BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen in Deutschland

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

21.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/813105.03.2019

Entwicklung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen in Deutschland

der Abgeordneten Pascal Meiser, Fabio de Masi, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Michael Leutert, Thomas Lutze, Bernd Riexinger, Jessica Tatti, Alexander Ulrich, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Jahren geht die Tarifbindung in Deutschland drastisch zurück (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/6502; abrufbar unter: www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/die-erosion-der-tarifbindung-muss-gestopptwerden/).

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zählt die zurückgehende Tarifbindung zu den aktuell größten gesellschaftlichen Herausforderungen (vgl. DGB, 2018: „Tarifbindung stärken“, abrufbar unter: www.dgb.de/themen/++co++89b05bac-d84b-11e8-9224-52540088cada).

Ein Instrument zur Stärkung der Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen (AVE). Der Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten kann aus Sicht der Fragesteller so eingedämmt und in der Folge können Beschäftigte vor untertariflichen Löhnen geschützt werden.

Nachdem die Zahl der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in den Jahren zuvor deutlich zurückgegangen war, wurden mit dem sogenannten Tarifautonomiestärkungsgesetz im August 2014 neue Regelungen zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen im Tarifvertragsgesetz (TVG) und im Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) in Kraft gesetzt, die die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtern sollten.

Tarifexperten haben in jüngster Zeit jedoch zunehmend darauf hingewiesen, dass sie seit Inkrafttreten der Neuregelungen keine wesentliche Zunahme der Anzahl der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen feststellen konnten.

Dies, so der Tarifexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans Böckler Stiftung, Prof. Dr. Thorsten Schulten, könnte darauf hindeuten, dass es nach wie vor erhebliche Hindernisse gibt, eine größere Anzahl von Tarifverträgen für allgemeinverbindlich zu erklären (vgl. Thorsten Schulten, 2018: „The role of extension in German collective bargaining, in: Hayter, S./ Visser, J. (Hrsg.), Inclusive Labour Protection: The application and extension of collective agreements, Genf: ILO).

Vor dem Hintergrund der vom Gesetzgeber angestrebten Stärkung der AVE ist es nach Ansicht der Fragesteller daher dringend notwendig, einen aktuellen Überblick über deren Entwicklungen zu erhalten, um bewerten zu können, inwiefern die Gesetzesänderungen im Rahmen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes geeignet waren, dieses Ziel zu erreichen, oder ob weitergehender Reformbedarf besteht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2000 bis 2018 insgesamt, wie viele mündeten in eine Allgemeinverbindlicherklärung, und wie viele wurden abgelehnt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten Werte sowie anteilig an allen Tarifverträgen sowie an allen Branchen-Tarifverträgen darstellen und nach Branchen differenzieren; bitte auch nach eingegangenen Anträgen ausweisen sowie, ob es zu einem Erlass, einer Ablehnung oder einer Rücknahme des Antrages gekommen ist, sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und nach Tarifvertragsgesetz differenzieren, bitte nach Anträgen auf Bundesebene und auf der Ebene der Länder unterscheiden – bei Tarifverträgen, die in zwei getrennten Verfahren für den jeweiligen Geltungsbereich für allgemeinverbindlich erklärt wurden, bitte ausweisen, um Doppelzählungen zu vermeiden)?

2

Welche Gründe der Ablehnung einer Allgemeinverbindlicherklärung sind der Bundesregierung in den Jahren 2000 bis 2018 bekannt (bitte für jedes Jahr einzeln differenzieren, die ablehnende Institution angeben, auf Bundesebene, und wenn möglich ebenfalls auf Landesebene; falls der Bundesregierung keine gesonderten statistischen Daten vorliegen, bitte mögliche Bekanntmachung der Ablehnung des Antrags aus dem Bundesanzeiger aufführen)?

3

Wie viele Neuanträge auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2000 bis 2018 insgesamt sowie anteilig an allen Tarifverträgen, wie viele mündeten in eine Allgemeinverbindlicherklärung, und wie viele wurden abgelehnt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten Werte sowie anteilig an allen Tarifverträgen sowie an allen Branchen-Tarifverträgen darstellen und nach Branchen differenzieren; bitte auch nach eingegangenen Anträgen ausweisen sowie, ob es zu einem Erlass, einer Ablehnung oder einer Rücknahme des Antrages gekommen ist, sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und nach Tarifvertragsgesetz differenzieren, bitte nach Anträgen auf Bundesebene und auf der Ebene der Länder unterscheiden)?

4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis zwischen Tarifverträgen mit nationalem sowie regionalem Geltungsbereich und für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen zwischen 2000 und 2018 entwickelt (bitte für jedes Jahr darstellen und nach Branchen differenzieren)?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Klagen gegen bestehende Allgemeinverbindlicherklärungen nach Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes (bitte für jedes Jahr einzeln nach Bund, Bundesländern sowie betroffenen Branchen aufschlüsseln)?

6

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen (TV) im Jahr 2018 differenziert nach den inhaltlichen Bestimmungen dar (bitte nach Mantel-TV, Entgelt-TV, vermögenswirksamen Leistungen, Urlaub, Mindestlohn, Altersversorgung, Entgeltrahmen, Berufsbildung, Ausbildungsvergütung, Jahressonderzahlungen sowie besonderen Regelungen zur Arbeitszeit differenzieren)?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung der Tarifausschüsse nach Organisationen bzw. Institutionen (bitte nach Bundesländern und Bund aufschlüsseln)?

8

Welche Branchen haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung oder Erstreckung eines Tarifvertrages per Rechtsverordnung

a) nach § 5 Absatz 1 TVG bzw.

b) nach §§ 7 und 7a AEntG gestellt,

c) wie viele dieser Anträge bzw. welche Tarifverträge wurden in der Folge allgemeinverbindlich erklärt (bitte nach Branche, Art des Tarifvertrages, nach Bundesländern und Bund, nach Neuantrag oder Folgeantrag differenzieren sowie Jahr der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt angeben),

d) wie viele dieser Anträge bzw. welche Tarifverträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt (bitte nach Branche, Art des Tarifvertrages, nach Bundesländern und Bund, nach Neuantrag oder Folgeantrag differenzieren sowie Jahr der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt angeben)?

9

In welchen und in wie vielen Allgemeinverbindlicherklärungen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die komplette Lohntabelle und in welchen und in wie vielen wurden nur einzelne Lohngruppen seit Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt (bitte nach Bundesländern und Bund differenzieren)?

10

Wie viele Gerichtsverfahren hat es nach Kenntnis der Bundesregierung nach Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes gegeben, in denen die Verfahren der Allgemeinverbindlicherklärung (TVG) sowie die Erstreckung von Tarifverträgen per Rechtsverordnung (AEntG) ausgelegt wurden, und mit welchen Ergebnissen?

Berlin, den 12. Februar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen