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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kommunales Divestment für Umwelt- und Klimaschutz

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

21.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/788819.02.2019

Kommunales Divestment für Umwelt- und Klimaschutz

der Abgeordneten Stefan Schmidt, Oliver Krischer, Anja Hajduk, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Britta Haßelmann, Harald Ebner, Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Christian Kühn (Tübingen), Markus Tressel, Ekin Deligöz, Katharina Dröge, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Steffi Lemke, Daniela Wagner, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Weltweit ermutigt die Divestment-Bewegung Anlegerinnen und Anleger dazu, ihr Geld aus klimaschädlichen und unethisch agierenden Unternehmen abzuziehen. Investitionen in fossile Energien, Atomkraft und Pestizide schaden nach Einschätzung der Fragesteller nicht nur Umwelt, Artenvielfalt und Klima, sie erweisen sich auch als immer unsicherere Anlagen, da den betroffenen Unternehmen künftig erhebliche Wertverluste drohen (etwa Carbon Bubble, vgl. www.deutschlandfunk.de/divestment-als-strategie-gegen-den-klimawandel-zieht-die.1184.de.html?dram:article_id=337579) oder schon entstanden sind (ein Beispiel ist der massive Wertverlust der Bayer-Aktie in Folge der Glyphosat-Klageverfahren in den USA, vgl. https://boerse.ard.de/aktien/bayer-die-angst-geht-um100.html).

Um die Klimaziele von Paris einzuhalten, dürfen über 80 Prozent der bekannten fossilen Rohstoffe nicht verbrannt werden. Unternehmen, die in der fossilen Energiewirtschaft aktiv sind, gelten vor diesem Hintergrund als überbewertet und von massiver Abwertung bedroht. Seit geraumer Zeit warnen Finanzexpertinnen und Finanzexperten Banken, Versicherungen und Pensionsfonds davor, ihr Geld bei Investitionen in fossile Energieträger oder in Atomkraft zu verlieren. Eine wachsende Zahl von Unternehmen wendet sich bereits von solchen Investitionen und Beteiligungen ab (vgl. www.umweltdialog.de/de/verbraucher/finanzen/2016/Carbon-Bubble-und-Divestment.php).

Auch Städte und Gemeinden denken vor diesem Hintergrund um. So beschloss Münster als erste deutsche Kommune im Jahr 2015 ihre Anlagekriterien neu auszurichten. Die Stadt zog Mittel in Höhe von 10 Mio. Euro über den Westfälischen-Versorgungsrücklage-Fonds und den Versorgungs- und Sanierungsfonds u. a. aus RWE- und OMV-Aktien ab (vgl. www.movum.info/themen/finanzpolitik/272-muenster-wird-deutschlands-erste-divestment-stadt). Dem Beispiel Münsters folgten seither noch weitere Städte, etwa Berlin und Stuttgart. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert seit diesem Jahr das Projekt „Klimafreundlich investieren. Kommunales Divestment und Re-Investment“ im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Neben klimapolitischen Erwägungen stellt sich aus Sicht der Fragesteller hier auch die Frage, in welchem Umfang Kommunen noch an fossiler Energiegewinnung finanziell beteiligt sind, und welche Risiken sich daraus für die kommunale Finanzsituation ergeben. Insbesondere Kommunen, die ohnehin finanziell schwach aufgestellt sind und denen durch hohe Sozialkosten und Altschulden kaum noch Handlungsspielräume für freiwillige Aufgaben wie Kultur- und Freizeitangebote oder für Jugendsozialarbeit verbleiben, können nach Einschätzung der Fragesteller derartige Risiken langfristig nicht schultern.

Dass ein Ausstieg etwa aus fossiler Energiegewinnung für viele Kommunen auch finanziell mehr als sinnvoll ist, zeigt das Beispiel von RWE nur zu deutlich. Durch das Festhalten des Unternehmens an alten fossilen Geschäftsmodellen geriet es in den letzten Jahren zunehmend in wirtschaftliche Bedrängnis. Unter den Kursverlusten litten in der Folge auch die kommunalen Kassen sowie der kommunale Querverbund, in dem defizitär wirtschaftende Sparten mit unterhalten werden konnten (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/rwe-konzernkrise-kostet-kommunen-milliarden-a-964065.html; Rottmann et al., Die Energiewende und deren Herausforderungen für Kommunalhaushalte, in: Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Ausgabe 41(2018), S. 41 – 62, online abrufbar unter www.nomos-elibrary.de/10.5771/0344-9777-2018-1-2-41/die-energiewende-und-deren-herausforderungen-fuer-die-kommunalhaushaltejahrgang-41-2018-heft-1-2). Nun sehen sich die betroffenen Städte mit neuen Unsicherheiten konfrontiert: Im März 2018 kündigte E.ON die Übernahme der RWE-Konzerntochter Innogy an. Die Kommunen wollen nun prüfen, ob von Sonderkündigungsrechten Gebrauch gemacht werden könne (sog. Change-of-Control-Klauseln), die ihnen ermöglichen würden, die Beteiligung von Innogy an einzelnen Stadtwerken bzw. abgeschlossene Konzessionsverträge wieder aufzukündigen (vgl. www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/uebernahme-inder-energiebranche-kommunen-haben-sonderkuendigungsrechte-eon-muss-um-herzstueck-von-innogy-bangen/21205236.html?ticket=ST-1252322-QXkLVERkZhCrA4vUx9OB-ap6).

