Globale Plastikkonvention
der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Steffi Lemke, Uwe Kekeritz, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Unser Planet erstickt im Plastikmüll. Ob im Eis der Arktis, in den Quellbächen der Hochgebirge oder in den unendlichen Weiten der Ozeane – überall hinterlässt unsere Wegwerfgesellschaft ihre Spuren. Von rund 45 Millionen Tonnen Verpackungsmüll aus Plastik, die jedes Jahr weltweit in die Umwelt gelangen, werden bis zu 13 Millionen Tonnen in die Meere gespült. Landseitige Einträge von Plastik und Mikroplastik über die Flüsse, die Luft, ungesicherte Deponien und durch Küstentourismus gelten als maßgebliche Quellen der globalen Plastikverschmutzung der Meere. Fünf riesige Müllstrudel treiben in den Ozeanen. Doch selbst das ist nur die Spitze des Müllbergs. Nur 1 Prozent des Plastikmülls schwimmt an der Meeresoberfläche.
Die Bekämpfung der Plastikflut ist eine globale Aufgabe, die auf allen politischen Handlungsebenen angegangen werden muss. Die Bundesregierung hat im Rahmen der G7 und G20 bereits Initiativen zur Reduzierung der Plastikverschmutzung von Umwelt und Weltmeeren gestartet, diese sind aber nicht verbindlich und betreffen nur eine kleine Zahl von Staaten. Im Rahmen der 4. Umweltversammlung der Vereinten Nationen vom 11. bis 15. März 2019 könnte nun der Startschuss für eine globale, rechtsverbindliche Plastikkonvention gelegt werden, mit dem Ziel, den Eintrag von Plastik in die Meere mittel- bis langfristig völlig zu unterbinden.
Die von der 3. UN-Umweltversammlung eingesetzte Ad-hoc Expertenkommission zu Meeresmüll und Mikroplastik hat verschiedene Optionen zur Bekämpfung der Plastikflut erarbeitet, die der kommenden UN-Umweltversammlung zum Beschluss vorgelegt werden. Die Expertenkommission empfiehlt in ihrer Abschlusserklärung explizit auch, die Erarbeitung einer globalen, rechtsverbindlichen Plastikkonvention in Betracht zu ziehen. Zahlreiche Staaten haben im Rahmen der Expertenkommission bereits ihre klare Unterstützung für ein globales Plastikabkommen deutlich gemacht (https://papersmart.unon.org/resolution/ uploads/k1804167.docx). Aus Sicht der Fragesteller hat die Bundesregierung hierzu bislang noch nicht eindeutig Stellung bezogen, und beschränkt ihre Aktivitäten auf die von ihr angestoßenen G20- und G7-Initiativen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche regionalen und globalen Konventionen und Vereinbarungen innerhalb wie außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Vereinten Nationen sind der Bundesregierung bekannt, die auf die Bekämpfung der Plastikvermüllung der Umwelt und der Weltmeere abzielen, und welche maßgeblichen Quellen für die Plastikverschmutzung sind durch diese Konventionen und Vereinbarungen jeweils erfasst (bitte getrennt aufschlüsseln)?
Haben die in der Antwort zu Frage 1 genannten Konventionen und Vereinbarungen nach Kenntnis der Bundesregierung dazu beigetragen, die Verschmutzung der Umwelt mit Plastik und den Eintrag von Plastik über die verschiedensten Quellen in die Weltmeere global wirksam zu bekämpfen oder gar zu verhindern?
a) Wenn ja, auf welche Studien oder anderweitigen Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre Antwort?
b) Wenn nein, welche Defizite sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung und Einhaltung dieser Konventionen und Vereinbarungen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine bessere Umsetzung der bereits existierenden regionalen und globalen Konventionen und Vereinbarungen innerhalb wie außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Vereinten Nationen langfristig zu einer nahezu vollständigen Vermeidung des Eintrags von Plastikmüll in die Umwelt und die Weltmeere führen wird, und wenn ja, auf welche Studien oder anderweitigen Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre Antwort?
