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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung (Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/4155 und 19/5779)

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

14.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/801526.02.2019

Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung (Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/4155 und 19/5779)

der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die „WELT AM SONNTAG“ beleuchtet in ihrer Ausgabe vom 1. Juli 2018 unter dem Titel „Richtig falsch gelaufen“ kritisch die Durchführung von Integrationskursen (WELT AM SONNTAG, Ausgabe vom 1. Juli 2018, Seite 6, Richtig falsch gelaufen. Lügen, Betrug, schlechter Unterricht – und doch will kaum jemand, dass die schlechte Qualität der Integrationskurse auffliegt). In dem Artikel berichtet ein Insider über „Dokumentenfälschung, Erschleichen öffentlicher Gelder [und] Betrug“. Der Insider „glaubt, dass sein Fall keine Ausnahme ist, sondern Symptom eines dysfunktionalen Systems, und dass dieses Systemversagen die komplette Flüchtlingspolitik durchzieht und sie scheitern lassen könnte“. Die „WELT AM SONNTAG“ konstatiert nach eigenen Recherchen, „dass er recht haben könnte“.

Berichtet wird von „erheblichen Kontrolllücken“, die unter anderem darauf zurückzuführen seien, dass Teilnahmeberechtigte sich ihren (Integrationskurs-)Träger selbst aussuchen könnten. So fänden nach Aussagen von Insidern unmotivierte Teilnahmeberechtigte Träger, die sie nachträglich unterschreiben ließen. „Viele Träger würden es mit den Regeln nicht so genau nehmen“; das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) komme bei der Kontrolle von Trägern nicht hinterher. Aus einem Bericht der „WELT AM SONNTAG“ vom Juni 2018 (www.welt.de/politik/deutschland/article176904271/Traeger-von-Integrationskursen-Seehofer-kritisiert-BAMF-fuer-aeusserst-duerftige-Kontrolle.html) gehe hervor, dass nicht einmal 10 Prozent der Integrationsträger geprüft würden und es Bundesländer gebe, in denen der Prozentsatz bei lediglich 1 Prozent liege. Außerdem, so heißt es in dem Artikel vom Juli 2018 weiter, ignoriere das BAMF die Mahnungen des Fachverbands „Deutsch als Fremd- und Zweitsprache“ über zu einseitige Kontrollmechanismen. Ferner zähle nach Ansicht des Verbands für das BAMF nicht die Unterrichtsqualität, sondern eine „möglichst penible Einhaltung der oft sehr technokratischen Formalien“.

Neben dem zuvor genannten Verband glaubten auch viele ehrenamtliche und hauptberufliche Flüchtlingshelfer und Integrationsbeauftragte, „die mangelnde Kontrolle sei Absicht: Niemand in der Kontrollkette habe ein Interesse daran, dass die schlechte Qualität der Integrationskurse auffliege. Lehrer und Träger verdienten gutes Geld mit den Kursen, die Behörden müssten die Vorgaben der Politik einhalten, möglichst viele Menschen in Maßnahmen zu stecken, und die Politik wolle um jeden Preis die Debatte vermeiden, ihre Integrationspolitik sei gescheitert. Die Leidtragenden dieser verfehlten Politik sind allerdings jene Flüchtlinge, die sich hierzulande integrieren wollen“ (WELT AM SONNTAG, Ausgabe vom 1. Juli 2018, Seite 6, Richtig falsch gelaufen. Lügen, Betrug, schlechter Unterricht – und doch will kaum jemand, dass die schlechte Qualität der Integrationskurse auffliegt).

Indizien für schlechte Kurse seien die Resultate. Von 339 578 Menschen, die erstmals einen Integrationskurs besuchten, hätten 15 Prozent diesen vorzeitig abgebrochen. Von den Übrigen habe nur die Hälfte den abschließenden Sprachtest bestanden (WELT AM SONNTAG, Ausgabe vom 1. Juli 2018, Seite 6, Richtig falsch gelaufen. Lügen, Betrug, schlechter Unterricht – und doch will kaum jemand, dass die schlechte Qualität der Integrationskurse auffliegt).

