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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zur Bedeutung des Fachkräftemangels und des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

(insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

11.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/811905.03.2019

Zur Bedeutung des Fachkräftemangels und des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Sylvia Gabelmann, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung geht in ihrem Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes davon aus, „dass Betriebe und Unternehmen bereits heute Schwierigkeiten haben, für bestimmte Qualifikationen, Regionen und Branchen qualifizierte Fachkräfte zu finden“ (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/ DE/Downloads/kabinettsfassung/fachraefteeinwanderungsgesetz-kabinettsfassung. pdf?__blob=publicationFile&v=6).

Einige Berufsgruppen sind laut Gesetzentwurf besonders betroffen: „Der Fachkräftemangel ist bereits bei vielen Unternehmen, vor allem in der Gesundheits- und Pflegebranche, in den sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), aber auch im Handwerk spürbar und hat sich zu einem Risiko für die deutsche Wirtschaft entwickelt. Dabei fehlen nicht nur Hochschulabsolventen, sondern zunehmend auch Fachkräfte mit qualifizierten Berufsausbildungen“ (vgl. ebenda).

Statistische Belege und Analysen und die konkreten Ursachen für einen etwaigen Fachkräftemangel führt die Bundesregierung nicht an, sieht man von einem Verweis auf die Zahl der offenen Stellen ab, die jedoch nur die Arbeitsnachfrage, nicht aber das Arbeitsangebot (Arbeitslose, Unterbeschäftigte) abbilden und damit aus Sicht der Fragesteller nur ein äußerst einseitiges bzw. unvollständiges Bild vom Arbeitsmarkt liefern.

Die Bundesregierung sieht im Gesetzentwurf vielmehr vor, dass eine „Beschränkung auf die Engpassbetrachtung entfällt“ und auf die Vorrangprüfung „bei Fachkräften im Grundsatz verzichtet“ wird (vgl. ebenda).

Die Bundesagentur für Arbeit hält in ihrer Fachkräfteengpassanalyse demgegenüber fest: „In der Arbeitsmarktforschung wird von Fachkräftemangel dann gesprochen, wenn es im Verhältnis zur Arbeitsnachfrage (Stellenangebote) zu wenige passend qualifizierte Arbeitskräfte und zu wenige den Anforderungen entsprechend qualifizierbare Arbeitskräfte gibt. Davon zu unterscheiden sind Stellenbesetzungsprobleme, die etwa daraus resultieren können, dass die Bewerbersuche länger dauert als geplant oder dass die tatsächliche Zahl der Bewerber hinter den Erwartungen zurückbleibt. Schwierigkeiten können Ausdruck eines grundsätzlicheren Mangels sein, sie können aber auch ‚nur‘ Disparitäten auf dem Arbeitsmarkt widerspiegeln, die z. B. auf geringe Reichweite von Stellenangeboten, räumliche Immobilität von Arbeitnehmern oder unattraktive Arbeitsbedingungen zurückzuführen sind“ (vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer- Content/Arbeitsmarktberichte/Fachkraeftebedarf-Stellen/Fachkraefte/BA-FK- Engpassanalyse.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Bei welchen Berufen liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der offenen Stellen in Deutschland, erstens, über der Zahl der Arbeitslosen und zweitens, über der Zahl der weiter gefassten Unterbeschäftigten sowie drittens, über der Zahl der Arbeitssuchenden (Arbeitslose und nicht-arbeitslose Arbeitssuchende; bitte systematisch als jeweilige Gegenüberstellung von Zahl der offenen Stellen, Zahl der Arbeitslosen, Zahl der Unterbeschäftigten, Zahl der Arbeitssuchenden und die jeweilige Differenz zwischen der Zahl der offenen Stellen und der Zahl der erfragten Vergleichsgröße ausweisen und bitte aufgeschlüsselt nach Bund, Ost- und Westdeutschland, Bundesländern sowie Landkreisen und kreisfreien Städten, jeweils getrennt nach Berufshauptgruppe, Berufsgruppe, Berufsuntergruppe, Berufsgattung angeben; bitte Wert Dezember 2018 und Jahresdurchschnitt 2018 angeben)?

