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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission der OSZE im Jahr 2018 und die Projektarbeit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in der Ukraine

(insgesamt 55 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/812905.03.2019

Die Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission der OSZE im Jahr 2018 und die Projektarbeit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in der Ukraine

der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Kathrin Vogler, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Michael Leutert, Stefan Liebich, Eva-Maria Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) führt seit März 2014 eine zivile Special Monitoring Mission (SMM) in der Ukraine durch. Das Einsatzgebiet erstreckt sich über die gesamte Ukraine mit ausgewählten regionalen Schwerpunkten. Durch die Präsenz von OSZE-Beobachtungsteams sollen Spannungen in der Bevölkerung verringert und die Sicherheitslage stabilisiert werden. Hinzu kommt seit Herbst 2014 die Überprüfung der Waffenstillstandsabkommen bzw. der Minsk-II-Vereinbarungen vom 12. Februar 2015 als Lösungsrahmen für den bewaffneten Konflikt zwischen der ukrainischen Zentralregierung und den prorussischen Aufständischen in den abtrünnigen Donbass-Regionen im Südosten der Ukraine.

Bislang sind nach Ansicht der Fragesteller kaum Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu verzeichnen. In der Vergangenheit haben die Konfliktparteien wiederholt gegen die militärischen Bestimmungen verstoßen und sich oft schwere Stellungskämpfe geliefert. Der Waffenstillstand ist weiterhin äußerst fragil. Von einzelnen lokalen Standorten abgesehen, ist es auch nicht gelungen, die entlang der Frontlinie dislozierten bewaffneten Formationen beider Konfliktparteien räumlich zu entflechten und die schweren Waffensysteme aus der vorgesehenen beiderseitigen entmilitarisierten Sicherheitszone abzuziehen.

Ebenso blockieren die Konfliktparteien die Umsetzung des politischen Teils der Minsker Vereinbarungen. Ende November 2018 kam es außerhalb des bisherigen Konfliktgebiets im Asowschen Meer zu militärischen Zusammenstößen: Die russische Küstenwache verweigerte Patrouillenbooten der ukrainischen Marine die Durchquerung der Meerenge von Kertsch zwischen dem russischen Festland und der im Frühjahr 2014 rechtswidrig in das Staatsgebiet Russlands eingegliederten Halbinsel Krim. Nachdem eines der ukrainischen Schiffe gerammt und die Schiffe geentert wurden, nahm die russische Seite die Bordinsassen in Gewahrsam (vgl. www.dw.com/de/asowsches-meer-die-ukraine-hat-das-recht-russlanddie-kontrolle/a-46460940, abgerufen am 31. Januar 2019). Der ukrainische Präsident Petro Poroschenko verhängte daraufhin für 30 Tage das Kriegsrecht vor allem in Landesteilen, die direkt an Russland grenzten. Der ukrainische Grenzschutz hinderte in diesem Zeitraum 1 650 russische Staatsangehörige an der Einreise (vgl. www.tagesschau.de/ausland/kriegsrecht-ukraine-101.html, abgerufen am 31. Januar 2019).

Angesichts dessen stellen sich aus Sicht der Fragesteller die Fragen, wie das bisherige Mandat der SMM auf neue konfliktträchtige Eskalationsdynamiken vorbereitet ist und welche Ergebnisse bei der Überprüfung der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen im zurückliegenden Kalenderjahr 2018 erzielt werden konnten.

Die Bundesregierung hatte die Konfliktbewältigung in der Ukraine zu einem ihrer prioritären Arbeitsvorhaben während des OSZE-Vorsitzes Deutschlands im Jahr 2016 erklärt und auch nach Ansicht der Fragesteller geeignete Maßnahmen zur Konfliktstabilisierung angeregt (vgl. Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/10414).

Darüber hinaus leistet die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag der Bundesregierung umfangreiche Stabilisierungsarbeit in der Ukraine. Die GIZ ist einer der wichtigsten wirtschaftlichen Akteure im Osten der Ukraine und bisher in den östlichen Oblasten Charkiw, Saporischschja und Dnipropetrowsk tätig sowie in den direkt konfliktbetroffenen Gebieten Luhansk und Donezk, soweit diese von der ukrainischen Regierung kontrolliert werden (vgl. www.giz.de/de/leistungen/63804.html, abgerufen am 31. Januar 2019).

Die SMM der OSZE sowie die soziale und wirtschaftliche Stabilisierung des Krisengebiets sind aus Sicht der Fragesteller unverzichtbare Instrumente ziviler Konfliktbearbeitung, um Fortschritte bei der Konfliktlösung zu unterstützen und der Entstehung von neuen Eskalationsdynamiken entgegenzuwirken. Die Fraktion DIE LINKE. stellt deshalb in regelmäßigen Zeitabständen Anfragen an die Bundesregierung zur Konfliktentwicklung in der Ukraine (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/1366, 18/10010, 18/6175, 18/3770).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen55

1

Mit welchen politischen Impulsen und konkreten Schritten hat die Bundesregierung im Jahr 2018 auf bilateraler Ebene, innerhalb der OSZE bzw. auch im Rahmen des „Normandie-Formats“ (Ukraine, Russland, Frankreich, Deutschland) versucht, Fortschritte bei der Umsetzung der Minsk-II-Vereinbarungen herbeizuführen (bitte erläutern)?

2

Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der SMM teil, und wie viele davon sind derzeit in den Regionen Donezk und Luhansk eingesetzt?

3

Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter aus Deutschland nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der SMM in den folgenden Einsatzgebieten teil:

a) Kiew und Kharkiv,

b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi,

c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk,

d) Odessa und Cherson,

e) und in sonstigen Einsatzstandorten?

4

Wie viele der aktuell an der SMM teilnehmenden OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über militärische Vorerfahrung?

5

Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 außerhalb des Expertenpools des Zentrums für internationale Friedenseinsätze für die SMM rekrutiert, und wie viele davon befinden sich aktuell im Einsatz (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/2134)?

6

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 der Zugang der OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter zu ihren Einsatzgebieten entwickelt, und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter durch wen an der Ausübung ihrer Mandatstätigkeit gehindert, in ihrer Bewegungsfreiheit innerhalb der Einsatzgebiete eingeschränkt oder in Kampfhandlungen der Konfliktparteien verwickelt bzw. von bewaffneten Kräften unter Beschuss genommen (bitte erläutern)?

7

Welche Untersuchungsbefugnisse stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den SMM-Teilnehmerinnen und SMM-Teilnehmern zur Verfügung, um unter Berücksichtigung eines verantwortbaren persönlichen Sicherheitsrisikos die jeweiligen Verursacher von Waffenstillstandsverletzungen an der Frontlinie zu ermitteln, und nach welchem Mechanismus wird die Verifizierung üblicherweise vor Ort praktisch umgesetzt?

8

Wie viele Überprüfungs- und Inspektionsbesuche wurden darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 nach dem Wiener Dokument über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine durchgeführt, und mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat sich die Bundesrepublik Deutschland daran beteiligt?

9

Welches waren nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Untersuchungsschwerpunkte der in der Ukraine im Jahr 2018 durchgeführten VSBM nach dem Wiener Dokument, und welche Ergebnisse konnten dadurch gewonnen werden (bitte erläutern)?

10

Wie viele Aufklärungsdrohnen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in welchen Einsatzgebieten der SMM eingesetzt, und in wie vielen Fällen wurden Aufklärungsdrohnen ggf. von wem im Verlauf des Jahres 2018 angegriffen oder aktiv gestört?

11

Wie viele Angehörige von bewaffneten Kräften beider Konfliktparteien (reguläre ukrainische Streitkräfte sowie prorussische paramilitärische Gruppen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 bei Waffenstillstandsverletzungen bzw. Positionsgefechten getötet oder verwundet (bitte getrennt nach Konfliktpartei angeben)?

12

Wie viele verwundete Angehörige der ukrainischen Streitkräfte bzw. von ukrainischen Sicherheitskräften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 auf wessen Kosten in Deutschland medizinisch behandelt (bitte Gesamtkosten angeben)?