Wir fragen die Bundesregierung:

Kommunales Divestment

Fragen24

1

Inwiefern befürwortet die Bundesregierung einen Abzug öffentlicher Investitionen aus klima- und umweltschädlichen bzw. nicht nachhaltigen Unternehmen?

2

Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung einen Abzug öffentlicher Investitionen aus solchen Unternehmen derzeit, bzw. welche Maßnahmen sind ggf. künftig angedacht (über die NKI hinaus)?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die Risiken, die Anlegerinnen und Anlegern aus Investitionen in klima- und umweltschädliche und nicht nachhaltige Unternehmen erwachsen, allgemein und insbesondere für kommunale Akteurinnen und Akteure ein, und wie möchte sie diesen entgegentreten?

4

Wie steht die Bundesregierung generell dazu, Unternehmen zu einer veröffentlichten bzw. transparenten Dekarbonisierungsstrategie zu verpflichten, damit potenzielle Anlegerinnen und Anleger über CO2-Ausstoß und Klimarisiken in Kenntnis sind?

5

Erwägt die Bundesregierung eine Verbesserung der Transparenzvorgaben für Investmentfonds hinsichtlich der Investitionsfelder (Branchen, Technologien, profitierende Unternehmen etc.), um öffentlichen und privaten Investoren eine Ausrichtung auf eine umfassend nachhaltige Anlagepolitik zu erleichtern?

Wenn nein, warum nicht?

6

Wird die Bundesregierung im Sinne einer konsistenten Politik auch die Anlagekriterien des Bundes nach ökologischen und nachhaltigen Kriterien ausgestalten, wie sie es innerhalb der kommunalen Familie fördert?

Wenn ja, wie genau, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Projektförderung zu Kommunalem Divestment der Bundesregierung

7

Wie definiert die Bundesregierung Divestment im Allgemeinen und im Rahmen des Projekts „Klimafreundlich investieren. Kommunales Divestment und Re-Investment“?

Welche konkreten Ziele verfolgt sie damit?

8

Welche spezifischen Divestment- und Reinvestment-Strategien empfiehlt die Bundesregierung kommunalen Akteurinnen und Akteuren zur Anwendung (bitte einzeln aufzeigen)?

9

Falls es eine solche Strategieempfehlung gibt, gibt es dazu einen konkreten Kriterienkatalog, dessen Anwendung die Bundesregierung anregt, und wenn ja, wie sieht dieser aus?

10

Welche Auswahlkriterien – neben dem Potenzial des Divestments – müssen die teilnehmenden Kommunen erfüllen, um am Projekt „Klimafreundlich investieren. Kommunales Divestment und Re-Investment“ teilnehmen zu können?

11

Wie viele und welche Kommunen haben sich bisher am Projekt mit welchem Ergebnis bzw. Zwischenergebnis beteiligt?

12

Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Projektverlauf?

13

Was konkret plant die Bundesregierung mit den Ergebnissen des im Rahmen des Projekts noch zu erarbeitenden Strategiepapiers zu tun, von wem wird das Papier erarbeitet werden, und welche Fragen sollen mittels des Papiers beantwortet werden (vgl. https://kommunales-divestment.de/sites/kommunales-divestment.de/files/documents/projektverlauf_kommunales_divestment_und_re-investment.pdf)?

14

Gibt es bereits Überlegungen für eine Weiterführung des Projekts nach Projektablauf im Jahr 2020?

15

Plant die Bundesregierung eine Ausweitung ihrer Projektaktivitäten bezüglich Divestment, etwa hinsichtlich Unternehmen, die in der EU aus Umwelt- und Gesundheitsgründen nicht mehr zugelassene Pestizide für Drittstaaten herstellen oder dorthin exportieren?

Wenn nein, warum nicht?

Kommunale Folgewirkungen

16

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Wertverluste von Energieunternehmen im fossilen Sektor vor?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die durch die finanzielle Beteiligung an fossiler Energiegewinnung zu erwartenden Folgen für die kommunalen Haushalte bis 2030 bzw. bis 2050, auch vor dem Hintergrund der vereinbarten Klimaziele?

18

Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die den Kommunen bisher entstandenen Verluste durch die Beteiligung an Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft vor, und welche sind das?

19

Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Kommunen bei der Umsetzung der Energiewende, auch im Hinblick auf die Tragfähigkeit kommunaler Querverbünde, und wie stellt sie im Energiebereich Planungssicherheit für kommunale Akteurinnen und Akteure her?

20

Welche Informationen hat die Bundesregierung über mögliche Auswirkungen der bereits durchgeführten und geplanten Umstrukturierungen um RWE und E.ON für die Kommunen und die kommunalen Unternehmen (vgl. www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/eon-uebernimmt-innogy-rwekommunen-sehen-energie-deal-skeptisch/21057252.html), und wie bewertet sie diese?

21

Welche Informationen hat die Bundesregierung über mögliche Konsequenzen dieser Umstrukturierungen für Beteiligungen von Innogy an kommunalen Unternehmen, und wie bewertet sie diese?

22

Welchen Informationsstand hat die Bundesregierung über die Bestrebungen und die rechtliche Basis von Kommunen, die Beteiligung von Innogy an einzelnen Stadtwerken über Sonderkündigungsrechte (sog. Change-of-Control-Klauseln) wieder aufzukündigen?

Berlin, den 29. Januar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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