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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fundpapier-Datenbank und PassTA

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/742029.01.2019

Fundpapier-Datenbank und PassTA

der Abgeordneten René Springer, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) führt nach § 49a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eine Fundpapier-Datenbank. Inhalt und Umfang ergibt sich aus § 49b AufenthG. Verfahrensvorschriften enthält u. a. § 89a AufenthG.

Nach der Dienstanweisung Asyl (DA-Asyl, Stand: 25. April 2017, Seite 189, „Pässe und Originaldokumente“, https://bit.ly/2UAdMuz) unterhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Onlinesystem zur Erfassung, Überprüfung und Sendungsverfolgung aller im Original vorgelegten bzw. eingegangenen Identitätspapiere und Urkunden im Asylverfahren (PassTA). Jeder Bearbeitungsstand eines Originaldokumentes innerhalb des Bundesamtes bis hin zur Abgabe des Dokumentes ist in PassTA zu dokumentieren. Eintragungen in PassTA werden von AVS (Asylverfahrenssekretariat)-Mitarbeitern durchgeführt; Entscheider haben lesenden Zugriff.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wann wurde die Onlinedatenbank PassTA nach Kenntnis der Bundesregierung in Betrieb genommen?

2

Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde PassTA eingerichtet?

3

Wie viele der nachfolgenden Dokumentenkategorien wurden seit Beginn des Betriebs bis zum Stichtag 31. Dezember 2018 in PassTA aufgenommen:

a) Reisepässe,

b) Passersatzpapiere (z. B. Flüchtlingspässe),

c) ID-Karten?

4

Wie viele der insgesamt in PassTA aufgenommenen Dokumente konnten bis zum Stichtag 31. Dezember 2018 einer Asylverfahrensakte bzw. Asylantragstellern zugeordnet werden (bitte getrennt nach o. g. Dokumentenkategorien und Ausstellungsland angeben)?

5

Aus welchem Grund mussten Dokumente, die grundsätzlich Asylantragstellern zuzuordnen sind, zunächst in PassTA erfasst werden, bzw. aus welchem Grund wurden diese nicht direkt einer Asylverfahrensakte zugeordnet (bitte ausführlich erläutern)?

6

Wie viele Fundpapiere visapflichtiger Staatsangehöriger enthielt die nach AufenthG vom BVA zu führende Fundpapier-Datenbank zwischen dem 1. Februar 2012 und dem 31. Dezember 2018 getrennt nach

a) Art (vgl. § 49b Nummer 2 Buchstabe a AufenthG) und

b) ausstellendem Staat (vgl. § 49b Nummer 2 Buchstabe a AufenthG) (bitte auch getrennt nach Jahren inkl. der neu hinzugekommenen Dokumente angeben; hilfsweise entsprechend Bundestagsdrucksache 17/8887, Seite 8, letzte Zeile der Tabelle aufführen)?

7

Wie viele der in der Fundpapier-Datenbank des BVA registrierten Dokumente konnten zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2018 einem durch den Inhaber des Fundpapiers beim BAMF geführten Asylverfahren zugeordnet werden (bitte getrennt nach Jahren angeben)?

8

Wie viele der in der Fundpapier-Datenbank des BVA registrierten Dokumente wurden zwischen dem 1. Januar 2012 und 31. Dezember 2018 (bitte getrennt nach Jahren angeben)

a) an den ausstellenden Staat zurückgegeben, und

b) was sind die Voraussetzungen für eine Rückgabe an den ausstellenden Staat des Fundpapiers?

9

Auf welche Art und Weise wird versucht, die in der Fundpapier-Datenbank des BVA registrierten Dokumente einer im AZR geführten Person zuzuordnen?

10

Besteht eine Verbindung zwischen der beim BAMF eingerichteten Onlinedatenbank PassTA und der vom BVA geführten Fundpapier-Datenbank, und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet?

11

Auf welchem Weg wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass ein durch andere Stellen (z. B. Polizei bzw. Staatsanwaltschaft) eingezogenes bzw. beschlagnahmtes Dokument einer ausländischen Person – sollte diese einen Asylantrag stellen oder gestellt haben – in die beim BAMF geführte Asylverfahrensakte gelangt (bitte ausführlich erläutern)?

Berlin, den 18. Januar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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