13

Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 bei Waffenstillstandsverletzungen bzw. Positionsgefechten getötet oder verwundet (bitte getrennt nach Konfliktpartei angeben)?

14

Wie viele verwundete Zivilistinnen und Zivilisten aus der Ukraine wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Konflikts in der Ostukraine auf wessen Kosten in Deutschland medizinisch behandelt (bitte Gesamtkosten angeben)?

15

An welchen Abschnitten der militärischen Kontaktlinie konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 Pilotentflechtungszonen etabliert werden, und wie hat sich dies vor Ort auf die Einhaltung des Waffenstillstands ausgewirkt?

16

In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Konfliktparteien an welchen Frontabschnitten Waffensysteme, die unter die Bestimmungen der Minsk-II-Vereinbarungen fallen, aus der vorgesehenen beiderseitigen entmilitarisierten Sicherheitszone bislang tatsächlich abgezogen (bitte getrennt nach Konfliktpartei angeben)?

17

In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Konfliktparteien an welchen Frontabschnitten zusätzliche Waffensysteme verlegt, um die militärische Frontlinie zu befestigen, und an welchen Frontabschnitten fanden im Jahr 2018 die meisten militärischen Zusammenstöße zwischen den Konfliktparteien statt?

18

Welche Ortschaften im unmittelbaren Umfeld der Frontlinie sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Verabschiedung der Minsk-II-Vereinbarungen als Ergebnis von Frontbewegungen unter die Kontrolle der ukrainischen Streitkräfte geraten und welche Ortschaften unter die Kontrolle der völkerrechtlich nicht anerkannten, sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk (bitte die betreffenden Ortschaften angeben)?

19

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausstattung der regulären Streitkräfte der Ukraine mit konventionellen Waffensystemen im Jahr 2018 entwickelt, und wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus (bitte nach Teilstreitkräften auflisten)?

20

Über wie viele Angehörige und welche Bewaffnung verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die ukrainische Nationalgarde, und wofür wurde sie im Jahr 2018 überwiegend eingesetzt?

21

Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2018 die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe unterstützt?

22

In welchem Umfang haben die Vereinigten Staaten von Amerika nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus eigenen nachrichtendienstlichen oder fremden Quellen – im Jahr 2018 Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/2134), und welche belastbare Haltung vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die Trump-Administration zur Konfliktlösung und zur weiteren militärischen Zusammenarbeit mit der Ukraine (bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)?

23

In welcher Weise bzw. bei welchen Anlässen hat die Bundesregierung bislang mit welchem Ergebnis versucht, sich mit der Trump-Administration über eine gemeinsame Position im Hinblick auf die Konfliktlösung in der Ukraine zu verständigen (bitte erläutern)?

24

In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus eigenen nachrichtendienstlichen oder fremden Quellen – welche anderen NATO-Mitglieder im Jahr 2018 Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (vgl. Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/2134, bitte nach Stückzahl und Waffensystem pro NATO-Mitglied auflisten)?

25

In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus eigenen nachrichtendienstlichen oder fremden Quellen – welche Nichtmitgliedstaaten der NATO im Jahr 2018 Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (bitte nach Stückzahl und Waffensystem pro Herkunftsstaat auflisten)?

26

Über wie viele Kämpfer und welche konventionellen Waffensysteme verfügen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die prorussischen paramilitärischen Kampfverbände in den abtrünnigen Donbass-Regionen, und wie viele Angehörige der regulären Streitkräfte der Russischen Föderation bzw. von irregulären Spezialkräften russischer Herkunft sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit unter den Hoheitszeichen der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk bzw. unter fehlendem Hoheitszeichen in die bewaffneten Formationen integriert, und welche militärischen Funktionen üben die Angehörigen der russischen Streitkräfte dort aus (vgl. Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/2134)?

27

In welchem Umfang hält nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus eigenen nachrichtendienstlichen oder fremden Quellen – die Russische Föderation weiterhin eine operative Sofortreserve an ihrer Westgrenze zur Ukraine in militärischer Einsatzbereitschaft, und welche schweren Waffensysteme haben die russischen Streitkräfte dort aktuell disloziert (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/2134, bitte nach Truppenstärke und Stückzahl je Waffensystem auflisten)?