Das BAMF führt nach § 1 der Integrationskursverordnung (IntV) und § 1 der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) Integrationskurse beziehungsweise berufsbezogene Deutschsprachförderung durch. Zur Durchführung lässt es private und öffentliche Träger zu.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie lauten, bezugnehmend auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (vgl. die Antwort zu Frage 1, Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/4155), die konsolidierten Zahlen für das Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018; bitte die in der Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/4155 enthaltenen Geschäftsstatistiken aktualisieren)?

2

Wie viele Personen hätten an den Kursen nach der IntV im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) teilnehmen müssen?

3

Wie viele der in der Geschäftsstatistik genannten Kursteilnehmer haben an den Kursen im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) im Sinne von § 14 Absatz 6 IntV „ordnungsgemäß“ teilgenommen?

4

Wie viele der Personen in Frage 3 haben den Kurs im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) nach § 43 Absatz 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auch „erfolgreich“ abgeschlossen?

5

Wie viele Personen, die im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) ordnungsgemäß aber nicht erfolgreich am Integrationskurs teilnahmen, wurden entsprechend § 5 Absatz 5 Satz 1 IntV zur Wiederholung von maximal 300 Stunden zugelassen?

Wie viele haben davon die Wiederholungsmöglichkeit wahrgenommen und erneut teilgenommen?

6

Wie viele der erneut Teilnehmenden in Frage 5 haben die Wiederholung von maximal 300 Stunden nicht erfolgreich absolviert (auf die Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/5779 wird hingewiesen)?

7

Wie viele Personen haben im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) an Integrationskursen für spezielle Zielgruppen nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 IntV teilgenommen (bitte entsprechend der Zielgruppen aufgliedern; auf die Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/5779 wird hingewiesen), und ist diese Anzahl von Personen in der Gesamtzahl der neuen Kursteilnehmer für das Gesamtjahr 2018 (vgl. Frage 1) enthalten?

8

Wie viele Personen haben den Integrationskurs im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) aus selbst zu vertretenden Gründen entsprechend § 44 Absatz 3 AufenthG abgebrochen (sollte keine Differenzierung möglich sein, bitte die Gesamtzahl der Abbrüche angeben)?

9

Wie viele Kurse nach der DeuFöV wurden im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) durchgeführt, und wie viele Personen nahmen bzw. nehmen daran teil?

10

Wie viele Personen wurden im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) für die Spezialmodule nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 und 4 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 DeuFöV zugelassen, und wie viele haben nach der Absolvierung dieser Module das Sprachniveau A2 beziehungsweise B1 erreicht (bitte Anzahl der erfolgreichen Teilnahmen auch für das Jahr 2017 angeben; auf die Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/5779 wird hingewiesen)?

11

Für wie viele Personen wurden im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) Spezialmodule nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 und 4 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 DeuFöV ausgerichtet, und wie viele haben nach der Absolvierung dieses Moduls das Sprachniveau A2 beziehungsweise B1 erreicht (bitte Anzahl der erfolgreichen Teilnahmen auch für das Jahr 2017 angeben; auf die Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/5779 wird hingewiesen)?

12

Wie viele der nach IntV zertifizierten Kursträger beziehungsweise der von ihnen durchgeführten Kurse hat das BAMF im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) vor Ort überprüft (bitte die Tabelle aktualisieren, vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/4155)?

13

Was war das Ergebnis der Prüfungen im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018, bitte nicht auf Prüfungen vor Ort beschränken)?

a) Wurden Zulassungen widerrufen?

Wenn ja, wie viele?

b) Wurden Strafanzeigen gegen Kursträger gestellt?

Wenn ja, gegen wie viele, und was war der Vorwurf (auf die Antworten zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/4155 wird hingewiesen)?

14

Um welche Beträge wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 nach durchgeführten Prüfungen (bitte nicht auf Prüfungen vor Ort beschränken) von Integrationskursen und dabei festgestellten Verstößen

a) Auszahlungen an Kursträger gemindert, bzw. welcher Betrag wurde nach geleisteten Zahlung zurückgefordert?

b) Wie hoch waren die Beträge, die nicht ausgezahlt wurden (bitte nach Jahren getrennt aufführen; auf die Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/5779 wird hingewiesen)?

15

Welchen Aufenthaltsstatus haben bzw. hatten die im Jahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018) an den Kursen nach IntV und DeuFöV Teilnehmenden nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte aufteilen nach IntV bzw. DeuFöV und Aufenthaltsstatus, auf die Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/5779 wird hingewiesen)?

Berlin, den 30. Januar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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