Träger und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten René Springer, Martin Sichert, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, benötigen eine Zulassung. Dies gilt unabhängig davon, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen oder Gutscheinmaßnahmen anbieten wollen. Die konkrete Maßnahme muss hingegen nur zugelassen sein, wenn sie mit einem Gutschein – d. h. mit einem Bildungsgutschein oder einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – in Anspruch genommen werden kann (vgl. https://bit.ly/2SaueU3).
Das Verfahren zur Akkreditierung und Zulassung von Trägern und Maßnahmen (AZAV = Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) wird im Rahmen eines Evaluationsprojektes im Zeitraum vom 1. September 2017 bis zum 31. Januar 2019 evaluiert. Das Hauptaugenmerk der Evaluation liegt insbesondere auf der Frage, inwieweit das Zulassungsverfahren geeignet ist, die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen sicherzustellen. Auf dieser Grundlage soll festgestellt werden, welche Faktoren sich förderlich und hemmend auf Qualität und Effizienz auswirken (vgl. https://bit.ly/2G5sPrF).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche laufenden, durch einen Bildungsgutschein geförderten, beruflichen Weiterbildungen nach §§ 81 und 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III, mit welcher genauen Bezeichnung, welchem genauen Ziel, welchen genauen Inhalten, welchem genauen zeitlichen Umfang, welcher genauen Dauer, welchen genauen Kosten und welcher genauen Teilnehmerzahl sind von zugelassenen Anbietern bei den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit gemeldet worden (bitte mit Stand vom 1. Februar 2019 einzeln ausweisen)?
Welche laufenden durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein geförderten Maßnahmen nach § 45 SGB III, mit welcher genauen Bezeichnung, welchem genauen Ziel, welchen genauen Inhalten, welcher genauen Dauer, welchen genauen Kosten und welcher genauen Teilnehmerzahl sind von zugelassenen Anbietern bei den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit gemeldet worden (bitte mit Stand vom 1. Februar 2019 einzeln ausweisen)?
Ist die Evaluation des Verfahrens zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach SGB III bereits abgeschlossen?
a) Wenn ja, wo bzw. bei welcher Stelle sind die Ergebnisse der Evaluation abrufbar bzw. einsehbar?
b) Wenn nicht, wann ist mit dem Abschluss der Evaluation voraussichtlich zu rechnen, und wann werden die Ergebnisse der Evaluation voraussichtlich veröffentlicht?
Wurden im Rahmen der Evaluation des Verfahrens zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach SGB III Zwischenberichte erstellt, und wenn ja
a) wie viele Zwischenberichte wurden bisher erstellt (bitte das Datum der Erstellung und den jeweiligen Themenschwerpunkt der Zwischenberichte angeben),
b) wo bzw. bei welcher Stelle sind die erstellten Zwischenberichte abrufbar bzw. einsehbar, und
c) welche wesentlichen Erkenntnisse konnte die Bundesregierung durch die Zwischenberichte bereits gewinnen?
Welches Institut wurde bzw. welche Institute wurden mit der Durchführung der Evaluation beauftragt?
Welche Kosten sind für die Evaluation insgesamt eingeplant, und welche Kosten sind bisher angefallen (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?