28

In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus eigenen nachrichtendienstlichen oder fremden Quellen – die Russische Föderation im Jahr 2018 Waffensysteme in die abtrünnigen Donbass-Regionen geliefert bzw. militärische Ausbildungshilfe für dortige aufständische paramilitärische Formationen geleistet (vgl. Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/2134, bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)?

29

In welchem Umfang und mit welchem Ergebnis wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer letzten Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 19/2134 der Aufbau von quasi-staatlichen Strukturen und eines professionellen Sicherheitsapparats in den sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk weiter vorangetrieben, und durch wen erhielten bzw. erhalten die De-facto-Behörden in den abtrünnigen Donbass-Regionen hierbei Unterstützung (bitte erläutern)?

30

Wie viele militärische Gefangene (Kombattanten) und ggf. auch Zivilpersonen (Nichtkombattanten) werden aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung von wem gesetzeswidrig festgehalten, wie viele Gefangene haben die Konfliktparteien im Jahr 2018 untereinander ausgetauscht, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitären Lebensumstände von gesetzeswidrig festgehaltenen Personen (bitte möglichst nach Konfliktpartei auflisten und erläutern)?

31

Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung im Jahr 2018 die humanitäre Minen- und Kampfmittelräumung in der Ukraine gefördert, und in welchen Regionen befanden sich die Dekontaminierungsschwerpunkte?

32

In welchem Umfang wurde von wem nach Kenntnis der Bundesregierung bislang humanitäre Hilfe für die konfliktbetroffene Zivilbevölkerung in den nicht unter ukrainischer Kontrolle stehenden, abtrünnigen Donbass-Regionen geleistet (bitte ggf. auch Schätzungen)?

33

Welche internationalen Hilfsorganisationen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit über einen humanitären Zugang in die sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk, und wie haben sich ihre Arbeitsbedingungen vor Ort seit der letzten Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 19/2134 entwickelt?

34

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle humanitäre-soziale Situation der Zivilbevölkerung in den abtrünnigen Donbass-Regionen, insbesondere im Hinblick auf

a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften,

b) die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln,

c) den Zugang zu medizinischer Grundversorgung und Behandlungsmöglichkeiten von schweren chronischen Erkrankungen wie Krebs, HIV/AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, Diabetes sowie für Dialysepatientinnen und Dialysepatienten?

35

Wie viele der aus den Donbass-Regionen in die Russische Föderation geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung dort aktuell humanitäre-soziale Unterstützung, insbesondere im Hinblick auf

a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften,

b) die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln,

c) den Zugang zu medizinischer Grundversorgung und Behandlungsmöglichkeiten von schweren chronischen Erkrankungen wie Krebs, HIV/ AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, Diabetes sowie für Dialysepatientinnen und Dialysepatienten?

36

Wie viele Binnenvertriebene aus den Donbass-Regionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit beim ukrainischen Sozialministerium registriert, und wie ist ihre aktuelle humanitäre-soziale Situation, insbesondere im Hinblick auf

a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften,

b) die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln,

c) den Zugang zu medizinischer Grundversorgung und Behandlungsmöglichkeiten von schweren chronischen Erkrankungen wie Krebs, HIV/ AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, Diabetes sowie für Dialysepatientinnen und Dialysepatienten?

37

Wie viele der aus den Donbass-Regionen in die Republik Polen geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell einen gültigen Aufenthaltstitel für Polen und erhalten dort humanitäresoziale Unterstützung, insbesondere im Hinblick auf

a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften,

b) die Versorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln,

c) den Zugang zu medizinischer Grundversorgung und Behandlungsmöglichkeiten von schweren chronischen Erkrankungen wie Krebs, HIV/AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, Diabetes sowie für Dialysepatientinnen und Dialysepatienten?