2

Bei welchen Berufen liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der offenen Stellen in Deutschland, erstens, unter der Zahl der Arbeitslosen und zweitens, unter der Zahl der weiter gefassten Unterbeschäftigten sowie drittens, unter der Zahl der Arbeitssuchenden (bitte systematisch als jeweilige Gegenüberstellung von Zahl der offenen Stellen, Zahl der Arbeitslosen, Zahl der Unterbeschäftigten, Zahl der Arbeitssuchenden und die jeweilige Differenz zwischen der Zahl der offenen Stellen und der Zahl der abgefragten Vergleichsgröße ausweisen und bitte aufgeschlüsselt nach Bund, Ost- und Westdeutschland, Bundesländern sowie Landkreisen und kreisfreien Städten, jeweils getrennt nach Berufshauptgruppe, Berufsgruppe, Berufsuntergruppe, Berufsgattung angeben; bitte Wert Dezember 2018 und Jahresdurchschnitt 2018 angeben)?

3

Wie viele Berufe sind jeweils von Frage 1 betroffen, und wie viele von Frage 2?

4

Wie stellen sich die in den Fragen 1 und 2 erfragten Größen für die MINT-Berufe, die Gesundheits- und Pflegebranche und das Handwerk dar, die die Bundesregierung im Gesetzentwurf als besonders betroffen vom Fachkräftemangel hervorhebt?

5

Bei welchen Berufen herrscht nach Kenntnis der Bundesregierung Fachkräftemangel, und nach welchen Kriterien genau kommt die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung hierzu?

6

Wie viele Arbeitslose, Unterbeschäftigte und Arbeitssuchende gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Berufen, in denen nach Kenntnis der Bundesregierung Fachkräftemangel herrscht (bitte Wert Dezember 2018 und Jahresdurchschnitt 2018 und aufgeschlüsselt nach Bund, Ost- und Westdeutschland, Bundesländern sowie Landkreisen und kreisfreien Städten, jeweils getrennt nach Berufshauptgruppe, Berufsgruppe, Berufsuntergruppe, Berufsgattung angeben)?

7

Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in Fachkräfteengpassberufen, in denen nach Kenntnis der Bundesregierung Fachkräftemangel herrscht (bitte Wert Dezember 2018 und Jahresdurchschnitt 2018 und aufgeschlüsselt nach Bund, Ost- und Westdeutschland, Bundesländern sowie Landkreisen und kreisfreien Städten, jeweils getrennt nach Berufshauptgruppe, Berufsgruppe, Berufsuntergruppe, Berufsgattung und nach Frauen, Männer, Teilzeit, Vollzeit angeben)?

8

Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren konkret ergriffen, um Arbeitslose und Unterbeschäftigte gezielt und wirksam für Berufe zu schulen und auszubilden, in denen die Zahl der offenen Stellen höher liegt als die Zahl der Arbeitslosen?

9

Wie viele Arbeitslose und Unterbeschäftigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren durch Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit in Berufen geschult, in denen nach Kenntnis der Bundesregierung Fachkräftemangel herrscht?

10

Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung, erstens, die Arbeitslosenquoten für die einzelnen Berufe und, zweitens, die Unterbeschäftigungsquoten für die einzelnen Berufe (bitte aufgeschlüsselt nach Bund, Ost- und Westdeutschland, Bundesländern sowie Landkreisen und kreisfreien Städten, jeweils getrennt nach Berufshauptgruppe, Berufsgruppe, Berufsuntergruppe, Berufsgattung angeben; bitte Wert Dezember 2018 und Jahresdurchschnitt 2018 angeben)?

11

Bei welcher Arbeitslosenquote ist nach Auffassung der Bundesregierung Vollbeschäftigung gegeben?

12

Bei welcher Unterbeschäftigungsquote ist nach Auffassung der Bundesregierung Vollbeschäftigung gegeben?

13

Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren konkret ergriffen, um Arbeitslose und Unterbeschäftigte gezielt und wirksam für Berufe zu schulen, in denen die Arbeitslosenquote unter 3 Prozent liegt?

14

Inwieweit begründen nach Kenntnis der Bundesregierung niedrige Löhne und allgemein unattraktive Arbeitsbedingungen, dass offene Stellen unbesetzt bleiben, und inwieweit trägt die Bundesregierung dem Rechnung?

15

In welchen Berufen sind nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere niedrige Löhne und unattraktive Arbeitsbedingungen dafür verantwortlich, dass offene Stellen unbesetzt bleiben?

16

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den von der Frage 1 betroffenen Berufen der Durchschnittslohn, die Arbeitszeit, die Zahl der Überstunden, die Zahl der Krankmeldungen jeweils im Vergleich zu den Durchschnittsgrößen für alle Berufe insgesamt und aufgeschlüsselt nach Frauen, Männer, Teilzeit, Vollzeit?

