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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Tatsächlicher Effekt der sogenannten Landmilliarde für die Entwicklung ländlicher Räume

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

14.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/802327.02.2019

Tatsächlicher Effekt der sogenannten Landmilliarde für die Entwicklung ländlicher Räume

der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die von den Koalitionsfraktionen „im Koalitionsvertrag vorgesehene ‚Landmilliarde‘ für Maßnahmen in den ländlichen Räumen“ (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: 100-Tage-Bilanz) wird auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Heidrun Bluhm durch die Bundesregierung wie folgt aufgeschlüsselt (Bundestagdrucksache 19/6663):

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (625 Mio. Euro); Landwirtschaftliche Unfallversicherung (312 Mio. Euro); Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (155 Mio. Euro); Bundesprogramm Nutztierhaltung (83 Mio. Euro); Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau (75 Mio. Euro); Tierwohlkennzeichnung (63 Mio. Euro); Bundesprogramm ökologischer Landbau und anderer nachhaltiger Formen der Landwirtschaft sowie Eiweißpflanzenstrategie (53 Mio. Euro); Digitalisierung in der Landwirtschaft (50 Mio. Euro); Ackerbaustrategie (25 Mio. Euro).

Nur die Mittel für die GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz) und das BULE (Bundesprogramm Ländliche Entwicklung) können nach Ansicht der Fragesteller der ländlichen Entwicklung zugeordnet werden (625 + 155 Mio. Euro). Alle weiteren zusätzlichen Ausgaben betreffen zu wesentlichen Teilen Förderungen im Bereich der Agrarpolitik und zu Gunsten von Agrarbetrieben, bspw. für das Tierwohl und Energieeffizienz in der Landwirtschaft. Nur 780 Mio. Euro der ursprünglich vorgesehenen 1,5 Mrd. Euro, die als „Landmilliarde“ bezeichnet werden, können demnach direkt der ländlichen Entwicklung zugeschrieben werden.

Die Bundeshaushalte 2017 und 2018 sahen für die GAK jeweils 765 Mio. Euro und für das BULE jeweils 55 Mio. Euro vor. Im ersten Haushalt der neuen Bundesregierung ist also keine Erhöhung der Mittel für die ländliche Entwicklung zu verzeichnen. Erst im Bundeshaushalt 2019 wurde die GAK auf 900 Mio. Euro erhöht, das BULE auf 70 Mio. Euro. Dies bedeutet zusätzliche Ausgaben für die ländliche Entwicklung von insgesamt 150 Mio. Euro pro Jahr ab 2019. Bei gleichbleibender Höhe der Ausgaben für BULE und GAK würde dies bis 2021 für die gesamte Legislaturperiode 450 Mio. Euro (405 Mio. Euro GAK; 45 Mio. Euro BULE) mehr für die ländliche Entwicklung bedeuten. Diese Zahl ist nach Auffassung der Fragesteller von den von der Bundesregierung errechneten zusätzlichen 780 Mio. Euro für GAK und BULE weit entfernt. Weniger als eine halbe Milliarde würde demnach den ländlichen Räumen tatsächlich zu Gute kommen. Der Begriff der „Landmilliarde“ ist aus Sicht der Fragesteller deshalb irreführend.

Hinzukommt die hohe Zahl der nicht abgerufenen Mittel bei GAK und BULE, die nach Kenntnis der Fragesteller im Wesentlichen durch eine unterlassene Reform des GAK-Gesetztes und nicht umgesetzte Förderprogramme innerhalb des BULE wegen Ressortstreitigkeiten innerhalb der Bundesregierung begründet werden können. Der Mittelabfluss in BULE und GAK wird nach Auffassung der Fragesteller durch die Unterlassung einer aktiven Politik für die ländliche Entwicklung behindert. Der Mittelabfluss aus den Programmen BULE und GAK der vergangenen Haushaltsjahre belegen aus Sicht der Fragesteller dieses Defizit.

