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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktuelle Entwicklungen in von Deutschland finanzierten Schutzgebieten in Afrika

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

14.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/801826.02.2019

Aktuelle Entwicklungen in von Deutschland finanzierten Schutzgebieten in Afrika

der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, Michel Brandt, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Menschenrechtliche Probleme bei von Deutschland mitfinanzierten Schutzgebieten in Afrika waren im vergangenen Jahr Gegenstand mehrerer parlamentarischer Initiativen (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/540 und 19/2750). Auch in ihren Berichten von Einzeldienstreisen widmeten sich Abgeordnete des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages ausführlich diesem Thema (vgl. Ausschussdrucksache 19(19)113 und Ausschussdrucksache 19(19)91).

Die Bundesregierung hat mittlerweile angekündigt, dass die KfW und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH gemeinsam eine Studie durchführen, „die untersucht, wie der Forderung von Menschenrechten in Naturschutzprojekten im Kongobecken noch besser Rechnung getragen werden kann“ (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 13 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber in der Fragestunde vom 17. Januar 2019, Plenarprotokoll 19/73, S. 8547). Gleichzeitig setzten Bundesregierung und KfW u. a. mit dem neu aufgesetzten Programm „Biodiversitätserhalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung IV“ (https://bit.ly/2U7P4ka) die Förderung von Schutzgebieten im Kongobecken nahtlos fort. Für die Demokratische Republik Kongo (DR Kongo) hat die KfW im Jahr 2018 im Bereich Umweltschutz neue Mittel im Umfang von 45 Mio. Euro zugesagt (www.kfw.de/microsites/Microsite/transparenz.kfw.de/#/country/COD/2018). Dies ist in den Augen der Fragestellerinnen und Fragesteller deswegen bedenklich, da die Bundesregierung und ihre Durchführungsorganisationen aus Sicht der Fragesteller die in den letzten Jahren an die Öffentlichkeit gekommenen menschenrechtlichen Verstöße in von Deutschland finanzierten Schutzgebieten bisher nicht systematisch aufgearbeitet haben.

Konflikte entzünden sich nach Kenntnis der Fragesteller vor allem aufgrund von

  • fehlender Mitspracherechte der lokalen und indigenen Bevölkerung, was die Gründung, Planung und Verwaltung von Schutzgebieten betrifft,
  • Gewalt der Parkwächter gegenüber den lokalen und indigenen Gemeinden und
  • wirtschaftlichen Nachteilen, die der lokalen und indigenen Bevölkerung durch die Schutzgebiete entstehen, bzw. fehlende Einbindung dieser Bevölkerung in die wirtschaftlichen Aktivitäten des Parks.

Laut Informationen der Bundesregierung werden im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) in Schutzgebieten bis zu 15 Prozent der jährlichen Budgets für die Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren ausgegeben (Bundestagsdrucksache 19/2750, Antwort zu Frage 6), worunter allerdings auch die Erstellung von Sozialstudien gezählt wird.

Den Fragestellerinnen und Fragestellern sind mehrere Schutzgebiete in Afrika bekannt, in denen Konflikte zwischen Parkverwaltung und lokaler und indigener Bevölkerung fortbestehen. So haben sich nach Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller in dem Nationalpark Kahuzi-Biega im Osten der DR Kongo, der von der KfW mitfinanziert wird und schon mehrfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen war (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2750), vor kurzem wieder Vertreterinnen und Vertreter lokaler, indigener Gemeinden innerhalb des Nationalparks angesiedelt. Im Kahuzi-Biega-Nationalpark ist seit einigen Jahren ebenso wie in anderen nach Kenntnis der Fragesteller von Deutschland mitfinanzierten Schutzgebieten der DR Kongo (Salonga, Lomami, Okapi and Upemba) mit dem Corps en charge de la sécurisation des Parcs Nationaux (CorPPN) auch eine paramilitärische Einheit (siehe Artikel 2 des Gründungsdekrets des kongolesischen Ministerpräsidenten n° 15/012 vom 15. Juni 2015) für den Naturschutz zuständig (https://whc.unesco.org/en/news/1343/).

In den USA verbietet das sogenannte Leahy Law (www.law.cornell.edu/uscode/text/22/2378d) der US-Regierung die Kooperation mit ausländischen Sicherheitskräften, die in der Vergangenheit nachweislich in Menschenrechtsverletzungen verwickelt waren. Dieses Gesetz wird nachweislich auch bei der Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen und somit Schutzgebieten angewendet (siehe www.fws.gov/international/pdf/FY2018-AFR-NOFO-frequently-asked-%20questions-Jan292018.pdf, S. 3). In diesem Rahmen müssen ausländische Sicherheitskräfte ein Menschenrechtsscreening durchlaufen, bevor die Finanzierung durch die US-Regierung freigegeben wird („leahy vetting“).

Auch über die EU ist Deutschland an der Finanzierung von Schutzgebieten beteiligt. Mithilfe der EU plant der WWF (World Wide Fund For Nature) in der Republik Kongo die Errichtung eines neuen Nationalparks (Messok Dja). Laut dem Vertrag zwischen der EU-Kommission und dem WWF (Vertragsnummer 2017/389-485), den die Nichtregierungsorganisation Survival International durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten hat und den die Fragestellerinnen und Fragesteller einsehen konnten, hat die lokale Bevölkerung keine Zustimmung zu dem Parkprojekt gegeben (Annex I, S. 16) und fühlt sich auch nicht ausreichend über die Pläne bezüglich der Parkgründung informiert (Annex I, S. 10). Dies widerspricht der Resolution A8-0194/2018 des Europaparlaments (www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2018-0279+0+DOC+XML+V0//EN, insbesondere Forderung 24), die sich mit der Verletzung indigener Rechte beschäftigt.

Neben der Finanzierung von Schutzgebieten finanziert die Bundesregierung auch viele Projekte zur Bekämpfung von Wilderei. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) stellt nach eigenen Angaben 191,7 Mio. Euro für insgesamt 58 Vorhaben in diesem Bereich zu Verfügung (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/flyer/Wilderei_stoppen.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche Details sind der Bundesregierung über die geplante Studie von KfW und GIZ zu Naturschutzprojekten und Menschenrechten im Kongobecken bekannt?

a) Welche Personen oder Institutionen wurden mit der Erstellung der Studie beauftragt?

b) Welche Untersuchungen werden im Rahmen der Studie durchgeführt (z. B. Interviews mit welchen Stakeholdern, Vor-Ort-Besuche etc.)?

c) Fokussiert die Studie auf spezifische Schutzgebiete, und wenn ja, welche?

d) Für wann ist die Fertigstellung der Studie geplant, und inwiefern wird diese nach Abschluss dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zugänglich sein?

2

Wie schätzen die Bunderegierung bzw. ihre Durchführungsorganisationen die menschenrechtliche Situation in den von ihr mitfinanzierten Schutzgebieten des Kongobeckens bezüglich

a) Mitspracherechte der lokalen und indigenen Bevölkerung, was die Gründung, Planung und Verwaltung von Schutzgebieten betrifft,

b) Verhalten der Parkwächter gegenüber den lokalen und indigenen Gemeinden,

c) wirtschaftliche Partizipation oder Exklusion der lokalen und indigenen Gemeinden ein (bitte für Schutzgebiete einzeln anführen)?

3

In welchen von Deutschland finanzierten Schutzgebieten sind die Herausforderungen bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte laut Informationen der Bundesregierung besonders hoch?

4

In welche konkreten Projekte werden die Neuzusagen der KfW für das Jahr 2018 im Umfang von 45 Mio. Euro im Bereich „Umweltschutz allgemein“ für die DR Kongo fließen (bitte auch einzelne Projektsummen und jeweilige Umsetzungspartner auflisten)?

5

Warum haben sich die Bundesregierung und die KfW dazu entschlossen, die Förderung von Schutzgebieten des Kongobeckens nahtlos fortzusetzen, ohne die Evaluierung der Vorläuferprogramme abzuwarten, angesichts der vermehrten Berichte, die den entwicklungspolitischen Mehrwert der dadurch finanzierten Projekte insbesondere für die lokale Bevölkerung in Frage stellen und auch menschenrechtliche Bedenken erheben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2750)?

6

Welche Schutzgebiete sollen nach Informationen der Bundesregierung mit Finanzmitteln aus dem Programm „Biodiversitätserhalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung IV“ sowie etwaiger anderer neuer Programme unterstützt werden?

7

Über welche Vorwürfe bezüglich Menschenrechtsverletzungen wurde die Bundesregierung innerhalb der letzten beiden Jahre informiert, die sich auf die in Frage 6 genannten Schutzgebiete beziehen?

8

Wie sind die Bundesregierung bzw. Durchführungsorganisationen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit diesen Vorwürfen umgegangen? Inwiefern konnten diese Vorwürfe aufgeklärt werden?

9

Welche Schutzklauseln bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten sind in den Finanzierungsverträgen, die die KfW oder andere staatliche Durchführungsorganisationen mit den jeweiligen Implementierungspartnern in den Schutzgebieten abschließen, enthalten? Können diese Schutzklauseln öffentlich eingesehen werden, und wenn nein, warum nicht?

10

Wie stellt die Bundesregierung die Aufsicht und Rechenschaftspflicht bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte in Schutzgebieten sicher, in denen von der Bundesregierung direkt oder indirekt mitfinanzierte Parkwächter alleine oder in Kooperation mit staatlichen oder parastaatlichen Sicherheitskräften aktiv sind?

11

Wer ist nach Ansicht der Bundesregierung bei Menschenrechtsverletzungen zu Verantwortung zu ziehen, wenn Parkwächter in von Deutschland mitfinanzierten Schutzgebieten

a) alleine oder

b) bei gemeinsamen Aktionen mit staatlichen Streitkräften in solche Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind?

