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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Berichte über vermutlich 117 Ertrunkene nach unterbliebener Seenotrettung in der libyschen SAR-Zone

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/785718.02.2019

Berichte über vermutlich 117 Ertrunkene nach unterbliebener Seenotrettung in der libyschen SAR-Zone

der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Niema Movassat, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Medienberichten zufolge ereignete sich am 18. Januar 2019 ein Bootsunglück mit bis zu 117 Todesopfern im Zentralen Mittelmeer („Niemand hilft – 170 Migranten ertrinken vor Libyens Küste“, www.sueddeutsche.de vom 20. Januar 2019). Ein Boot, das mit 120 Personen im libyschen Gasr Garabulli abgelegt hatte, sank demnach 50 Seemeilen entfernt vor der libyschen Küste. Das Aufklärungsflugzeug „Moonbird“ der deutschen Nichtregierungsorganisation Sea-Watch e. V. erfuhr über einen Funkspruch zwischen der italienischen Marine und der Seenotrettungsleitstelle (MRCC) in Rom von dem Unglück im Zentralen Mittelmeer („Sea-Watch rettet 47 aus der Seenot, während Europa über 100 Menschen ertrinken lässt“, Pressemitteilung Sea-Watch e. V. vom 19. Januar 2019). Das MRCC Italien weigerte sich, Sea-Watch Informationen über den Fall zu geben. Stattdessen sollte die libysche „Küstenwache“ den Einsatz übernehmen (vgl. zum Begriff der libyschen „Küstenwache“ Bundestagsdrucksache 18/8659, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 13). Versuche einer Kontaktaufnahme von Sea-Watch mit der „Küstenwache“ wurden nicht beantwortet. Ein zu dem Einsatz entsandtes libysches Patrouillenboot kam nie am Unfallort an, angeblich habe es unterwegs einen Motorschaden erlitten. Nur drei Passagiere konnten lebend geborgen werden. Sie wurden mit einem Hubschrauber der italienischen Marine nach Lampedusa gebracht. Mitgliedern der Internationalen Organisation für Migration (IOM) berichteten die Überlebenden, dass sie vor dem Einsatz eines italienischen Marineflugzeugs mehr als drei Stunden ohne Hilfe auf See waren.

Ein weiteres Boot mit über 100 Personen geriet am 20. Januar 2019 vor Misrata in Libyen in Seenot (http://gleft.de/2E1). Die Organisation Watch the Med Alarmphone hatte telefonischen Kontakt zu den Insassen und versuchte, die libysche „Küstenwache“ zur Rettung zu erreichen. Diese antwortete jedoch nicht. Über die Kommunikationssysteme Inmarsat c und NAVTEX wurden dem Alarmphone zufolge keine Nachrichten über den Notfall verteilt, obwohl dies im Mittelmeer üblich sei. Schließlich wurde der Kapitän des unter der Flagge von Sierra Leone fahrenden libanesischen Handelsschiffes „Lady Sham“ angewiesen, die Schiffbrüchigen an Bord zu nehmen. Ihnen wurde offenbar erklärt, dass sie in Italien von Bord gehen dürften. Ihre Ausschiffung erfolgte jedoch in der Stadt Khoms zwischen Tripolis und Misrata in Libyen. Am gleichen Wochenende tobten in Tripolis heftige Gefechte zwischen verfeindeten Milizen, die auch in einem Gefängnis im Stadtteil Qasr Bin Gashir untergebrachte Geflüchtete betrafen (http://gleft.de/2E0).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Was ist der Bundesregierung aus ihrer Beteiligung an der Militäroperation EUNAVFOR MED, der NATO-Mission Sea Guardian und der Mission „Themis“ der Grenzagentur Frontex über die Seenotrettungsfälle vom 18. und 20. Januar 2019 bekannt?

2

Welche (auch ungefähren) Positionsdaten sind der Bundesregierung zu den Vorfällen am 18. und 20. Januar 2019 bekannt, und woher stammen diese Erkenntnisse?

3

Inwiefern wurden die Vorfälle vom 18. und 20. Januar 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung von Marineschiffen der Missionen Sea Guardian, EUNAVFOR MED oder Marineeinheiten der Mittelmeer-Anrainerstaaten beobachtet bzw. aufgezeichnet, welche Lagebilder liegen dazu vor, und welche der erhobenen Informationen wurden an die sogenannte libysche Küstenwache übermittelt?

4

Welche Schiffe der Missionen EUNAVFOR MED, Sea Guardian und „Themis“ befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Vorfälle am 18. und 20. Januar 2019 nahe der Unglückstelle (bitte, soweit möglich, auch die Positionsdaten angeben)?

5

Von wem wurden die zu rettenden Boote nach Kenntnis der Bundesregierung an welche nationale Seenotrettungsleitstelle (MRCC) gemeldet?

a) Welches MRCC koordinierte die Operation schließlich?

b) Wer wurde als Suchleiter mit der Rettung beauftragt?

6

Traf der Suchleiter nach Kenntnis der Bundesregierung am jeweiligen Unglücksort ein, und wenn nein, welche Gründe sind der Bundesregierung dazu bekannt, und inwiefern lassen sich diese Gründe verifizieren?

7

Welche Schiffe oder sonstigen seegehenden oder luftgestützten Einheiten von EUNAVFOR MED, Sea Guardian und „Themis“ beteiligten sich nach Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an den Einsätzen am 18. und 20. Januar 2019 (auch im Rahmen des Abhörens von Funksprüchen oder durch eine Lagebilderstellung)?

