Inklusion in den Arbeitsmarkt – Vorbild der Bundesverwaltung bei der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen
der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Teilhabe von Menschen mit Behinderung muss nach Ansicht der Fragesteller auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Zusammenwirkens stattfinden. Der Teilhabe an Arbeit kommt hier eine besondere Bedeutung zu, da die eigenständige soziale und wirtschaftliche Sicherung eine gute Voraussetzung für ein Leben in Selbstbestimmung und persönlicher Entfaltung darstellt.
Viele Arbeitgeber in Deutschland kommen ihrer Verantwortung nach und stellen sowohl Ausbildungsplätze als auch Arbeitsplätze zur Verfügung – und dies selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen. Gemäß § 154 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind private und öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze (gemäß § 156 SGB IX) mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen.
Viele private Arbeitgeber erfüllen nicht nur die Beschäftigungspflichtquote von 5 Prozent gemäß § 154 SGB IX, sondern gehen teilweise sogar weit darüber hinaus. Andere erreichen die Pflichtquote nicht und müssen die Ausgleichsabgabe bezahlen. Zudem gibt es zu viele private Arbeitgeber – insgesamt ca. 40 000 –, die keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen beschäftigen (siehe dazu Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3579).
Die privaten und auch die öffentlichen Arbeitgeber sind verpflichtet, die entsprechenden Daten einmal jährlich an die zuständige Agentur für Arbeit zu übermitteln bzw. der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt auf Verlangen vorzulegen (gemäß § 163 SGB IX).
Hier sind noch große Herausforderungen zu bewältigen und mehr Überzeugungsarbeit als bisher bei den privaten und öffentlichen Arbeitgebern zu leisten. Der öffentlichen Verwaltung des Bundes, der Länder und der sonstigen Gebietskörperschaften kommt hier ausdrücklich eine Vorbildfunktion zu, die mehr Nachdruck auf Verpflichtungen oder Appelle an die Wirtschaft erzeugen würde. Die im Teilhabebericht der Bundesregierung aufgeführten Informationen zur Beschäftigtenquote der öffentlichen Auftraggeber (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10940, Abb. 43, S. 129) sind aus Sicht der Fragesteller nicht aussagekräftig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie hoch war jeweils im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017?
Wie hoch war jeweils in den nachgeordneten Behörden des Bundes der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017?
Wie hoch war jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung in den Unternehmen mit wesentlicher Beteiligung des Bundes der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (bitte einzeln darstellen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesgerichtshof der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundessozialgericht der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesverwaltungsgericht der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesfinanzhof der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesarbeitsgericht der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Truppendienstgerichten Nord und Süd der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundeseisenbahnvermögen der Anteil schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter in den Jahren 2015, 2016 und 2017?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bundesverwaltung eine Vorbildfunktion bei der Beschäftigtenquote ausübt, und sieht die Bundesregierung mit den Beschäftigtenquoten innerhalb der Bundesverwaltung diese Vorbildfunktion als hinreichend erfüllt an?
Aus welchen Gründen ist im letzten Teilhabebericht der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/10940 die Berichterstattung über die Beschäftigtenquote des Bundes trotz der Beschlussempfehlung des Deutschen Bundestages, die lautet „… Dies – und auch der Gesichtspunkt der Entbürokratisierung – sprechen dafür, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes nicht mehr gesondert darzustellen, sondern im Rahmen des Berichts über die Lage der behinderten Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/2840), nicht explizit aufgeführt?
Wird die Bundesregierung einen aktuellen Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes vorlegen, und falls nein, in welcher Form wird die Berichterstattung stattdessen erfolgen?
Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmenden psychischen Erkrankungen im Arbeitsleben, und sieht die Bundesregierung darin Auswirkungen auch auf die Beschäftigtenquote?