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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Studien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zum Thema Klimaschutz

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

29.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/812205.03.2019

Studien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zum Thema Klimaschutz

der Abgeordneten Lisa Badum, Kai Gehring, Dr. Julia Verlinden, Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Corinna Rüffer, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Durch das Klimaabkommen von Paris 2015 verpflichtet sich die Staatengemeinschaft, die Erderhitzung auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad Celsius, zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen und die getätigten Zusagen einzuhalten, müssen auch in Deutschland erhebliche Anstrengungen unternommen werden. Dazu bedarf es aus Sicht der Fragesteller einer umfassenden wissenschaftlichen Begleitung der entsprechenden politischen Maßnahmen, um eine faktenbasierte, wirksame Klimapolitik in den verschiedenen Sektoren umzusetzen. Im Rahmen der Klimapolitik werden nach Aussage der Bundesregierung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7016) und der Ressortforschung sowie sonstige nachgeordnete Behörden regelmäßig Studien erstellt, die für klimapolitische Entscheidungen eine relevante Grundlage bieten (können). Im Fokus steht nicht nur eine klimafreundliche Energieversorgung, sondern auch andere Bereiche wie die Landwirtschafts- und Verkehrspolitik, wo ebenfalls erhebliche Anstrengungen notwendig sind, um die Sektorziele, die durch den Klimaschutzplan vorgegeben werden, einzuhalten. Darüber hinaus muss nach Ansicht der Fragesteller vorrangig evaluiert werden, welche zusätzlichen Maßnahmen notwendig sind, um auch die geltenden Vorgaben des Paris-Abkommens umzusetzen, denn die Sektorziele des Klimaschutzplans der Bundesregierung reichen nicht, um das völkerrechtsverbindliche Abkommen zu erfüllen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Studien (Sachverständigengutachten, Evaluationen, Begleitforschungen etc.) haben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dessen Ressortforschung sowie sonstigen nachgeordnete Behörden im Themenbereich Klimaschutz und Energiewende seit Januar 2017 an welche Institutionen zu welchem Gegenstand, welcher Laufzeit und welchem Budget vergeben (jeweils einzeln aufschlüsseln)? Wann, und wo werden oder wurden diese Studien jeweils veröffentlicht?

2

Welche Studien im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Ressortforschung sowie sonstigen nachgeordneten Behörden im Themenbereich Klimaschutz und Energiewende hatten ihr Laufzeitende seit Januar 2017?

3

Welche dieser Studien wurden wann, und wo veröffentlicht?

4

Welche dieser Studien wurden bisher aus welchen Gründen noch nicht veröffentlicht, und wann wird die Bundesregierung diese Studien wo veröffentlichen?

5

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die aus diesen Studien hervorgegangenen Erkenntnisse in ihre Klimaschutz- und Energiewendepolitik einfließen?

Berlin, den 12. Februar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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