Situation von politischen Gefangenen in der Türkei
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Gefängnissen in der Türkei befinden sich zehntausende Gefangene in Untersuchungs- oder Strafhaft, denen vielfach lediglich aufgrund von Meinungsäußerungen Propaganda oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird. Betroffen sind insbesondere (vermeintliche) Mitglieder sowie Unterstützerinnen und Unterstützer der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), radikal linker Organisationen sowie – insbesondere seit dem gescheiterten Putsch 2016 – zahlreiche Anhängerinnen und Anhänger der Gülen-Bewegung. Oppositionsparteien und Menschenrechtsorganisationen berichten von Misshandlungen der Inhaftierten sowie miserablen Haftumständen aufgrund der starken Überbelegung der Haftanstalten (www.fr.de/politik/tuerkei-unmenschliche-haftbedingungen-schlimmste-foltermethoden-a-1467480). Hunderte Mütter sind zusammen mit ihren Babys oder Kleinkindern inhaftiert (www.tagesspiegel.de/politik/tuerkei-jeden-tag-landet-ein-kind-im-gefaengnis/20256622.html).
Neben regulären Haftanstalten existieren nach Informationen eines von Correctiv geleiteten internationalen Rechercheverbundes offenbar auch geheime Gefängnisse, in denen verschleppte Oppositionelle gefoltert werden. Laut einem internen Papier des Auswärtigen Amtes vom Februar 2017 liegen der Bundesregierung seit längerem Hinweise auf solche geheimen Folterstätten in der Türkei vor (https://web.de/magazine/politik/schwere-vorwuerfe-erdogan-entfuehrung-geheime-folter-politischer-gegner-33461430).
Unter den in regulären Haftanstalten Inhaftierten befinden sich ehemalige Abgeordnete wie der letztjährige Präsidentschaftskandidat der HDP Selahattin Demirtas und die frühere HDP-Co-Vorsitzende Figen Yüksekdağ sowie Dutzende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von kurdischen Kommunen (https://anfdeutsch.com/aktuelles/fast-ein-drittel-aller-hdp-mitglieder-festgenommen-3073; www.zdf.de/nachrichten/heute/prozess-gegen-demirtas-wird-fortgesetzt-100.html).
Auch zahlreiche Journalistinnen und Journalisten befinden sich in der Türkei aufgrund ihrer Tätigkeit in Haft (www.deutschlandfunk.de/kritische-journalisten-in-der-tuerkei-der-druck-waechst.2907.de.html?dram:article_id=421472).
Für Proteste kurdischer Vereinigungen auch in der Bundesrepublik Deutschland sorgt regelmäßig die als „Isolation“ bezeichnete Haftsituation des zu lebenslanger Haft verurteilten und seit seiner Gefangenenahme vor 20 Jahren auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer inhaftierten PKK-Gründers und Vordenkers der kurdischen Befreiungsbewegung Abdullah Öcalan (https://anfdeutsch.com/aktuelles/Oecalan-anwalt-bilmez-cpt-muss-nach-imrali-8240). Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Öcalans konnten ihren Mandanten seit sieben Jahren nicht mehr besuchen, Parlamentarierinnen und Parlamentarier seit Frühjahr 2015 nicht mehr. Lediglich sein Bruder durfte ihn im September 2016 und erneut im Januar 2019 für 15 Minuten besuchen, um sich von seinem Gesundheitszustand zu überzeugen. Öcalans Anwältinnen und Anwälte fordern, dass das Komitee zur Verhütung von Folter des Europarates (CPT) sich ein Bild von der Haftsituation Öcalans und seiner drei Mitgefangenen durch einen Besuch auf Imrali macht (https://anfdeutsch.com/aktuelles/Oecalan-anwalt-bilmez-cpt-muss-nach-imrali-8240; www.welt.de/newsticker/news1/article186971864/Justiz-Inhaftierter-PKK-Fuehrer-Oecalan-erhaelt-im-Gefaengnis-Besuch-von-seinem-Bru-der.html). Auf die Mündliche Frage 26 des Abgeordneten Michel Brandt (Bundestagsfraktion DIE LINKE.) begrüßte die Bundesregierung die Forderung des CPT an die türkische Regierung, „Besuche von Verwandten und des Rechtsbeistandes zu ermöglichen und Beschränkungen des Umgangs der Häftlinge untereinander abzubauen“ (Plenarprotokoll 19/73, S. 8559/C, Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Mündliche Frage 26 des Abgeordneten Michel Brandt, http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19073.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Gefängnisse gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in der Türkei (bitte nach Art des Gefängnisses, z. B. E-Typ, F-Typ, Frauengefängnis, Jugendhaftanstalt etc. differenzieren)?
a) Für wie viele Gefangene sind diese Gefängnisse nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt ausgelegt?
b) Wie viele Gefangene befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Untersuchungs- oder Strafhaft, und inwieweit besteht eine Überbelegung von Haftanstalten?
