Antiziganistische Straftaten im Jahr 2018
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Trotz gestiegener Sensibilität in Behörden und Gesellschaft zeigen Bevölkerungsumfragen regelmäßig, dass es in Deutschland auch über 70 Jahre nach Ende der Naziherrschaft einen tief verwurzelten Antiziganismus gibt. Die Leipziger Autoritarismus-Studie 2018 bestätigt dies. Zwischen 49 und 60 Prozent der Befragten äußern darin antiziganistische Einstellungen und Klischees, die eine massive, undifferenzierte Ablehnung der Angehörigen der Minderheit der Sinti und Roma zeigen.
Sinti und Roma erfahren in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Diskriminierung und Benachteiligung. Auch in Medienberichten werden immer wieder antiziganistische Stereotype verwendet. Die Organisation Amaro Foro beklagt in ihrer Dokumentation auch antiziganistisch motivierte behördliche Schikanen (http://amaroforo.de/sites/default/files/files/AmaroForo_2017_Bericht_Dokuprojekt.pdf).
Zu sozialen, strukturellen und institutionellen Ausprägungen des Antiziganismus kommen Straf- und Gewalttaten hinzu, die sich dezidiert gegen Sinti und Roma bzw. Personen, die dafür gehalten werden, richten. Antiziganistische Straftaten werden in Deutschland erst seit Beginn des Jahres 2017 als solche erfasst. Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität haben die Länderbehörden im Jahr 2017 41 politisch motivierte Straftaten zum Themenfeld „Antiziganismus“ im Bereich „Hasskriminalität“ gemeldet (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2018/ pmk-2017-hasskriminalitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Da das Themenfeld „antiziganistisch“ neu im PMK-Katalog enthalten ist, stellt sich aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Frage der Erfassung und der Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, dass sich die Formulierung antiziganistischer Stereotype heutzutage auch hinter sprachlichen Codierungen verbirgt („mobile ethnische Minderheit“, „Balkanflüchtlinge“, „Bulgaren“, „Rumänen“ usw.).
Zur Begriffsdefinition hat die Bundesregierung unterschiedliche Erläuterungen gemacht: In der Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/13498 gab sie in Anlehnung an geläufige wissenschaftliche Diskussionen an, Antiziganismus bezeichne als Sammelbegriff Feindseligkeit, Abwertung und Stigmatisierung von Menschen als „Zigeuner“ sowie die daraus resultierende Diskriminierung und Ausgrenzung jener Personen. Auf der neueren Bundestagsdrucksache 19/301 schreibt sie in der Antwort zu Frage 10: „Straftaten werden als antiziganistisch erfasst, wenn sie sich gegen die Volksgruppe der Sinti und Roma richten.“ Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten auch mit Blick auf die polizeiliche Erfassung eine Klarstellung für hilfreich, ob diese Formulierung als abschließende Definition zu verstehen ist, da für die Einstufung nicht nur die Frage entscheidend sein sollte, ob die Opfer einer Tat „tatsächlich“ Sinti oder Roma sind, sondern ob die Täterinnen und Täter die betroffene Person als „Zigeuner“ abwerten wollen – ein Begriff, der in jedem Fall ein vom Täter genutztes Konstrukt darstellt.
Grundsätzlich halten die Fragestellerinnen und Fragesteller eine Überprüfung des PMK-Definitionssystems für angezeigt. Sie beziehen sich dabei auf ein Gutachten zu „Möglichkeiten effektiver Strafverfolgung bei Hasskriminalität“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, in dem die Engführung von Hasskriminalität und politisch motivierter Kriminalität problematisiert wird. Dies könne dazu führen, „dass nicht alle Erscheinungsformen der Hasskriminalität als solche erkannt werden“, insbesondere wenn Täter nicht explizit politisch motiviert sind (oder eine politische Motivation nicht ausdrücklich zutage tritt). Die Antidiskriminierungsstelle schlägt als Alternative vor, eine eigene Meldekategorie der Hasskriminalität einzuführen, die unabhängig von der (explizit) politisch motivierten Kriminalität ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele und welche antiziganistische Straftaten wurden in Deutschland im Jahr 2018 begangen, und wie gliedern sich diese nach PMK-Phänomenbereichen auf (bitte vollständig angeben und von jedem Fall kurz die Umstände der Tat, den Tatort mit Ortschaft und das Datum darstellen)?
