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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutscher Beitrag zur Umsetzung des WHO Global Disability Action Plans 2014 bis 2021

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

08.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/800125.02.2019

Deutscher Beitrag zur Umsetzung des WHO Global Disability Action Plans 2014 bis 2021

der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, Sylvia Gabelmann, Andrej Hunko, Dr. Achim Kessler, Jutta Krellmann, Sören Pellmann, Helin Evrim Sommer, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 23. Mai 2014 erstmals einen Aktionsplan zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Der „WHO Global Disability Action Plan 2014 bis 2021“ zeigt auf, warum besondere Maßnahmen erforderlich sind, um bessere Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, und nennt konkrete Ziele, wie das erreicht werden kann. Einerseits ist es nötig, Barrieren abzubauen, um für Menschen mit Behinderungen den Zugang zu allgemeinen Gesundheitsdiensten und -programmen zu verbessern. Andererseits sollen Rehabilitationsdienste gestärkt und erweitert werden, einschließlich gemeindenaher Rehabilitation und entsprechender Hilfsmittel. Weiterhin müssen international vergleichbare Daten über Behinderungen gesammelt und ausgewertet sowie die Forschung zum Thema Behinderung unterstützt werden.

Der Disability Action Plan der WHO orientiert sich an Richtlinien, die sich in hohem Maße auch in der UN-Behindertenrechtskonvention widerspiegeln, wie etwa das Gebot der Nichtdiskriminierung sowie volle und effektive Partizipation und Inklusion in die Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen haben unvergleichliche Einsichten in ihre eigenen Beeinträchtigungen und ihre eigenen Lebenssituationen. Dennoch wurden und werden sie vielfach von den Entscheidungsprozessen über jene Themen ausgeschlossen, die sie unmittelbar betreffen. Der Aktionsplan betont darum abermals die Wichtigkeit und das Recht von Menschen mit Beeinträchtigungen, dass sie durch ihre repräsentativen Selbstvertretungsorganisationen in vollem Umfang an dem Prozess des Formulierens und Implementierens von Gesetzen oder Dienstleistungen, die sich auf sie beziehen, konsultiert werden sollten.

Die in der 2030-Agenda vereinbarten globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen sind vereinbarungsgemäß in einem Geist der globalen Solidarität umzusetzen, insbesondere mit Blick auf die Ärmsten sowie auf Menschen in vulnerablen Situationen. Hierzu zählen Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit HIV bzw. Aids, ältere, indigene und geflüchtete Menschen sowie Menschen mit Migrationshintergrund. Auch die Bundesregierung hat sich zur Umsetzung des unmissverständlichen Imperativs der 2030-Agenda verpflichtet: „Reach the furthest behind first“. Der Anspruch, niemanden zurückzulassen, spiegelt sich auch in dem „WHO Global Disability Action Plan“ wider.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie bewertet die Bundesregierung den „WHO Global Disability Action Plan 2014 bis 2021“?

2

In welcher Form hat die Bundesregierung an der ursprünglichen Erarbeitung dieses Plans mitgewirkt?

3

Inwiefern trägt die Umsetzung dieses WHO-Aktionsplans nach Ansicht der Bundesregierung zur Stärkung von Gesundheitssystemen bei sowie zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, insbesondere des Gesundheitsziels (SDG 3)?

4

Wie, und in welcher Form wurde seitens der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren explizit zur Umsetzung des „WHO Global Disability Action Plan 2014 bis 2021“ beigetragen?

5

Welche finanziellen, personellen sowie technischen Ressourcen hat die Bundesregierung explizit zur Umsetzung des WHO-Aktionsplans eingesetzt?

6

Wie, und in welcher Form plant die Bundesregierung, die Umsetzung des WHO-Aktionsplans bis zu seinem Auslaufen im Jahr 2021 gezielt zu unterstützen?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung des WHO-Aktionsplans durch andere Staaten und über den Stand der Umsetzung allgemein?

8

Inwiefern ist der WHO-Aktionsplan im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in bilateralen Verhandlungen oder bilateralen Maßnahmen zu Gesundheitssystemstärkung als handlungsleitend berücksichtigt worden?

9

Wann, und in welcher Form soll die Umsetzung des WHO-Aktionsplans nach Kenntnis der Bundesregierung konkret evaluiert werden?

10

Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zwischenevaluation des WHO-Aktionsplans vorgesehen?

11

Inwieweit haben sich die Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung des WHO-Aktionsplans seit Inkrafttreten der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung von ihrer Ausrichtung her verändert und z. B. den „Leave no one behind“-Ansatz der 2030-Agenda verstärkt aufgegriffen?

12

Wann, und in welcher Form soll nach Kenntnis der Bundesregierung ein Anschlussplan zu dem WHO-Aktionsplan vorbereitet werden, und inwiefern befürwortet die Bundesregierung dies?

13

In welcher Weise sind Menschen mit Behinderungen in den Partnerländern der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung an Planung, Umsetzung und Wirkungskontrolle von Projekten und Programmen des WHO-Aktionsplans beteiligt?

14

Welche entwicklungspolitischen Maßnahmen zum Abbau von gesundheitsbezogenen Barrieren für Menschen mit Behinderungen und zur Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten sowie -programmen hat die Bundesregierung seit Verabschiedung des WHO-Aktionsplans im Jahr 2014 getroffen oder für die Zukunft geplant (bitte Maßnahmen auflisten und kurz erläutern, auch falls sie nicht im Zusammenhang mit dem WHO-Aktionsplan stehen)?

15

Inwiefern wurden in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit seit 2014 Maßnahmen der Rehabilitation, Unterstützungstechnologie, Unterstützungsdienste sowie der gemeindenahen Rehabilitation gestärkt und ausgebaut?

16

Inwiefern wurde im Zuge der in den vorigen beiden Antworten dargestellten Maßnahmen zur Erhebung relevanter und international vergleichbarer Daten über Behinderungen beigetragen, und inwiefern darüber hinaus Forschung zum Thema Behinderung unterstützt?

17

Inwiefern hat die Bundesregierung, ausgehend von dem WHO-Aktionsplan, ihr entwicklungspolitisches Engagement in der Bekämpfung vernachlässigter Tropenkrankheiten (NTDs) erhöht, und dieses mit Wasser-, Sanitär- und Hygiene-Programmen (WASH) verzahnt?

Berlin, den 11. Februar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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