Welche Kenntnis aus welchen Quellen hat die Bundesregierung über die generelle humanitäre Situation von Untersuchungs- oder Strafgefangenen in der Türkei hinsichtlich Belegung, Größe und Ausstattung der Zellen, Ernährung, Zugang zu Büchern, Zeitungen, Radio, Fernsehen, Möglichkeiten der körperlichen Ertüchtigung, medizinischer Versorgung und ärztlicher Betreuung, Zahl der Mitgefangenen und Möglichkeit des Kontaktes zu diesen, Besuchsmöglichkeiten und generell Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zur Außenwelt?
Welche Kenntnis aus welchen Quellen hat die Bundesregierung über Misshandlungen oder Folter von Gefangenen in türkischen Gefängnissen sowie in Gewahrsam von Polizei, Militär oder Geheimdiensten?
a) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über eine Zunahme von Misshandlungs- oder Foltervorwürfen in den letzten Jahren?
b) Wie bewertet die Bundesregierung entsprechende Vorwürfe von Oppositionsparteien und Menschenrechtsorganisationen über Folter oder Misshandlungen in Haft (www.fr.de/politik/tuerkei-unmenschliche-haftbedingungenschlimmste-foltermethoden-a-1467480)?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem gescheiterten Putsch von Juli 2016 in Untersuchungs- oder Strafhaft genommen, wie viele davon sind zwischenzeitlich wieder freigekommen, und gegen wie viele wurde bereits ein Prozess mit welchem Ergebnis geführt?
Wie viele Mitglieder der oppositionellen Demokratischen Partei der Völker (HDP) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 aufgrund welcher politisch einzuordnenden strafrechtlichen Vorwürfe festgenommen oder inhaftiert, und wie viele befinden sich derzeit in Untersuchungs- oder Strafhaft?
Wie viele Abgeordnete welcher Parteien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 in der Türkei nach Aufhebung ihrer Immunität unter welchen Vorwürfen festgenommen oder inhaftiert?
a) Wie lange dauert bzw. dauerte die Inhaftierung jeweils an?
b) In wie vielen Fällen gab es bereits eine Anklage oder einen Prozess, und wie ging dieser aus?
c) Wie viele ehemalige oder aktuelle Abgeordnete welcher Parteien befinden sich gegenwärtig in Untersuchungs- oder Strafhaft?
d) Wie bewertet die Bundesregierung generell die Inhaftierung von Abgeordneten in der Türkei?
Wie viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von welchen Parteien und aus welchen Städten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 in der Türkei unter welchen Vorwürfen festgenommen oder inhaftiert?
a) Wie lange dauert bzw. dauerte die Inhaftierung jeweils an?
b) In wie vielen Fällen gab es bereits eine Anklage oder einen Prozess und wie ging dieser aus?
c) Wie viele ehemalige oder derzeitige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister befinden sich gegenwärtig in Untersuchungs- oder Strafhaft?
d) In wie vielen Fällen wurden die inhaftierten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister per Dekret für abgesetzt erklärt und durch staatliche Zwangsverwalter ersetzt?
e) Wie bewertet die Bundesregierung generell die Inhaftierung gewählter Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie ihre Absetzung und Ersetzung durch staatliche Zwangsverwalter in der Türkei?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Haftsituation des früheren Co-Vorsitzenden und Abgeordneten sowie Präsidentschaftskandidaten der oppositionellen Demokratischen Partei der Völker (HDP) Selahattin Demirtas?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Fortdauer der Haft von Demirtas angesichts eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom November 2018, wonach die Dauer der Haft ungerechtfertigt sei (www.zeit.de/politik/ausland/2018-12/oppositionspolitiker-tuerkeiselahattin-demirtas-kurde-dhp-urteil-haft)?
b) Inwieweit, wann und wie hat sich die Bundesregierung gegenüber der Türkei bislang für eine Freilassung von Selahattin Demirtas eingesetzt? Falls nein, inwieweit, wann und wie beabsichtigt die Bundesregierung sich für seine Freilassung einzusetzen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Haftsituation der früheren HDP-Co-Vorsitzenden und Abgeordneten Figen Yüksekdağ, und inwieweit, wann und in welcher Form hat sie sich bislang für eine Freilassung der Politikerin eingesetzt? Falls nein, inwieweit, wann und wie beabsichtigt die Bundesregierung sich für ihre Freilassung einzusetzen?