Dass die 450 Mio. Euro, die nach bisheriger Beschlusslage als zusätzliche Mittel für die ländliche Entwicklung in dieser Legislaturperiode eingeplant sind, tatsächlich und vollumfänglich abfließen, muss nach Einschätzung der Fragesteller vor diesem Hintergrund zusätzlich in Frage gestellt werden. Von einer vollen Auszahlung der Bundesmittel für GAK und BULE ist, wie die vergangenen Jahre belegen, nicht auszugehen, solange die nötigen Reformen unterbleiben. Es muss also von einer weiteren Reduktion der angesetzten 450 Mio. Euro, die tatsächlich zusätzlich für die ländliche Entwicklung ausgegeben werden, ausgegangen werden, was nach Meinung der Fragesteller den Begriff der „Landmilliarde“ weiter in Frage stellt.

Hinzukommt, dass das BULE zusätzlich Aufgaben anderer Bundesministerien übernehmen soll. Bis zu 31,5 Mio. der angesetzten 70 Mio. Euro werden für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und die Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien vorgesehen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3400, S. 74). Hier stellt sich die Frage, inwiefern Mittel für Maßnahmen bereitgestellt werden, die keine zusätzlichen Aufgaben erfüllen, sondern nur in das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) umgeschichtet werden und deshalb als zusätzliche Mittel deklariert werden. Auch dieser Umstand würde den Begriff der „Landmilliarde“ nach Ansicht der Fragesteller weiter relativieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Auf Grundlage welcher Beschlüsse errechnet die Bundesregierung den in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Heidrun Bluhm auf Bundestagsdrucksache 19/6663 angegebenen Mittelaufwuchs um 625 Mio. Euro innerhalb der aktuellen Legislaturperiode für die GAK? Wie begründet die Bundesregierung die Differenz zwischen dem Mittelaufwuchs, den die Bundesregierung für die GAK angibt, und den tatsächlichen Zahlen der Bundeshaushalte 2017 bis 2019?

2

Wie viel Mittel standen bzw. stehen laut Bundeshaushaltsplänen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils für die GAK bereit?

3

Wie viel Prozent der GAK-Bundesmittel sind in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils nicht abgeflossen?

4

Welchen Mittelaufwuchs plant die Bundesregierung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 für die GAK?

5

Plant die Bundesregierung nach derzeitigem Kenntnisstand im Jahr 2019 eine Reform des GAK-Gesetzes? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche inhaltlichen und verfahrenstechnischen Änderungen soll diese Reform nach Auffassung der Bundesregierung beinhalten?

6

Auf Grundlage welcher Beschlüsse errechnet die Bundesregierung den in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Heidrun Bluhm auf Bundestagsdrucksache 19/6663 angegebenen Mittelaufwuchs um 155 Mio. Euro innerhalb der aktuellen Legislaturperiode für das BULE? Wie begründet die Bundesregierung die Differenz zwischen dem Mittelaufwuchs, den die Bundesregierung für das BULE angibt, und den tatsächlichen Zahlen der Bundeshaushalte 2017 bis 2019?

7

Wie viel Mittel standen bzw. stehen laut Bundeshaushaltsplänen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils für das BULE bereit?

8

Wie viel Prozent der BULE-Mittel sind in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils nicht abgeflossen, und wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen dafür?

9

Welchen Mittelaufwuchs plant die Bundesregierung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 für das BULE?

10

Warum setzt das BMEL, anders als nach Kenntnis der Fragesteller angekündigt, im Jahr 2019 keine Start-up-Förderung über das BULE um (Bundestagsdrucksache 19/6663, S. 61)?

11

Für welche konkreten Projekte sollen die 31,5 Mio. Euro, die laut Haushaltsplan 2019 (Bundestagsdrucksache 19/3400, S. 74) für das BMI, das BMJV und die Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien innerhalb des BULE vorgesehen sind, eingesetzt werden?

12

Welche dieser Projekte wurden bereits durch den Bundeshaushalt 2018 finanziert und durch welche Bundesministerien (bitte mit Haushaltstitel und Höhe der Ausgaben angeben)?

Berlin, den 5. Februar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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