38

In welchem finanziellen Gesamtumfang hat die GIZ im Auftrag der Bundesregierung die Ukraine seit Beginn des bewaffneten Konflikts bei welchen Schwerpunktvorhaben in welchen Einsatzregionen unterstützt (bitte nach Jahr, Projektbereich und Einsatzregion auflisten)?

a) Wie hoch ist der Anteil, der davon bislang für die vom Konflikt am stärksten bzw. unmittelbar betroffene Ostukraine aufgewendet wurde, und worin bestehen die Schwerpunkte des GIZ-Engagements in der Ostukraine?

b) Wie viele inländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Ukraine sind in den von der GIZ geförderten Projekten beschäftigt, und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen aus dem Ausland?

c) An welchen Personenkreis ist die Projektarbeit der GIZ in der Ostukraine vornehmlich gerichtet, und wie viele Personen konnten damit bislang tatsächlich erreicht werden (bitte ggf. auch Schätzungen vornehmen)?

d) Welche Projekte fördert die GIZ aktuell in Gebieten der Ostukraine, die unter der Kontrolle der ukrainischen Regierung stehen, aber von den Bewohnerinnen und Bewohnern der abtrünnigen Donbass-Regionen in Anspruch genommen werden können, sofern sie die militärische Kontaktlinie an ausgewählten Kontrollposten überqueren, und wie viele Personen haben von dieser Möglichkeit bislang tatsächlich Gebrauch gemacht (bitte ggf. auch Schätzungen vornehmen)?

39

Welche Vorkehrungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung üblicherweise getroffen, um die Projektpartnerinnen und Projektpartner der GIZ bei ihrer Arbeit in exponierten Lagen an der Frontlinie zu schützen, und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter bislang von wem an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert bzw. durch militärische Kampfhandlungen der Konfliktparteien verletzt oder getötet (bitte erläutern)?

40

In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Projektarbeit der GIZ dazu beigetragen, Einkommen für die lokale Bevölkerung bzw. Einnahmen für die öffentliche Hand zu generieren, und in welchen Bereichen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die größten Stabilisierungserfolge zu verzeichnen, die einen Bezug zur Projektarbeit der GIZ aufweisen (bitte erläutern)?

41

Unter welchen Voraussetzungen wäre es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, Unterstützungsmaßnahmen der GIZ im Bereich Stabilisierung auch auf das Territorium der abtrünnigen Donbass-Regionen auszudehnen, um die von dem Konflikt betroffene Zivilbevölkerung in den von der ukrainischen Regierung nicht kontrollierten Gebieten direkt zu erreichen bzw. um den individuellen Aufwand für die Inanspruchnahme von öffentlichen Basisleistungen zu verringern (bitte erläutern)?

42

Welche Angebote zur psychosozialen Betreuung von Trauma-Erkrankungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Projektarbeit der GIZ zur Verfügung gestellt, und welche Erfahrungen wurden damit bislang gemacht?

43

Bei welchen Personengruppen und in welchen Altersgruppen ist nach Kenntnis der Behandlungs- und Betreuungsbedarf von Trauma-Erkrankungen am größten, und inwieweit entsprechen die vorhandenen Kapazitäten dem tatsächlichen Bedarf?

44

In welchem Umfang werden bei der psychosozialen Betreuung von Trauma-Erkrankungen auch speziell geschulte Trauma-Hunde eingesetzt, um welche Hunderassen handelt es sich dabei üblicherweise, und welche Erfolge konnten damit nach Kenntnis der Bundesregierung bislang erzielt werden?

45

Mit welchen finanziellen Mitteln hat das Auswärtige Amt im Jahr 2018 friedenserhaltende Maßnahmen und Demokratisierungshilfen für die Ukraine weiter unterstützt bzw. erstmals bewilligt (vgl. Antwort zu Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 19/2134, bitte nach Projekt bzw. Initiative, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)?

46

Mit welchen finanziellen Mitteln hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union (EU) im Jahr 2018 mit welchen Instrumenten die zivile Konfliktbearbeitung, den innerukrainischen Dialog und den Wiederaufbau von sozialen Infrastrukturen in der Ukraine unterstützt, und welche neuen Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der EU bislang für das laufende Jahr geplant (vgl. Antwort zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 19/2134, bitte nach Projekt bzw. Initiative, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)?