Stimmt die Bundesregierung der in der von adelphi und dem Ecologic Institut vorgelegten Analyse „No more Plastics in the Ocean. Gaps in Global Plastic Governance and Options for a Legally Binding Agreement to Eliminate Marine Plastic Pollution“ getroffenen Einschätzung zu, dass bestehende Konventionen und Vereinbarungen nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind und nicht alle wichtigen Quellen der Plastikverschmutzung adressieren (www.adelphi.de/en/system/files/mediathek/bilder/Simon_Knoblauch_ et_al_2018_No_More_Plastics_in_the_Oceans_Global_Treaty.pdf)?
a) Wenn nein, auf welchen gegenteiligen Erkenntnissen beruht die Einschätzung der Bundesregierung?
b) Wenn ja, welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus für die gemeinsamen internationalen Anstrengungen im Kampf gegen die Plastikverschmutzung der Umwelt und der Meere?
Inwieweit ist ein rechtsverbindliches, internationales Abkommen zur Reduzierung der Plastikmülleinträge mit nationalen Reduktionszielen nach Einschätzung der Bundesregierung eine geeignete Möglichkeit, mittel- bis langfristig die zusätzliche Plastikmüllverschmutzung der Umwelt und der Meere zu reduzieren, und dann nahezu gänzlich zu vermeiden?
Wird sich die Bundesregierung auf der 4. Umweltversammlung der Vereinten Nationen vom 11. bis 15. März 2019 in Nairobi klar für die Verhandlung einer rechtsverbindlichen globalen Vereinbarung zur Eindämmung der Plastikverschmutzung der Umwelt und der Weltmeere aussprechen, und wenn nein, warum nicht, und welche anderen verbindlichen und wirksamen Instrumente sieht die Bundesregierung, um die globale Plastikverschmutzung zu stoppen?
Wird die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze auf der anstehenden 4. Umweltversammlung der Vereinten Nationen vom 11. bis 15. März 2019 in Nairobi Teil der Deutschen Delegation sein, und wenn nein, wer wird die deutsche Delegationsleitung übernehmen?
Mit wie vielen Vertretern wird Deutschland insgesamt an der 4. Umweltversammlung der Vereinten Nationen vom 11. bis 15. März 2019 in Nairobi teilnehmen (bitte jeweils nach Bundesministerien und nachgeordneten Behörden aufschlüsseln)?
Welche Programme zum Technologie- und Wissenstransfer sowie Wirtschaftskooperationen fördert die Bundesregierung, damit Unternehmen der deutschen Entsorgungs- und Recyclingindustrie Länder des globalen Südens mit ihrem Know-how und ihrer Technologien in der Planung und Umsetzung von lokal angepassten Vermeidungs-, Sammel- und Recyclingsystemen zu unterstützen (bitte nach Ländern und Kooperationspartnern aufschlüsseln)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung Chancen, die in der Antwort zu Frage 9 genannten Programme im Rahmen einer globalen, verbindlichen Plastikkonvention noch zu verstetigen?
Welche konkreten, zusätzlichen Maßnahmen und Projekte setzt die Bundesregierung seit der Veröffentlichung des 10-Punkte-Plans „Meeresschutz und nachhaltige Fischerei“ um, um in den Partnerländern das Ziel „die Menge der Abfälle zu verringern und die Abfallverwertung zu verbessern“ (siehe Punkt 6: www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_ flyer/infobroschueren/Materialie280_meeresschutz.pdf) zu erreichen, und mit welchen Ergebnissen (bitte nach Ländern und Finanzvolumen auflisten)?
Wurde der Vorschlag von Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller für die Einführung einer Plastiksteuer (www.manager-magazin.de/politik/deutschland/ plastiksteuerbundesentwicklungsminister-gerd-mueller-haelt-sie-fuer-sinnvoll-a-12081 92.html) im Kabinett diskutiert, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Wie viele Planstellen sind derzeit in zuständigen Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden für die Aushandlung, Erstellung und Umsetzung von internationalen Konventionen und Vereinbarungen bzw. Maßnahmenplänen zur Vermeidung der Plastikverschmutzung der Meere besetzt oder in Zukunft vorgesehen (bitte jeweils nach Bundesministerien und nachgeordneten Behörden aufschlüsseln)?
Welchen zusätzlichen Personalbedarf sieht die Bundesregierung in den zuständigen Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden aufgrund der wachsenden Herausforderungen und der zunehmenden öffentlichen Besorgnis angesichts der Plastikvermüllung der Meere?