Welche dieser Straftaten sind als Gewaltdelikte eingestuft (bitte nach Tötungsdelikten, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikten, Landfriedensbruch, Gefährliche Eingriffe in den Schiffs- Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsdelikte und Sexualdelikten aufgliedern), und wie viele Betroffene wurden dabei verletzt oder getötet (bitte ebenfalls nach PMK-Bereichen aufgliedern)?
Wie viele Propagandadelikte waren darunter (bitte ebenfalls nach PMK-Bereichen aufgliedern)?
Wie viele Tatverdächtige wurden wegen antiziganistischer Straftaten ermittelt, wie viele wurden festgenommen, und gegen wie viele wurden Haftbefehle erlassen (bitte ebenfalls nach PMK-Bereichen aufgliedern)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl bzw. Entwicklung der antiziganistischen Straftaten, welche Erklärung hat sie für möglicherweise signifikante Abweichungen vom Vorjahr, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Antiziganismus“ (auf die Darlegungen in der Vorbemerkung der Fragesteller wird verwiesen), und inwieweit fallen für sie alle oder ausschließlich Straftaten gegen Sinti oder Roma in den Bereich Antiziganismus?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im polizeilichen Bereich eine einheitliche Definition des Begriffs „antiziganistisch“, und falls ja, wie lautet diese?
Falls nein, anhand welcher Kriterien erfassen die Landespolizeibehörden nach Kenntnis der Bundesregierung eine antiziganistisch motivierte Straftat, und inwiefern setzt sie sich dafür ein, eine einheitliche Definition zu schaffen?
Welche Bemühungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld bzw. seit der Aufnahme antiziganistischer Straftaten als Unterthema der Hasskriminalität zur Sensibilisierung von Polizeibeamten, um diese besser in die Lage zu versetzen, solche Straftaten auch zu erkennen, insbesondere auf der Ebene der Staatsschutzabteilungen in den Landeskriminalämtern sowie der Bundespolizei?
Inwiefern wurde dabei mit Organisationen der Sinti und Roma zusammengearbeitet?
Welche Rolle spielt dabei die Arbeitsdefinition der Allianz gegen Antiziganismus?
Inwiefern werden Polizistinnen und Polizisten im Allgemeinen und die Staatsschutzabteilungen der Landeskriminalämter im Besonderen nach Kenntnis der Bundesregierung darauf sensibilisiert, auch gängige antiziganistische Codierungen („mobile ethnische Minderheit“, „Bulgaren“, „Rumänen“ usw.) zu erkennen, um ggf. einen antiziganistischen Hintergrund einer Straftat erfassen zu können?
Inwiefern und in welchen Gremien wurde über das Themenfeld „antiziganistisch“ bzw. seine inhaltliche Definition bund-länderübergreifend kommuniziert (bitte die wichtigsten Ergebnisse oder Schlussfolgerungen angeben)?
Inwiefern beabsichtigen die Sicherheitsbehörden des Bundes sowie nach Kenntnis der Bundesregierung diejenigen der Länder, bei der Erfassung antiziganistischer Hasskriminalität auch die Monitoring-Berichte zivilgesellschaftlicher Organisationen zu berücksichtigen, um ggf. die Praxis der polizeilichen Einstufungen in das Themenfeld zu überprüfen?
Welche zivilgesellschaftlichen Organisationen werden vom Bund in welchem Ausmaß gefördert, um diese beim Monitoring antiziganistischer Vorfälle zu unterstützen?
Welche Erfahrungen wurden von der Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Erfassung antiziganistischer Straftaten im PMK-Definitionssystem bislang gemacht, und welche Schlussfolgerungen ziehen die Länder bzw. die Bundesregierung selbst daraus?
Auf welche praktischen Probleme stieß insbesondere das Erkennen von Straftaten als möglicherweise antiziganistisch?
In welche Bereiche, Themenfelder und Unterthemen ist das Definitionssystem der Politisch Motivierten Kriminalität derzeit untergliedert (bitte vollständig angeben)?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Sorge der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Zuordnung zur Politisch Motivierten Kriminalität bringe das Risiko mit sich, dass nicht alle Formen der Hasskriminalität erfasst würden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?