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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über Abschiebekosten

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

18.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/802727.02.2019

Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über Abschiebekosten

der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, Jürgen Schneider, Detlev Spangenberg, Jürgen Braun, Udo Theodor Hemmelgarn, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind unter anderem die Entscheidungsmöglichkeiten des BAMF dargestellt (www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Entscheidung/entscheidung-node.html;jsessionid=6AF9DB87EE17BE609FEABE5411929802.2_cid359, letzter Abruf 25. Januar 2019). Dabei werden die Entscheidungsoptionen Anerkennung der Asylberechtigung nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG), Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes nach § 3 des Asylgesetzes (AsylG), Zuerkennung des Subsidiären Schutzes nach § 4 AsylG sowie die mögliche Feststellung eines Abschiebeverbotes nach § 60 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) farblich und bildlich deutlich hervorgehoben.

Ohne farbliche Hervorhebung befindet sich darunter der Hinweis darauf, dass der Asylantrag abgelehnt wird, wenn keine der Schutzformen in Frage kommt. Dem folgt ein Informationskästchen mit rechtlichen Grundlagen. Dieses beinhaltet elf Punkte. Die Ausführungen beginnen mit der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 3 Absatz 1 AsylG) und enden mit einem Verweis auf die Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens (§§ 71, 71a AsylG).

Im Übrigen verweist das BAMF darauf, dass zur Verbesserung der Erkenntnislage im Migrationsbereich asyl-, migrations- und integrationspolitisch relevante statistische Daten gesammelt, aufbereitet und ausgewertet werden (www.bamf.de/DE/DasBAMF/Aufgaben/Datenerhebung/datenerhebung-node.html, letzter Abruf 25. Januar 2019).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Warum informiert das BAMF, das mit allen Akteuren des Flüchtlingsschutzes und der Integrationsarbeit in Kontakt steht, auf seiner Internetseite im Rahmen der Hinweise zum Ablauf des Asylverfahrens nicht darüber, dass nach Ablehnung des Asylantrages (§ 66 Absatz 1 AufenthG) der Ausländer, durch den die Kosten der Abschiebung entstehen, diese Kosten grundsätzlich selbst zu tragen hat (www.bamf.de/DE/DasBAMF/Aufgaben/aufgaben-node.html;jsessionid=A3F71209D8C86793408388AAC10CD965.1_cid294, letzter Abruf 25. Januar 2019)?

2

Ist beabsichtigt, dieses aus Sicht der Fragesteller bestehende Informationsdefizit zu beheben, und wenn ja, bis wann?

3

In welcher Anzahl und mit welcher Forderungshöhe wurden Kostenbescheide nach Kenntnis der Bundesregierung durch die zuständigen Behörden auf Grundlage des § 66 Absatz 1 AufenthG in den Jahren 2017 und 2018 gegenüber Ausländern erteilt (bitte jeweils nach Bundesland sowie nach Art der Maßnahme, für die bei der Abschiebung Kosten entstanden sind, jährlich aufschlüsseln)?

4

In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurde von der Erteilung eines Kostenbescheides für die Abschiebung in den Jahren 2017 und 2018 entgegen der Regelung des § 66 Absatz 1 AufenthG abgesehen?

5

In welchem Umfang wurden die in Frage 3 genannten Forderungen aus den Jahren 2017 und 2018 beglichen?

6

In welcher Höhe trat nach Kenntnis der Bundesregierung die Verjährung früherer Forderungen aus den Kostenbescheiden auf Grundlage des § 66 Absatz 1 AufenthG in den Jahren 2017 und 2018 ein?

7

Wie wird die Relevanz der Erhebung und Durchsetzung von Kosten für die Abschiebung – im Kontext der Verbesserung der Erkenntnislage im Migrationsbereich – bewertet?

8

Welche validen Zahlen oder Berechnungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den durch abgelehnte Asylbewerber verursachten Gesamtkosten in den Jahren 2016, 2017 und 2018?

Berlin, den 4. Februar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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