Wie viele Journalistinnen und Journalisten sowie Medienbeschäftigte befinden sich derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund ihrer journalistischen Tätigkeit in der Türkei in Untersuchungs- oder Strafhaft, und wie bewertet die Bundesregierung generell eine solche Inhaftierung von Medienbeschäftigten in der Türkei?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Haftsituation von Abdullah Öcalan?
a) Inwieweit und auf welchem Wege informiert sich die Bundesregierung über die Haftsituation von Abdullah Öcalan?
b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Gesundheitszustand von Abdullah Öcalan?
c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Haftbedingungen von Abdullah Öcalan (Größe und Ausstattung der Zelle, Ernährung, Zugang zu Büchern, Zeitungen, Radio, Fernsehen, Möglichkeiten der körperlichen Ertüchtigung, medizinische Versorgung und ärztliche Betreuung, Zahl der Mitgefangenen und Möglichkeit des Kontaktes zu diesen, Besuchsmöglichkeiten sowie die Möglichkeiten, Briefe, Faxe oder Telefonanrufe zu empfangen oder zu versenden und generell Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zur Außenwelt)?
d) Wann konnten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Abdullah Öcalan nach Kenntnis der Bundesregierung letztmalig ihren Mandaten persönlich treffen, und was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund dafür, dass seitdem keine Anwaltsbesuche mehr bei Abdullah Öcalan stattfanden?
e) Inwieweit und auf welchem Weg haben die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Abdullah Öcalan nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakt zu ihrem Mandanten?
f) Wann fanden nach Kenntnis der Bundesregierung die letzten Besuche von Verwandten von Abdullah Öcalan auf Imrali statt?
g) Wann fand nach Kenntnis der Bundesregierung letztmalig ein Besuch von Abgeordneten der Großen Nationalversammlung der Türkei bei Abdullah Öcalan statt?
h) Wann fand nach Kenntnis der Bundesregierung letztmalig ein Besuch des Komitees zur Verhütung von Folter des Europarates (CPT) auf Imrali statt, und wie beurteilt das CPT die Haftsituation von Abdullah Öcalan und seinen Mitgefangenen?
i) Setzt sich die Bundesregierung für einen erneuten Besuch des CPT in Imrali ein? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
j) Was konkret hat die Bundesregierung unternommen oder was gedenkt sie zu unternehmen, um der von ihr begrüßten Forderung des CPT gegenüber der türkischen Regierung Nachdruck zu verleihen, „Besuche von Verwandten und des Rechtsbeistandes [von Abdullah Öcalan] zu ermöglichen und Beschränkungen des Umgangs der Häftlinge untereinander abzubauen“ (73. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Januar 2019, Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Mündliche Frage 26 des Abgeordneten Michel Brandt, http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19073.pdf)?
k) Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, die Haftbedingungen von Abdullah Öcalan als Isolationshaft zu bezeichnen? Wenn nein, warum nicht?
l) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung von Menschenrechtsorganisationen, dass es sich bei Isolationshaft um eine Form von Folter bzw. um „weiße Folter“ handelt (http://political-prisoners.net/item/4959-rotlicht-isolationshaft.html)?
m) Inwieweit hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, die Haftbedingungen von Abdullah Öcalan als eine Form von Folter gemäß den Kriterien der UN-Menschenrechtskonvention zu bezeichnen?
n) Inwieweit sieht die Bundesregierung in den Haftbedingungen von Abdullah Öcalan ein Hindernis im Hinblick auf einen Friedensprozess in der Türkei?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Existenz geheimer bzw. inoffizieller Gefängnisse für festgenommene oder verschleppte Oppositionelle und Terrorverdächtige in der Türkei (https://web.de/magazine/politik/schwere-vorwuerfe-erdogan-entfuehrung-geheime-folter-politischergegner-33461430)?
a) Welche Behörden betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung solche inoffiziellen Gefängnisse in der Türkei?
b) Wie viele solcher Gefängnisse gibt es, und wo befinden sich diese?
c) Welche und wie viele Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in solchen Gefängnissen jeweils seit wann festgehalten?
d) Inwieweit kommt es in solchen Gefängnissen zu Misshandlungen oder Folter von dort festgehaltenen Personen?
e) Treffen Medienberichte zu, wonach dem Auswärtigen Amt mindestens seit Februar 2017 Informationen über die Existenz solcher Geheimgefängnisse und dort erfolgter Misshandlungen von Gefangenen vorliegen (https://web.de/magazine/politik/schwere-vorwuerfe-erdogan-entfuehrung-geheime-folter-politischer-gegner-33461430), und wenn ja, um welche Informationen im Einzelnen und aus welchen Quellen handelt es sich?
f) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der möglichen Existenz von geheimen Gefängnissen und möglicher Folter von Oppositionellen oder Terrorverdächtigen hinsichtlich ihrer Zusammenarbeit mit türkischen Sicherheitsbehörden?