12

Inwiefern haben die Bundesregierung oder die KfW besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um die Aufsicht und Rechenschaftspflicht der paramilitärischen Einheit CorPPN in den von Deutschland mitfinanzierten Schutzgebieten der DR Kongo sicherzustellen?

13

Gibt es in Deutschland eine gesetzliche Regelung, die dem sogenannten Leahy Law in den USA entspricht? Wenn nein, warum nicht?

14

Inwiefern schreibt die Bundesregierung ein Menschenrechtsscreening von Sicherheitskräften vor (analog zum „leahy vetting“ in den USA), bevor sie einer Kooperation mit diesen Sicherheitskräften zustimmt?

15

Warum werden höchstens 15 Prozent des von der Bundesregierung für Schutzgebiete jährlich zu Verfügung gestellten Budgets im Rahmen der FZ für die Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren ausgegeben?

c) Handelt es sich bei den 15 Prozent um einen empirischen Wert oder eine Vorgabe von Seiten der Bundesregierung?

b) Wird dieser Wert in der Regel in den Schutzgebieten des Kongobeckens erreicht, oder gibt es auch Schutzgebiete, die deutlich (mehr als 4 Prozent) unter diesem Wert liegen?

c) Inwiefern gibt es innerhalb der Bundesregierung oder der KfW Pläne, diesen Prozentsatz anzuheben?

d) Inwiefern gilt diese 15-Prozent-Marke auch für das neue Programm „Biodiversitätserhalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung IV“, in dessen Beschreibung explizit festgehalten ist, dass die lokale Bevölkerung die primäre Zielgruppe des Programms sei (https://bit.ly/2U7P4ka), bzw. welcher Anteil der Finanzmittel des Programms soll in welcher Form an die lokale Bevölkerung fließen?

16

Welche Informationen besitzt die Bundesregierung zu aktuellen Entwicklungen im Nationalpark Kahuzi-Biega?

a) Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, dass Vertreterinnen und Vertreter lokaler, indigener Gemeinden sich seit Oktober 2018 wieder innerhalb der Parkgrenzen angesiedelt haben? Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich nach Informationen der Bundesregierung?

b) Aus welchen Gründen haben sich diese Menschen nach Informationen der Bundesregierung innerhalb der Grenzen des Parks angesiedelt?

c) Inwiefern finden nach Informationen der Bundesregierung Gespräche zwischen der Parkverwaltung und diesen Menschen zur Lösung von Konflikten statt, und wie könnte eine solche Lösung aussehen?

17

In welcher Höhe stellt die Bundesregierung derzeit Mittel für den Salonga-Nationalpark zu Verfügung, und aus welchen Haushaltmitteln bzw. Programmlinien stammen diese Mittel?

18

Was ist der Bundesregierung über die genaue Verwendung dieser Mittel im Salonga-Nationalpark bekannt?

19

Inwiefern werden mit diesen Mitteln nach Informationen der Bundesregierung Ausrüstung und Teile des Lohns der Parkwächter im Salonga-Nationalpark finanziert?

20

Welche Vorhaben finanziert das BMZ im Bereich Wildereibekämpfung mit den 191,7 Mio. Euro, die das Bundesministerium in der Broschüre „Wilderei stoppen – Lebensgrundlagen sichern“ anführt, in welchen Ländern, und wer sind bzw. waren die Partner der jeweiligen Vorhaben?

21

Welche Mittel aus anderen Bundesministerien fließen zusätzlich in den Bereich Wildereibekämpfung in Entwicklungs- und Schwellenländern, und welche Vorhaben in welchen Ländern und mit welchen Partnern werden damit finanziert?

22

Finanziert die Bundesregierung auch Ausrüstungsgegenstände in den in den Fragen 20 und 21 genannten Vorhaben, und wenn ja, in welchen, und um welche Ausrüstungsgegenstände handelt es sich dabei (bitte für Vorhaben einzeln auflisten)?

23

Finanziert die Bundesregierung auch die Bezahlung von Parkwächtern oder anderer Sicherheitskräfte in den in den Fragen 20 und 21 genannten Vorhaben, und wenn ja, in welchen (bitte gegebenenfalls für Vorhaben einzeln auflisten)?

24

Warum finanziert die EU nach Informationen der Bundesregierung die Errichtung eines neuen Schutzgebietes (Messok Dja) in der DR Kongo, während die diesbezüglichen Unterlagen, die dem Vertrag zwischen EU-Kommission und dem WWF beiliegen, belegen, dass die lokale Bevölkerung weder eine Zustimmung zu dem geplanten Schutzgebiet gegeben hat, noch sich ausreichend über das Projekt informiert fühlt, was den Forderungen, die das EU-Parlament in seiner Resolution A8-0194/2018 aufgestellt hat (www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2018-0279+0+DOC+XML+V0//EN, insbesondere Forderung 24), widerspricht?

Berlin, den 5. Februar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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