47

Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung im Jahr 2018 die Arbeit des für die Ukraine zuständigen OSZE-Projektkoordinators für Reformen und sozialen Zusammenhalt unterstützt (vgl. Antwort zu Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 19/2134), und welche diesbezüglichen Mittel hat die Bundesregierung für das laufende Jahr vorgesehen?

48

Welche konkreten Fortschritte konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 bei der Umsetzung des politischen Teils der Minsker Vereinbarungen, insbesondere im Hinblick auf einen gesetzlichen Selbstverwaltungsstatus für und die Durchführung von politischen Wahlen in den abtrünnigen Donbass-Regionen nach ukrainischem Recht, erzielt werden, und welche neuen Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Verhandlungsbemühungen der Trilateralen Kontaktgruppe der Ukraine, Russlands und der OSZE im laufenden Jahr zu unterstützen (bitte erläutern)?

49

In welchen Fragen bzw. bei welchen Anlässen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainische Regierung und die De-facto-Führungen in den völkerrechtlich nicht anerkannten, sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk bislang zusammengearbeitet bzw. direkt miteinander verhandelt (bitte erläutern)?

50

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der russische Präsident Wladimir Putin in den Minsk-II-Verhandlungen den Vorschlag unterbreitet hat, dass die ukrainische Regierung am Ende eines erfolgreichen Friedensprozesses im Donbass wieder die Kontrolle an der ukrainisch-russischen Grenze übernehmen soll (vgl. Hubert Seipel: „Putin. Innenansichten der Macht“, 1. Aufl., Hamburg 2015, S. 310), und wie haben die anderen Mitglieder der Minsk-II-Verhandlungen auf diesen Vorschlag reagiert?

51

Welche Position vertritt die Bundesregierung zu dem Vorschlag des Ukraine-Sondergesandten der OSZE, Martin Sajdik, wonach die ursprüngliche Minsker Vereinbarung künftig von den Mitgliedern des Normandie-Formats vertraglich abgesichert und die SMM der OSZE um eine komplementäre UNO-Mission erweitert werden soll (vgl. www.kleinezeitung.at/politik/aussenpolitik/5567894/ExklusivInterview_Sondergesandter-Sajdik_Habenneuen-Plan-zur, abgerufen am 4. Februar 2019), wie ist der aktuelle Verständigungsstand innerhalb des Normandie-Formats zu diesem Vorschlag, und wie haben die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung bislang darauf reagiert (bitte erläutern)?

52

Wie viele Konsultationen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Normandie-Formats“ (Ukraine, Russland, Frankreich, Deutschland) für das laufende Jahr geplant, und welche eigenen oder mit den französischen Partnern abgestimmten Initiativen wird die Bundesregierung im Rahmen dieses Verhandlungsformats ergreifen (bitte erläutern)?

53

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der jüngsten militärischen Konfliktzuspitzung in der außerhalb des bisherigen Konfliktgebiets gelegenen Meerenge von Kertsch im Asowschen Meer, um die SMM der OSZE künftig in die Lage zu versetzen, auf zusätzliche Konfliktlagen und krisenhafte Entwicklungen angemessen zu reagieren?

54

Wie haben die Konfliktparteien die jüngsten Vermittlungsvorschläge der Bundesregierung zur zusätzlichen Entsendung von deutschen und französischen Beobachterinnen und Beobachtern für die Kontrolle des Schiffsverkehrs in ukrainische Hafenstädte am Asowschen Meer aufgenommen (vgl. www.zdf.de/nachrichten/heute/ukraine-konflikt-im-asowschen-meer-deutschland-will-beobachter-schicken-100.html, abgerufen am 4. Februar 2019), und in welchem Verhältnis steht dieser Vorschlag der Bundesregierung zu dem bisherigen Mandatsauftrag der SMM der OSZE (bitte erläutern)?

55

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung – ggf. auch aus eigenen nachrichtendienstlichen oder fremden Quellen – über die mutmaßliche Stationierung von russischen Atomwaffen und atomwaffenfähigen Trägersystemen auf der von Russland 2014 in sein Staatsgebiet eingegliederten Halbinsel Krim?

Berlin, den 14. Februar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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