8

Wer ordnete nach Kenntnis der Bundesregierung an, die Geflüchteten nach Libyen zu bringen?

9

Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es auch unter den am 20. Januar 2019 in Seenot geratenen Geflüchteten Tote gegeben hat?

Inwiefern trifft es zu, dass auch nach der Ausschiffung in Libyen einige der am 20. Januar 2019 in Seenot geratenen Geflüchteten gestorben sind, und welche Gründe kennt die Bundesregierung dazu (http://gleft.de/2E6)?

10

Wohin wurden die am 20. Januar 2019 in Seenot geratenen Geflüchteten nach Kenntnis der Bundesregierung in Libyen verbracht, und wo wurden diese zuvor registriert?

11

Was ist der Bundesregierung über eine Überbelegung der Haftanstalten bzw. Lager für Geflüchtete in Misrata, Khoms und Tripolis bekannt (vgl. „Refugees returned to overcrowded Libyan detention centres“, www.msf.org vom 23. Januar 2019 sowie http://gleft.de/2E7)?

12

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Fällen deutsche Seenotrettungsorganisationen die Seenotrettungsleitstelle Bremen („Bremen Rescue“), mit deren Durchführung die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) mandatiert ist, in akuten Fällen von Notfällen auf See zur Unterstützung bei der zuvor erfolglosen Kontaktierung der libyschen Seenotrettungsleitstelle gebeten hat (http://gleft.de/2E2), und inwiefern ist diese libysche Seenotrettungsleitstelle, die derzeit nur als Behelfseinrichtung notifiziert ist (vgl. das Register von Seenotrettungsleitstellen GISMO, https://webaccounts.imo.org/Common/WebLogin.aspx; Eintrag zu Libyen erst nach Anmeldung abrufbar), auch für deutsche Behörden (etwa im Rahmen von EUNAVFOR MED oder Frontex, aber auch in besagten Fällen durch die Koordinierungsstelle der DGzRS) nicht oder nur schlecht erreichbar?

13

Was ist der Bundesregierung über ein Kooperationsprojekt von Europol sowie italienischen und libyschen Behörden bekannt, wozu es laut der EU-Mission EUBAM Libyen einen „Studienbesuch“ nach Deutschland geben soll (http://gleft.de/2E3), und wann erfolgt diese Reise?

14

Inwiefern hat sich der sogenannte Monitoring and Advising-Mechanismus der Militärmission EUNAVFOR MED zur Nachverfolgung der Einsätze der libyschen „Küstenwache“ aus Sicht der Bundesregierung bewährt, und welche Defizite existieren nach wie vor (Bundestagsdrucksache 19/5387, Antwort zu Frage 16)?

15

Inwiefern wurde die libysche „Küstenwache“ nach Kenntnis der Bundesregierung am 18., 19. und 20. Januar 2019 im Rahmen des „Monitoring and Advising“-Mechanismus durch EUNAVFOR MED beobachtet?

a) Welche luft- und seegehenden Einheiten von EUNAVFOR MED waren hierzu eingesetzt?

b) Welche Schiffe der libyschen „Küstenwache“ wurden zu den Unglücken entsandt?

c) Inwiefern trugen die Angehörigen der libyschen „Küstenwache“ bei dem Einsatz die von der EU-Kommission zur Nachkontrolle geschenkten GoPro-Kameras (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5804, Antwort zu Frage 4)?

d) Wohin wurden die aufgenommenen Bilder übermittelt, und was ergab die Auswertung?

16

Auf welche Weise werden die Vorfälle vom 18. und 20. Januar 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union, insbesondere bei EUNAVFOR MED und „Themis“, weiter behandelt?

17

Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung für eine Aufklärung der Vorfälle einsetzen?

18

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, was die libysche „Küstenwache“ der EU-Mission EUNAVFOR MED im Jahr 2018 zu ihren Fähigkeiten in Bezug auf maritime Migrationskontrolle und -abwehr mitgeteilt hat (vgl. zuletzt Ratsdokument 5220/19) und wie bewertet sie dies aus Erfahrungen ihrer eigenen Beteiligung an der Mission?

a) Über wie viele Schiffe verfügen die libysche Marine und „Küstenwache“, und wie viele davon sind einsatzbereit?

b) Bis zu welcher Entfernung von der libyschen Küste ist die dortige „Küstenwache“ einsatzbereit, und inwiefern ist dies tageslichtabhängig?

c) Bis zu welchem Seegang können die libyschen Einheiten operieren?

d) Wie viele Einsätze kann die „Küstenwache“ nach eigenen Angaben pro Tag absolvieren, und wie schätzt die Bundesregierung dies ein?

19

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen (oder wenigstens wie vielen) Fällen luftgehende oder auch seegehende Einheiten von EUNAVFOR MED Boote mit Geflüchteten festgestellt und deren Koordinaten anschließend über das Hauptquartier von EUNAVFOR MED in Rom oder in direkter Kommunikation an das libysche MRCC bzw. die Behelfseinrichtung JRCC (= Joint Rescue Coordination Centre) in Tripolis weitergegeben haben (bitte nach aufgeklärten Vorfällen in und vor libyschen Hoheitsgewässern differenzieren), und in welchen bzw. wie vielen Fällen erfolgte eine solche Information erst durch das MRCC in Rom (Bundestagsdrucksache 19/5387, Antwort zu Frage 1)?

Berlin, den 30. Januar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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