ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eingegangen, und wie ist der Stand der Umsetzung?

9

Wurde nach Einschätzung der Bundesregierung das Bewusstsein für die vielfältigen Leistungen und Werte der Natur in Deutschland gesteigert?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang insbesondere aus den Beschlüssen der 10. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), die in Ziel Nummer 2 vorgeben, dass bis 2020 auch Biodiversitätsindikatoren und -bewertungen in geeigneter Weise in nationale Accounting- und Berichtssysteme einbezogen würden, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um diese fristgerecht umzusetzen (bitte begründen)?

11

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der von der CBD 2014 herausgegebenen Anleitung, um das Ziel einer Integration von Werten der Biodiversität in nationale Berichts- und Bilanzierungssysteme anzuleiten, und in welcher Weise wird diese Anleitung seitens der Bundesregierung genutzt (bitte begründen)?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die internationale Initiative zur Wohlstandsbilanzierung und Bewertung von Ökosystemdienstleistungen („Wealth Accounting and Evaluation of Eco-system Services – WAVES“), welche Bilanzierungs- und Berichtspflichten zur Erfassung von Naturkapital und Ökosystemdienstleistungen ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eingegangen, und wie ist der Stand der Umsetzung (bitte begründen)?

13

Wie bewertet die Bundesregierung das System of Environmental-Economic Accounting – Experimental Ecosystem Accounts (SEEA-EEA) der Vereinten Nationen, welche Bilanzierungs- und Berichtspflichten zur Erfassung von Naturkapital und Ökosystemdienstleistungen ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eingegangen, und wie ist der Stand der Umsetzung (bitte begründen)?

14

Wie beteiligt sich die Bundesregierung am derzeit laufenden Überarbeitungsprozess des SEEA-EEA (bitte begründen)?

15

Welche Bilanzierungs- und Berichtspflichten zur Erfassung von Naturkapital und Ökosystemdienstleistungen ist die Bundesregierung im Zusammenhang mit der EU-Biodiversitätsstrategie 2020 eingegangen, und wie ist der Stand der Umsetzung (bitte begründen)?

16

Wie ist in diesem Zusammenhang insbesondere der Umsetzungsstand in Deutschland hinsichtlich des Ziels, bis 2020 die Ergebnisse zu Ökosystemen und deren Leistungen in die Rechnungslegungs- und Berichterstattungssysteme auf EU- und nationaler Ebene zu integrieren, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, um dieses Ziel fristgerecht zu erfüllen (bitte begründen)?

17

Welche finanziellen Mittel und personellen Ressourcen werden gegenwärtig von der Bundesregierung für eine bessere Erfassung des Wertes der Natur und ihrer Dienstleistungen und für deren Einbeziehung in gesellschaftliche Berichtssysteme zur Verfügung gestellt, und welche Veränderungen sind hierbei seitens der Bundesregierung geplant (bitte begründen)?

18

Sieht die Bundesregierung es als erforderlich an, dass mehrere Institutionen (z. B. das Statistische Bundesamt – DESTATIS –, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – BMU – bzw. das Bundesamt für Naturschutz – BfN –, das Bundesministerium für Bildung und Forschung – BMBF –, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL) bei der Aufgabe, Ökosystemdienstleistungen in die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen zu integrieren, in vergleichbarer Weise wie beim Fortschrittsbericht zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zusammenarbeiten (bitte begründen)?

19

Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen bzw. plant die Bundesregierung, um eine solche Zusammenarbeit zu initiieren (bitte begründen)?

Berlin, den 15. Januar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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