17

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den von der Frage 2 betroffenen Berufen und Berufsgruppen der Durchschnittslohn, die Arbeitszeit, die Zahl der Überstunden, die Zahl der Krankmeldungen jeweils im Vergleich zu den Durchschnittsgrößen für alle Berufe insgesamt und aufgeschlüsselt nach Frauen, Männer, Teilzeit, Vollzeit?

18

Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verlangsamung des Wirtschaftswachstums auf die Arbeitsnachfrage aus, und welche Konsequenzen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn das Arbeitsangebot gleichzeitig, wie vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz angestrebt, steigt?

19

Wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf die wirtschaftliche Entwicklung in den Ländern ein, die durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz Fachkräfte verlieren und die somit nicht mehr der Entwicklung der dortigen Volkswirtschaften zur Verfügung stehen?

20

Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Fachkräfteengpassanalyse Juni 2018 der Bundesagentur für Arbeit: „[…] trotz stark gestiegener Vakanzzeit sowie einer knapper gewordenen Arbeitslosen-Stellen-Relation kann von einem umfassenden Fachkräftemangel in Deutschland nach wie vor nicht ausgegangen werden“ (https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer- Content/Arbeitsmarktberichte/Fachkraeftebedarf-Stellen/Fachkraefte/BA- FK-Engpassanalyse.pdf)?

21

Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts WSI zu den Konsequenzen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes: „Insbesondere die Ausweitung der Arbeitseinwanderung auf alle Berufe, unabhängig von einem tatsächlichen Mangel an Fachkräften und vom ökonomischen Wert der zugrunde liegenden Ausbildungen, lässt negative Auswirkungen auf die Beschäftigten befürchten. Ähnliches gilt für Einwanderer ohne formale Qualifikation, deren berufspraktische Erfahrung durch die Behörden kaum praktikabel geprüft werden kann“ (www. boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_28_2018.pdf)?

22

Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts WSI zum Fachkräftemangel: „Datenanalysen und Fallstudien zeigen, dass die Klagen der Unternehmer über den Fachkräftemangel ein Ausdruck ihres Bestrebens sind, die Arbeitskosten niedrig zu halten. Ursächlich ist also kein Mangel an Fachkräften, sondern an Zahlungsbereitschaft. Die Arbeitskräfterekrutierung aus Drittstaaten sollte daher weiterhin auf die von der Arbeitsagentur nach einem etablierten Verfahren erstellte Positivliste von Mangelberufen beschränkt bleiben“ (www.boeckler. de/wsi_114049.htm)?

23

Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in den MINT-Berufen ausgebildet?

24

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die betriebliche Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

25

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil zweijähriger Ausbildungen im Verhältnis zu drei bis dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Wie stellt sich dies in den MINT-Berufen in den vergangenen zehn Jahren dar?

26

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die finanzielle Förderung von Universitäten und Studienfächern der Informationstechnologie und MINT-Berufen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

27

Wie viele Arbeitsverträge in den MINT-Berufen sind nach Kenntnis der Bundesregierung befristet, wie viele unbefristet (bitte absolute Werte und Quoten ausweisen)?

28

Wie viele Menschen in Deutschland dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund ihres Aufenthaltsstatus nicht in Deutschland arbeiten?

29

Wie viel Geld wird nach Kenntnis der Bundesregierung den Goethe-Instituten für Sprachförderung zur Verfügung gestellt, um Menschen für den deutschen Arbeitsmarkt sprachlich vorzubereiten?

30

Wie viele Fachkräfte werden auf Initiative der Bundesregierung bereits in anderen Ländern für den deutschen Arbeitsmarkt ausgebildet, und um welche Länder und welche Berufe handelt es sich dabei?

31

Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualifikationsniveaus von EU- bzw. Drittstaatsangehörigen in Deutschland, und auf welchem Qualifikationsniveau arbeiten sie in Deutschland?

32

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile von EU- bzw. Drittstaatsangehörigen in Deutschland, die, erstens, im Niedriglohnsektor, zweitens, befristet, drittens, in Leiharbeit arbeiten, und wie hoch sind im Vergleich dazu die Anteile deutscher Arbeitnehmer?

33

Wie viele EU- bzw. Drittstaatsangehörige haben in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit teilgenommen, wie viele der Drittstaatsangehörigen hatte dabei einen Aufenthaltstitel auf Grundlage von § 17a des Aufenthaltsgesetzes, und welche waren die Hauptherkunftsländer?

34

Welche Rolle spielt der „WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personal“ für die Bundesregierung in der Anwerbung von Fachkräften der Gesundheitsberufe aus dem Ausland?

Berlin, den 11. Februar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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